Vogel des Jahres 1985 ist der Neuntöter.
Mit einer neuen Studie macht der NABU am 11.01.2013 auf die alarmierende Situation bei Deutschlands Feldvögeln aufmerksam. Umfangreiche Auswertungen des NABU zur aktuellen Bestandssituation und den Rückgangsursachen zeigen, dass ehemalige „Allerweltsarten“ wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche bundesweit erschreckende Rückgänge aufweisen. So ist seit Anfang der 1990er Jahre die Zahl brütender Kiebitze in Deutschland auf etwa ein Viertel gesunken, während die Bestände des Rebhuhns bereits seit den 1970er Jahren auf ein Bruchteil des ursprünglichen Umfangs geschrumpft sind. Neueste Bestandsdaten belegen, dass seit 2008 die Bestände von 26 der 30 Feldvogelarten abnehmen. Für Wachtel, Neuntöter und Grauammer bedeuten diese Rückgänge das Ende einer stabilen oder gar positiven Entwicklung.
Das Projekt "Die Erfassung der Wirbeltierfauna incl. Avifauna' - Teilprojekt B 2.5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachbereich 13 Stadtplanung,Landschaftsplanung, Fachgebiet Landschaftsökologie,Bodenkunde durchgeführt. In dem Teilprojekt wird die Wirbeltierfauna incl. Avifauna umfassend erfasst und hinsichtlich ihrer Habitatentwicklung beschrieben. Als Leitarten werden Arten der halboffenen bzw. offenen Lebensräume (Lerche, Neuntöter, Hase, Rebhuhn, Rehwild) untersucht. Basierend auf einem Zielartenkonzept werden Vorschläge für einen naturschutzfachlich begründeten Massnahmenplan erarbeitet. Die avifaunistischen Untersuchungen werden durch die Orinitologen Lucan und Nitsche bearbeitet.
Das Projekt "Grundlagen für die Modellierung des Brutvogelvorkommens in der Agrarlandschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Zielsetzung: Erarbeitung von Habitatmodellen für ausgewählte Vogelarten (Feldlerche, Grauammer, Neuntöter, Kranich, Seeadler, Rohrweihe, Mäusebussard) in der nordostdeutschen Agrarlandschaft.
Die Biosphärenreservatsverwaltung ist für die Durchführung von praktischen Artenschutzprojekten zuständig z.B.: - Bau einer Fischaufstiegshilfe an der Spree bei Uhyst (NOL-Kreis) und an der Kleinen Spree in Milkel (LK Bautzen), - Errichtung eines Fischotterdurchlasses an einer Straße bei Förstgen (NOL-Kreis), - Rekonstruktion von Teichen im Park von Spreewiese (Krs. Bautzen), - Errichtung einer schwimmenden Brutinsel für Flußseeschwalben am Tauerwiesenteich (NOL-Kreis), - Förderung bedrohter Ackerwildkräuter (NOL-Kreis und Krs. Bautzen), - Regenerierungsmaßnahmen am Jesor-Moor bei Commerau (Krs. Bautzen) - Ausstiegshilfen aus Gräben - Errichtung von Grabentaschen - Errichtung eines Fledermausstollens - Pflege von Nahrungshabitaten für den Weißstorch - Errichtung und Betreuung von möbilen Amphibienschutzzäunen - Querbauwerke (Spree, Kleine Spree) - Storchenhorstbetreuung - Populationsstärkende Maßnahmen zu Gladiolus imbricatus und Wiederansiedelung von Arnica montana im Tiefland - zur Verbesserung der Habitatbedingungen des Neuntöters - Wildtierauffang- und Auswilderungsstation - zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung), - zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen - zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene).
Das Projekt "Der Neuntoeter in der schweiz. Kulturlandschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz durchgeführt. Umwelt- und Landschaftsfaktoren, welche die Dichte und das Verteilungsmuster der Brutvoegel sowie ihren Bruterfolg und die Biotopnutzung zur Nahrungssuche beeinflussen. Rueckkehrrate und Gewichtsentwicklung (als Mass fuer die Kondition) im Vergleich zu anderen Gebieten.
12Kartenteil 1Potentiell-natürliche Vegetation 1:25.000 2Schutzgebiete 1:25.000 3.1 - 3.4Biotop- und Lebensraumtypen 1:10.000 4.1 – 4.9Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie – Bestand und Bewertung 1:10.000 5Arten – Bestand und Bewertung 5aArten nach Anhang II der FFH-Richtlinie – Bestand und Bewertung 1:10.000 Biber Fischotter Rotbauchunke Kammmolch Rapfen Mopsfledermaus Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia 5a.1.1 – 5a.1.9 5a.2.1 – 5a.2.9 5a.3.1 – 5a.3.6 5a.4.1 – 5a.4.8 5a.5.1 – 5a.5.9 5a.6.1 5a.7.1 5a.8.1 – 5a.8.9 5b 5b.1.1 – 5b.1.3 5b.2.1 – 5b.2.4 5b.3.1 – 5b.3.3 5b.4.1 – 5b.4.6 5b.5.1 – 5b.5.3 5b.6.1 – 5b.6.2 5b.7.1 – 5b.7.2 5b.8.1 – 5b.8.2 5b.9.1 5b.10.1 5b.11.1 – 5b.11.3 5b.12.1 – 5b.12.2 5b.13.1 – 5b.13.9 5c 5c.1.1 – 5c.1.9 5c.2.1 – 5c.2.9 5c.3.1 – 5c.3.9 5c.4.1 – 5c.4.4 5c.5.1 – 5c.5.9 5c.6.1 – 5c.6.8 5c.7.1 – 5c.7.4 5c.8.1 – 5c.8.9 5c.9.1 – 5c.9.9 5c.10.1 – 5c.10.9 5c.11.1 – 5c.11.7 5c.12.1 5c.13.1 – 5c.13.9 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und weitere wertgebende Arten Bestand und Bewertung 1:10.000 Zauneidechse Kreuzkröte Knoblauchkröte Moorfrosch Abendsegler Breitflügelfledermaus Braunes Langohr Fransenfledermaus Bartfledermaus Graues Langohr Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Gomphus flavipes Arten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie und weitere wertgebende Arten – Bestand und Bewertung 1:10.000 Austernfischer Flussseeschwalbe Flussuferläufer Braunkehlchen Eisvogel Drosselrohrsänger Heidelerche Knäkente Mittelspecht Neuntöter Ortolan Rebhuhn Rotmilan 5c.14.1 – 5c.14.9 5c.15.1 – 5c.15.9 5c.16.1 5c.17.1 – 5c.17.5 5c.18.1 – 5c.18.9 5c.19.1 – 5c.19.5Schwarzmilan Sperbergrasmücke Schilfrohrsänger Schwarzspecht Wachtelkönig Rastvögel 6Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen 6a 6a.1.1 6a.2.1 – 6a.2.9 6a.3.1 – 6a.3.9 6a.4.1 – 6a.4.3 6a.5.1 6a.6.1 – 6a.6.9 6a.7.1 – 6a.7.8 6a.8.1 – 6a.8.9 6a.9.1 – 6a.9.6 6a.10.1 – 6a.10.9 6a.11.1 – 6a.11.8Lebensraumtypen Anhang I 1:10.000 LRT 2330 LRT 3150 LRT 3270 LRT 6120 LRT 6210 LRT 6430 LRT 6440 LRT 6510 LRT 9170 LRT 91E0 LRT 91F0 6 6.1.1 - 6.1.9 6.2.1 – 6.2.6 6.3.1 – 6.3.6 6.4.1 – 6.4.8 6.5.1 – 6.5.9 6.6.1 6.7.1 – 6.7.9Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 1:10.000 Biber Fischotter Rotbauchunke Kammmolch Rapfen Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia 6bArten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie und weitere wertgebende Arten 1:10.000 Austernfischer Flussseeschwalbe Flussuferläufer Braunkehlchen Eisvogel Drosselrohrsänger Heidelerche Knäkente Mittelspecht Neuntöter Ortolan Rebhuhn Rotmilan Schwarzmilan Sperbergrasmücke Schilfrohrsänger Schwarzspecht Wachtelkönig Rastvögel 6b.1.1 – 6b.1.9 6b.2.1 – 6b.2.9 6b.3.1 – 6b.3.9 6b.4.1 – 6b.4.4 6b.5.1 – 6b.5.9 6b.6.1 – 6b.6.8 6b.7.1 – 6b.7.4 6b.8.1 – 6b.8.9 6b.9.1 – 6b.9.9 6b.10.1 – 6b.10.9 6b.11.1 – 6b.11.7 6b.12.1 6b.13.1 – 6b.13.9 6b.14.1 – 6b.14.9 6b.15.1 – 6b.15.9 6b.16.1 6b.17.1 – 6b.17.5 6b.18.1 – 6b.18.9 6b.19.1 – 6b.19.5
Auf die Anfrage der Ko ordinationsstelle der N atur- und U mweltschutzverbände im Landkreis Gifhorn (KONU) an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Aller-Renaturierung bei Müden vorzustellen, sagte Projektleiter Norbert Horny umgehend zu. Horny, seit drei Jahrzehnten im regionalen Naturschutz, zog mit Vertretern der KONU durch die Alleraue und berichtete auch aus der Projekthistorie. Ko N U Die ersten planerischen Ansätze gab es auf den landeseigenen Flächen bereits 2012. Aber erst als der NLWKN 2016 die wasserrechtliche Genehmigung erhielt, wurde im September 2017 mit den umfangreichen Bauarbeiten begonnen: Nebenarme der Aller mit altarmähnlichen Strukturen sowie Stillgewässer und Auentümpel wurden angelegt. Ein alter Sommerdeich wurde abgetragen, und Bereiche wurden tiefergelegt, um gezielt Überflutungsbereiche zu schaffen. Doch dann kam der Dauerregen, und im November 2017 hieß es „Land unter“. Die Baustelle ruhte. Im September 2018 konnte weitergebaut werden, Mitte Oktober 2018 war die Maßnahme vollendet. Insgesamt kostete das Projekt rund 680.000 Euro, finanziert aus EU- und Landesmitteln über die Förderrichtlinie „Fließgewässerentwicklung“. „Das ist gut angelegtes Geld“, ist Horny sicher. „Denn bei der Fließgewässerentwicklung geht es darum, die ganze Aue nachhaltig positiv zu verändern. Dabei ist es neben der Schaffung von naturnahen Strukturen besonders wichtig, den Gewässern Freiraum zu geben und damit die typische Dynamik einer Flusslandschaft zu ermöglichen“. In den angelegten Gewässern tobt schon heute das Leben beziehungsweise die Biodiversität. So konnten die Exkursionsteilnehmer am Wegesrand zahlreiche verschiedene Libellen beobachten, von denen sicher einige auch aus den angelegten Tümpeln stammen. Neben der neu geschaffenen Informationstafel zum Projekt hatte ein Neuntöter, eine seltene und besonders geschützte Vogelart, seinen Beutevorrat an den „Dornen“ eines Stacheldrahtes deponiert. Die Teilnehmer zeigten sich beeindruckt von der Vielfalt der umgesetzten Maßnahmen und auch von der Größe der Fläche. Es wurde aber auch deutlich, dass es noch großer Anstrengungen bedarf, unsere Gewässer insgesamt wieder in einen naturnäheren Zustand zu bringen. Und noch eine Erkenntnis wurde mitgenommen: Wer im Naturschutz etwas erreichen will, braucht einen langen Atem und gute Kooperationen.
Das Projekt "Der Neuntoeter in der schweizerischen Kulturlandschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz durchgeführt. Umwelt- und Landschaftsfaktoren, welche die Dichte und das Verteilungsmuster der Brutvoegel sowie ihren Bruterfolg und die Biotopnutzung zur Nahrungssuche beeinflussen. Rueckkehrrate und Gewichtsentwicklung (als Mass fuer die Kondition) im Vergleich zu anderen Gebieten.
Halle (Saale), 28.10.2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Veröffentlichung einer Broschüre Im Land Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 1992, 2000 und 2003 insge- samt 32 Europäische Vogelschutzgebiete (EU SPA) an die Europäische Kommission gemeldet. Dabei wurde versucht, die wesentlichen Landschaften Sachsen-Anhalts, wie Flussauen, Niederungen, Heiden, Ackerlandschaften sowie Laub- und Nadelwälder mit ihrem Arteninventar zu berücksichtigen. So seien die EU SPA Aland-Elbe-Niederung, Vogelschutzgebiet Drömling, Vogel- schutzgebiet Fiener Bruch, Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide, Mittle- re Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst, Vogelschutzgebiet Hochharz, Hakel, Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) und Buchenwäl- der um Stolberg als Beispiele genannt. Grundlage für die Gebietsmeldung ist die 1979 verabschiedete Europäische Vogelschutzrichtlinie, nach der alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet sind, für die im Anhang 1 dieser Richtlinie aufgeführten Arten, wie beispielsweise Seeadler, Rotmilan, Großtrappe, Mittelspecht oder Ortolan, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Die Meldungen der Gebiete erfolgten auf der Grundlage des jeweils aktuellen Wissensstandes über die Vorkommen der entsprechenden Brut- und Rastvö- gel im Land Sachsen-Anhalt, insbesondere jedoch in den jeweiligen Gebieten. Im Rahmen eines erarbeiteten Monitoringkonzeptes erfolgten nachfolgend überwiegend unter Verwendung von Mitteln der Europäischen Union systema- tische Erfassungen zu Brut- und Rastvögeln innerhalb der Gebiete, wie bei- spielsweise für Neuntöter und Sperbergrasmücke, bei speziellen Arten wie z. B. Rohrdommel, Sperlingskauz und Brachpieper sowie teilweise zu Rastvö- geln im Rahmen der Wasservogelzählung auch landesweit. Für einen Teil der Arten, wie Schwarzstorch und Fischadler, bestätigten die Ergebnisse dieser Erfassungen den bisherigen Wissensstand über Vorkom- men und Häufigkeit, für einen großen Teil erweiterten sie ihn jedoch erheblich, wie beispielsweise für Zwergdommel, Raufußkauz, Ziegenmelker und Blau- kehlchen. Damit waren die Ergebnisse wesentliche Grundlage für die Erfüllung der im Jahr 2013 anstehenden internationalen Berichtspflichten über den Er- haltungszustand der Gebiete bzw. der darin vorkommenden Arten an die Eu- ropäische Kommission. Um der Fülle und Qualität der vorliegenden Ergebnisse gerecht zu werden und diese nicht einfach in Akten bzw. Rechnern zu archivieren, aber auch um den vielen, teilweise auch ehrenamtlichen, Mitarbeitern bei den oft über Jahre dauernden Erhebungen danke zu sagen, haben wir uns entschieden, diese Ergebnisse in einer öffentlichkeitswirksamen Form zu präsentieren. Erschienen im Oktober 2013 in den Berichten des Landesamtes für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt, Heft 10/2013 werden nach einem in die spezielle Ma- terie des internationalen Vogelschutzes einführenden Kapitel die einzelnen Europäischen Vogelschutzgebiete vorgestellt. Dabei wird nach einem Über- blick allgemeiner Angaben und einer kurzen Gebietsbeschreibung unter Ver- wendung von Tabellen, Karten und vielen Fotos zu Brut- und Rastvögeln die jeweilige Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet herausgestellt. Nach 1/1 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 04/2013 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de der Darstellung des aktuellen Standes der Erarbeitung von gebietsspezifischen Schutz- und Erhaltungszielen werden dann fachliche Hinweise zur jeweiligen Gebietsentwicklung gegeben. „Mit dieser Publikation möchten wir auf die enorme Vielfalt und Schönheit der Natur in unserem Land, insbesondere der Vogelwelt, hinweisen und weiter für den Europäischen Naturschutzgedanken werben“, so Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz. Die Broschüre kann über die Poststelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de) angefordert werden. In Kürze steht sie auch auf der Homepage des LAU zum Download zur Verfü- gung. 2/2
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