Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in New York am 9. April 1992 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Rund 3,7 Millionen Menschen leben in Berlin. Sie bewegen sich auf 5.300 Kilometern öffentlichen Straßen und benutzen dabei 1,2 Millionen Pkw, 500.000 Fahrräder, 90.000 Motorräder und 87.000 Lkw und Busse. Damit diese Verkehrsströme reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt Berlin gut 2.000 Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen. Die Bezeichnung Ampel ist umgangssprachlich in den meisten deutschsprachigen Ländern gebräuchlich. Allerdings wird sie in Deutschland in der StVO als Lichtzeichenanlage (kurz: LZA) bezeichnet. In der Verkehrsplanung sowie in technischen Richtlinien ist jedoch der Begriff Lichtsignalanlage (LSA) gängiger. Verkehrsampeln werden in der Fachsprache als Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen bezeichnet. Zu einer Lichtsignalanlage gehören nicht nur die Signalgeber (die drei farbigen Leuchten, Lautsprecher und Vibrationsflächen für Blindensignale), sondern auch Maste, Verkabelung und Steuergerät. Das Steuergerät schaltet sekundengenau und regelt damit den Verkehr nach einem genau abgestimmten Rhythmus. Die meisten Ampeln stehen an Straßenkreuzungen und -einmündungen. Manchmal sind Ampeln auch mitten im Straßenverlauf erforderlich – etwa um Fußgängern das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Besonders wichtig ist das dort, wo Schulwege die Straßen kreuzen. Auf Anordnung der Abteilung Verkehrsmanagement werden nachts oder an Wochenenden rund ein Drittel der Berliner Ampeln abgeschaltet. Die Signale der nicht vorfahrtsberechtigten Straßen blinken dann gelb. Störungsmeldungen für Ampeln Weitere Informationen Sicherheit hat Vorrang Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Hier finden Sie Informtionen zu folgenden Theman: Sicherer Schulweg, Behindertengerechte Ampeln, Grüne Welle und Ampeln an Baustellen. Weitere Informationen Busse und Straßenbahnen Busse und Straßenbahnen haben an vielen Ampeln in Berlin Vorrang. Ein ausgeklügeltes System garantiert, dass Öffentliche Verkehrsmittel schneller an ihr Ziel kommen. Weitere Informationen Technik und Energieeinsparung Busse und Straßenbahnen haben an vielen Ampeln in Berlin Vorrang. Ein ausgeklügeltes System garantiert, dass öffentliche Verkehrsmittel schneller an ihr Ziel kommen Weitere Informationen Generalübernehmer Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Verkehrsampeln einen Generalübernehmer beauftragt. Weitere Informationen New York und Detroit setzten 1920 zum ersten Mal Verkehrstürme ein, um den Straßenverkehr zu steuern. Einer dieser Türme wurde 1924 nach Berlin importiert und am Potsdamer Platz aufgestellt. Ein Polizist, der vom Turm aus die fünf Zufahrten zum Platz überblickte, schaltete manuell die Signale. Anders als heute lagen die Leuchten für Rot, Gelb und Grün neben- statt übereinander. An der Seite gab es blaue Leuchten, die den Verkehrspolizisten auf der Straße ein Signal gaben, wenn sich die Verkehrsfreigabe änderte. Eine Nachbildung dieses Ampelturms steht seit 1997 wieder am Potsdamer Platz.
Waldbrände 2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Waldbrände in Deutschland Mit deutschlandweit 1.059 Waldbränden ist 2023 die Anzahl der Waldbrände im Vergleich zu 2022 um die Hälfte gesunken. Damit ist das Jahr 2023 mit Blick auf die Zahl der Waldbrände ein durchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum mehrjährigen Mittel der Jahre 1993 bis 2022 (1.075 Waldbrände). Anderseits ist das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, dies entspricht in etwa 3,6-mal der Fläche des Central Parks in New York, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand ist in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände und Schadensfläche“). Während der finanzielle Schaden mit 1,19 Mio. Euro im Jahr 2023 einen vergleichsweise durchschnittlichen Schadenswert darstellt , liegt der finanzielle Schaden je ha Waldbrandfläche mit 959 Euro pro Hektar (Euro/ha) weiterhin deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2.568 Euro/ha im Zeitraum 1993 bis 2022 (siehe Abb. „Durchschnittliche Schadensfläche und Schadenssumme“). Das Auftreten von Waldbränden ist in Deutschland aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten und der vorherrschenden Waldbestockung regional unterschiedlich. Im Ergebnis sind weite Teile Nordostdeutschlands, das östliche Nordwestdeutschland und das Oberrheinische Tiefland häufiger von Waldbränden betroffen als andere Regionen Deutschlands. Im Jahr 2023 gab es die meisten Waldbrände in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Dabei wurden, wie bereits in den Vorjahren, in Brandenburg vor allem aufgrund der sandigen Böden, den vorherrschenden Kiefernwäldern und der Munitionsbelastung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen erneut die meisten Brände (251) registriert. Auch die größte Brandfläche im Jahr 2023 mit insgesamt 765,2 Hektar war in Brandenburg zu verzeichnen, dies entspricht mehr als der Hälfte der Waldbrandfläche Deutschlands. Hier ist vor allem das Walbrandgeschehen in der Region Jüterbog mit rund 705 ha Waldbrandfläche hervorzuheben. In dieser Region befindet sich ein munitionsbelasteter ehemaliger Truppenübungsplatz, was die bodengebundenen Löscharbeiten stark beeinträchtigt. Mit gut 192 Hektar Waldbrandfläche folgt Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände nach Ländern“ und Abb. „Waldbrandfläche nach Ländern“). Risikountersuchungen sagen für die kommenden Jahrzehnte ein steigendes Waldbrandrisiko für Deutschland voraus. Dies liegt im Wesentlichen an erhöhten Temperaturen und rückläufigen Niederschlägen in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten. Waldbrände und ihre Auswirkungen Waldbrände beeinflussen, wie diverse andere Faktoren auch, die Stabilität und die Vitalität der Waldökosysteme. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt unter anderem von der Dauer, der Intensität, dem Umfang und der Art des Waldbrands ab. Sogenannte Erdfeuer oder Schwelbrände im Boden sind aufgrund der häufigen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Wurzeln und Samen von hoher Bedeutung für die Vitalität der Waldbestände. Boden- oder Lauffeuer führen häufig zur Verbrennung der bodennahen Vegetation und der Streuauflage. Bäume werden dabei abhängig von der Baumart (Rindenstärke) geschädigt oder verbrennen. Durch diese Feuer wird außerdem der Mineralisierungsprozess der Streuauflage beschleunigt, wodurch es verstärkt zur Auswaschung von Nährstoffen kommt. Die Nährstoffaufnahme ist durch die Reduzierung der Vegetation sowie durch die Zerstörung von Pflanzenwurzeln und nährstoffbindenden Ton-Humus-Komplexen ebenfalls stark beeinträchtigt. Kurz- bis mittelfristig kann hierdurch die Vitalität und die Stabilität der Waldbestände aufgrund von Nährstoffmangel weiter herabgesetzt werden. Kronenfeuer und Vollfeuer entstehen, wenn die Bodenfeuer auf den Kronenbereich überschlagen. Diese haben häufig den Verlust des gesamten Bestandes zur Folge, da hierbei sowohl die Assimilationsorgane (Blätter und Nadeln) wie auch die Knospen der Bäume verbrennen, wodurch eine Regeneration deutlich erschwert ist. Unmittelbar während des Waldbrands kommt es wie bei jedem Verbrennungsprozess zu Emissionen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Hierbei werden vor allem Feinstaub, aber teilweise auch Dioxine und andere Schadstoffe freigesetzt. Daneben werden auch Treibhausgase emittiert. So haben die überdurchschnittlichen Waldbrände in 2022 knapp 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Zusätzlich wird die Senkenfunktion der Waldbestände für Kohlenstoff beeinträchtigt. Auf die Biodiversität können Waldbrände hingegen positiven Einfluss haben, da hierdurch ökologische Nischen entstehen, die von besonders angepassten Arten genutzt werden. Ursachen für Waldbrände Bei der Mehrzahl der Waldbrände, rund 51 %, konnte 2023 keine Ursache ermittelt werden. In Fällen, in denen eine Ursache bestimmt werden kann, sind im Wesentlichen zwei Faktorenkomplexe von besonderer Bedeutung für das Waldbrandgeschehen: Zum einen das menschliche Handeln (Brandstiftung und Fahrlässigkeit) und zum anderen das Klima - bzw. Witterungsgeschehen. Als Hauptursache für das Waldbrandgeschehen kann gemäß den Daten der Waldbrandstatistik menschliches Handeln identifiziert werden (sofern eine Ursache ermittelbar ist). Klima und Witterung hingegen beeinflussen zusammen mit den lokalen Gegebenheiten (wie dem Vorhandensein von brennbarem Material) die Disposition einer Waldfläche für die Entzündung und in Folge das weitere Brandgeschehen (Feuerausbreitung). Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2023 für rund 40 % der Waldbrände ursächlich. Bei den 259 im Jahr 2023 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren zu rund 54 % das unvorsichtige Verhalten von Waldbesuchern, Campern oder Kindern die Auslöser. In 27 % der Fälle von Fahrlässigkeit sind wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 % der Waldbrände der Auslöser (siehe Abb. „Waldbrandursachen 2023“). Das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden sind maßgeblich von der Witterung abhängig. Selbst im Winter kann es bei fehlender Schneedecke zu Waldbränden kommen. Ein jahreszeitlicher Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung lag bisher zumeist im Spätfrühjahr und im Frühsommer. So zeigt auch das Jahr 2023 einen Schwerpunkt zwischen Mai und Juli, hier konnten knapp 80 % aller Waldbrände registriert werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren zu erkennen, dass sich die sogenannte Waldbrandsaison in den Spätsommer und Herbst hinein verlängert, wie der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2010-2015 und 2015-2023 zeigt (siehe Abb. „Waldbrände in einzelnen Monaten“). Neben der Witterung ist auch der Waldbestand von Bedeutung. Besonders jüngere und lichte Nadelwälder mit dichtem Unterwuchs und üppiger Bodenvegetation sind stark waldbrandgefährdet. Zudem spielen die Holzeigenschaften, wie beispielsweise das Vorhandensein von Harzen oder ätherischen Ölen, eine gewisse Rolle bei der Gefährdung. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der Waldbrände der Jahre 2014 bis 2023. Hier waren Nadelholzbestände (rechnerisch rund 54 % der Waldfläche), mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2023, deutlich häufiger und überproportional zum Anteil an der Waldfläche von Waldbränden betroffen als von Laubholzarten dominierte Waldbestände (siehe Abb. „Waldbrandfläche nach Bestandsart“). Für das Jahr 2023 weist die Waldbrandstatistik des Landes Brandenburg eine von Waldbränden betroffene Fläche von rund 703 ha als (Nadelbaum-dominierten) Mischwald aus. Im Gegensatz hierzu erfasst die bundesweite Waldbrandstatistik diese Fläche als mit Laubholz bestockte Fläche aus. Der Umbau von Nadelbaummonokulturen in mehrschichtige Mischwälder mit hohem Laubholzanteil ist somit weiterhin auch ein wesentlicher Ansatz zum vorbeugenden Schutz vor Waldbränden.
Lärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen und kann sogar krank machen. Gerade in Ballungsräumen oder an Autobahnen, Flughäfen und Industriegebieten ist die Lärmbelastung meist besonders hoch. In Sachsen-Anhalt müssen daher insgesamt 108 Städte und Gemeinden bis Mitte Juli 2024 Aktionspläne aufstellen, die Lärmauswirkungen im Gemeindegebiet darstellen und darüber hinaus auch konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten können. Grundlage für die Auswahl der Kommunen sind die im Jahr 2022 erarbeiteten Lärmkarten, mit denen die Belastung entlang wichtiger Verkehrsachsen und in Ballungsräumen erfasst wurde. Mit Blick auf den „Internationalen Tag gegen Lärm“ am morgigen Mittwoch appelliert Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann , den Schutz vor Lärm ernst zu nehmen: „Lärm wird als Gesundheitsgefahr vielfach unterschätzt. Doch gerade dauerhafte Lärmbelastungen können gravierende Auswirkungen auf Körper und Psyche haben. Deshalb ist es gut, dass viele Kommunen in Sachsen-Anhalt sich dem Thema intensiv widmen. Bislang hat knapp ein Drittel der 108 Gemeinden einen Aktionsplan entworfen. Ich bin zuversichtlich, dass alle anderen in den kommenden Monaten nachlegen, um ihre Einwohnerinnen und Einwohner bestmöglich vor Lärm zu schützen.“ Der „Tag gegen Lärm“ (International Noise Awareness Day) wurde 1996 durch das in New York ansässige Center for Hearing and Communication (CHC) ins Leben gerufen. In Deutschland findet der Aktionstag seit 1998 statt, vor allem um für gesundheitliche und soziale Auswirkungen von Lärm zu sensibilisieren. Hintergrund : Laut Umfragen zum Lärm fühlen sich die Menschen in Deutschland am meisten durch den Straßenverkehr belastet. Als weitere Lärmquellen werden Industrie und Gewerbe sowie Flug- und Schienenverkehr genannt. Um die Belastung der Bevölkerung zu verringern, sieht die EU-Umgebungslärmrichtlinie ein zweistufiges Verfahren zur Lärmminderung vor. Im ersten Schritt mussten alle Mitgliedsstaaten bis Mitte 2022 die Belastung auf Hauptverkehrsstraßen (mindestens 8.200 Fahrzeuge pro Tag), wichtigen Eisenbahnstrecken (mind. 30.000 Züge pro Jahr), Großflughäfen (mind. 50.000 Bewegungen pro Jahr) sowie in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 mittels Lärmkarten erfassen. Auf Basis dieser Lärmkarten erstellen die betroffenen Städte und Gemeinden im zweiten Schritt derzeit Lärmaktionspläne; dabei werden sie durch das Umweltministerium sowie das Landesamt für Umweltschutz unterstützt. Mögliche Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenlärm sind beispielsweise die bauliche Veränderung der Straße, der Ersatz oder die Überbauung von Pflaster durch Asphalt, die Optimierung von Ampelschaltungen oder der Einsatz von Abschirmelementen wie Lärmschutzwälle und -wände. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes , des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
Liebe Leser*innen, der Sommer steht vor der Tür und auch dieses Jahr könnten Hitzetage wieder sehr belastend für viele Menschen werden. Kommunale Hitzeaktionspläne und Maßnahmenpakete sollen die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Risiken durch Hitze schützen. Inwieweit Hitzeaktionspläne bereits in Deutschland umgesetzt werden und welche Erfahrungen und Herausforderungen kommunale Akteure sehen, fasst unser Schwerpunktartikel zusammen. Auch weitere Newsletterthemen widmen sich dem Hitzeschutz: Das UBA lädt zu einem Webinar zu naturbasierten Lösungen für Kommunen ein, das Bundesumweltministerium setzt die Förderung von Anpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen fort, das Bundesamt für Strahlenschutz startet die Kampagne „UV-sicher“ und vieles mehr. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team Hitzeaktionspläne: Status quo, Barrieren & Erfolgsfaktoren Hitzewellen werden häufiger und intensiver Quelle: created with DALL-E Extrem heiße Sommer, wie wir sie bereits in den vergangenen Jahren erlebt haben, sind in Deutschland laut Prognosen auch in den kommenden Jahren vermehrt zu erwarten. Damit die Bevölkerung stärker vor den gesundheitlichen Folgen von Hitzeereignissen und Sonneneinstrahlung geschützt ist, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation Hitzeaktionspläne flächendeckend umzusetzen. Bereits 2017 hat eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe daher Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen veröffentlicht. Ein erstes bundesweites Forschungsprojekt hat kommunale Hitzeaktionspläne nun etwas genauer unter die Lupe genommen. Unter anderem wurde analysiert, inwieweit die Handlungsempfehlungen bei den Zielgruppen – Bundesländern und Kommunen – umgesetzt werden. Mit einer Onlineumfrage unter kommunalen Verwaltungen erlangte das Projektteam wichtige Erkenntnisse zu der Bedeutung, den Barrieren und Erfolgsfaktoren bei der Entwicklung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen. Webinar: Fit für den Sommer! Wie können naturbasierte Lösungen Kommunen resilienter machen? Naturbasierte Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel werden in Städten und Gemeinden immer noch nur zögerlich umgesetzt. Grund dafür sind vor allem vielfältige Anforderungen und bürokratische Hürden. Um Kommunen bei der Realisierung von naturbasierten Maßnahmen besser zu unterstützen, hat das Umweltbundesamt das Projekt „Natürlich Klimaanpassung! Naturbasierte Lösungen für Kommunen“ ins Leben gerufen. In dem Webinar "Fit für den Sommer: Wie können naturbasierte Lösungen Kommunen resilienter machen?" zeigen die Auftragnehmer vom Ecologic Institut Umsetzungsmöglichkeiten für naturbasierte Lösungen für Kommunen auf. Normen und Richtlinien: Folgen des Klimawandels mitdenken Wie müssen Normen und Regeln gegebenenfalls angepasst werden, damit auch die Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden? Dieser Frage widmete sich das Forschungsprojekt „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“. Insgesamt wurden fünf bestehende Normen beziehungsweise technische Regeln überprüft – darunter eine DIN zu Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Die erarbeiteten Vorschläge wurden in dem Bericht „Adaptation Standard: Diskussion des Anpassungsbedarfs ausgewählter Normen und Richtlinien bezüglich Folgen des Klimawandels“ zusammengefasst. Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen: BMUV-Förderung geht in neue Runde Das Bundesumweltministerium will weiterhin Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen ausbauen. Dazu hat das Ministerium die bereits seit 2020 laufende Förderung auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Soziale Einrichtungen und deren Träger können seit dem 15. Mai eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. „Im Fokus stehen dieses Mal solche Projekte, die Klimaanpassung und -vorsorge, natürlichen Klimaschutz und den Schutz der Natur gemeinsam voranbringen“, heißt es aus dem Ministerium. Regierung verabschiedet Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung die heimischen Ökosysteme stärken beziehungsweise wiederherstellen, um so ihre Resilienz und Klimaschutzleistung zu verbessern. Das Programm, das Ende März vom Kabinett verabschiedet wurde, enthält 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, darunter zu Mooren, Waldökosystemen, Meeren und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zu Forschung und Kompetenzaufbau. Für eine zügige Umsetzung soll bis zum Sommer ein Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz eingerichtet werden. Für die Maßnahmen stehen bis 2026 vier Milliarden Euro zur Verfügung. OECD-Umweltprüfbericht für Deutschland: Licht und Schatten Licht und Schatten attestiert der „OECD-Umweltprüfbericht Deutschland 2023“ der Bundesrepublik bezüglich der Situation im Land. Der Anfang Mai vom Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an Bundesumweltministerin Steffi Lemke übergebene Bericht lobt die Initiativen der Bundesregierung im natürlichen Klimaschutz und in der Klimaanpassung. Aufholbedarf hat Deutschland demnach jedoch bei der umweltverträglichen Energie-, Verkehrs- und Finanzpolitik. Die OECD erstellt regelmäßig Prüfberichte über die Mitgliedstaaten und Partnerländer. Für Deutschland wurden bisher vier Prüfberichte herausgegeben – der Vorgängerbericht erschien 2012. UN-Weltwasserkonferenz mit 660 Selbstverpflichtungen zum Wasserschutz Rund 660 freiwillige Verpflichtungen für mehr Wasserschutz haben die UN-Mitgliedstaaten auf der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen vereinbart. Die beschlossenen Maßnahmen sollen die internationalen Ziele der UN-Wasserdekade 2018 bis 2028 und der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung schneller vorantreiben. Für Deutschland sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf der dreitägigen Veranstaltung in New York fünf weitgehende Verpflichtungen zu: Neben der Umsetzung der nationalen Wasserstrategie plant die Bundesrepublik unter anderem Klimaschutz- und Anpassungsstrategien mit der Nigerbecken-Behörde sowie eine kohlenstoffarme und klimaresistente Wasser- und Abwasserwirtschaft in Südafrika. In Städten und Gemeinden ist für UV-Schutz noch Luft nach oben In Städten und Gemeinden wird UV-Schutz als ein wichtiges Gesundheitsthema angesehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) unter 1000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Dennoch gab nur ein Viertel der Befragten an, in den letzten Jahren UV-Schutzmaßnahmen wie etwa Sonnensegel oder Baumpflanzungen umgesetzt zu haben. Es fehlt an Geld und Ideen, wie man UV-Schutz richtig in die Kommune bekommt. Die gute Nachricht: Es gibt einfach umzusetzende Maßnahmen, die zum Teil auch noch für Klimaschutz sorgen und den Hitzewellen die Spitze nehmen können. Welche Maßnahmen vor UV-Strahlung schützen und wie sie umgesetzt werden können, ist auf der Webseite der Kampagne „UV-sicher“ zusammengefasst. Hessen setzt Expertengremium zur Klimawandelanpassung ein Fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bilden seit April in Hessen den neu gegründeten Klimabeirat. Die Berufung des Beirats ist im hessischen Klimagesetz vorgeschrieben, das diesen Januar verabschiedet wurde. Die Mitglieder werden jeweils für fünf Jahre benannt. Sie sind in ihren Empfehlungen unabhängig und werden die Landesregierung regelmäßig zum Klimaschutz und zu Maßnahmen bei der Klimawandelanpassung beraten. Die Forschungsschwerpunkte der Beiräte sind unter anderem Solar- und Anlagentechnik, Mobilitätsforschung, soziale Ökologie sowie Wärmelehre und Umwelttechnik. Resiliente Regionen: Startschuss für elf Modellvorhaben Im Rahmen der Förderinitiative „Resiliente Regionen“ sollen Handlungsansätze für mehr Resilienz gegenüber Katastrophenereignissen entwickelt werden. Dafür wurden bereits elf Modellvorhaben ausgewählt, bei denen nun die Arbeit aufgenommen wurde. Zu den Vorhaben zählt etwa das Projekt „Resiliente Zukünfte und Wasser in der Uckermark“. Hier soll unter anderem ein gesamtheitlicher Wassermanagementplan für die Planungsregion Uckermark-Barnim erstellt werden, um die Gegend besser an den Klimawandel anzupassen. Im Landkreis Oberallgäu wiederum geht es um die Stärkung der Resilienz einer ländlichen Region im voralpinen Bereich. „Resiliente Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Regionalstudie zu Klimawandelfolgen in Mainfranken Wie sich der globale Klimawandel auf die Unternehmen in der bayerischen Region Mainfranken auswirkt, haben Forschende der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) untersucht. In der Regionalstudie erläutern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem welche Anpassungen an den Klimawandel für die regionalen Handwerksbetriebe und Unternehmen relevant sein werden. Spielerisch-strategisch können sich Unternehmen den Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem kostenlosen Planspiel nähern, das ebenfalls an der THWS entwickelt wurde. Dabei werden direkte und indirekte Auswirkungen des Klimawandels simuliert und einzelne Teams aufgefordert, zielgerichtete Anpassungsstrategien zu entwickeln. Zentrum KlimaAnpassung: Website zur Woche der KlimaAnpassung und Mentoringprogramm Vom 18. bis zum 22. September 2023 findet zum zweiten Mal die Woche der KlimaAnpassung statt. Gemeinsam mit dem BMUV hat das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) die Woche der KlimaAnpassung ins Leben gerufen, um gute Beispiele und Vorreiter*innen in der Klimaanpassung in der breiten Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Alle Akteure können ihre Veranstaltungen und Aktionen auf der Website eintragen und so zu Partner*innen der Woche der KlimaAnpassung werden. Ebenfalls bietet das ZKA ein Mentoringprogramm für den direkten und informellen Austausch unter Klimaanpassungsmanager*innen an. Hier teilen Berufserfahrene (Mentor*innen) und Berufsanfänger*innen im Bereich der Klimaanpassung ihre Erfahrungen und geben Tipps für den Berufsalltag. Aktuell werden noch weitere Mentor*innen gesucht. Kommunen sorgen sich um steigende Investitionsbedarfe für Klimaschutz und Anpassung Die Gemeinden, Städte und Kreise in Deutschland haben laut KfW-Kommunalpanel im Jahr 2021 rund vier Milliarden Euro in Klimaanpassung und den Klimaschutz investiert. Außerdem rechnen mehr als 80 Prozent der Kommunen mit einem steigenden Investitionsbedarf in beiden Bereichen. Sechs von zehn Kommunen gehen allerdings davon aus, nur einen geringen Teil der benötigten Investitionen auch tatsächlich realisieren zu können. Eine Analyse von KfW Research hat in dem Zusammenhang berechnet, dass zur Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 insgesamt rund fünf Billiarden Euro erforderlich sein werden. Rund 30 Prozent davon, also etwa 150 Milliarden Euro, kann den Kommunen zugeordnet werden. Waldzustandserhebung: Vier von fünf Bäumen sind krank Die Klimakrise setzt den Wäldern stark zu. Wie die aktuelle Waldzustandserhebung 2022 zeigt, ist bei allen Baumarten ein Großteil der Baumkrone geschädigt: bei 44 Prozent in der Warnstufe und bei 35 Prozent sogar mit deutlichen Kronenverlichtungen. Demnach litt besonders die Fichte unter den Dürreperioden, bei den Kiefern sind nur noch 13 Prozent gesund. Auch die Laubbäume leiden unter den fehlenden Niederschlägen und den hohen Temperaturen: Bei den Buchen etwa weisen 45 Prozent deutlich geschädigte Kronen auf. In dem Zusammenhang verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium auf das Wald-Klima-Paket, das Walbesitzerinnen und -besitzer mit 900 Millionen Euro beim klimagerechten Umbau der Wälder unterstützt. Zecken breiten sich aufgrund des Klimawandels weiter aus Der Klimawandel bieten für die Zecken derart günstige Bedingungen, dass sie sich immer weiter ausbreiten und auch die Winter überleben. „Da tiefe Temperaturen von -15 Grad durch den Klimawandel selbst in den Alpen immer seltener werden, sind die Zecken auch in den Wintermonaten aktiv“, erklärt Ute Mackenstedt, Leiterin des Fachgebietes Parasitologie der Universität Hohenheim. Mit der Ausbreitung der Zecken steigt auch das Auftreten der Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME – eine Krankheit, die im schlimmsten Fall zu Gehirn- und Hirnhautentzündung führen kann. Ganz Deutschland sei mittlerweile Endemie-Gebiet, der beste Schutz gegen die Krankheit sei eine Impfung, so die Professorin. Neues Tool zur Bewertung von Hitzeanpassungsmaßnahmen Welche Anpassungsmaßnahme an steigende Hitze im Freiraum sowie in Gebäuden ist wirklich effektiv? Antworten liefert das HRC-Hitzetool, das im Rahmen des BMBF-geförderten HeatResilientCity-Projekts entwickelt wurde. Das Tool richtet sich an Kommunen und die Wohnungswirtschaft, aber auch an Privatpersonen. Die Nutzerinnen und Nutzer können in dem Tool in mehreren Schritten grundlegende Informationen eingeben, etwa zur Beschaffenheit des Raumes oder der Ausgangsfläche. Anschließend wählen sie die zu untersuchende Maßnahme – beispielsweise den Einbau einer Abluftanlage – und bekommen in Form einer Ampel dargestellt, wie stark die Hitzebelastung dadurch reduziert werden kann. Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ zum ökologischen Grünflächenmanagement Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zeichnet seit mehreren Jahren Städte und Gemeinden aus, die sich in besonderer Art und Weise für ökologisches Grünflächenmanagement engagieren. Das Label „StadtGrün naturnah“ haben die ausgezeichneten Kommunen etwa für die Entwicklung von artenreichen Wildblumenwiesen auf öffentlichen Grünflächen oder die Verwendung von heimischen Saat- und Pflanzgut erhalten. Bislang haben 56 Kommunen an dem Verfahren teilgenommen. Weitere Kommunen können sich zur Teilnahme bewerben und bekommen somit auch eine fachliche Unterstützung beim naturnahen Grünflächenmanagement. Darum stößt natürliche Hochwasservorsorge oft auf Widerstand Eine Reihe von Maßnahmen der natürlichen Hochwasservorsorge – etwa der Rückbau eines Deiches für mehr Ausbreitungsmöglichkeiten des Wassers – stoßen bei der Bevölkerung häufig auf Unverständnis und Widerstand. Laut einer Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Potsdam könnte das durch transparentere Kommunikation vermieden werden. Die Eingriffe in die Landschaft erscheinen vielen Menschen gravierend. Hinzu kommen Unsicherheiten, ob sich das Landschaftsbild zum Positiven verändern wird. Das Forschungsteam empfiehlt daher, die Bevölkerung bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen möglichst frühzeitig einzubinden und zu informieren. Forderung nach mehr Versicherungen gegen Klimakatastrophen In der Europäischen Union sind derzeit nur ein Viertel der klimabedingten Katastrophenschäden versichert. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) fordern daher in einem gemeinsamen Diskussionspapier, dass mehr Versicherungen gegen Klimakatastrophen abgeschlossen werden. Daneben sei es dringend notwendig, wirksame Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Der Vorschlag: Die Versicherer sollten ihre Verträge so ausgestalten, dass private Haushalte und Unternehmen zur Risikominderung ermuntert werden – etwa durch Rabatte bei umgesetzten Anpassungsmaßnahmen. Masterplan Stadtnatur: Naturschutzfachliche Begleitung der Umsetzung Der „Masterplan Stadtnatur“ der Bundesregierung hat das Ziel, die Natur in deutschen Städten zu schützen. Für alle Städte verbindliche Orientierungswerte für öffentliches Grün sollen dafür sorgen, dass Städte die Folgen des Klimawandels wie Hitze oder Starkregen besser abpuffern können und zudem Biodiversität, Gesundheit und Erholung fördern. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) haben solche Orientierungswerte im Rahmen des Forschungsvorhaben "Stadtnatur erfassen, schützen, entwickeln – Naturschutzfachliche Begleitung der Umsetzung des Masterplans Stadtnatur“ entwickelt. So kann Flächennutzungsplanung die Klimaanpassung stärken Mehr als 60 Prozent der Flächennutzungspläne in Deutschland sind älter als 15 Jahre, 30 Prozent sogar älter 30 Jahre. Diese Pläne nicht zu überarbeiten, ist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) allerdings ein großer Fehler: Die Flächennutzungspläne seien ein wichtiges städtebauliches Instrument zur Klimaanpassung. So sollten etwa Baulücken, Brachflächen und Nutzungsintensivierung stärker berücksichtigt werden. Wie die Flächennutzungsplanung für die großen Herausforderungen im Städtebau konkret gestärkt werden könnte, beschreibt das Difu-Policy-Paper „Die Flächennutzungsplanung fit machen für die Innenentwicklung“. Analyse zur räumlichen Visualisierung von Klimabedingungen Die räumliche Visualisierung der aktuellen und zukünftigen Klimabedingungen ist eine Schlüsselkomponente bei der Bewertung der Risiken in einem bestimmten Gebiet. In einer Studie haben Forschende untersucht, welche Ansätze in Deutschland verfolgt werden, um Informationen über den Klimawandel in Deutschland bis zum Ende des 21. Jahrhunderts in aussagekräftigen Karten darzustellen und diese sowohl Entscheidungsträgern als auch der Öffentlichkeit zu vermitteln. Die durchgeführte Analyse konzentrierte sich insbesondere auf die Bewertung von Klimaregionen, Klima-Hotspots und Klimaanaloga. Klimazwillinge Düsseldorf und Toulouse mit gemeinsamer Klimawandelanpassung Austausch zwischen jungen Erwachsenen der Klimazwillingsstädte Tunis, Toulouse und Düsseldorf. Quelle: Elke Cardeneo Aufgrund des Klimawandels werden in der Rheinmetropole Düsseldorf gegen Ende des Jahrhunderts dieselben Temperaturen wie aktuell in der französischen Stadt Toulouse erwartet. Die beiden Städte kooperieren daher in drei Klimaanpassungsprojekten: Im Projekt LIFE Green Heat gibt es regen Erfahrungsaustausch zwischen Toulouse und Düsseldorf in der Klimaanpassung, der Kreislaufwirtschaft und durch Öffentlichkeitsarbeit. In Plan°C – einem Verbundprojekt zur Hitzeaktionsplanung der Städte Düsseldorf, Karlsruhe und dem Deutschen Institut für Urbanistik – ist Toulouse Kooperationspartner. In dem Projekt geht es vor allem darum, Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen auf Düsseldorf und Karlsruhe anzuwenden. Das dritte Projekt bezieht einen weiteren Klimazwilling mit ein: Da für Toulouse bis Ende des Jahrhunderts Temperaturen wie derzeit in Tunis erwartet werden, organisieren die drei Städte jeweils eine Austauschwoche in den Jahren 2022 bis 2024, um mit jungen Erwachsenen an dem Thema Klimaanpassung zu arbeiten. Geplant sind unter anderem sportliche und kulturelle Events.
Der rund 500 Meter lange Teilabschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße wird, wie angekündigt, dauerhaft zur Fußgängerzone. Die dafür nötige offizielle Umwidmung (die sogenannte Teileinziehung) der Straße wird am 27. Januar 2023 im Amtsblatt verkündet und via Sofortvollzug am Montag, den 30. Januar 2023, auf dieser Rechtsgrundlage wirksam. Von diesem Tag an ist der Abschnitt damit endgültig autofrei. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch: „Metropolen auf der ganzen Welt setzen Konzepte für Verkehrsberuhigung und autofreie Innenstädte um, von New York über London, Paris, Madrid und Brüssel bis nach Singapur. Auch Berlin denkt seine historische Mitte neu: Die Friedrichstraße als dauerhafte Fußgängerzone ist ein wichtiger Baustein im Kontext der Verkehrswende-Projekte zwischen Rathausforum, Checkpoint Charlie und Unter den Linden. Wir führen diese Maßnahmen zusammen, um den alten Kern der Hauptstadt dauerhaft lebenswert, klimarobust und attraktiv für die Berlinerinnen und Berliner und ihre Gäste zu gestalten.“ Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „Die Friedrichstraße braucht einen Neustart mit einer modernen Idee für öffentliche Räume. Nicht mehr der Autoverkehr soll dominieren, sondern es zählen die Bedürfnisse von Fußgängerinnen und Fußgängern, von Touristinnen und Touristen, von Familien mit Kindern, von Menschen, die zum Shopping mit Bus, Bahn oder Fahrrad unterwegs sind. Ich setze darauf, dass wir mit den Anrainer*innen der Friedrichstraße einen konstruktiven Weg finden, um aus diesem zentralen Ort im historischen Berlin wieder eine zukunftsträchtige Einkaufs- und Verweilstraße auf dem Niveau anderer Metropolen in der Welt zu machen.“ Vorausgegangen war ein gut einjähriger Verkehrsversuch bis zum Herbst 2021, dessen Ergebnisse eine valide Grundlage für das weitere Vorgehen erbrachten: Vier von fünf befragten Passanten sprachen sich für eine Verstetigung der autofreien Friedrichstraße aus, die Aufenthaltsqualität konnte durch bessere Luft, weniger Lärm, weniger Unfälle und mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger klar verbessert werden. Verkehrliche Herausforderungen wurden gelöst, indem der Durchgangsradverkehr seit November 2022 durch eine neue Fahrradstraße in der parallelen Charlottenstraße abgewickelt wird – zudem sind mittels eines detaillierten Verkehrskonzepts optimierte Lösungen für den Lieferverkehr, für den Kfz-Verkehr, für Behindertenparkplätze und für den Zugang zu örtlichen Parkhäusern gefunden worden. Dabei wurden Anregungen und Kritik insbesondere der Anrainer*innen und auch der Berliner Wirtschaftsverbände abgewogen und berücksichtigt. Zunächst werden im autofreien Abschnitt der Friedrichstraße hochwertige Sitzmöbel aufgestellt, eine Begrünung der Elemente erfolgt jahreszeitbedingt im Frühjahr. Auf Informationsstelen an den Zugängen zur Fußgängerzone werden die Ziele der Umwidmung sowie die neu geltenden Verkehrsregeln erläutert. Durch die Verlagerung des Durchgangsradverkehrs entstehen in der neuen Fußgängerzone deutlich mehr Flächen etwa für gastronomische Angebote, aber auch zum Beispiel für Kunst und Kultur. Ein neues Planungsbüro dient als Anlaufstelle mit direkter Ansprechpartnerin für Belange der Anrainer*innen in Sachen Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands. Nach erfolgter Umwidmung können unmittelbar auch die Vorbereitungen für die mittelfristige Gestaltungsplanung der Friedrichstraße beginnen. Ziel ist die Entwicklung eines modernen Stadtraums im Kontext der zahlreichen Verkehrswende- und Stadtumbau-Projekte in der historischen Mitte der Hauptstadt: von der Neugestaltung Unter den Linden mit mehr Bäumen und Grün und weniger Kfz-Verkehr über das verkehrsberuhigte Rathausforum/Marx-Engels-Forum, den Umbau des Molkenmarkts, den Ersatzneubau für die Mühlendamm- und die Gertraudenbrücke samt Spittelmarkt, die Neugestaltung der Leipziger Straße im Zuge der Straßenbahn-Planung vom Alexanderplatz bis zum Kulturforum bis hin zum verkehrsberuhigten Checkpoint Charlie und zum Gendarmenmarkt. Das detaillierte Gestaltungs- und Beteiligungsverfahren für die Friedrichstraße im Rahmen eines Gesamtkonzepts für Berlins alte Stadtmitte soll zeitnah entwickelt werden.
Zwischennachweis über nach der Richtlinie GST vom 08.08.2023 geförderte Vorhaben Aktenzeichen (letzte vier Stellen) Zuwendungsempfänger*in Relation des Liniendienstes Monat/Jahr 0815 Beispiel GmbH Stettin - Rotterdam August 2023 Die Transportrelation ist in der nachfolgenden Tabelle mit allen während des Transports befahrenen Wasserstraßen (im Feld "über") anzugeben. Mit jedem Zwischennachweis sind Kopien von Lade- und Löschbescheinigungen über alle GST vorzulegen; diese sind mit der zugehörigen laufenden Nummer gemäß der nachfolgenden Tabelle zu beschriften. Kopien der technischen Verkehrszulassungen der für die Transporte eingesetzten Binnenschiffe sind ebenfalls mit dem Zwischennachweis vorzulegen, soweit Sie sie noch nicht vorgelegt haben. Transportiertes Großraum- oder Schwergut lfd. Tag Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 3 10 21 Anzahl 1 3 2 Art (möglichst konkret) Mähdrescher Transformatoren Windkraftanlagen-Rotorblätter LängeBreiteHöhe 9,10 m 8,00 m 85,00 m7,60 m 6,00 m 6,00 m4,00 m 4,00 m 1,00 m Gewicht pro Gut Transportrelation Quellort 25,0 t Warschau 30,0 t Bielefeld 30,0 t Salzwedel Zielort New York Apeldoorn Sevilla Ladeort Stettin Minden Haldensleben über (befahrene Wasserstraßen) Oder-HFW-HOW-OHK-HK-EHK-MLK-DEK-WDK-Rhein-Waal MLK-DEK-WDK-Rhein-Waal MLK-DEK-RHK-Rhein-Waal Binnenschiff Löschort Rotterdam Arnheim Rotterdam Gesamt- Name ladungs- gewicht 97,0 t GMS Anton 375,0 t GMS Berta 120,0 t GMS Caesar ENI 12345678 45678901 78901234
Berlin will den Anteil der Verkehrswege, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen. Neben einer Verbesserung der Infrastruktur ist eine gute Radroutenplanung ein wichtiger Hebel, um mehr Menschen zum Umsteigen aufs Fahrrad zu gewinnen. Gerade Menschen, die bisher nicht viel Rad fahren, nutzen Routenplaner-Apps auf dem Handy. Eine aussagekräftige Routenbeschreibung kann dazu beitragen, häufiger aufs Rad zu steigen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt daher Radrouting-Anbietern Geo-Daten zur Verfügung, damit sie ihr Angebot für Bürgerinnen und Bürger verbessern können. Das Ziel ist es, den Austausch in Form von offenen Daten über die Open-Data-Portale, wie den FIS-Broker oder der Digitalen Plattform Stadtverkehr (DPS), so zu optimieren, dass Routinganbieter Radfahrende mit ihren digitalen Kartenangeboten über gute und sichere Wege führen können. Bei Fragen zu den verfügbaren Daten zum Radrouting können sich interessierte Anbieter an die Mobilitätsverwaltung wenden. Dr. Meike Niedbal, Mobilitätsstaatssekretärin : „Die Aufbereitung und Bereitstellung von Geo-Daten ist ein wichtiger Schritt, um die Angebote für Radfahrende in unserer Stadt zu verbessern. Wenn vielgenutzte Routing-Apps neben ÖPNV und Autoverkehr nun auch verstärkt attraktive Routen für den Radverkehr anbieten, passt das sehr gut zu Berlins Plänen, die Hauptstadt Straße für Straße zur Fahrrad-Hauptstadt zu machen.“ Um die Daten für digitale Radrouting-Angebote so passgenau wie möglich aufzubereiten, steht die Senatsverwaltung seit Oktober 2022 auch im direkten Austausch mit Google Maps. Hierbei werden etwa das Fahrradstraßennetz, die Straßenkategorien und perspektivisch auch das Radnetz in die Datensätze implementiert. Berlin ist neben London, New York City, Amsterdam und München eine von weltweit fünf Städten, in denen Google neue Funktionen für Radfahrende in seiner App testet. Dazu gehört die nun live geschaltete Anzeige in der Google-Maps-App, auf welchen Radwege-Typen die jeweils vorgeschlagene Route verläuft. Das wichtigste Ziel der Berliner Mobilitätsverwaltung, die Verbesserung des Routen-Algorithmus, soll im Laufe des Jahres weiter vorangebracht werden. So sollen künftig etwa Strecken, die aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz für den Radverkehr nicht komfortabel sind, wie etwa Kopfsteinpflasterstraßen, beim digitalen Routenplanern vermieden werden. Weitere Informationen:
Der europäische Green Deal erfordert den Übergang von einer linearen “nehmen-machen-wegwerfen”-Wirtschaftsweise hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft: So sollen sich Produktions- und Verbrauchsmuster etablieren, bei denen die eingesetzten Produkte, Materialien und Rohstoffe so lange wie möglich benutzt, wiederverwendet und recycelt und werden, während zugleich Abfälle minimiert werden. Mit der Unterzeichnung der europäischen Circular Cities Declaration ( CC Declaration ) unterstreicht Berlin die Bedeutung einer zirkulären Wirtschaftsweise für das Land und bekennt sich zu folgenden Zielen: Die Entwicklung von Kreislaufwirtschaftszielen und -strategien als Grundstein für eine lokale Transformation in Richtung einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“), eine Sensibilisierung der Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Thema Kreislaufwirtschaft, die Beteiligung von und Kooperation mit lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsprojekten (z. B. Sharing und Reparier-Modelle), die Einbettung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die Stadtplanung, die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung, eine ökonomische Anreizsetzung, um kreislaufwirtschaftskonformes Verhalten zu fördern, die Entwicklung eines regulatorischen Rahmenwerks, um die Nutzung von Sekundärrohstoffen, Wiederverwendung von Produkten und Materialien sowie Sharing-Modelle zu fördern, die Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft, ein Monitoring zu Fortschritten und Auswirkungen der Aktivitäten sowie eine jährliche Berichterstattung. Das Land Berlin ist bereits in vielen dieser Handlungsfelder aktiv: Beispielsweise stärkt die Berliner Zero Waste Strategie ( Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030 ) die lokale Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Die Berliner Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung ( Nachhaltige Beschaffung ) sind vergleichsweise umfassend und gelten auch im Bereich öffentlicher Bauvorhaben. Die Re-Use Kampagne ( Re-Use Berlin ) sowie Schulprojekte der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ( Zero Waste an Schulen ) stärken das Bewusstsein der Verbraucher*innen für einen ressourcenschonenden Konsum. Zukünftig möchte das Land die Berliner Unternehmen verstärkt bei der Transformation in Richtung einer zirkulären Wirtschaftsweise unterstützen. ICLEI wurde als International Council for Local Environmental Initiatives im September 1990 bei den Vereinten Nationen in New York gegründet. 2003 beschloss die Mitgliederversammlung (Council) die Umbenennung in ICLEI – Local Governments for Sustainability. Inzwischen ist ICLEI mit 12 Büros an 10 Standorten auf allen Kontinenten vertreten (mit Weltsekretariat in Bonn und Europasekretariat in Freiburg). ICLEI hat zum Ziel, eine weltweite Bewegung von Kommunen aufzubauen und zu unterstützen, um durch die Gesamtheit lokaler Aktivitäten greifbare Verbesserungen der weltweiten Nachhaltigkeit – mit besonderem Blick auf die globalen Umweltbedingungen – zu erzielen. Die ICLEI-Strategie 2018-2024 adressiert hier vor allem die Handlungsfelder Niedrigemissionen, Kreislaufwirtschaft, Naturbasierte Lösungen, Resilienz und Inklusion/Ansätze, die die Menschen in den Städten in den Mittelpunkt stellen.
Origin | Count |
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