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Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
Hintergrund: Die Gesundheit urbaner Bevölkerung ist von globalem Interesse, da schon jetzt die Mehrheit der Menschen in Städten wohnt. Große Gesundheits- und Umweltdisparitäten sind dabei in den Innenstädten anzutreffen. Jedoch gibt es nur wenige Studien, die die Gesundheit urbaner Bevölkerung mit jenen multidisziplinären und integrativen Ansätzen und Methoden untersuchen, die nötig wären, um die Komplexität von sozio-ökologischer Umwelt und deren Verteilung in der Stadt zu erfassen. Hinzu kommt, dass räumliche und raum-zeitliche Herangehensweisen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen im urbanen Kontext eher selten vorkommen. Daher sind wissenschaftliche Ansätze gefragt, welche die Ursachen vorhandener Gesundheits- und Umweltdisparitäten auf den verschiedenen geographischen Skalen untersuchen, um unter anderem die Gesundheitspolitik besser zu informieren. Forschungsziele: Mein übergreifendes Forschungsziel ist es, ein konzeptionelles Modell zu entwickeln, um die Erforschung komplexer Interaktionen zwischen städtischer Umwelt und Gesundheit voranzubringen. Um dies zu bewerkstelligen, werde ich die räumliche Verteilung von Unterschieden in der Gesundheit städtischer Bevölkerung (Gesundheitsdisparitäten) und der sozio-ökologischen Umwelt (Umweltdisparitäten) erfassen und quantifizieren. Ferner werde ich untersuchen, wie Umweltdisparitäten in der städtischen Nachbarschaft die Gesundheit der Bevölkerung beeinflussen. Methoden: Um gesundheitsrelevante Fragestellungen zu untersuchen, schlage ich einen integrativen und räumlich-expliziten Ansatz vor, welcher methodische Ansätze der Epidemiologie und der Geographie kombiniert. Dieser gesundheits-geographischen Ansatz konzentriert sich auf das komplexe Verhältnis von sozio-ökologischer Umwelt und urbaner Gesundheit auf verschiedenen geographischen Skalen. Der Ansatz beinhaltet Krankheitskartierung, Expositionskartierung und räumlich-epidemiologische Modellierung. Fünf Datensätze werden verwendet um urbane Nachbarschaftscharakteristiken und die damit assoziierte Gesundheit der Stadtbevölkerung zu untersuchen. Im Hinblick auf ein Stadt-Land Gefälle wird Über- und Untergewicht der Bevölkerung in afrikanischen Staaten südlich der Sahara untersucht. Im Hinblick auf die individuelle städtische Nachbarschaft werden mentale Gesundheit und Herzkreislauferkrankungen in New York Stadt und Framingham, MA untersucht. Die Ergebnisse werden anschließend in einem konzeptionellen Modell für Umwelt und Gesundheit synthetisiert. Relevanz des Projekts: Die angestrebten Studien werden geographische Ansätze für gesundheitsbezogene Fragestellungen konsolidieren. Die Ergebnisse werden ferner dazu beitragen, Strategien zu entwickeln, um innerstädtische Disparitäten zu reduzieren und die Gesundheitspolitik zu informieren. Aus dem Projekt werden mindestens sechs Publikationen in internationalen Fachzeitschriften und Buchkapiteln mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung hervorgehen.
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
<p> <p>Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.</p> </p><p>Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.</p><p> Das Übereinkommen von Paris: Leitlinie für eine lebenswerte Zukunft <p>„Kohlenstoff in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> fängt die Wärme ein und wir fügen der Atmosphäre stetig mehr CO2 hinzu. Der Rest sind Details.“ Dieses Zitat des US-amerikanischen Klimaforschers Michael Mann verdeutlicht, dass der <strong>Grund für die menschengemachte Erderwärmung</strong> recht leicht nachvollziehbar ist. Seit Beginn der Industrialisierung sorgen technische Prozesse vermehrt für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in die Atmosphäre. Der daraus resultierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> ist dank globaler Temperaturmessungen seit etwa dem Jahr 1850 nachweisbar.</p> <p>Kompliziert wird es, wenn es darum geht, <strong>Lösungen</strong> zu finden. Denn der Klimawandel ist ein globales Problem – Treibhausgase kennen keine Staatsgrenzen – und lässt sich somit nur global lösen. Dazu müssen viele Menschen mit vielen verschiedenen Interessen an einen Tisch kommen und sich einigen. Und zwar unter Zeitdruck: Die Folgen des Klimawandels, wie Eis- und Gletscherschmelze, Meeresspiegelanstieg, zunehmende Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen, bedrohen schon heute unsere Lebensgrundlagen. Um sie auch für zukünftige Generationen zu erhalten, müssen wir handeln.</p> <p>Wie genau die globale Klimatransformation aussehen soll, wird auf den Weltklimakonferenzen der mittlerweile 198 Mitgliedsparteien (englisch „Conference of the Parties“, COP) der Klimarahmenkonvention verhandelt. Und für diese <strong>komplexen Aushandlungsprozesse</strong> braucht es Leitplanken, die die generelle Richtung vorgeben. Auf diese konnte sich die Weltgemeinschaft nach zähem Ringen und Verhandeln auf der COP21 in Paris 2015 einigen. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) ist also so etwas wie die Leitlinie für die Lösung eines der existentiellen Probleme der Menschheitsgeschichte. 2018 wurde auf der COP24 im polnischen Katowice zusätzlich ein Regelbuch zur technischen Umsetzung der im ÜvP definierten Ziele und Mechanismen verabschiedet. Aber werfen wir zunächst noch einmal einen Blick zurück.</p> <p>Eine große Herausforderung für die Bekämpfung des Klimawandels ist die <strong>lange Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre</strong>: CO2 verbleibt hunderte bis tausende Jahre in der Atmosphäre. Rechnet man die aufsummierten (kumulierten) Emissionen seit 1750 in die Klimabilanz von Ländern mit ein, landet <strong>Deutschland auf dem vierten Platz der weltweit größten Emittenten</strong>, und somit Verursacher der Klimakrise.</p> </p><p> Wissenschaftlicher Konsens und politische Entwicklung <p>Als das Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 auf der COP21 verabschiedet wurde, war die <strong>Klimaforschung</strong> bereits knapp 200 Jahre alt: Der Mathematiker und Physiker Jean Baptiste Joseph Fourier formulierte 1824 erstmals das Prinzip des Treibhauseffekts. Spätestens seit den späten 1970er Jahren herrscht in der Wissenschaft Konsens darüber, dass der aktuelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> menschengemacht ist und das Potenzial hat, das Leben auf der Erde grundsätzlich zu verändern. Seit 1988 fasst der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3196">Weltklimarat</a> (englisch „Intergovernmental Panel on Climate Change“, IPCC) den Stand der Wissenschaft zu Klimafragen zusammen und gibt regelmäßig wissenschaftliche Sachstandsberichte zum vergangenen, aktuellen und künftigen Zustand des Klimasystems sowie Klimawandel-, Anpassungs- und Klimaschutzszenarien heraus. Diese Ausblicke auf gravierende Folgen des Klimawandels haben sich im Rückblick häufig als zutreffend oder sogar überoptimistisch erwiesen. 1992 hat die Staatengemeinschaft die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12827">Klimarahmenkonvention</a> (engl. „United Nations Framework Convention on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) in New York verabschiedet. Sie erkannte damit erstmals offiziell weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an, und verpflichtete sich zum Handeln. Dass die Lücken zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, politischer Handlung und gesellschaftlicher Umsetzung trotzdem so groß sind, liegt auch daran, dass die fossile Industrie seit Jahrzehnten <strong>Lobbyarbeit </strong>betreibt,<strong> um die Ergebnisse der Klimawissenschaft in Zweifel zu ziehen</strong> – <a href="https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/oelkonzern-exxon-kannte-klimawirkung-ganz-genau-neue-studie-in-science">und zwar auch entgegen eigener Forschungsergebnisse dazu</a>. Erst im Jahr 2002 löste sich die eigens zum Zweck der Klimawandel-Leugnung gegründete „Global Climate Coalition“ von Exxon, Shell und anderen Ölkonzernen auf. Das US-amerikanische „Heartland Institute“ gilt aktuell als weltweit bedeutendste Organisation, die öffentlich versucht, weiter Zweifel am menschengemachten Klimawandel zu säen.</p> <p>Eine <a href="https://www.uni-bonn.de/en/news/weltweite-befragung-zeigt-breite-mehrheit-der-weltbevoelkerung-fuer-den-klimaschutz">globale Studie der Uni Bonn</a> und anderer Institute von 2024 zeigt, dass der <strong>Großteil der Weltbevölkerung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> grundsätzlich unterstützt</strong> und der Meinung ist, Regierungen sollten sich stärker für Klimaschutz einsetzen. Geringere Zustimmungswerte zeigen sich besonders in Industrieländern, wenn es um die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen geht. Laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf">IPCC, AR6 S.146, „Societal Aspects of Mitigation“, 2023</a>) nimmt die Motivation für Klimaschutz zu, wenn Maßnahmen als sozial gerecht wahrgenommen werden, Menschen (z. B. verschiedener Geschlechter und Einkommensgruppen) gleichberechtig einbezogen sowie mögliche Lasten gerecht verteilt werden. Am größten ist die Unterstützung für Klimaschutz in Ländern des globalen Südens, in denen Menschen schon heute weitaus stärker von Klimawandelfolgen betroffen sind, während sie selbst kaum oder gar nicht zur Erderwärmung beigetragen haben. <a href="https://www.munichre.com/de/risiken/naturkatastrophen.html#:~:text=Naturkatastrophen%20zerst%C3%B6ren%20weltweit%20jedes%20Jahr,der%20Sch%C3%A4den%20selber%20tragen%20mussten.&text=Gr%C3%B6%C3%9Ftkatastrophen%20durch%20Erdbeben%20oder%20Hurrikane,Naturkatastrophe%20mit%20den%20h%C3%B6chsten%20Gesamtsch%C3%A4den.">Die hohen Kosten für Verluste und Schäden</a> können hier aufgrund von geringer finanzieller Absicherung oder gänzlich fehlender Ressourcen oft nicht bewältigt werden. Aus diesem Grund verpflichtet das ÜvP wirtschaftsstärkere Staaten dazu, den ärmsten und verwundbarsten Ländern zu helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise finanzielle Mittel für die Minderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an Klimawandelfolgen, die Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen sowie Wissen.</p> </p><p> Von Kyoto nach Paris <p>Mit dem Vorläufer des ÜvP, dem <strong>Kyoto-Protokoll</strong>, trat 2005 zum ersten Mal ein internationales, völkerrechtlich bindendes Abkommen in Kraft, das absolute Treibhausgasminderungsziele setzte und vor allem die Hauptverursacher der Klimakrise, die Industriestaaten, in die Pflicht nahm. Allerdings verlor das Kyoto-Protokoll mit der Zeit an Wirkmacht: An der zweiten Verpflichtungsperiode von 2013-2020 nahmen einige der weltweit größten Emittenten nicht mehr teil. Die USA hatten das Protokoll nie ratifiziert, weil es verbindliche Ziele nur für Industrieländer vorsah und nicht für große Schwellenländer wie China oder Indien.</p> <p>2015 gelang dann dank des Einsatzes zahlreicher Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Verabschiedung des <strong>Übereinkommens von Paris</strong>. Dieses verpflichtet die 195 Vertragsparteien (darunter 194 Staaten und die EU) völkerrechtlich bindend dazu, „die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (ÜvP, 2015).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/13194/bilder/zitat_uvp_juliane_berger.png"> </a> <strong> Juliane Berger, Teil der deutschen COP-Delegation 2015 und Fachgebietsleiterin im UBA, erinnert sich </strong> Quelle: Susanne Kambor / UBA </p><p> <p>In den folgenden <strong>Interviews</strong> teilen weitere Protagonist*innen von Paris ihre Perspektive auf das Abkommen und die Ereignisse von 2015.</p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Persönliche Erinnerungen </p><p> Paris 2015: Ambitionierte Ziele für alle Vertragsparteien <p>Anders als das Kyoto-Protokoll verpflichtet das ÜvP alle Vertragsparteien, und nicht nur die Industriestaaten, zur ambitionierten <strong>Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen</strong>. Dabei gilt der Grundsatz der „Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten“ (ÜvP, 2015). Das bedeutet: Länder, die mehr Verantwortung für die Klimakrise tragen, vor allem die Industrieländer, sollen auch größere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen, und Entwicklungsländer bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und -anpassung unterstützen. Alle fünf Jahre müssen die Vertragsparteien des ÜvP ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (engl. „Nationally Determined Contributions“, NDCs) einreichen und so darlegen, welchen Beitrag sie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten werden. Auf absolute, verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasen wurde im ÜvP verzichtet, nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der USA.</p> <p>Stattdessen gibt das ÜvP einen „Ambitionsmechanismus“ vor: Die neuesten Klimaschutzbeiträge müssen stets eine Steigerung gegenüber dem vorherigen Ziel sein und die größtmögliche Ambition darstellen. Die neuen, 2025 eingereichten NDCs sollen sich an einer <strong>Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau</strong> ausrichten. Diese Entscheidung ging 2023 aus der Globalen Bestandsaufnahme (engl. „Global Stocktake“, GST) hervor, die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet.</p> <p>Dass das <strong>1,5-Grad-Ziel</strong> in das ÜvP mit aufgenommen wurde, ist übrigens insbesondere den kleinen Inselstaaten (engl. „Small Island Developing States“, SIDS) zu verdanken, die in Paris mithilfe einiger Industrieländer – darunter auch Deutschland (als Teil der „High Ambition Coalition“, HAC) – für die 1,5-Grad-Grenze geworben hatten. Für die Inselstaaten geht es dabei um nicht weniger als ihre Existenz. Im Juli 2025 bestätigte der <a href="https://enb.iisd.org/international-court-justice-advisory-opinion-climate-change-23Jul2025?utm_medium=email&utm_campaign=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025&utm_content=ENB%20Update%20-%2024%20July%202025+CID_9ac593ad858df6789008505f3d3500fe&utm_source=cm&utm_term=Read%20highlights%20and%20images">internationale Gerichtshof in einem Gutachten</a> zur Verantwortung der Staaten für die Bewältigung der Klimakrise, dass das 1,5-Grad-Ziel als primäres Temperaturziel des Pariser Abkommens zu verstehen ist.</p> </p><p> Die Architektur des Übereinkommens <p>Dank der Verhandlungen auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) in Baku in Aserbaidschan 2024, sind die letzten noch offenen Regelungspunkte abgearbeitet und entschieden worden, so dass nun alle <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris</strong> vollständig umgesetzt werden können. Zur Architektur des ÜvP zählen</p> <ul> <li>die nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), die dem bereits erwähnten Ambitionsmechanismus unterliegen, sich also immer weiter steigern müssen,</li> <li>der erweiterte Transparenzrahmen (Enhanced Transparency Framework) mit einheitlichen Vorgaben für nationale Berichte zu Emissionsmengen, damit diese untereinander vergleichbar sind,</li> <li>die Globale Bestandsaufnahme (GST), die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet und</li> <li>die Marktmechanismen, die Vertragsparteien die Möglichkeit bieten, bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass im eigenen Land angerechnete Emissionsminderungen unter bestimmten Voraussetzungen in Drittländern durchgeführt werden können, beispielsweise durch den Handel mit Emissionszertifikaten.</li> </ul> <p>Außerdem gibt das ÜvP den Rahmen für die globale Klimafinanzierung, die Klimaanpassung und die Anerkennung von Verlusten und Schäden vor.</p> </p><p> Das Übereinkommen wirkt, aber nicht schnell genug <p>Ein Vergleich der früheren und aktuellen Projektionen zur Entwicklung globaler Durchschnittstemperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts zeigt: Die Architektur und die <strong>Mechanismen des Übereinkommens von Paris funktionieren</strong> und wirken. Laut des <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2016">UNEP Emissions Gap Reports 2016</a> steuerte die Welt mit der ersten Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) 2015 noch auf eine 3,4 Grad Celsius wärmere Welt zu. Der aktuelle <a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2025">UNEP Emissions Gap Report 2025</a> geht unter Berücksichtigung der neuen, bis Ende September 2025 eingereichten und angekündigten NDCs von einer globalen Erwärmung von 2,3 bis 2,5 Grad bis zum Jahr 2100 aus. Bei der Fortführung aktueller politischer Maßnahmen zur Treibhausgasminderung würde laut dem Bericht eine Erwärmung von 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts erreicht werden. Letztes Jahr lag diese Zahl in dem Bericht noch bei 3,1 Grad.</p> <p>Das Übereinkommen von Paris wirkt also <strong>noch nicht schnell genug</strong>: <strong>Mit den aktuellen NDCs sind die Temperaturziele des ÜvP nicht zu erreichen.</strong></p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Erfolge des Abkommens </p><p> Wichtige Ziele und Themen des Übereinkommens: Wo stehen wir heute? <strong>Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, idealerweise 1,5 °C (Artikel 2.1a):</strong> <p>Artikel 2.1(a) definiert das übergeordnete Ziel des Übereinkommens: die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau und am besten auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Begrenzung soll die schlimmsten Folgen des Klimawandels vermeiden, das Risiko von Extremereignissen reduzieren (z. B. Dürren, Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg) und so der Menschheit noch die Möglichkeit geben, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Das 1,5-Grad-Ziel soll außerdem die steigende globale Ungerechtigkeit durch die Auswirkungen einer Erderwärmung über 1,5 Grad Celsius begrenzen. 2024 war jedoch das erste Jahr, in dem bereits eine globale Durchschnittstemperatur von plus 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit dokumentiert wurde. Setzt sich der aktuelle Erwärmungstrend fort, könnte das Überschreiten des 1,5-Grad-Ziels des ÜvP, das sich auf einen klimatologischen Zeitrahmen von mindestens 20 Jahren bezieht, bereits in den 2030er Jahren rückwirkend nachgewiesen werden.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114877">Hier finden Sie weitere Informationen zum 1,5-Grad-Ziel unter dem Übereinkommen von Paris.</a></p> <strong>Klimaschutz und Anpassung finanzieren (Artikel 2.1c und 9.1):</strong> <p>Die Kosten zum Erreichen der Pariser Klimaziele sind enorm. Eine <a href="https://www.climatepolicyinitiative.org/wp-content/uploads/2023/11/GLCF-2023-Methodology.pdf">Analyse der Climate Policy Initiative (CPI) aus dem Jahr 2023</a> kam zu dem Schluss, dass in den Jahren bis 2030 weltweit durchschnittlich <strong>Investitionen für Klimaschutz und Anpassung in Höhe von etwa 8.000 Milliarden US-Dollar pro Jahr</strong> anfallen. </p> <p>Entwicklungsländer haben nur geringe finanzielle Möglichkeiten, sind aber vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> besonders betroffen, ohne viel zu ihm beigetragen zu haben. In Paris wurde 2015 deshalb beschlossen, dass die Industriestaaten an Entwicklungsländer 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die Bewältigung der Klimakrise zahlen sollen. Diese Marke wurde erstmals im Jahr 2022 erreicht.</p> <p>Auf der Klimakonferenz 2024 in Baku (COP29) wurde ein neues Klimafinanzierungsziel, das „New Collective Quantified Goal“ (NCQG) ausgehandelt. Das NCQG sieht vor, dass die Summe der Zahlungen an Entwicklungsländer ab 2035 auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr angehoben werden soll. Zudem soll die Klimafinanzierung durch Einbeziehung aller Akteure, darunter auch der Privatwirtschaft, ab 2035 auf insgesamt 1.300 Milliarden US-Dollar pro Jahr gesteigert werden.</p> <p>Damit verbleibt immer noch eine enorme Finanzierungslücke. Geld ist indes vorhanden – es müsste nur umgeleitet werden: Laut <a href="https://www.imf.org/en/topics/climate-change/energy-subsidies">Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF)</a> wurden fossile Energien im Jahr 2022 weltweit mit insgesamt 7.000 Milliarden US-Dollar staatlich gefördert. Bis 2030 erwartet der IWF sogar einen Anstieg fossiler Subventionen auf 8.200 Milliarden US-Dollar jährlich. Um das Klimafinanzierungsziel von 1.300 Milliarden US-Dollar zu erreichen, könnte auch eine <a href="https://unctad.org/publication/all-roads-lead-reform-financial-system-fit-mobilize-13-trillion-climate-finance">globale Finanztransaktionssteuer</a> helfen.</p> <p>Das ÜvP ruft in Artikel 2.1c dazu auf, die globalen „Finanzmittelflüsse in Einklang […] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ zu bringen (ÜvP, 2015). Investitionen in erneuerbare Energien lenken die Weltmärkte schon heute in eine klimafreundlichere Richtung. <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Nov/Global-landscape-of-energy-transition-finance-2025">Globale Investitionen in die Energiewende</a> sind laut der internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) 2024 auf 2.400 Milliarden US-Dollar angestiegen. Sie konzentrierten sich allerdings großenteils auf China und Industrieländer. Außerdem bleiben sie hinter den Zielen der ersten Globalen Bestandaufnahme (u. a. Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030) zurück und reichen bei weitem nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.</p> <p>Kleine Fortschritte gab es auf der COP30 für die Finanzierung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Diese soll bis 2035 verdreifacht werden. Bislang ist aber unklar, auf welcher Summe diese Verdreifachung basieren wird.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120271">Hier finden Sie weitere Informationen zur internationalen Klimafinanzierung. </a></p> <strong>Treibhausgase reduzieren (Artikel 4):</strong> <p>Artikel 4 des Übereinkommens von Paris beschäftigt sich mit dem Klimaschutz, also dem Reduzieren der globalen Treibhausgasemissionen. Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ hergestellt werde soll (ÜvP, 2015). Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> gelangen, wie zum Beispiel durch Wälder und andere Senken wieder aufgenommen werden können.</p> <p>Aktuell besteht eine beachtliche globale Ambitions- und Umsetzungslücke bei der Reduzierung von Treibhausgasen: Um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen, wäre laut Weltklimarat ein globaler Rückgang der Treibhausgasemissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Bei vollständiger Umsetzung der <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/nationally-determined-contributions-ndcs/2025-ndc-synthesis-report">neuen, bis zum 10. November 2025 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs)</a> wird nur ein Rückgang der Emissionen von circa 12 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 erwartet. Vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde jedoch noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20-48 Prozent steigen.</p> <p>Zusätzlich zu den NDCs ruft das ÜvP alle Vertragsparteien dazu auf, langfristige Niedrigemissionsstrategien (engl. „Long-Term Low <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> Development Strategies“, LT-LEDS) auszuarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie Länder treibhausgasneutral werden. Bislang habe 79 Vertragsparteien des ÜvP LT-LEDS eingereicht.</p> <p>Um die Temperaturziele des ÜvP in Reichweite zu halten, muss sobald wie möglich der globale Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden, die Emissionen müssen also auf globaler Ebene sinken. Im <a href="https://www.nature.com/articles/s43017-025-00658-x">Jahr 2024 sind die globalen Emissionen noch um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr</a> gestiegen. </p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/116052">Hier finden Sie weitere Informationen zu nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs ).</a></p> <strong>Natürliche Kohlenstoffsenken stärken (Artikel 5):</strong> <p>Eine wichtige Rolle beim globalen Klimaschutz kommt den sogenannten naturbasierten Lösungen (engl. „Nature-based Solutions“, NbS) zu. Um die Erderwärmung zu begrenzen, brauchen wir <strong>intakte Ökosysteme, die Treibhausgase absorbieren</strong>. „Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung von Senken und Speichern von Treibhausgasen, darunter Wälder“ sind daher fest im ÜvP verankert (ÜvP, 2015).</p> <p>Auf der COP26 wurde 2021 in Glasgow entschieden, dass die Entwaldung bis zum Ende des Jahrzehnts beendet werden soll. Dennoch gingen auch 2024 weltweit 8,1 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie alle Wälder Deutschlands zusammengenommen (<a href="https://forestdeclaration.org/resources/forest-declaration-assessment-2025/">Forest Declaration Assessment 2025</a>), und kaum weniger als die 8,3 Millionen Hektar jährlich zu Beginn der Dekade. Dabei ist die Landwirtschaft der Haupttreiber der Abholzung, aber auch Klimawandelfolgen wie Trockenheit und Waldbrände sorgen für erhebliche Schäden, vor allem an Tropenwäldern. Das Dilemma: Je stärker der Klimawandel voranschreitet, desto mehr büßen die Ökosysteme ihre Klimaschutzwirkung ein, etwa ihre Fähigkeit, Kohlendioxid zu binden und ihre Umgebung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> zu kühlen. Auf der COP30 in Brasilien wurde ein freiwilliger Fonds zum Schutz der Tropenwälder angestoßen. Deutschland will sich mit 1 Milliarde Euro bis 2035 beteiligen.</p> <p>Hier finden Sie weitere Informationen zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110455">naturbasierten Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101283">Klimaschutz in der Landwirtschaft auf globaler Ebene</a>. </p> <strong>Transparenz herstellen (Artikel 13):</strong> <p>Der in Artikel 13 des ÜvP ausgeführte Transparenzrahmen soll „zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Förderung einer wirksamen Umsetzung“ der Pariser Klimaziele beitragen (ÜvP, 2015). Er sorgt dafür, dass <strong>alle Staaten offenlegen, was sie zum Klimaschutz beitragen und welche Unterstützung sie erhalten oder leisten</strong>. Alle zwei Jahre müssen Vertragsparteien des ÜvP Transparenzberichte (sogenannte „Biennial Transparency Reports“, BTRs) vorlegen. Diese müssen Informationen über die nationalen Treibhausgasinventare, die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), ihre Anpassungsmaßnahmen sowie (bei Industrieländern) geleistete Unterstützung oder (bei Entwicklungsländern) erhaltene Unterstützung enthalten. Außerdem sollen sie Bedarfe und Prioritäten für zukünftige Unterstützung aufzeigen.</p> <p>Die Umsetzung des erweiterten Transparenzrahmens wurde 2018 auf der COP24 in Katowice beschlossen. Erstmals mussten Staaten Transparenzberichte bis Ende 2024 einreichen, etwa <strong>die Hälfte der Vertragsparteien, darunter auch Deutschland, ist dem Aufruf nachgekommen</strong>. Die Berichte dienen auch als eine Grundlage für die Globale Bestandsaufnahme.</p> <p>Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention (englisch „United Nations Framework on Climate Change“, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) hat Ende Oktober 2025 einen <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/transparency-and-reporting/reporting-and-review/reporting-and-review-under-the-paris-agreement/biennial-transparency-reports/2025-synthesis-report-of-biennial-transparency-reports">zusammenfassenden Bericht zu den Transparenzberichten</a> veröffentlicht.</p> <strong>Fortschritte messen und bewerten (Artikel 14):</strong> <p>In Artikel 14 ruft das ÜvP die Vertragsparteien zu einer regelmäßigen „Bestandsaufnahme der Durchführung dieses Übereinkommens“ auf (ÜvP, 2015). Die daraus abgeleitete <strong>Globale Bestandsaufnahme</strong> (engl. „Global Stocktake“, GST) <strong>bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris</strong>. Die erste Globale Bestandsaufnahme wurde 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis zeigte: <strong>Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen.</strong> Auf der COP28 in Dubai einigten sich die Vertragsparteien des ÜvP auf konkrete Schritte: Bis 2030 soll die weltweite Kapazität an erneuerbaren Energien verdreifacht und die Energieeffizienz verdoppelt werden. Bis 2050 sollen sich Staaten von fossilen Energien abkehren. Zudem wurde der Beschluss der COP26 bekräftigt, die globale Entwaldung bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und Kreislaufwirtschaftskonzepte umzusteigen.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90901">Hier finden Sie weitere Informationen zur globalen Bestandsaufnahme unter dem Übereinkommen von Paris.</a> </p> <p><a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0">Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: Herausforderungen </p><p> 10 Jahre nach Paris </p><p> Aufwind für die Energiewende – auch ohne die USA <p>Insbesondere zu der Entscheidung der globalen Bestandsaufnahme, die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen, gibt es Fortschritte: 2024 wurde die globale Kapazität für erneuerbare Energien um 15,1 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Verdreifachung bis 2030 zu erreichen, <a href="https://www.irena.org/News/pressreleases/2025/Oct/World-Breaks-Renewable-Records-but-Must-Move-Faster-to-Hit-2030-Tripling-Goal-DE">bedarf es ab 2025 einem jährlichen Zuwachs von 16,6 Prozent</a>. Im ersten Halbjahr 2025 produzierten erneuerbare Energien global zudem erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke. Die Energieerzeugung ist, als Sektor mit den weitaus größten Emissionen, eine der wichtigsten Stellschrauben für die globale Klimatransformation.</p> <p>Die positive Dynamik in der globalen Energiewende wird sich auch durch den erneuten Ausstieg der USA aus dem ÜvP Anfang 2025 nicht aufhalten lassen. Seit die USA in der ersten Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump 2016 aus dem ÜvP ausgestiegen sind (um dann unter der Regierung von Joe Biden wieder beizutreten), hat sich auf dem internationalen Markt einiges getan. 2024 waren 91 Prozent der weltweit in Betrieb genommenen <a href="https://www.irena.org/Publications/2025/Oct/UAE-Consensus-2030-tripling-renewables-doubling-efficiency">Wind- und Solarprojekte bereits günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe</a>. Insbesondere China setzt für seine wirtschaftliche Entwicklung auf „CleanTech“ und hat sich zum Weltmarktführer erneuerbarer Technologien und elektrischer Mobilität entwickelt. <a href="https://www.iea.org/reports/global-ev-outlook-2025/trends-in-electric-car-markets-2">Mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto weltweit fährt inzwischen elektrisch.</a> Etwa Dreiviertel der Elektroautos weltweit wurden 2024 in China hergestellt. Auch beim Export und der eigenen installierten Leistung erneuerbarer Energien verzeichnete China 2024 ein Rekordwachstum, blieb aber gleichzeitig mit etwa 30 Prozent Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen weltweit größter Emittent, gefolgt von den USA auf Platz zwei mit etwa 14 Prozent.</p> <p>Das Ausscheiden der USA aus dem ÜvP hinterlässt somit eine enorme Lücke im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, die derzeit weder von China noch der EU gefüllt werden wird. Auf der COP30 in Brasilien hat sich erstmals eine Allianz aus Staaten gebildet, die konkrete Schritte zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gehen wollen. Die EU hat sich zwar offiziell dafür ausgesprochen, steht aber ohne die USA als Unterstützer schwächer gegen Länder mit fossilen Geschäftsmodellen, wie Saudi-Arabien, Russland und auch China, da. </p> <p>Künftig steht die EU vor der Herausforderung, auch ohne Rückenwind durch die USA die eigene Wirtschaft konsequent weiter umzubauen und die globale Klimatransformation und den Ausbau klimafreundlicher Technologie mit anzuführen, um auch wirtschaftlich von ihr zu profitieren.</p> </p><p> Klimaschutz sichert Wohlstand <p>Insgesamt steht außer Frage, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> wirtschaftliche Vorteile hat: Gut konzipierte Klimapolitiken führen laut einer <a href="https://www.oecd.org/en/publications/2025/06/investing-in-climate-for-growth-and-development_9ce9b093/full-report.html">Studie</a> der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des United Nations Development Programme (UNDP) sogar kurzfristig zu stärkerem Wirtschaftswachstum, wie sich im Vergleich mit Szenarien zeigt, die auf aktuellen Politiken basieren. Langfristig betrachtet lohnt sich ambitionierter Klimaschutz noch viel mehr: Selbst gemäß den eher konservativen Schätzungen von OECD und UNDP verhindern ambitioniertere Klimapläne von Staaten signifikante klimawandelbedingte wirtschaftliche Verluste und sind notwendig, um langfristig Wohlstand zu sichern. Laut der Studie würden ambitionierte Klimaziele bis 2050 ein Plus von 3 Prozent und bis 2100 von 13 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes bedeuten. Demgegenüber standen allein 2024 <a href="https://www.oecd.org/en/publications/the-climate-action-monitor-2025_1819c631-en/full-report.html">laut OECD</a> Schäden durch klimabedingte Katastrophen in Höhe von weltweit 285 Milliarden Euro. Laut einer <a href="https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/nature-studie-zu-klimaschaeden-ueberarbeitet">Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung</a> ist bis 2049 mit fünfmal höheren Kosten für Schäden durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zu rechnen als mit Vermeidungskosten für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad.</p> </p><p> Trotz Schwächen historisch einzigartig <p>Das ÜvP wurde geschaffen, um Staaten den Weg hin zur Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zu weisen und anhand von Meilensteinen politischen Druck aufzubauen, die Klimatransformation in ihren Ländern voranzutreiben. Eine zentrale Herausforderung dabei ist, dass die globalen Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zwar auf internationaler Ebene ausgehandelt werden, aber auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Das ÜvP ist völkerrechtlich bindend, sieht aber keine Sanktionen vor, wenn Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge nicht einreichen oder umsetzen. Ambitions- und Umsetzungslücken werden in der Globalen Bestandsaufnahme lediglich kollektiv bewertet. Zudem können Entscheidungen nur per Konsens getroffen werden, sodass einzelne Vertragsparteien ambitionierte Beschlüsse blockieren können. Diese Aspekte des Abkommens sind kritisch zu betrachten und können das Vorankommen beim Klimaschutz ausbremsen. Daran haben auch die jüngsten Verhandlungen der COP30 erinnert, bei denen auch zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP kein Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gefunden werden konnte.</p> <p>Trotz dieser Schwächen ist die internationale Zusammenarbeit unter dem ÜvP und der Klimarahmenkonvention historisch einzigartig und für die Lösung des globalen Problems <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> unverzichtbar. Heute steht die Welt im Kampf gegen die Klimakrise zwar noch nicht gut da, aber wesentlich besser, als es ohne das ÜvP der Fall gewesen wäre. Zudem haben die internationalen Verhandlungen vor allem auch kleinen Staaten, die mitunter besonders stark vom Klimawandel betroffen sind, eine lautere Stimme verliehen. Denn unter dem ÜvP zählen die Stimmen aller Vertragsparteien, unabhängig von Größe, Bevölkerung oder Wirtschaftskraft, gleichwertig. Dass die Weltgemeinschaft aktuell auf dem Kurs ist, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen, kann kein Anlass sein, das ÜvP als gescheitert zu erklären. Vielmehr müssen die Ziele und Leitlinien des Abkommens ambitionierter denn je verfolgt werden, um einem immer gefährlicher werdenden Klimawandel entgegenzuwirken.</p> </p><p> Wie geht es jetzt weiter? <p>Eines der zentralen Themen der COP30 im brasilianischen Belém dieses Jahr war die <strong>Abkehr von fossilen Energien</strong>, die 2023 auf der COP28 in Dubai beschlossen wurde. Zwar konnten die Staaten in Belém keinen Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den Fossilen finden, trotzdem haben die Verhandlungen den Weg für freiwillige Initiativen von Vorreitern geebnet. Im April 2026 laden Kolumbien und die Niederlande zur ersten internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ein. COP30-Präsident André Corrêa do Lago hat zudem die Erstellung von Fahrplänen für den Ausstieg aus den Fossilen sowie für den Stopp der Entwaldung unter seiner noch bis zur nächsten COP andauernden Präsidentschaft angekündigt.</p> <p>Freiwillige Allianzen sind für das Erreichen der Pariser Klimaziele enorm wichtig und helfen, Lücken im globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zu schließen. Für solche „Koalitionen der Willigen“ gibt es bereits viele Beispiele von <strong>Zusammenschlüssen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure</strong>. Hierzu zählt auch die auf der COP30 ins Leben gerufene „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Erhalt der für den Klimaschutz so wichtigen Tropenwälder oder die auf der COP28 in Dubai gegründete <a href="https://www.champ-climate.org/">Koalition für hohe Ambitionen und Multilevel-Partnerschaften (CHAMP),</a> die die Zusammenarbeit von nationalen und sub-nationalen Regierungsebenen beim Klimaschutz stärken soll.</p> <p>Auch <strong>internationale Energiepartnerschaften</strong> wie die „Just Energy Transition Partnerships“ (JTEP) können zum notwendigen Wandel beitragen. Sie orientieren sich an den Pariser Klimazielen und haben zum Ziel, fossile Energieträger in Entwicklungs- und Schwellenländern mit hohen Treibhausgasemissionen zu ersetzen und dabei soziale Gerechtigkeit zu stärken. <a href="https://www.bmz.de/de/aktuelles/deutsche-g7-praesidentschaft-just-energy-transition-partnerships-114320">Deutschland hat derzeit JTEPs mit Südafrika, Indonesien, Vietnam und Senegal. </a> </p> <p>Das Umweltbundesamt begleitet zudem <strong>bilaterale Klimapartnerschaften</strong>, etwa den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/115285">Deutsch-Chinesischen Track-2-Dialog</a> und den <a href="https://www.swp-berlin.org/publikation/die-deutsch-brasilianische-partnerschaft-fuer-sozial-oekologische-transformation">Deutsch-Brasilianischen Track-1.5-Dialog</a>.</p> <p>Als Co-Vorsitzende bringt Deutschland sich auch im <a href="https://climate-club.org/">Klimaclub</a> ein, ein Zusammenschluss aus derzeit 46 Ländern, der sich auf Wissensaustausch zur Dekarbonisierung der Industrie fokussiert – mit dem Ziel, die Pariser Klimaziele zu erreichen.</p> </p><p> Die Rolle Deutschlands und der EU <p>Die neue Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) unter dem ÜvP weisen dieses Jahr den Weg für den globalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bis 2035. Das neue NDC der EU, das aus dem EU-Klimaziel für 2040 abgeleitet wurde, reicht wie jenes vieler anderer Vertragsparteien des ÜvP nicht aus, um bis 2035 auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Emissionspfad zu kommen.</p> <p>Die EU und Deutschland tragen historisch eine besonders große Verantwortung für den Klimawandel und liegen mit einem <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/cli_gge_foot/default/table?lang=en">Pro-Kopf-Ausstoß von 9,1 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (EU) und 10,8 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (Deutschland)</a> auch heute noch um circa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88592">60 Prozent über dem globalen Durchschnitt</a>. Sie sollten daher ihrer <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de">selbstgesteckten Vorreiterrolle</a> beim Klimaschutz gerecht werden. Hierfür gibt es in Deutschland auch Mehrheiten: Laut der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11271">Umweltbewusstseinsstudie 2024 des UBAs</a> halten 54 Prozent der Menschen in Deutschland Umwelt- und Klimaschutz weiterhin für sehr wichtig. Dennoch fällt Deutschland derzeit im Vergleich von 63 Ländern und der EU beim Klimaschutz zurück: Beim <a href="https://www.germanwatch.org/de/93330">Climate Change Performance Index 2026</a> erreichte Deutschland nur noch Platz 22, im vergangenen Jahr hatte es noch für Platz 16 gereicht.</p> <p>Derweil schreitet der <a href="https://climate.copernicus.eu/why-are-europe-and-arctic-heating-faster-rest-world">Klimawandel in Europa seit den 1980er Jahren doppelt so schnell voran</a> wie im globalen Durchschnitt. Für Deutschland meldete der Gesamtverband der deutschen Versicherer für 2024 <a href="https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gdv-naturgefahrenstatistik-2024-hochwasserschaeden-mehr-als-verdoppelt-188734">Schäden durch Extremwetter in Höhe von 5,7 Milliarden Euro</a> – etwa eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Dafür verantwortlich sind vor allem zunehmende Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Während der globale Meeresspiegelanstieg besonders für kleine Inselstaaten im Pazifik bereits heute existenzbedrohend ist, macht dieser auch an europäischen Küsten nicht Halt. Laut Weltklimarat ist in diesem Jahrhundert mit einem globalen Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter zu rechnen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a>, 2021). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/109736">Dieser wird auch in Deutschland zu zunehmenden Sturmfluten und Überschwemmungen führen.</a></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/13194/bilder/ribera_zitat_de_quer_0.png"> </a> <strong> Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, Europäische Kommission </strong> Quelle: Teresa Ribera / Europäische Kommission </p><p> Jedes zehntel Grad weniger globale Erwärmung zählt <p>Die Ziele des Übereinkommens von Paris sind nicht willkürlich gesteckt. Sie resultieren aus einem Prozess, in dem die Grenzen der politischen, technischen und sozialen Machbarkeit ausgelotet wurden. Jedes Überschreiten der Pariser Temperaturziele kann neben zunehmenden Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimasystem">Klimasystem</a> zur Folge haben. Das Übereinkommen von Paris bleibt auch zehn Jahre nach Verabschiedung zentrale Leitlinie und Orientierungsrahmen für den internationalen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. In den vergangenen Jahren wurden viele Berichte veröffentlicht, die Lücken beim Verfolgen der Pariser Klimaziele aufzeigen. Zukünftig braucht es noch mehr konkrete Fahrpläne, wie wir diese Lücken schließen und die Ziele des Abkommens in Reichweite halten können, denn es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. <strong>Zehn Jahre nach Paris gilt: Jedes zehntel Grad zählt!</strong></p> </p><p> UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz <p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=xlhgzKP6xY0&list=PLd2kshRyXxRTt3vaHomZ8CixFkQYJAuR0&index=5">Die Langversion des Interviews finden Sie hier.</a></p> Quelle: Umweltbundesamt 05.12.2025 10 Jahre Übereinkommen von Paris: UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Bedeutung chemischer Standortfaktoren für die kleinräumige Verbreitung epiphytischer Flechten soll untersucht werden. Der Grund hierfür ist, dass bei der Untersuchung der Standortfaktoren innerhalb eines gegebenen Waldökosystems mit räumlich konstanter Immissionsbelastung chemische Faktoren bisher häufig vernachlässigt wurden, im Rahmen der bisherigen Arbeiten des Antragstellers in einem ausgewählten Ökosystem (nämlich in montanen Fichtenwäldern des Harzes) aber ein ganz entscheidender Einfluss eben der chemischen Standortfaktoren nachgewiesen werden konnte. Die Untersuchungen sollen in ausgewählten Laub- und Nadelwaldökosystemen der US-Bundesstaaten New York und Pennsylvania durchgeführt werden und knüpfen an dort bereits 1999 vom Antragsteller initiierte Studien an. Die Standortchemie soll vor allem durch Niederschlags- und Borkenanalysen charakterisiert werden. Neben den chemischen Faktoren sollen auch Messungen zum Mikroklima durchgeführt werden, um die Bedeutung dieser beiden Faktorenkomplexe für die kleinräumige Epiphytenverbreitung quantitativ bewerten zu können. Dies ist nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil das Mikroklima bisher von vielen Autoren als ausschlaggebend für die kleinräumige Verbreitung von epiphytischen Flechten in Wäldern angesehen wurde.
Bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sichern reichlich vorhandene natürliche Ressourcen des nordamerikanischen Kontinents die Existenz der ersten deutschen Emigranten verschiedenster religiöser Minderheiten. Die Gründungen von deutschen Siedlungen in Pennsylvania und North Carolina zeigen schon frühe Maßnahmen des Waldschutzes und einer ersten nachhaltigen Holznutzung, die sowohl auf einer Inventarisierung des Ressourcenpotenzials als auch auf einer entsprechenden Nutzungskontrolle basieren. Im 18. und 19. Jahrhundert wird dagegen die deutsche Auswanderung nicht nur durch landwirtschaftliche Missstände, sondern auch durch eine regional aufkommende 'Holznot' verstärkt, die Bauern, Handwerker und Arbeiter gleichermaßen betrifft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts werden erste Eisen- und Glashüttenstandorte in Pennsylvania, New York State und anderen Staaten an den großen Seen gegründet, die zunächst stark an die Ressource Holz und Steinkohle gebunden sind und entsprechend negative Auswirkungen auf Wald und Umwelt zeigen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sind aufgrund der großen Entwaldungen erste Anfänge einer nordamerikanischen Naturschutzbewegung zu erkennen. In der Folgezeit werden vermehrt Kahlflächen aufgeforstet und zu Ende des 19. Jahrhunderts erste forstliche Ausbildungsstätten von deutschen Forstwissenschaftlern gegründet. Ein intensiver deutsch-amerikanischer Fachaustausch findet bis Ende der 1930er Jahre statt. Erste Studien zeigen, dass eine retrospektive Forschung wertvolle Rückschlüsse auf die Entwicklung des deutsch-amerikanischen Wald- und Naturverständnisses ermöglicht eine in heutiger Zeit noch weitgehend unbeachtete, dafür aber umso wichtigere Komponente der Umweltwahrnehmung. Gleichzeitig ist die besondere Bedeutung eines nachhaltigen Ressourcenmanagement aufzuzeigen. Folgende wissenschaftliche Fragen lassen sich ableiten: - Sozial- und mentalitätsgeschichtlich: In welcher Form und in welchem Maße wirkten sich Erfahrungen erlebter Ressourcenknappheit der Auswanderer auf Reaktionen auf die sich im 19. Jahrhundert zunehmend verschlechternde Waldressourcenqualität in den USA aus ? - Umweltgeschichtlich: Ist bereits im 18. und 19. Jahrhundert eine dezidierte Umweltwahrnehmung im deutsch-amerikanischen Auswanderungsmilieu festzustellen ? - Forstgeschichtlich: Inwiefern trägt eine von außerhalb der Staatsgrenzen erfolgte kritische Betrachtung sowohl nordamerikanischer als auch deutscher Waldbewirtschaftung dazu bei, auf beiden Seiten forsthistorische Aussagen des 19. und 20. Jahrhunderts zu relativieren ? - Ressourcenpolitisch: Welche Ansatzpunkte liefert eine zeitnähere und räumlich verlagerte Untersuchung der Ressourcenproblematik in den USA, um die heutige Gesellschaft und Politik für einen nachhaltigen Umgang mit ihren Lebensressourcen zu sensibilisieren ?
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in New York am 9. April 1992 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Urbane Gärten sind beliebt - von Selbsternteprojekten bis zu Gemeinschaftsgärten verschiedener Ausprägung. Die vielen Gartenprojekte zeigen, dass die Menschen das Gärtnern in der Stadt neu entdecken. Dabei wird vor allem das gemeinschaftliche Anlegen und Bewirtschaften von Gärten geschätzt. Welchen Beitrag Gemeinschaftsgärten zur Stadtentwicklung leisten können und welche Unterstützung diese Projekte vor allem in benachteiligten Quartieren benötigen, wird in diesem Projekt genauer untersucht. Anlass und Ausgangslage: Gärtnerische Aktivitäten in Städten sorgen derzeit für viel Aufmerksamkeit. In Metropolen wie New York City, London oder Paris, in München, Berlin oder den Städten des Ruhrgebiets entstehen Gemeinschaftsgärten, interkulturelle Gärten, Frauengärten, zu mietende Acker- oder Gartenparzellen. Engagierte Bürger bringen auf ungewöhnliche Art und an ungewöhnlichen Orten Grün in die Städte. Schon die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gärten zeigen ihre vielen Facetten und Formen. Die gärtnerischen Aktivitäten basieren auf dem Interesse an gesunden Nahrungsmitteln, auf dem Wunsch einen städtischen Freiraum selber zu gestalten und zu bewirtschaften oder auch auf dem Interesse, nachbarschaftliche und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Die aktuellen Gartenaktivitäten werden aus vielerlei Perspektive diskutiert. Ihnen werden soziale, integrative, kommunikative, gesundheitliche, psychologische, ökologische und klimatische Wirkungen attestiert. Ohne Zweifel stellen die derzeitigen Aktivitäten ernstzunehmende Beiträge zur Entwicklung unserer Städte und Quartiere dar. Und sie haben viele Vorbilder. Denn urbanes Gärtnern, insbesondere in den klassischen Kleingartenanlagen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Welche Rolle urbane Gärten für die Planung von und die Versorgung mit Grünräumen langfristig spielen werden, wird bisher allerdings wenig thematisiert. Ziel des Projekts: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Rolle und Bedeutung von Gemeinschaftsgärten für die Stadtentwicklung zu erörtern und dabei zu untersuchen, welchen Beitrag sie insbesondere in benachteiligten Quartieren leisten können. Hier stellt sich die Frage, wie die kommunale Planung die Verstetigung aktueller Gartenprojekte und Entwicklung neuer Initiativen sowie die Kommunikation wertvoller Erfahrungen befördern kann. Als Grundlage für das Projekt sind zunächst folgende Schritte erforderlich: - eine Recherche von Ausgangssituationen für die Entwicklung der Gärten, der beteiligten Akteure, der Rahmenbedingungen und der gemeinschaftsbildenden Aktivitäten, - eine Analyse der Ursachen und Wirkungen zwischen Gartenprojekten und Quartiersentwicklung und - schließlich die Ableitung von Konsequenzen für Planung und Steuerung sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen.
Deutscher Wetterdienst (DWD) 2018: Datensätze auf Basis der RCP-Szenarien. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimaprojektionen/fuer_deutschland/fuer_dtld_rcp-datensatz_node.html (Zugriff am 26.11.2024) Deutscher Wetterdienst (DWD) 2024: Deutscher Klimaatlas. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html (Zugriff am 17.01.2025) Huebener, H., Hoffmann, P., Keuler, K., Pfeifer, S., Ramthun, H., Spekat, A., Steger, C., Warrach-Sagi, K. 2017: Deriving user-informed climate information from climate model ensemble results. Adv. Sci. Res. 14, 261–269. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2013: Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_all_final.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2021: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport_small.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2022: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf (Zugriff am 19.02.2025) Jacob, D., Petersen, J., Eggert, B., Alias, A., Christensen, O.B., Bouwer, L.M., Braun, A., Colette, A., Déqué, M., Georgievski, G., Georgopoulou, E., Gobiet, A., Menut, L., Nikulin, G., Haensler, A., Hempelmann, N., Jones, C., Keuler, K., Kovats, S., Kröner, N., Kotlarski, S., Kriegsmann, A., Martin, E., Van Meijgaard, E., Moseley, C., Pfeifer, S., Preuschmann, S., Radermacher, C., Radtke, K., Rechid, D., Rounsevell, M., Samuelsson, P., Somot, S., Soussana, J.-F., Teichmann, C., Valentini, R., Vautard, R., Weber, B., Yiou, P. 2014: EURO-CORDEX: new high-resolution climate change projections for European impact research. Reg Environ Change 14, 563–578. Reusswig, F.; Becker, C.; Lass, W.; Haag, L.; Hirschfeld, J.; Knorr, A.; Lüdeke, M. K.B.; Neuhaus, A.; Pankoke, C.; Rupp, J., Walther, C.; Walz, S.; Weyer, G.; Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SR KE). Potsdam, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am 05.12.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2020/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022a: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodellierung Berlin – Analysekarten, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022b: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodellierung Berlin – Planungshinweise Stadtklima, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025)
Eingeschleppt in die USA (New York) und nach Kanada (Ontario) (Sims & Gerard 1999).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 109 |
| Global | 1 |
| Land | 35 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 49 |
| Förderprogramm | 34 |
| Gesetzestext | 4 |
| Taxon | 2 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 56 |
| Offen | 91 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 154 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 4 |
| Datei | 58 |
| Dokument | 48 |
| Keine | 41 |
| Webseite | 87 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 66 |
| Lebewesen und Lebensräume | 157 |
| Luft | 71 |
| Mensch und Umwelt | 152 |
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