Das Projekt "Erarbeitung eines gestuften Extraktionsverfahrens zur Bewertung gebundener Rückstände" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Institut für Bodenkunde durchgeführt. Bei der Untersuchung des biologischen Abbaus von chemischen Substanzen im Rahmen der der gesetzlichen Zulassung von Chemikalien (z.B. Arzneimitteln, Pflanzenschutzmittel, Biozide) werden u.a. gebundene Rückstände im Boden bzw. Sediment gemessen. Die Umweltrelevanz von diesen Anteilen wird in den Zulassungsverfahren seit Jahren diskutiert. In einem Workshop (2010) im UBA wurde in den Vorträgen und Diskussionen deutlich gemacht, dass die gebundenen Rückstände aus Anteilen bestehen, die wieder in die Umwelt gelangen können und aus Nicht-extrahierbare Rückstände (NERs). Um hier eine eindeutige Unterscheidung möglich zu machen wurde in der Diskussion der Vorschlag entwickelt, dass zur Unterscheidung von gebundenen Rückständen, die wieder freiwerden können, und NERs eine Reihung der möglichen Extraktionsmethoden erarbeitet werden soll. Die Extraktionsmethoden sollen dabei von sanften Methoden (Matrixschonend) bis starken Methoden (Matrixzerstörend). Das Gutachten soll die vorhandenen Ansätze aus der Wissenschaft überprüfen, inwieweit mittels verschiedener, bisher nicht standardmäßig verwendeter Extraktionsverfahren eine genauere Charakterisierung und Bewertung dieser Rückstände möglich ist (koordinierungsgruppenrelevant), so dass eine Bewertung der gemessenen Daten für eine klare Aussage der Umweltrelevanz der gebundenen Rückstände führen kann. Die Methoden sollen die Extraktion von speziellen chemischen Gruppen bis allgemeiner Extraktionsverfahren abdecken, die aber die chemische Substanz nicht verändern. Methoden zur Unterscheidung biogen gebundener Rückstände, wie z.B. Proteine, CO2 und Zucker, und gebundener Rückstände der chemischen Substanz bzw. seiner Transformationsprodukte sollen mit erfasst werden. Ziel ist, die Ergebnisse in die europäische Diskussion einzubringen und als europäische Empfehlungen für die Erfassung von NER für Zulassungsanträge in den verschiedenen Vollzügen zu verabschieden.
Das Projekt "Globalansatz (Teil A): Sind Stoffe persistenter als die Testsysteme glauben lassen? - Nicht-extrahierbare Rückstände: Experimentelle Überprüfung geeigneter Extraktionsverfahren in Hinblick auf eine langfristige Umweltgefährdung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Ausgangslage: Nicht abbaubare (persistente) chemische Substanzen reichern sich in der Umwelt an und können auch langfristig zu Umweltschäden führen. Der Eintrag dieser Substanzen ist daher zu vermeiden. Die Bewertung der Persistenz in den Zulassungsverfahren im Vollzug der Stoffgesetze spielt deshalb eine wichtige Rolle. In den vorgelegten Abbaustudien werden u.a. nicht-extrahierbare Rückstände (NER) gemessen. Gegenwärtig wird der gesamte Anteil der NER als Stoffsenke betrachtet und geht nicht in die Persistenzbewertung ein. Es wird diskutiert, ob diese NER tatsächlich nicht mehr mobilisierbar sind oder ob längerfristig eine Freisetzung verbunden mit der Gefahr einer Umweltschädigung möglich ist. Remobilisierbare Anteile werden bei der aus dem Verschwinden der Substanz abgeleiteten Verweildauer bisher nicht berücksichtigt, damit kann die tatsächliche Persistenz unterschätzt werden. Zielstellung: NER können durch Extraktionsverfahren in remobilisierbare und irreversibel gebundene Anteile aufgeteilt werden. Um diese Auftrennung zu optimieren, ist die Reihenfolge verschiedener Extraktionsmethoden zu untersuchen. Existierende Persistenzbewertungskonzepte zur Risikominderung sind unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen NER-Anteile weiter zu entwickeln. Vorgehen: Anhand von 2-3 radioaktiv markierten Substanzen soll experimentell in vereinfachten Abbautests im Boden und/oder im Wasser-/Sedimentsystemen die Auftrennung in remobilisierbare und irreversibel gebundene Anteile untersucht werden. Die Reihung der Extraktionsmethoden soll dabei von einer matrixschonenden zu einer matrixzerstörenden Extraktion verlaufen und die Bindungsarten berücksichtigen, die Aussagen zur Persistenz zulassen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen zukünftig bei der Persistenzbewertung angewendet werden, um die mögliche Umweltbelastung besser einschätzen und das Risiko für die Umwelt minimieren zu können.