Die Karten zeigen jeweils am schnellsten erreichbaren Kindertagesstätten (n = 2.904) mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster in Minuten abgebildet. Bemerkungen: Da Kindertagesstätten in der Regel im Wohnkreis des Kindes aufgesucht werden, erfolgt keine Berücksichtigung eines Puffers außerhalb der MRH. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 6 Uhr und 8 Uhr. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 8 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Angaben zu den Werten: Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde. Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Kindertagesstätten: Hamburg: LGV (2016), Niedersachsen: LSN (2014), Mecklenburg-Vorpommer: GDI-MV (2019), Schleswig-Holstein (ohne Neumünster und Steinburg): Dataport (2019), Neumünster: Kita.de (2019), Steinburg: Kreis Steinburg Amt für Jugend, Familie und Sport (2019), Herzogtum Lauenburg: Kreis Herzogtum Lauenburg (2019)
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - `Kategor` = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - `Bestand` = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - `Gebietsnr` = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - `Gebietsnam` = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - `VO` = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - `AEND_VO` = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - `Jahr` = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - `Kreis-Nr` = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - `Kreis` = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - `Erfmasstab` = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - `Bemerkung` = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - `Info_Konta` = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - `Rechtsgrun` = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - `BIS` = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - `Area_ha` = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus der kreisfreien Stadt Neumünster. Dargestellt werden Gewerbeflächen zur Vermarktung und Landestandorte für Elektrofahrzeuge. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über die kreisfreie Stadt Neumünster. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - Gebietsnr = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - Gebietsnam = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - VO = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - BIS = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - `Kategor` = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - `Bestand` = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - `Gebietsnr` = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - `Gebietsnam` = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - `VO` = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - `AEND_VO` = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - `Jahr` = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - `Kreis-Nr` = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - `Kreis` = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - `Erfmasstab` = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - `Bemerkung` = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - `Info_Konta` = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - `Rechtsgrun` = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - `BIS` = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - `Area_ha` = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - Gebietsnr = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - Gebietsnam = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - VO = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - BIS = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Auf Blatt Neumünster ist das Norddeutsche Tiefland mit dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erfasst. Bei Brunsbüttel münden der Nord-Ostsee-Kanal und die Elbe in die Nordsee. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- bzw. Weichselkaltzeit zählen glazilimnische Beckensedimente, Geschiebelehm der Grundmoränen, fluviatile und glazifluviatile Ablagerungen sowie äolische Sande. Im Küstenbereich wird die Sedimentverteilung von holozänen Lockergesteinen verschiedener Faziesbereiche dominiert: Meeresboden, Hallig- und Strandbereich sowie Watt- und Marschgebiete. In den Flusstälern der Elbe, Eider, Oste und Stör reichen die brackischen Ablagerungen des Holozäns weit in das Festland hinein. Die Aufbrüche von älteren Sedimentgesteinen sind an die Dynamik der Zechstein-Salze im Untergrund gebunden. In Folge des Salzauftriebs kam es zum Aufbeulen der überlagernden (mesozoischen und känozoischen) Schichten, zu tektonischen Brüchen und Verwerfungen. So tritt beispielsweise Oberkreide in der Gegend südlich von Itzehoe unter der quartären Deckschicht zu Tage; Tonsteine des Rotliegenden sind südöstlich von Elmshorn aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil schneidet die Salzstöcke von Westerhever, Oldenswort, Heide, Süderhastedt, Krempe, Elmshorn und Quickborn und veranschaulicht die Dynamik der Zechstein-Salze.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000015) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000016) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000014) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Kommune | 6 |
| Land | 31 |
| Weitere | 169 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Daten und Messstellen | 139 |
| Förderprogramm | 6 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 130 |
| Text | 33 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 26 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 18 |
| Offen | 63 |
| Unbekannt | 131 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 212 |
| Englisch | 37 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Datei | 139 |
| Dokument | 146 |
| Keine | 7 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 182 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 165 |
| Lebewesen und Lebensräume | 212 |
| Luft | 45 |
| Mensch und Umwelt | 208 |
| Wasser | 63 |
| Weitere | 203 |