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Bestimmung von spaltbaren Elementen in Umweltproben

Das Projekt "Bestimmung von spaltbaren Elementen in Umweltproben" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mainz, Fachbereich 21 Biologie, Institut für Zoologie, Zentrum für Umweltforschung.Erfassung von Uran-235 und Thorium mittels beta-verzoegerter und instrumenteller Neutronenaktivierungsanalyse und y-Spektroskopie. Isotopenverhaeltnis Uran 235/Uran 238 dient als Indikator, ob die Quelle natuerlichen oder industriellen Ursprungs ist. Durchfuehrung solcher Untersuchungen im Urin strahlenexponierter Personen.

Forschungsgruppe (FOR) 2694: Large-Scale and High-Resolution Mapping of Soil Moisture on Field and Catchment Scales - Boosted by Cosmic-Ray Neutrons, High-coverage CRNS application as network to target an areas' water distribution for periods of special field campaigns

Das Projekt "Forschungsgruppe (FOR) 2694: Large-Scale and High-Resolution Mapping of Soil Moisture on Field and Catchment Scales - Boosted by Cosmic-Ray Neutrons, High-coverage CRNS application as network to target an areas' water distribution for periods of special field campaigns" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Bio-und Geowissenschaften (IBG), IBG-3 Agrosphäre.Die obere Bodenzone ist die zentrale Schnittstelle für die Speicherung und den Transfer von Wasser zwischen der Atmosphäre, der Biosphäre, den Oberflächengewässern und dem tieferen Untergrund. Die räumliche und zeitliche Variabilität seiner Eigenschaften und Zustände ist eine Herausforderung für das Verständnis und für die Quantifizierung des Wasserspeichers und daraus resultierender Wasserflüsse. Die Bestimmung der Bodenfeuchte ist entweder großflächig oder in Teilstücken der Einzugsgebiete möglich, dazu gehören hydrogeophysikalische Methoden (bodengestützt), verschiedene Fernerkundungsmethoden (Drohnen, Flugzeuge und Satelliten) oder invasive Bodenfeuchte-Netzwerke. Sie sind jedoch entweder nur durch zeitliche Momentaufnahmen begrenzt oder zu teuer, um auf ganze Einzugsgebiete oberhalb der Feldskala übertragen werden zu können. Bisher wurde die Methode der Detektion von Schwankungen des Neutronenhintergrunds (CRNS) als integrierende Messung der Bodenfeuchte in einer Fläche von ca. 15 Hektar eingesetzt. Verteilte Netzwerke dieser Sensoren gibt es bereits bis auf nationaler Ebene, jedoch mit Sensorabständen, die sehr viel größer sind als die CRNS-Integrationsfläche. Unser Ziel ist es, zeitliche Veränderungen des in Boden und Vegetation gespeicherten Wassers mit vollständiger Abdeckung auf der Skala von kleinen Einzugsgebieten bzw. hydrologischen Grundeinheiten (z.B. 1-10 km2), mit räumlicher Auflösung von wenigen Hektar und dichtem Abstand, vergleichbar mit der CRNS Integrationsfläche, zu messen. Dadurch lassen sich der nicht-invasive Charakter sowie die hohe Mobilität der CRNS-Sonden voll ausnutzen und kontinuierliche Bodenfeuchtekarten über einige Monate hinweg in einem bestimmten Gebiet erfassen. Dies wird eine raum-zeitliche Verteilung der Bodenfeuchte auch für landwirtschaftliche Felder und Waldstücke mit zeitlicher Auflösung im Stundenbereich liefern. Diese Messungen sollen auch zur Erprobung eines neu entwickelten Aufbaus einer CRNS Sonde mit winkelabhängiger Auflösung verwendet werden. Die geplanten Feldkampagnen sind ideal, um Daten für den Vergleich zu anderen Messmethoden (z.B. mobilem CRNS, Drohnenüberfliegungen) und zu hydrologischen Modellen zur Verfügung zu stellen. Die zu erfassenden Muster der raum-zeitlichen Variabilität bilden die Grundlage für die quantitative Beschreibung des Wasserhaushalts und hydrologischer Prozesse im Einzugsgebiet. Und durch eine örtliche Erweiterung des CRNS-Netzes könnte sie sogar in Zukunft auf größere Gebiete (z.B. größer als 10 km2) ausgedehnt werden. Dieses Teilprojekt wird eine Schlüsselrolle bei der Kartierung der Bodenfeuchte in kleinen Einzugsgebieten während der gemeinsamen Feldkampagnen der Forschergruppe sein. Insgesamt wird es erste CRNS-Bodenfeuchte-Karten auf einer Skala liefern, die mindestens eine Ordnung über den bestehenden Boden-Sensor-Netzwerken liegt.

Neutronendosimetrie mit Kernspaltspuren

Das Projekt "Neutronendosimetrie mit Kernspaltspuren" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachgebiet Physik, I. Physikalisches Institut.Dosimetrie von schnellen Neutronen mit Zellulose-Nitrat-Folien. Aufbau eines Funkenzaehlers zur Auswertung der Dosimeter fuer die Personenueberwachung.

Pedogeochemische Untersuchungen zur Rekonstruktion der quartären Landschaftsgeschichte und vergangener Umweltveränderungen in Zentral- und West-Bhutan

Das Projekt "Pedogeochemische Untersuchungen zur Rekonstruktion der quartären Landschaftsgeschichte und vergangener Umweltveränderungen in Zentral- und West-Bhutan" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Forstwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Bodenkunde und Standortslehre.In Bhutan wird erstmalig versucht, die quartäre Landschafts- und Klimageschichte für den östlichen Bereich der Südabdachung des Himalajas zu rekonstruieren. Besonderes Interesse gilt den in Böden gespeicherten Informationen über natürliche Umweltschwankungen. Neben dem Ausmaß der Verwitterung und Bodenentwicklung als relative Datierungsmethode und numerischen Datierungen auf verschieden alten quartären Ablagerungen sollen zwei neuere analytische Ansätze in der Bodenkunde eingesetzt werden. Nach meinen bisherigen Erfahrungen aus Hochasien sind Böden in Hochgebirgsräumen vielfach polygenetisch aus verschiedenen Ausgangsmaterialien unterschiedlicher Herkunft aufgebaut, was eine Interpretation von Gelände- und Laborbefunden stark erschwert. Mit Hilfe der Neutronenaktivierungsanalyse soll über das Muster der Spurenelementverteilung die Schichtung innerhalb des Slumsgeklärt werden. Diese Ergebnisse sind wiederum Basis für die Klärung der Herkunft der verschiedenen Materialien (äolische Aufwehungen, lokale Solifluktionsdecken) über die Analyse stabiler Isotope als geochemischem Fingerabdruck. Die Kombination der verschiedenen Ansätze soll schließlich die Frage nach der maximalen Ausdehnung der letzten und möglicherweise älterer Vereisungen klären, die durch die Diskrepanz zwischen pedogenetischen und morphostratigraphischen Befunden in Ostnepal neu aufgeworfen wurde.

Dosage de traces d'elements legers (FRA)

Das Projekt "Dosage de traces d'elements legers (FRA)" wird/wurde ausgeführt durch: Ecole Polytechnique Federale de Lausanne, Institut d'Electrochimie et de Radiochimie.Dosage de traces de beryllium et de soufre par activation aux ions lourds. Analyses non-destructives de matrices biologiques et/ou de composes inorganiques (poussieres, fumees, etc.) limites de detection: Ordre de grandeur ng correspondant a quelques ppm selon la matrice. Poids de l'echantillon: Quelques mg. (FRA)

Untersuchung von Quellen umweltschaedigender Emissionen mit kernphysikalischen Methoden (z.B. Moessbauereffekt)

Das Projekt "Untersuchung von Quellen umweltschaedigender Emissionen mit kernphysikalischen Methoden (z.B. Moessbauereffekt)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Experimentalphysik.Problemstellung: Luftverschmutzung durch ultrafeine (Staub)Teilchen verschiedenster Herkunft (Strassenverkehr, Hausbrand, Industrie). Zielsetzung: Identifikation dieser verschiedenen umweltbelastenden Quellen. Methoden: 57Fe Moessbauereffekt, eventuell Neutronenaktivierungsanalyse (Atominstitut der oesterreichischen Universitaeten). Ergebnisse: Studien an folgenden Proben: Strassenstaub variabler Teilchengroesse, Flugaschen verschiedenster Herkunft, Autoauspuffsystemen; Vergleiche mit NBS Standardproben; Identifikation charakteristischer Eisenverbindungen (Fe2O3, Fe3O4, Fe(OH)x) in den Proben sowie ultrafeiner (1O nm) Fe2O3 - Teilchen.

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

Radioaktivität in Gebrauchsgegenständen

Gelegentlich wird in den Medien über Funde von radioaktiven Gegenständen berichtet. Dazu gehören auch Alltagsgegenstände, beispielsweise Geschirr mit bestimmten Glasuren. In manchen Fällen sind diese nicht eindeutig als solche erkennbar und es wird nur zufällig festgestellt, dass radioaktive Stoffe enthalten sind. Doch woher stammen diese? Früher wurden radioaktive Stoffe häufig aufgrund bestimmter Eigenschaften zur Herstellung von Gegenständen verwendet. So sind die Fliesen des Rosenthaler Platzes dafür bekannt, dass die aufgebrachte leuchtend orangefarbige Glasur leicht radioaktiv ist. Die Radioaktivität war dabei meist nur ein ungewollter und in der Anfangszeit unbekannter Nebeneffekt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich jedoch ein Bewusstsein dafür, dass ionisierende Strahlung eine Gefahr für die menschlichen Gesundheit darstellt. Dies führte dazu, dass Produkte mit radioaktiven Stoffen heutzutage nicht mehr oder nur noch für ganz bestimmte Anwendungsfälle produziert und verwendet werden. Auch heute kann es jedoch in seltenen Fällen noch zu einer Kontamination kommen, z.B. wenn versehentlich eine radioaktive Quelle bei der Wiederverwertung von Metallschrott mit eingeschmolzen wird. Von den meisten der heute noch im Umlauf befindlichen Gegenständen geht nur eine geringe Strahlenbelastung aus, so dass die Handhabung in der Regel unproblematisch ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch diese spezifische Aktivitäten aufweisen können, aufgrund derer man die Gegenstände nicht über den Hausmüll entsorgen darf. In diesem Fall kann die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) kontaktiert werden. Bestimmte uranhaltige Verbindungen sind dafür bekannt, dass sie eine schöne intensive Farbe ergeben. Daher wurden sie vor allem ab Mitte des 19. Jahrhunderts als Zusatz in Glasuren beispielsweise für Fliesen oder Geschirr verwendet. Auch für die Herstellung gefärbter Gläser oder Vasen kamen sie zur Verwendung. Bei Glasuren sind insbesondere kräftige Orangefarben häufig vertreten, je nach Ausgangsmaterial und Produktionsart können aber auch andere Farben entstehen. Uranglas, welches meist in hellen, gelben oder grünen Farben vorkommt, kann man leicht daran erkennen, dass es durch UV-Licht zum Leuchten angeregt wird. In der Regel sind diese Gegenstände etwa als Sammelobjekte gesundheitlich unbedenklich, da relativ geringe Strahlungswerte auftreten und das uranhaltige Material gebunden vorliegt. Säuren können jedoch die Uranverbindungen aus dem Material herauslösen. Da in vielen Lebensmitteln (z.B. in Früchten) Säuren vorhanden sind oder bei der Nahrungszubereitung Zutaten wie Essig verwendet werden, sollte man Geschirr mit uranhaltiger Glasur nicht als Essgeschirr verwenden, da sonst die Gefahr einer Aufnahme mit der Nahrung besteht. Für die Leuchtzifferblätter von Uhren wurden früher Farben verwendet, die radioaktives Radium oder Promethium enthielten. Hierbei traten durch die Produktionsbedingungen teils schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf, wie auch bei dem weithin bekannten Fall der „Radium Girls“. Daher wurde auf das weitaus ungefährlichere radioaktive Tritium gewechselt. Inzwischen gibt es auch nicht-radioaktive Alternativen, diese sind aber nicht selbstleuchtend. Daher wird Tritium auch heute noch verwendet. Seine Eigenschaften werden auch in den frei erhältlichen, mit Tritium gefüllten, nachtleuchtenden Schlüsselanhängern genutzt. Weitere Informationen zu Leuchtzifferblättern auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz In gasbetriebenen Leuchten werden sogenannte Glühstrümpfe verwendet. Diese wurden bei der Produktion in einer Lösung mit einer radioaktiven Thorium-haltigen Verbindung getränkt. Die nach dem Verbrennen bleibende Struktur erzeugt aus der kaum sichtbaren Gasflamme das gewünschte helle Licht. Der Effekt entsteht dabei nicht durch die radioaktive Eigenschaft, das Thorium diente vor allem der Stabilität der Struktur. Seit einigen Jahrzehnten können Glühstrümpfe auch ohne den Zusatz von Thorium produziert werden. In Deutschland endete die letzte Glühstrumpfproduktion 2004, seit 2011 ist die Herstellung und Inverkehrbringen thoriumhaltiger Glühstrümpfe nicht mehr erlaubt (mit Ausnahme von zur Straßenbeleuchtung verwendeter Glühstrümpfe; §39 StrlSchG). In Berlin erfolgt aufgrund von Energiesparmaßnahmen der Austausch von Gasleuchten auf formgleiche LED-Leuchten. Weiterhin erhalten bleiben sollen jedoch ca. 3.300 Gasleuchten mit historischer Bedeutung. Ein Thorium-haltiger Glühstrumpf ist in der Regel nur gering radioaktiv. Das größte Risiko geht davon aus, wenn Partikel des Glühstrumpfes eingeatmet werden, insbesondere beim erstmaligen Brennen oder der Handhabung der fragilen abgebrannten Glühstrümpfe. Weitere Informationen auf der Seite des Fachverbands für Strahlenschutz e.V. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden aus medizinischen Gründen sogenannte Radium-Emanatoren verwendet. In diesen befindet sich eine Quelle mit dem natürlich radioaktiven Isotop Radium-226, welches u. a. in das ebenfalls schwach radioaktive Radon zerfällt. In die Gefäße wurde Wasser eingefüllt, welches das Radon aufnahm. Das Wasser wurde dann in als gesundheitsfördernd geltenden Trinkkuren angewendet. Der radioaktive Stoff ist in einer Quelle in dem Gefäß gebunden. Solange diese nicht beschädigt wird, so dass das Radium etwa als Staub eingeatmet oder mit Nahrung eingenommen wird, geht keine unmittelbare Gefahr davon aus. Dennoch kann die Dosisleistung ausreichen, dass der Grenzwert von 1 mSv im Jahr überschritten wird, der u.a. für beruflich strahlenexponierte Personen festgelegt ist. Die Becher sind auch heute noch etwa unter Sammlern im Umlauf. Sofern die radioaktive Quelle noch enthalten ist, ist für den Besitz eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, da hier in der Regel die Freigrenzen für einen genehmigungsfreien Umgang überschritten sind. Einige Farben von (Halb-)Edelsteinen entstehen nur durch die Einwirkung von Strahlung. Diese kann sowohl durch natürliche als auch durch künstlich erzeugte Radioaktivität erfolgen. Wenn zur Bestrahlung Beta-oder Gamma-Strahlung eingesetzt wird, sind die Steine selber nicht radioaktiv. Es kann jedoch auch Neutronenstrahlung verwendet werden, wodurch die bestrahlten Edelsteine selber ebenfalls radioaktiv werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Edelstein Topas. Während hellere Blautöne durch Betastrahlung erzielt wird, kommt für eine tiefblaue Färbung („London Blue“) Neutronenstrahlung zum Einsatz. Da die Radioaktivität mit der Zeit abklingt, dürfen diese, um die gesundheitlichen Risiken zu verringern, erst nach einer ausreichenden Wartezeit in den Verkauf kommen. Außerdem gibt es Edelsteine, die einen Anteil natürlich radioaktiver Stoffe enthalten. Diese geben nur eine geringe Strahlung ab und können daher bedenkenlos gehandhabt werden. Edelsteine die eine natürliche Radioaktivität aufweisen können sind beispielsweise Zirkon oder Ekanit. Aber auch andere Schmuckstücke können radioaktive Strahlung abgeben. Neben Uranglas können auch Gesteine oder Mineralien verarbeitet sein, die eine natürliche Radioaktivität aufweisen. So tauchen beispielsweise gelegentlich Amulette im Handel auf, die aufgrund des verarbeiteten Materials mit Anteilen von Uran oder Thorium leicht radioaktiv sind. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz

Atomrechtliche Aufsichtsbehörde

Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 28.06.2017 Informationen zur Stilllegung des BER II (Atomrechtliche Genehmigungsbehörde) Häufig gestellte Fragen zur Sicherheit des Forschungsreaktors BER II (HZB) Forschungsreaktor BER II (HZB) Höchstmögliche Sicherheits­anforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG, im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Neben­bestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrSchG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der International Atomic Energy Agency – IAEA , um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktor­fernüberwachungs­systems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie

Ökologisch und ökonomisch nachhaltige Materialien für die Kathoden- und Anodenbeschichtung in der Lithium-Ionen-Batterie, OekoMatBatt - Ökologisch und ökonomisch nachhaltige Materialien für die Kathoden- und Anodenbeschichtung in der Lithium-Ionen-Batterie

Das Projekt "Ökologisch und ökonomisch nachhaltige Materialien für die Kathoden- und Anodenbeschichtung in der Lithium-Ionen-Batterie, OekoMatBatt - Ökologisch und ökonomisch nachhaltige Materialien für die Kathoden- und Anodenbeschichtung in der Lithium-Ionen-Batterie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: VARTA Microbattery GmbH.

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