Die Firma TSR Deutschland GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück August-Conrad-Straße 43, 16761 Hennigsdorf] in der Gemarkung Hennigsdorf, Flur 008, Flurstück 806 einen Schrottplatz wesentlich zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Durchsatzerhöhung der Paketpresse von 10 t/d auf bis zu 75 t/d. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.12.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.7.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind nicht gegeben. Da die Erweiterung der vorhandenen Behandlungsanlage für Eisen- und Nichteisenmetalle auf dem Betriebsgelände stattfindet und dieses bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind ebenfalls nicht gegeben. Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Durch die geplante Durchsatzerhöhung der Paketpresse kommt es auf der Anlagenfläche zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Eine Biotopverkleinerung und Veränderung des Naturhaushalts in sensiblen Bereichen (geschützte Biotope) ist nicht gegeben, weil der Standort bereits anthropogen überformt ist und die nächstgelegenen geschützten Biotope durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Durch die Wechselbeziehungen zwischen den Naturhaushaltsfaktoren sind auch indirekte Auswirkungen auf die Vegetation möglich. Dies gilt im besonderen Fall für den Pfad ‚Wasserhaushalt‘ und ‚Stoffeintrag über die Luft‘. Im vorliegenden Fall besteht kein Risiko. Der oberflächennahe Grundwasserstand benachbarter Gebiete wird durch das Vorhaben nicht beeinflusst und ein relevanter Stoffeintrag ist nicht zu erwarten. Natura 2000-Gebiete Aufgrund der Entfernung des nächstliegenden Natura 2000-Gebietes von 2,3 km zur Anlage kann eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten durch Emissionen ausgeschlossen werden. Lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, werden jedoch als geringfügig eingeschätzt. Die Angaben des Betreibers in den Kapiteln 3,4 und 17 der Antragsunterlagen erscheinen plausibel. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach Durchführung des Vorhabens nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf im Beurteilungsgebiet vorhandene Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die LSH Lübecker Schrotthandel GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, das in Lübeck eine Großschredderanlage mit 35 Mitarbeitenden betreibt. Es werden Metallschrotte zerkleinert und in unterschiedliche Fraktionen sortiert. Der mittels Magnetscheidung abgetrennte Schredderschrott (Stahl) stellt hierbei die Hauptfraktion dar. Des Weiteren wird über Siebe und Wirbelstromscheider eine Schredderschwerfraktion (SSF) gewonnen, die Nichteisenmetalle enthält (Kupfer, Aluminium, VA-Stahl). Die leichte nichtmetallische Fraktion wird als Schredderleichtfraktion (SLF) abgetrennt und in eine feine und eine gröbere Fraktion gesiebt. Derzeit gehen bei der Post-Schredder-Behandlung immer noch Wertstoffe, insbesondere ein Teil der Metalle Aluminium, Stahl, Kupfer sowie edelmetallhaltige Platinen, für eine Verwertung verloren. Dieses bisher ungenutzte Potenzial soll nunmehr gehoben werden. Im Vergleich zu herkömmlichen Nachbehandlungsanlagen werden in diesem Vorhaben aus den Schredderresten umfangreichere Wertstofffraktionen deutlich energieeffizienter gewonnen. Ziel dieses Projektes ist die weitergehende Aufbereitung der am Standort anfallenden Schredderleicht- und -schwerfraktionen (Durchsatz in Summe ca. 28.000 Tonnen pro Jahr) mit Hilfe von fortschrittlichen Sortierverfahren und Maschinen direkt vor Ort, um daraus einerseits die darin enthaltenen Metalle möglichst vollständig und gut verwertbar zu separieren und andererseits eine weitestgehend metall- und mineralikfreie Fraktion zu gewinnen, die solchen Qualitätsanforderungen entspricht, dass sie perspektivisch als Input zur Gewinnung von wasserstoffreichem Syngas verwendet werden könnte. Durch innovative Lösungen wie die sensorgestützte Separation aus einer Kombination aus Induktion und Kamera sowie diverse innovative Kombinationen von Aggregaten, wie z.B unterschiedlich starker Magnete, können Metallfraktionen in relativ hoher Reinheit für das Recycling gewonnen werden. Dabei richtet sich die Kombination der jeweils durchlaufenen Aggregate nach dem Materialstrom. Es sollen etwa 10 neue Klassier-, Sortier- und Zerkleinerungsaggregate sowie die zugehörigen Aggregate wie Förderbänder, Vibrorinnen, Klappen, Schurren, Kompressor so kombiniert werden, dass sowohl SLF als auch SSF effizient und flexibel aufbereitet werden können. Die neue Anlage soll in den Bestand der bisher bestehenden Schredder- und Post-Schredder-Anlage eingepasst werden. Somit können auch die Vorteile einer an einem Standort integrierten Behandlungskette - im Gegensatz zu extern angesteuerten Post-Schredder-Anlagen - genutzt werden. Die vielfältigen Umweltentlastungen werden in diesem Projekt erreicht durch: die fast vollständige Metallabtrennung aus den Schredderrückständen und die Verringerung der Metallverluste, die bisher deponiert wurden oder in die Abfallverbrennung gelangten, die Möglichkeit, auch (edelmetallhaltige) Leiterplatten und dünnere Kupferkabel und Kabellitzen für das Recycling zu separieren, die vertiefte Gewinnung von Metallfraktionen, z.B. VA-Edelstähle, Metallverbunde, NE-Metalle, von relativ hoher Reinheit, sodass der Bedarf an Folgeaufbereitung stark reduziert wird, die verbesserte Energieeffizienz, welche durch den Einsatz von IT-basierten Regelungssystemen („intelligenter“ Bunker) und die dadurch erreichte Durchsatzglättung zusammen z.B. mit einem optimierten Druckluftmanagement (Einsparung 50 Prozent) und kaskadenartigen Separationsprozessen erreicht wird. Konkret sollen durch dieses Projekt folgende Mengen für das Recycling zusätzlich zurückgewonnen werden: Aluminium: 900 Tonnen pro Jahr VA-Stahl: 60 Tonnen pro Jahr Stahl: 351 Tonnen pro Jahr Kupfer: 66 Tonnen pro Jahr Platinen: 70 Tonnen pro Jahr Dabei ist insgesamt mit Treibhausgas-Einsparungen von etwa 7.295 Tonnen CO 2 -Äq. pro Jahr zu rechnen. Somit trägt das Projekt sowohl zur Kreislaufwirtschaft, Verbesserung der Rohstoffsicherung und zum Klimaschutz bei. Die innovativen Techniken wie die sensorgestützte Sortierung durch Induktionsmessung und Kamera lassen sich sowohl auf zentralisierte Postschredderanlagen als auch direkt am Schredderstandort befindliche Postschredderprozesse übertragen. Auch eine Übertragung auf andere Recyclingbranchen, in denen andere Abfallströme sortiert werden, ist denkbar. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Abfall Fördernehmer: LSH Lübecker Schrotthandel GmbH Bundesland: Schleswig-Holstein Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Die Polizeimeldungen von Montag: Mansfeld- Einbruch in Einkaufsmarkt Über den Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wurde der Polizei am Sonntagnachmittag bekannt, dass unbekannte Täter, vermutlich in der Nacht zum Sonntag, in einen Mansfelder Einkaufmarkt eingebrochen waren. Hierzu hatten sie die Glastür im Eingangsbereich gewaltsam geöffnet und sich an Tabakwaren und Getränken bedient. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest. Die Polizei hat Spuren gesichert und die Ermittlungen eingeleitet. Hettstedt – Einbruch in Wohnhaus Der Eigentümer eines im Ausbau befindlichen Wohnhauses in Hettstedt musste am vergangenen Wochenende feststellen, dass unbekannte Täter gewaltsam in das Haus eingedrungen waren. Hier entwendeten sie diverse Kabel und Rohre aus Buntmetall sowie elektrische Maschinen im Wert von über 5.000,- €. Hinweise auf die Diebe liegen der Polizei bislang nicht vor. Roßla – Diebstahl aus Wohnhaus In der Nacht zum Montag wurde eine Frau in Roßla durch ungewöhnliche Geräusche in ihrer Wohnung geweckt. Als sie nachschaute, stellte sie eine fremde männliche Person in ihrem Wohnzimmer fest, welche sofort die Flucht ergriff und im Schutz der Dunkelheit in unbekannte Richtung aus dem Haus verschwand. Mit Hilfe der Personenbeschreibung eingeleitete Fahndungsmaßnahmen nach dem Mann blieben erfolglos. Die Anwohnerin musste später feststellen, dass dieser mehrere hundert Euro aus dem Haus entwendet hatte. Kelbra – Einbruch in Werkstatt Ein Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung in Kelbra teilt der Polizei am Sonntag mit, dass unbekannte Täter die Tür zur hauseigenen Werkstatt gewaltsam geöffnet und im Innern einen Schrank und Schubfächer durchsucht hatten. Ob etwas entwendet wurde kann derzeit noch nicht gesagt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Klostermansfeld, Bahnhofstraße, 27.01.2025, 04:45 Uhr In Klostermansfeld wurde am Montagmorgen ein Passant von einem PKW erfasst und leicht verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Fußgänger unvermittelt auf die Fahrbahn und vor einen herannahenden Skoda gelaufen. Dem PKW-Fahrer war es nicht mehr gelungen, eine Kollision zu verhindern. Ob eine mögliche Alkoholisierung des Fußgängers zum Unfall beigetragen hat, ist Gegenstand eingeleiteter Unfallermittlungen. Der Mann wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Hettstedt, B 180, 27.01.2025, 04:30 Uhr Durch sein ungewöhnliches Fahrverhalten wurden Zeugen auf der B 180 bei Hettstedt auf einen LKW-Fahrer aufmerksam. Als dieser an einer Kreuzung noch eine Leitplanke touchierte, bevor er sein Fahrzeug auf einem Rastplatz stoppte, riefen sie die Polizei. Diese stellten bei ihrem Eintreffen eine Fahruntüchtigkeit des Mannes fest, die möglicherweise auf medizinische Ursachen zurückzuführen ist. Zur genauen Ursachenermittlung wurde er einer Blutuntersuchung zugeführt. Personen kamen nicht zu Schaden. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Mansfeld-Südharz Friedensstraße 07 06295 Eisleben Tel: (03475) 670-204 Fax:(0345) 224 111 1610 Mail: za.prev-msh@polizei.sachsen-anhalt.de
Antrag der LüneRecycling GmbH & Co. KG, Am Alten Werk 12, 21406 Melbeck, auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage zur Aufbereitung von NE-Metallen in 21406 Melbeck, Am Alten Werk 58 (Nr. 8.9.1.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV)
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg, Am Zweigkanal 17c, einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Geplant ist die Restrukturierung des gesamten Anlagenstandortes mit einer Umschlagsanlage für Eisen- (FE)- und Nichteisenmetalle (NE), sowie einer innovativen Aufbereitungsanalage zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40). Die geplante Aufbereitungsanlage zur Herstellung des neuen Produktes (TSR40) wird kontinuierlich Werktags von Montag 06:00 bis Samstag 22:00 betrieben. Die Durchsatzleistung des Schredders beträgt ca. 2000 t/d. Die zu verarbeitenden Vormaterialien werden per Schiff, LKW und Bahn angeliefert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -Errichtung einer innovativen Zerkleinerungs- und Separationsstrecke zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40); - Vergrößerung der Lagerflächen von ca. 37.00 m² auf ca. 70.000 m²; - Erhöhung der Lagermenge von ca. 40.000 t (davon 186 t gefährliche Abfälle) auf 55.000 t nicht gefährliche und 1.200 t gefährliche Abfälle; - Aufnahme zusätzlicher Abfälle; - Erneuerung der Verkehrswege (einschließlich Gleisanlage) und Plätze, darunter die Anpassung von Flächen, auf denen Material gelagert wird, welches besonderen Anforderungen nach wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften genügen muss; - Errichtung eines Büro-/Sozialgebäudes, einschließlich Einstellplätze; - Errichtung eine automatischen Beladevorrichtung für Waggons; - Anpassung der Platzaufteilung innerhalb des Betriebsgeländes; - Instandsetzung der Uferbefestigung; - Sanierung des Altlastenstandortes in Abstimmung mit dem Landesamt für Altlastenfreistellung (LAF); - Entnahme von Wasser Das Betriebsgelände selbst wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten intensiv gewerblich genutzt. Hierzu zählt die langjährige Nutzung als Schrottplatz (seit mindestens 1975). Insbesondere in den Jahren vor 1975 haben sich am Standort Kontaminationen im Boden eingestellt, die teils ihren Ursprung in der Nutzung und teils ihren Ursprung durch Migration von Kontaminationen im Umfeld haben. Mit der Neugestaltung des Standortes werden am Standort Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Ergebnisse führen zu einer Sanierungsplanung, welche vorsieht die Oberfläche des Standortes größtmöglich abzudecken, um Niederschlagseinträge in den Boden zu verhindern. Dies hat zur Folge, dass nahezu die gesamte Fläche des Betriebsgrundstückes oberflächenversiegelt werden muss. Der Versiegelungs-grad des am Standort wird somit von ca. 63 % auf ca. 92 % erhöht werden.
Glas und Altglas Altglas kann unendlich oft wieder eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. Solch eine erneute stoffliche Nutzung ist umweltverträglich und kann viel Energie (ca. 10 %) und viele Rohstoffe einsparen, wenn die verschiedenen Glasprodukte wie Flaschen und Fenstergläser an ihrem Lebensende dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt werden. Massenprodukt Glas In Deutschland stellten Glashersteller 2023 rund 6,883 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas her. Aus 3,928 Mio. t davon wurde Behälterglas gefertigt, aus 1,938 Mio. t Flachglas. Aus rund 332.300 Tonnen (t) entstanden spezielle Gläser für Haushalte, Forschung und Wirtschaft. Der folgende Text beschreibt die Sammlung und Verwertung dieser Gläser. Zusätzlich gibt es Produzenten von Mineralwollen, die rund 685.200 t Glas- und Steinwolle herstellen, die als Dämmmaterial eingesetzt wurden (siehe Abb. „Glasproduktion im Jahr 2023 und die Anteile der einzelnen Glasbranchen“). Glas: gut recycelbar! Glas lässt sich unendlich oft wieder verwenden. Es kann beliebig oft in den Schmelzprozess zurückgeführt und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da recyceltes Glas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, sinkt der Energiebedarf, wenn Glasscherben zugesetzt werden. Über den Daumen lässt sich sagen, dass der Energiebedarf um etwa 0,2 bis 0,3 % sinkt, wird ein Prozent Altglas dem Schmelzofen hinzugefügt. Einschmelzen von Altglas schützt so das Klima und spart Rohstoffe wie Quarzsand, Soda und Kalk ein. Das trägt ebenfalls zur Verringerung der dem Herstellungsprozess anrechenbaren Umweltbelastungen bei. Weiterhin braucht eingeschmolzenes Altglas nicht deponiert zu werden. Glashersteller setzen Scherben, die als Ausschuss bei der Produktion anfallen, wieder ein. Der Einsatz von Altglas hängt aber von den herstellungsspezifischen Anforderungen an den Reinheitsgrad der Scherben ab. So kann gefärbtes Glas nicht zur Herstellung von Weißglas genutzt werden und Keramikscherben oder Steine stören den Produktionsprozess. Im Jahr 2015 haben Behälterglashersteller in Glaswannen durchschnittlich 60 % Scherben eingesetzt, bei Grünglas sogar bis zu 90 %. Altglassammlung mit Tradition Für Behälterglas wurde bereits im Jahr 1974 ein flächendeckendes Sammelsystem eingerichtet. Meist werden Bringcontainersysteme zur getrennten Erfassung von Weiß-, Braun- und Grünglas eingesetzt. Über 250.000 solcher Altglascontainer sind bundesweit im Einsatz. Die Aufbereitung des gesammelten Behälterglases erfolgt zwar weitestgehend vollautomatisch. Die Farbsortierung erfordert jedoch aus technischen und ökonomischen Gründen eine nach Farben getrennte Sammlung der Glasbehälter. So ist die Sortenreinheit der gesammelten Glasmengen eine Voraussetzung für die Rückführung von Behälterglasscherben in den Schmelzprozess zur Herstellung neuer Flaschen und Gläser. Im Jahr 2006 erreichte die Behälterglasverwertung eine Quote von 83,6 %. Bis zu diesem Jahr hat die Gesellschaft für Glasrecycling und Abfallvermeidung mbH (GGA) die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt. Nach dem kartellrechtlichen Verbot dieser Organisation fehlen verlässliche Daten über das Aufkommen von Behälterglasscherben. Zahlen müssen nunmehr aus den entsprechenden Abfallstatistiken sowie den jährlichen Erhebungen zum Aufkommen und zur Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland (siehe auch „Verpackungsabfälle“ ) entnommen werden. Diese Veröffentlichung weist für das Jahr 2021 eine Verwertungsquote von 80,3 % für auf den Markt gebrachte Behältergläser aus (siehe Abb. „Verwertung von Glas aus gebrauchten Verpackungen“). Dieser Wert liegt gut 4% unter dem Vorjahreswert, was aber nicht auf einer schlechteren Verwertung beruht, sondern auf einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethode. Generell ist eine Vorsortierung beim Verbraucher unbedingt erforderlich. Fensterglas, Autoglas, Kristallglas und feuerfeste Gläser wie Laborglas, Ceran®, Pyrex® lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Gläser nicht in Altglasbehältern entsorgt werden. Stoffliche Verwertung von Behälterglas In der Behälterglasindustrie stellt Altglas mittlerweile die wichtigste Rohstoffkomponente dar. Eine Tonne Altglas darf jedoch nicht mehr als 25 g an Keramik, Steinen und Porzellan (KSP-Fraktion) enthalten und maximal 5 g an Nichteisenmetallen wie Aluminium. Zudem sind Grenzwerte für Eisenmetalle und für organische Bestandteile wie Kunststoffe und Papier zu unterschreiten. Besonders wichtig ist die Farbreinheit der Altglasscherben. Um weißes Behälterglas herzustellen, ist bei einer Altglasscherbenzugabe von 50 % eine Farbreinheit von 99,7 % erforderlich. Der Fehlfarbenanteil im Braunglas darf die 8 %-Marke nicht überschreiten. Lediglich grünes Glas lässt einen Fehlfarbenanteil von bis zu 15 % zu. Stoffliche Verwertung von Flachglas Für Flachglasprodukte wie Fensterglas und andere Baugläser gelten besondere Qualitätsanforderungen wie Farbreinheit und Blasenfreiheit. Die Flachglasindustrie setzt daher überwiegend sortenreine Glasscherben aus weiterverarbeitenden Betrieben und Eigenscherben ein. In den letzten Jahren wurden die Sammelsysteme zur Erfassung möglichst sortenreiner und fremdstoffarmer Flachglasprodukte im weiterverarbeitenden Gewerbe ausgebaut. Altglas, das nicht den vorgegebenen Anforderungen an den Reinheitsgrad entspricht, muss aufbereitet werden. Hierfür stehen in Deutschland derzeit zehn Aufbereitungsanlagen zur Verfügung. Altglasfraktionen, die sich aus Qualitätsgründen nicht für die Herstellung neuer Flachgläser eignen, können in geringem Umfang bei der Herstellung von Behälterglas eingesetzt werden, aber auch bei der Herstellung von Dämmwolle, Schmirgelpapier, Schaumglas und Glasbausteinen. Autoscheiben werden geschreddert Demontagebetriebe für Altfahrzeuge müssen Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Glasdächer von Altfahrzeugen ausbauen und dem Recycling zuführen. Das schreibt die Altfahrzeugverordnung vor (siehe "Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib" ).Im Jahr 2022 nahmen die deutschen Altfahrzeug-Demontagebetriebe 296.422 Altfahrzeuge zur Behandlung an. Sie enthielten im Schnitt etwa 35 kg Fahrzeugglas je Altfahrzeug, insgesamt rund 10.400 t. Aufgrund behördlicher Ausnahmen von der Demontagepflicht haben die Altfahrzeugverwerter nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (öffentlich verfügbare Werte auf 100 t gerundet) davon nur etwa 7 % – also 779 t – demontiert. Der überwiegende Anteil der Fahrzeugscheiben und Glasdächer gelangt mit den Altfahrzeugen in Schredderanlagen. Die dabei anfallenden nichtmetallischen mineralischen Rückstände wurden im Jahr 2022 überwiegend verwertet, etwa als Bergversatz oder im Deponiebau, und teilweise beseitigt. Über die Ersatzverglasung, also den Anfall von Fahrzeugglas durch Scheibenwechsel, liegt eine grobe Schätzung für das Jahr 2020 vor: In Markenwerkstätten wurden in Deutschland schätzungsweise rund 1,7 Millionen Verbundglasscheiben ersetzt. Geht man von einem durchschnittlichen Gewicht einer Windschutzscheibe von knapp 10 kg aus, so bedeutet dies einen Anfall von etwa 16.000 t an Verbundsicherheitsglas (VSG). Hinzu kommt noch eine unbekannte Menge aus der Ersatzverglasung aus weiteren Werkstätten. Etwa 90 % der Altgläser aus der Ersatzverglasung werden einer Verwertung zugeführt.
Die Firma hat mit Datum vom 20.04.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Stahlerzeugung und der Schmelz- und Gießanlagen für Nichteisenmetalle beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Errichtung und Betrieb von zwei Elektro-Schlacken-Umschmelzanlagen sowie drei Vakuum-Lichtbogenöfen als Umschmelzanlage mit einer Schmelzkapazität an Nichteisenmetallen von 822 kg/h bzw. 19,74 Mg/a und den jeweils zugehörigen Neben-, Hilfs- und Sicherheitseinrichtungen, 2. Errichtung und Betrieb von Abluftreinigungsanlagen mit zugehörigen Emissionsquellen sowie Errichtung und Betrieb von Abluftanlagen, 3. Errichtung eines Hallenanbaus an die bestehende Umschmelzhalle, 4. Änderung der Abluftemissionsquellennummern der vorhandenen Umschmelzanlage.
Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von Schrotten und NE-Metallen sowie zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen sowie eines Altfahrzeugdemontagebetriebs, Betrieb einer Vorbehandlungsanlage in Form von Sortierung auf Grundstück Fl.Nr. 1483 und 1484/12, Gemarkung Aidenbach, Am Gewerbepark 11, 94501 Aidenbach
Die ae group gerstungen gmbh, Am Kreuzweg 1, 99834 Gerstungen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der geänderten Anlage zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen i. V. m. einer Gießerei für Nichteisen-metalle - Anlage der Nr. 3.4.1 und Nr. 3.8.1 des Anhangs zur Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort im Wartburgkreis, 99834 Gerstungen, Am Kreuzweg 1, Gemarkung Untersuhl. Das geplante Vorhaben besteht aus: • der Errichtung und dem Betrieb eines neuen Schmelzofens 'BE 1205' (max. Schmelz-leistung 3 t/h Aluminium, max. Warmhaltekapazität 6 t/h Aluminium, Anzahl Schmelz-brenner 3 x 600 kW, Warmhaltebrenner 2 x 450 kW, Energieträger Erdgas, Brenner-leistung 240 m³/h inkl. Errichtung der Emissionsquelle Q 2.3) als Ersatz für den be-stehenden, Schmelzofen 'BE 1201' (max. Schmelzleistung 2,5 t/h Aluminium, max. Warmhaltekapazität 6 t/h Aluminium, Schmelzbrenner 2 x 750 kW, Warmhaltebrenner 2 x 630 kW, Energieträger Erdgas, Brennerleistung 246 m³/h) inkl. Rückbau von Schmelzofen 'BE 1201', • Reduzierung der Massenkonzentration an Fluorwasserstoff der bestehenden Schmelzanlagen (Q 1, Q 2.1, Q 2.2) von 3 mg/m³ auf jeweils 2 mg/m³, • Reduzierung der Massenkonzentration an NOx der Genehmigung der bestehenden Schmelzanlagen (Q 1, Q 2.1, Q 2.2) von 0,35 g/m³ auf jeweils 0,26 g/m³, • Erhöhung der Schmelzleistung der Gesamtanlage von 98 t/d um 19 t/d auf 117 t/d, • Erhöhung der Gießleistung der Gesamtanlage von 98 t/d um 19 t/d auf 117 t/d.
Die Wieland-Werke AG beantragte am 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 21.02.2024, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle. Die wesentliche Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung der Gebäude 47.B, 47.C und 47. D mit Zuluftanlage und Ausfahrtschleuse mit Schallschutzwand - Errichtung und Betrieb des Raffinationsofens O45 und der gasbeheizten Warmhalteöfen O46 und O47 - Errichtung und Betrieb der Stranggießanlagen K40 und K41 mit den elektrisch beheizten Gießöfen O40 und O41 - Errichtung und Betrieb der Abgasreinigungsanlage EA4 und einer Entstaubungsanlage EA3 Außerdem sind aus formellen Gründe folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Erhöhung der Zuluftmenge bei den Zuluftanlagen LP3 und LP4 im Bereich der Bolzen-gießanlagen K1 und K2 auf jeweils 115.000 m³/h - Änderung der Hallenluftabsaugung Halle 4 - 7 und K3, Erhöhung des Fassungsvermögens des Gießofens A90 - Umnutzung eines Teils von Gebäude 47 zum Metalllager - Stilllegung Gießanlage J38/J39 - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme (Änderung) - Errichtung der Entzinnungsanlage EZ01 und der Schere S30 in Gebäude 83 sowie Aus-tausch der Zuluftanlage LP20 auf Gebäude - Errichtung und Betrieb der Versuchsshredder- und Sortieranlage für Kupferschrotte in Gebäude 93 - Umstrukturierung der bestehenden Fläche des Metalllagers in Gebäude 47 und Unterteilung durch Trennwand in Hallenbereich A und B (Az.: 34-1711.3/2-G85.A9) - Errichtung einer temporären Lärmschutzwand aufgrund Teilabriss Geb. 47
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