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Branchenprogramm zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwässern nach Paragraph 5 (1) Nr. 3 BImSchG in Chemieanlagen

Das Projekt "Branchenprogramm zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwässern nach Paragraph 5 (1) Nr. 3 BImSchG in Chemieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. Das Branchenprogramm Chemieanlagen Nordrhein-Westfalen wird erstmalig medienübergreifend durchgeführt, indem sowohl die betrieblichen Abfallströme als auch die betrieblichen Abwasserströme detailliert ermittelt werden. Gestützt auf diese umfassende Gesamtanalyse der Abfall- und der Abwassersituation der genehmigungsbedürftigen Chemieanlagen können Vorschläge zur Optimierung der Stoffströme der Anlagen erfolgen, die nicht zu einer einseitigen Verlagerung der Schadstoffe ins Abwasser oder in den Abfall bei den Chemieanlagen führen. Ausgehend von den über 1.100 genehmigungsbedürftigen Anlagen an 290 Betriebsstandorten der Chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen sollen im Rahmen des Branchenprogramms Chemieanlagen die noch bestehenden Vermeidungs- und Verwertungspotenziale beispielhaft an ausgewählten abfall- und abwasserbedeutenden Chemieanlagen untersucht werden. Aufgrund der großen Anzahl genehmigungsbedürftiger Chemieanlagen wird das Branchenprogramm Chemieanlagen als zweistufiges Untersuchungsvorhaben durchgeführt. Das Ziel der Phase 1 besteht in der Identifizierung von abfall- und abwasserintensiven Chemieanlagen, die in der Phase 2 des Branchenprogramms Chemieanlagen einer detaillierteren Untersuchung im Hinblick auf noch umsetzbare Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen unterzogen werden sollen. In Phase 1 des Branchenprogramms Chemieanlagen, die im Zeitraum von Dezember 1999 bis Mai 2003 durchgeführt wurde, erfolgt eine Prioritätensetzung im Hinblick auf bedeutende, abfall- und abwasserrelevante Chemieanlage in Nordhein-Westfalen. Für diese hinsichtlich Technologie und Verfahren beispielhaft ausgewählten Anlagen sollen in Phase 2 die Detailuntersuchungen erfolgen. Die Ergebnisse der Phase 2 des Branchenprogramms Chemieanlagen werden in einem Leitfaden, der den Stand der Technik zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser bei Anlagen der Chemischen Industrie von Nordrhein-Westfalen beschreiben soll, dargestellt.

Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne der 1. BImSchV

Das Projekt "Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne der 1. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV Rheinland Energy GmbH durchgeführt. Die Novellierung der 1. BImSchV erfordert eine Überarbeitung des Leitfadens zur Emissionsüberwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne der 1. BImSchV. Dieser aktualisierte Leitfaden wird sich weiterhin an dem überaus bewährten Konzept der Version aus dem Jahr 1998 orientieren.

Erarbeitung einer Richtlinie fuer die Entsorgung von schutzmittelbehandelten Resthoelzern

Das Projekt "Erarbeitung einer Richtlinie fuer die Entsorgung von schutzmittelbehandelten Resthoelzern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung durchgeführt. Ziel ist es, eine Richtlinie zu erarbeiten, die ein logistisches Konzept zur Entsorgung von schutzmittelbehandelten Resthoelzern aufzeigt, wobei insbesondere Empfehlungen zur Entsorgung holzschutzmittelbehandelter Hoelzer durch thermische Verwertung zu geben sind. Den Behoerden soll mit der Richtlinie dieMoeglichkeit gegeben werden, im Wege einer Einzelfallentscheidung Hoelzer, die mit 'unproblematischen' Holzschutzmitteln behandelt worden sind, als Brennstoff in nicht genehmigungsbeduerftigen Feuerungsanlagen zuzulassen. Die Notwendigkeit einer umweltgerechten Entsorgung von schutzmittelbehandelten Hoelzern wurde erst im Zuge des gestiegenen Umweltbewusstseins und den damit verbundenen Forderungen nach sicheren Entsorgungswegen deutlich. Hierbei traten eine Fuelle von Problemen zu Tage, die erst nach und nach in ihrem vollen Umfang erfasst werden und zu denen derzeit keine allseits akzeptierten und praktikablen Loesungen bestehen. Auch die gesetzlichen Vorgaben sind formalistisch und einengend. Sie sind daher vielfach unbefriedigend und ermoeglichen keine zielgerechte, zufriedenstellende und wirtschaftlich tragbare Entsorgungspraxis. In der vorliegenden Schrift soll der Kenntnisstand von Anfang 1993 zusammengestellt und Hinweise auf bestehende Entsorgungsmoeglichkeiten gegeben werden, auch wenn die Umsetzung z.T. durch zu enge Auslegung von Gesetzen sowie fehlende Einrichtungen nicht immer einfach moeglich ist. Es ist daher auch ein Anliegen dieser Schrift, die sich bei der Entsorgung schutzmittelbehandelter Hoelzer ergebenden Probleme darzulegen und offene Fragen anzusprechen. Die Richtlinie ist unter dem Titel 'Entsorgung von schutzmittelhaltigen Hoelzern und Reststoffen' im Rahmen des 'Informationsdienst Holz' erschienen und ist ueber die DGfH zu beziehen.

Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht

Das Projekt "Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Arbeit beleuchtet die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht praegen, mit einem Vergleich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die erfolgte Verzahnung der Verwertungsanforderungen im Abfallrecht mit denen im Immissionsschutzrecht ist nicht voellig geglueckt. Problematisch sind insbesondere die Pflichten fuer Abfaelle aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach Paragraph 22 BImSchG. Die Verwertungspflichten fuer radioaktive Reststoffe nach dem Atomgesetz unterscheiden sich nach Art und Inhalt nicht grundlegend von denen in den anderen Rechtsgebieten, so dass eine weitgehende Angleichung der Vorschriften als moeglich erscheint. Bei der Anwendung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist insbesondere die Bedeutung der grundsaetzlichen Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers neben dem Abfallbesitzer, die Auslegung der 'ueberwiegenden oeffentlichen Interessen' nach dem Paragraph 16 II 1 Nr 3 KrW-/AbfG, sowie von Paragraph 4 III 1, 2 Hs und von Paragraph 5 V KrW-/AbfG.

Ermittlung des Standes der Emissionsminderungstechnik bei Verbrennungsmotoranlagen, Ermittlung technischer Grundlagen für immissionsschutzrechtliche Anforderungen an diese Anlagen

Das Projekt "Ermittlung des Standes der Emissionsminderungstechnik bei Verbrennungsmotoranlagen, Ermittlung technischer Grundlagen für immissionsschutzrechtliche Anforderungen an diese Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. A) Problemstellung: Durch die Förderung nach EEG hat die Anzahl der mit biogenen Brennstoffen betriebenen BHKW in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Anlagen weisen hohe NOx-Emissionen auf, auch die Emissionen von Staub und organischen Stoffen (z. B. Formaldehyd) sind teilweise hoch. Die Anlagen sind zu einem großen Teil nicht genehmigungsbedürftig, so dass keine konkreten Anforderungen an die Emissionen bestehen. C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung des EU-weiten Standes der Technik bei Verbrennungsmotoren, u. a. in BHKW, die mit Erdgas, fossilem Dieselkraftstoff , Heizöl EL, Pflanzenölen, Pflanzenölestern und Holzgas betrieben werden. Für typische Anlagen sollen Emissionsdaten für Staub, CO, NOx und organische Verbindungen sowie Lärm erhoben werden. Bei gasförmigen Brennstoffen spielen insbesondere Formaldehyd und der Methanschlupf eine Rolle. Mögliche Maßnahmen zur Emissionsminderung (auch Techniken in Entwicklung) sollen erhoben und die aus ihnen resultierende Emissionsminderung quantifiziert werden. Darüber hinaus sind Möglichkeiten für eine sinnvolle und kostengünstige Überwachung zu erarbeiten. Emissionsminderungsmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen sind auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit hin einzuschätzen.

Bestandsaufnahme an genehmigungsbeduerftigen Anlagen und Einschaetzung des Standes der Umsetzung der anlagenbezogenen Vorschriften des BImSchG in den neuen Bundeslaendern

Das Projekt "Bestandsaufnahme an genehmigungsbeduerftigen Anlagen und Einschaetzung des Standes der Umsetzung der anlagenbezogenen Vorschriften des BImSchG in den neuen Bundeslaendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BSM Beratungsgesellschaft für Umweltfragen durchgeführt. Mit dem Einigungsvertrag wurden Geltung und Anwendung der bundesdeutschen Immissionsschutzregelungen im Gebiet der neuen Laender abschliessend geregelt. Fuer den Bereich der genehmigungsbeduerftigen Anlagen bedeutet dies, dass die 13. BImSchV und die TA Luft umzusetzen sind, bei den nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen stehen die 1. und 2. BImSchV im Vordergrund der Untersuchung. Ziel des Vorhabens ist insbesondere die Erfassung des gegenwaertigen Bestandes an genehmigungsbeduerftigen Anlagen einschliesslich der Umsetzung der Sanierungsprogramme von TA Luft und 13. BImSchV, die voraussichtliche Entwicklung des Anlagenbestandes sowie eine Abschaetzung der Emissionsminderung.

Emissionsminderungsmoeglichkeiten im Hinblick auf die Vorlaeufersubstanzen bei bodennahem Ozon - Systemanalyse der Luftreinhaltungsmassnahmen in den USA zur Minderung von VOC-Emissionen aus Kleinanlagen und Produkten

Das Projekt "Emissionsminderungsmoeglichkeiten im Hinblick auf die Vorlaeufersubstanzen bei bodennahem Ozon - Systemanalyse der Luftreinhaltungsmassnahmen in den USA zur Minderung von VOC-Emissionen aus Kleinanlagen und Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gesamthochschule Duisburg, Institut für Umwelttechnologie und Umweltanalytik durchgeführt. Fluechtige Kohlenwasserstoffe (VOC) sind in ihrer Eigenschaft als Vorlaeufersubstanzen von bodennahem Ozon fuer die Bildung von photochemischem Smog von grosser Bedeutung. Zur Gesamtemission an VOC tragen sehr viele unterschiedliche Quellenarten bei. Um eine signifikante Verminderung der sommerlichen Ozonbelastung zu bewirken, sind u.a. Massnahmen zur Begrenzung der VOC-Emissionen auch aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen und Produkten unerlaesslich. Um Entscheidungshilfen fuer einen Vollzug derartiger Massnahmen bereitzustellen, hat IUTA im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in den Jahren 1996 und 1997 eine Studie zur Analyse der Ozonminderungsmassnahmen in den USA durchgefuehrt, die einen Vergleich mit den Verhaeltnissen in Deutschland sowie der Europaeischen Union einschliesst. Fuer den Bereich der Sommersmogbekaempfung liegen in den USA aufgrund der regional besonders hohen Immissionsbelastung (Kalifornien, Golfkueste, Ostkueste und Grosse Seen) langjaehrige Erfahrungen vor. Diese Erfahrungen sollen in die Planung deutscher Regelungen zur VOC-Minderung einfliessen. Waehrend im ersten Projektjahr die Struktur des Immissionsschutzes und die Strategien zur Ozonminderung in den USA und insbesondere in den oben genannten besonders betroffenen Regionen im Vordergrund standen, wurden in 1997 die konkreten Massnahmen zur VOC-Emissionsminderung bei kleinen Anlagen und Produkten untersucht. Dabei wurde zur Darstellung der regionalen Bestimmungen die Region South Coast in Kalifornien ausgewaehlt, da die Regelungen dort aufgrund der besonders hohen Immissionsbelastung grundsaetzlich am weitesten gehen. Darueber hinaus wurden die Regelungen zur VOC-Emissionsminderung fuer den Bereich der Kleinanlagen und Produkte in Europa (Oesterreich, Grossbritannien, Niederlande, Vorschlaege fuer EU-Regelungen) dargestellt. Die Regelwerke in den USA wie auch das Vorgehen in den oben genannten europaeischen Nachbarstaaten bestaetigen die bereits seit laengerem in deutschen Expertenkreisen diskutierten und bevorzugten Ansaetze zur weiteren VOC-Emissionsminderung hinsichtlich der zu regelnden Quellgruppen und Massnahmen. Demzufolge ist es wichtig, (A) die Emittenten (z.B. Lackanwendung ausserhalb von Anlagen, kleine Lackieranlagen, kleine Druckereien und Reinigung mit Loesemitteln) als herausragende Quellgruppen zu erfassen, bei denen hohe Emissionsminderungspotentiale bestehen, und (B) in erster Linie Primaermassnahmen zu ergreifen, weil beim Einsatz ausserhalb von Anlagen bzw. in kleinen Anlagen Sekundaermassnahmen nicht verhaeltnismaessig erscheinen. Dieser Vorrang ist auch in den entsprechenden Regelwerken festzulegen.

Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen

Das Projekt "Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.

EXIST-SEED: Umweltinformationssystem

Das Projekt "EXIST-SEED: Umweltinformationssystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschulteil Blankenburg, Fachbereich 2, Ingenieurwissenschaften II, Lehrpersonal Betrieblichen Umweltinformatik, Lehrgebiet Betriebliche Anwendungssysteme, Projekte der betrieblichen Umweltinformatik durchgeführt. Das Vorhaben ist, eine Software zu entwickeln und zu vermarkten, die die anfallenden Umweltaufgaben in einem Unternehmen zentralisiert und die Mitarbeiter bei Entscheidungen zum umweltbewussten Handeln unterstützt. Das Softwaresystem soll branchenunabhängig sein und sich verschiedenen Unternehmensstrukturen anpassen können. Weiterhin wird das System modular aufgebaut, damit sowohl eine Erweiterung als auch eine Reduzierung der Software möglich ist. Schwerpunkte bilden die Erstellung des Businessplans und die Realisierung der Software. Dabei wird die Analyse und Designphase vor allem von Herrn Allam und Herrn Wetzel bearbeitet. Den größten Teil der Implementierungsphase wird Herr Emawi übernehmen. Herr Wetzel übernimmt zusätzlich Aufgaben aus dem Marketingbereich. Ein Prototyp wird jedoch schon früher potenziellen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine besondere Zielgruppe für den Absatz der Software bilden kommunale Unternehmen, weil sie meist über verschiedene Standorte verfügen und ihre Anlagen genehmigungsbedürftig sind. Weiterhin kommen dort verschiedene Managementsysteme zum Einsatz. In Deutschland existieren ca. 300 kommunale Unternehmen die für uns von Interesse sind.

Anpassung und Aktualisierung der Berechnungsalgorithmen zur Bereitstellung von Aktivitätsraten für stationäre Feuerungsanlagen für die Berichterstattung nach Kyoto und UN-ECE

Das Projekt "Anpassung und Aktualisierung der Berechnungsalgorithmen zur Bereitstellung von Aktivitätsraten für stationäre Feuerungsanlagen für die Berichterstattung nach Kyoto und UN-ECE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin durchgeführt. A) Problemstellung: Die Berichterstattung zu Emissionen aus stationären Feuerungsanlagen beruht auf verlässlichen Daten zu Brennstoffeinsätzen (Aktivitätsraten) und darauf zugeschnittenen Emissionsfaktoren. Die Aktivitätsraten werden von FG I4.5 im Modell 'Bilanz der Emissionsursachen' durch eine aufwendige Verrechnung verschiedener Statistiken erzeugt und entsprechend den Anforderungen der Berichterstattung aufbereitet. In 2007 werden folgende Aktualisierungen notwendig: Anpassungen an Veränderungen in der Energiestatistiken und der Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland (EB) (insbesondere zu Erfassung der KWK); Aktualisierung der Hochrechnungsalgorithmen für die Jahre ohne Energiebilanz; Anpassung des Modells, so dass ein Abgleich mit aggregierten Daten aus der DEHSt ermöglicht wird (Weiterverwertung der Ergebnisse aus laufenden UFO-Plan-Vorhaben FKZ 20541521). Aus der Überarbeitung des Modells im UFO-Plan-Vorhaben FKZ20441132 ergab sich darüber hinaus in Teilbereichen ein Anpassungsbedarf an Emissionsfaktoren, insbesondere für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundesimissionsschutzgesetzes. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Anpassung der Berechnungsalgorithmen an die sich verändernde Datenlage. Erschließung neuer Datenquellen, insbesondere Aufbau eines Datenflusses von der Deutschen Emissionshandelsstelle und Verbesserung der Konsistenz zwischen Daten der DEHSt und den Inventardaten. Anpassung der Emissionsfaktoren an neue Datenstrukturen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erschließung und Integration neuer Datenquellen (insbesondere DEHSt) und die Anpassung an Veränderungen bereits genutzter Datenquellen (z.B. EB) zur Verbesserung, Aktualisierung und Qualitätssicherung der Emissionsberichterstattung. Synergetische Nutzung von Fachkompetenz und Arbeitsergebnissen innerhalb des Umweltbundesamtes. Aktualisierung und Anpassung von Emissionsfaktoren.

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