s/nichtheimische arten/Nicht heimische Arten/gi
Dieser Datensatz enthält die Eckpunkte der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels mit ihren zugehörigen Koordinaten gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Dieser Datensatz enthält die Maßnahmen in den Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Downloaddienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Inhaltsverzeichnis: VORWORT: Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen 7 --- I. Einführung, Auswertung und Schlussfolgerungen. Stefan Nehring, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Maike Isermann & Konstantin Etling: 1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG 9 --- 2 DATENGRUNDLAGEN 11 --- 3 ARTÜBERGREIFENDE AUSWERTUNGEN 13 --- 3.1 Taxonomisches Spektrum 13 --- 3.2 Ursprüngliches Areal 14 --- 3.3 Einführungsweise 15 --- 3.4 Einfuhrvektoren 15 --- 3.5 Erstnachweis 16 --- 3.6 Zeitspanne zwischen Ersteinbringung und Erstnachweis ("time lag") 18 --- 3.7 Status 19 --- 3.8 Lebensraum 20 --- 3.9 Aktuelle Verbreitung 20 --- 3.10 Aktueller Ausbreitungsverlauf 21 --- 3.11 Gefährdung der Biodiversität 22 --- 3.12 Förderung durch Klimawandel 23 --- 4 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 25 --- 5 LITERATUR 26 --- II. Handlungsrahmen und Handlungsempfehlungen. Stefan Nehring: --- 1 HANDLUNGSRAHMEN 29 --- 2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 30 --- 3 LITERATUR 33 --- III. Steckbriefe. Stefan Nehring, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Andreas Hussner, Beate Alberternst, Uwe Starfinger, Franz Essl, Stefan Nawrath & Maike Isermann: 1 AUSWAHL DER EINGESTUFTEN ARTEN 35 --- 2 DATENGRUNDLAGEN UND VORGANGSWEISE DER EINSTUFUNG 36 --- 3 LITERATUR 38 --- 4 STECKBRIEFE GEBIETSFREMDER GEFÄSSPFLANZEN 39 --- Acer negundo (Eschen-Ahorn) 42 --- Allanthus altissima (Götterbaum) 44 --- Allium paradoxum (Wunder-Lauch) 46 --- Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättrige Ambrosie) 48 --- Amorpha fruticosa (Gewöhnlicher Bastardindigo) 50 --- Artemisia verlotiorum (Kamtschatka-Beifuß) 52 --- Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze) 54 --- Azolla filiculoides (Großer Algenfarn) 56 --- Bidens frondosa (Schwarzfrüchtiger Zweizahn) 58 --- Buddleja davidii (Schmetterlingsstrauch) 60 --- Bunias orientalis (Orientalische Zackenschote) 62 --- CIaytonia perfoliata (Gewöhnliches Tellerkraut) 64 --- Cotoneaster dammeri (Teppich-Zwergmispel) 66 --- Cotoneaster divaricatus (Sparrige Zwergmispel) 68 --- Cotoneaster horizontalis (Fächer-Zwergmispel) 70 --- Crassula helmsii (Nadelkraut) 72 --- Cynodon dactylon (Gewöhnliches Hundszahngras) 74 --- Dianthus giganteus (Große Nelke) 76 --- Echinocystis lobata (Stachelgurke) 78 --- Echinops sphaerocephalus (Drüsen blättrige Kugeldistel) 80 --- Elaeagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide) 82 --- Elodea canadensis (Kanadische Wasserpest) 84 --- Elodea nuttallii (Schmalblättrige Wasserpest) 86 --- Epiobium diiatum (Drüsiges Weidenröschen) 88 --- Fallopia bohemica (Bastard-Staudenknöterich) 90 --- Fallopia japonica (Japan-Staudenknöterich) 92 --- Fallopia sachalinensis (Sachalin-Staudenknöterich) 94 --- Fraxinus pennsylvanica (Pennsylvanische Esche) 96 --- Galeobdolon argentatum (Silber-Goldnessel) 98 --- Gleditsia triacanthos (Amerikanische Gleditschie) 100 --- Helianthus tuberosus (Topinambur) 102 --- Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau) 104 --- Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel) 106 --- Impatiens balfourii (Balfour-Spring kraut) 108 --- Impatiens edgeworthii(Buntes Springkraut) 110 --- Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut) 112 --- Impatiens parviflora (Kleines Springkraut) 114 --- Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest) 116 --- Lonicera henryi (Henrys Geißblatt) 118 --- Lonicera tatarica (Tataren-Heckenkirsche) 120 --- Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut) 122 --- Ludwigia x kentiana (Kents Heusenkraut) 124 --- Lupinus polyphyllus (Vielblattrige Lupine) 126 --- Lycium barbarum (Gewöhnlicher Bocksdorn) 128 --- Lysichiton americanus (Gelbe Scheinkalla) 130 --- Mahonia aquifolium (Gewöhnliche Mahonie) 132 --- Miscanthus sacchariflorus (Großes Stielblütengras) 134 --- Miscanthus sinensis (Chinaschilf) 136 --- Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt) 138 --- Myriophyllum heterophyllum (Verschiedenblättriges Tausendblatt) 140 --- Paulow ia tomentosa (Chinesischer Blauglockenbaum) 142 --- Phedimus spurius (Kaukasus-Glanzfetthenne) 144 --- Phytolacca americana (Amerikanische Kermesbeere) 146 --- Pinus nigra (Schwarz-Kiefer) 148 --- Pinus strobus (Weymouth-Kiefer) 150 --- Pistia stratiotes (Wassersalat) 152 --- Populus canadensis (Bastard-Pappel) 154 --- Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche) 156 --- Prunus serotina (Späte Traubenkirsche) 158 --- Pseudotsuga menziesii (Gewöhnliche Douglasie) 160 --- Quercus rubra (Rot-Eiche) 162 --- Rhododendron ponticum (Pontischer Rhododendron) 164 --- Rhus typhina (Essig-Baum) 166 --- Robinia pseudoacacia (Robinie) 168 --- Rosa rugosa (Kartoffel-Rose) 170 --- Rubus armeniacus (Armenische Brombeere) 172 --- Rudbeckia laciniata (Schlitzblättriger Sonnenhut) 174 --- Sarracenia purpurea (Braunrote Schlauchpflanze) 176 --- Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) 178 --- Solida go canadensis (Kanadische Goldrute) 180 --- Solidago gigantea (Späte Goldrute) 182 --- Spartina anglica (Salz-Schlickgras) 184 --- Symphoricarpos albus (Gewöhnliche Schneebeere) 186 --- Symphyotrichum lanceolatum (Lanzett-Herbstaster) 188 --- Symphyotrichum novi-belgii (Neubelgien-Herbstaster) 190 --- Syringa vulgaris (Gewöhnlicher Flieder) 192 --- Telekia speciosa (Große Telekie) 194 --- Vaccinium atlanticum (Amerikanische Strauch-Heidelbeere) 196 --- Vallisneria spiralis (Wasserschraube) 198 --- Viburnum rhytidophyllum (Leberblattschneeball) 200 ---
Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.
Probleme vor allem durch Landwirtschaft, Fischerei und Meeresmüll Viele der in Nord- und Ostsee lebenden Fisch-, Vogel- und Säugetierarten und ihre Lebensräume sind zu hohen Belastungen ausgesetzt. Das zeigen die aktuellen Berichte zum Zustand der deutschen Ostsee- und Nordseegewässer, die die Bundesregierung und die Küstenbundesländer für die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) erstellt haben. Zu den größten Problemen zählen die Eutrophierung (Überversorgung mit Nährstoffen), die Fischerei und die Vermüllung der Meere, vor allem mit Kunststoffen. Nicht-einheimische Arten werden weiterhin in Nord- und Ostsee eingeschleppt und gefährden heimische Ökosysteme. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): „Die Daten zeigen: Die bisherigen Bemühungen zum Schutz der Meere reichen nicht aus. Die Befunde werden in das nächste nationale Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meere ab 2022 einfließen. Dabei wird es nicht nur darum gehen, neue Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch bereits vereinbarte Maßnahmen schneller und wirksamer umzusetzen. Die Belastung der Meeresökosysteme durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und durch die Auswirkungen der Fischerei, zum Beispiel durch Grundschleppnetze auf den Meeresboden, sollten dabei Themen sein. Bei der Bekämpfung von Meeresmüll steht die Vermeidung von Kunststoffmüll an erster Stelle.“ 55 Prozent der deutschen Nordseegewässer sind dem Bericht zufolge von Eutrophierung betroffen. Die Belastung mit Nährstoffen wie Stickstoff oder Phosphor stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Eutrophierung kann zu trübem Wasser, giftigen Algenblüten, Sauerstoffmangel und Verlust der Artenvielfalt führen. Insgesamt sind nur sechs Prozent der Nordseegewässer diesbezüglich in gutem Zustand. Noch besorgniserregender sieht es an der deutschen Ostsee aus: hier sind alle untersuchten Gewässer eutrophiert, keines ist in gutem Zustand. Auch Meeresmüll ist nach wie vor ein großes Problem. Etwa 90 Prozent des Mülls am Meeresboden und am Strand in der südlichen Nordsee besteht aus Kunststoffen. In den deutschen Ostseegewässern beträgt der Kunststoffanteil des Mülls am Meeresboden 40 Prozent und an den Stränden 70 Prozent. Maria Krautzberger: „Das von der EU geplante Verbot bestimmter Einwegartikel auf Kunststoffbasis, wie Trinkhalme oder Wattestäbchen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Kunststoffmüll und den Eintrag ins Meer zu verringern. Auch Recycling muss gestärkt werden, zum Beispiel mit hohen und verpflichtenden Recyclingquoten für die Hersteller.“ Einige der im letzten Jahrhundert eingeschleppten Arten, wie die Pazifische Auster oder der Japanische Beerentang im Wattenmeer verändern die Ökosysteme sichtbar. In der Ostsee wurden zwischen 2011 und 2016 elf neue nicht-einheimische Arten nachgewiesen, in der Nordsee waren es 22 Neufunde. Sie werden vor allem durch die Schifffahrt und marine Aquakultur unbeabsichtigt verbreitet. Das 2017 in Kraft getretene internationale Übereinkommen zum Management des Ballastwassers von Seeschiffen kann zu einer Verringerung des Eintrags nicht-einheimischer Arten führen. Die untersuchten Lebensräume am Meeresboden sind ebenfalls in keinem guten Zustand. Zu den negativen Einflüssen zählen vor allem Einträge von Nähr- und Schadstoffen und großflächige Beeinträchtigungen durch die grundberührende Fischerei vor allem in der Nordsee. Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Windenergieanlagen und die Verlegung von Kabeln und Pipelines beeinträchtigen nicht nur den Meeresboden. Sie erzeugen auch Lärm, was negativ auf die Meerestiere wirkt. Diese schädlichen Einflüsse könnten maßgeblich verringert werden, indem Regenerationsflächen geschaffen und maritime Aktivitäten noch stärker am Schutz und am Erhalt der Meeresökosysteme ausgerichtet werden. Maria Krautzberger: „Es braucht politische Maßnahmen auf internationaler Ebene, um die Meere besser zu schützen. Aber natürlich kann auch jeder selbst etwas beitragen: Zum Beispiel können wir darauf achten, wie viel Kunststoffe wir verbrauchen und ob es Alternativen gibt; oder unsere Abfälle sauber trennen, damit sie recycelt werden können und nicht in den Meeren landen.“ EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Die MSRL (2008/56/EU) gibt seit 2008 den Rahmen für einen ganzheitlichen Meeresschutz in der EU vor. Das Ziel gemäß MSRL ist es, den „guten Umweltzustand“ der Meere bis 2020 zu erreichen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastung und den Zustand von Arten und Lebensräumen der Meeresgewässer anhand von elf Zielbeschreibungen (Deskriptoren), darunter die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen, Müll, Unterwasserlärm, physische und hydromorphologische Beeinträchtigungen und biologische Störungen zu überwachen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland 2016 ein erstes Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meeresgewässer verabschiedet. Die aktuellen Befunde liefern die Grundlage für die 2021/2022 anstehende Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.
Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer BallastwasserManagementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.
Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes zu "Perspektiven der europäischen Meerespolitik" Unsere Meere bedecken etwa 70 Prozent der Erdoberfläche und spielen - wie auch die Regenwälder - eine wichtige Rolle für Mensch und Umwelt. Die Meere sind Nahrungsquelle, sie sind Regulator für das Klima unserer Erde, sie bergen gewaltige Energieressourcen und sind Ursprung allen Lebens. Der Schutz der Meere ist deshalb besonders wichtig. Dabei geht es nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) vor allem darum, den Meeresschutz über Ländergrenzen hinweg zu bündeln und zu koordinieren. Mit der Betrachtung einzelner Sektoren - etwa Fischerei, Verkehr oder Tourismus - ist es nicht getan: „Wir brauchen eine integrative Betrachtungsweise, um die vielfältigen Probleme der Meere zielgerichtet lösen zu können. Nur so erreichen wir einen auf Dauer wirksamen Meeresschutz”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Meeresschutzpolitik Europas sowie Vorschläge zur weiteren Verbesserung liefert das neue UBA-Hintergrundpapier. Unsere Meere haben zahlreiche Funktionen: Sie sind Nahrungsquelle für Mensch und Tier, sie regulieren den Klima -, Temperatur-, Kohlendioxid- und Sauerstoffhaushalt der Erde, sie bergen Energieressourcen - wie Öl, Gas oder Wellen und Strömung, sie sind Rohstoffquelle - etwa für Manganknollen, Erzschlämme, Sand oder Kies - und Lieferanten für Naturheilstoffe und Grundstoffe für Arzneimittel sowie Kosmetika. Die Meere sind Transportweg für die Seeschifffahrt und als Erholungsrüume wichtig für den Tourismus. Die starke Nutzung der Meere birgt große Gefahren für die Meeresökosysteme - etwa Überfischung, Einträge gefährlicher Stoffe, Überdüngung, Einschleppung fremder Arten sowie Verluste bestimmter Arten und Lebensräume. Zudem leiden die Meere unter den Folgen des Klimawandels - wie Anstieg der Wassertemperaturen und des Meeresspiegels sowie Versauerung durch den Eintrag des Treibhausgases CO 2 . Um die Meere vor diesen Gefahren zu schützen und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten, bedarf es eines innovativen Schutzkonzeptes. Die EU-Kommission machte im Jahr 2006 mit dem Grünbuch sowie im Jahr 2007 mit dem Blaubuch Vorschläge zur künftigen europäischen Meerespolitik - und zwar sektorübergreifend. Sie setzte damit die Meerespolitik erstmals oben auf ihre Agenda. Das UBA begrüßt diese Anstrengungen. Jedoch fehlt es noch immer an einer ausgewogenen Balance zwischen Nutzung und Schutz der europäischen Meere, da die Nutzungsaspekte die Vorstellungen zur künftigen EU-Meerespolitik nach wie vor dominieren. Auch die kurz vor der Verabschiedung stehende Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, welche zur Umweltsäule der EU-Meerespolitik werden soll, bleibt - aus Sicht des UBA - wegen ihrer sehr allgemeinen Ausformulierung in wesentlichen Punkten hinter den Anforderungen an einen anspruchsvollen Meeresschutz zurück. Der von der Helsinki-Kommission im November 2007 verabschiedete HELCOM-Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan (BSAP)) stellt sich als europaweit erster regionaler Aktionsplan zum Schutz eines Meeresgewässers im Sinne der zukünftigen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie dar. Er stellt die Anforderungen des Meereökosystems Ostsee in den Mittelpunkt und formuliert individuelle MaÃnahmen zu dessen Schutz. 06.06.2008
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