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Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Organisationsstruktur des BfS

Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 213 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 07.02.2025 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 494 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2023). 04.12.2023 Stand: 10.01.2025

Elektromagnetische Felder und Licht

Elektromagnetische Felder und Licht sind Bestandteile des elektromagnetischen Spektrums. Das elektromagnetische Spektrum gliedert sich grob in zwei Bereiche – die nichtionisierenden Strahlung und die ionisierenden Strahlung. Zum Bereich der nichtionisierenden Strahlung gehören die niederfrequenten (elektrischen und magnetischen) Felder, die hochfrequenten (elektromagnetischen) Felder und die optische Strahlung mit der Infrarotstrahlung, dem sichtbaren Licht und der Ultraviolettstrahlung (weitere Informationen: Bundesamt für Strahlenschutz ). Der Bereich der ionisierenden Strahlung umfasst unter anderem die Röntgen- und Gammastrahlung. Technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (oder künstliches Licht) können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Bild: lumendigital/Depositphotos.com Elektromagnetische Felder Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Licht Erhebliche Lichtemissionen, die störende Blendwirkungen oder unzulässige Raumaufhellungen erzeugen, sind von Anlagen ausgehende Einwirkungen auf die Umwelt, für die im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin allgemeine Vermeidbarkeits- und Minderungskriterien formuliert sind. Weitere Informationen

Induktionsherd

Induktionsherd Induktionsherde verwenden schnell wechselnde Magnetfelder, um Töpfe und Pfannen und das Essen darin zu erhitzen. Wie stark die Magnetfelder in der Nähe sind, hängt davon ab, wie die Geräte genutzt werden. Sie können geringeren Feldern ausgesetzt sein, wenn Sie Töpfe und Pfannen in der richtigen Größe und aus dem richtigen Material benutzen, die aktiven Kochzonen vollständig mit Kochgeschirr bedeckt sind, Sie fünf bis zehn Zentimeter Abstand von der Vorderkante des Herdes oder einer aktiven Kochzone halten. Induktionsherde funktionieren nach dem Prinzip der Induktion : Der Herd erzeugt ein schnell wechselndes Magnetfeld , das in einem Topf oder einer Pfanne elektrischen Strom erzeugt. Der Strom erhitzt den Topf oder die Pfanne und damit auch das Essen darin. In dem Herd fließen Wechselströme mit einer Frequenz von etwa 20 bis 100 Kilohertz durch eine oder mehrere Spulen und erzeugen die notwendigen Magnetfelder. Um diese im Kochgeschirr zu konzentrieren und so die Wärmeentwicklung zu verbessern, müssen Töpfe und Pfannen aus einem geeigneten Material hergestellt sein. Induktionsherd Wenn Sie das Kochgeschirr vom Herd nehmen, wird der Strom abgeschaltet und das Magnetfeld verschwindet. In Flex- und Vollflächen-Kochfeldern sind mehrere Induktionsspulen nebeneinander eingebaut, die einzeln mit Strom versorgt werden können. Die Geräte erkennen, welche Spulen von einem Topf ganz oder teilweise bedeckt sind . Spulen, die nicht bedeckt sind, bleiben aus und erzeugen keine Magnetfelder. Je mehr Spulen in einer Zone sind, desto besser können die Magnetfelder auf den Topf abgestimmt werden. Die Geräte werden komplexer, je mehr Spulen sie haben. Dadurch wird deren Anzahl begrenzt. Wie viele Spulen in einem Gerät verbaut sind, ist in den Produktunterlagen üblicherweise nicht angegeben. Werden die Anweisungen des Herstellers beachtet, sind in der Nähe eines Induktionsherds nur schwache Magnetfelder zu erwarten, die mit mehr Abstand schwächer werden. Höhere Magnetfelder bei nicht sachgemäßem Gebrauch Bei der Verwendung ungeeigneter Töpfe oder Pfannen können stärkere Magnetfelder entstehen. Ungeeignet ist Kochgeschirr aus falschem Material, mit einem unebenen Boden oder einer Größe, die nicht zum Kochfeld passt. Höhere Felder können auch auftreten, wenn ein geeigneter Topf so im Kochfeld platziert wird, dass die Stromzufuhr der Spule gerade nicht abgeschaltet wird. In den üblichen Gebrauchsabständen halten Induktionskochfelder den von der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP Guidelines 1 Hz – 100 kHz , 2010) entwickelten Referenzwert für die magnetische Flussdichte von 27 Mikrotesla üblicherweise ein. Gesundheitliche Wirkungen sind dann nicht zu erwarten. In ungünstigen Fällen, wie bei einem falschen Topf oder wenn er nicht richtig platziert ist, kann der Referenzwert in der Nähe des Geräts erreicht werden. Wegen der geringen Kopplung der Felder mit dem Körper sind gesundheitliche Wirkungen nicht zu erwarten, können bei Erreichen des Referenzwertes aber nicht ausgeschlossen werden. Empfehlungen Die Anweisungen des Herstellers für den sicheren Betrieb des Geräts sollten beachtet werden. Die Exposition mit den von Induktionskochfeldern ausgehenden Magnetfeldern kann gering gehalten werden, wenn Sie Töpfe und Pfannen in der richtigen Größe und aus dem richtigen Material benutzen, die aktiven Kochzonen vollständig mit Kochgeschirr bedeckt sind, Sie fünf bis zehn Zentimeter Abstand von der Vorderkante des Herdes oder einer aktiven Kochzone halten. Besonders zu beachten sind die Aufstellhinweise des Herstellers bei mobilen Geräten. Einige Geräte dürfen nicht auf Metalluntergründen betrieben werden, weil sie sich durch Magnetfelder erhitzen können. Hinweis für Träger von aktiven Körperhilfsmitteln Menschen mit einem aktiven Körperhilfsmittel, wie einem Herzschrittmacher, sollten ihren Arzt fragen, ob das Gerät durch elektrische oder magnetische Felder von Haushaltsgeräten beeinflusst wird. Hinweis für Schwangere Die oben genannten Empfehlungen gelten auch für Schwangere. Es sind keine weiteren Maßnahmen nötig. Stand: 06.01.2025

Jahresbericht 2023

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2023 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Pflege der Daphnienzucht in der Rheingütestation Worms © LfU Abbildungsnachweis: S. 10 rechte Spalte Mitte: Staatskanzlei/Herbert Piel S. 14 unten und S. 20: MKUEM/Jana Kay, S. 24 oben: Ingeborg Keller, S. 24 unten: schreiberVIS – stock.adobe.com, S. 29: A. Schumacher, S. 32 unten: MKUEM, S. 40 unten: Aliaksandr Marko – stock.adobe.com, alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz April 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Standorte – Hier arbeiten wir6 MS Burgund – Über 30 Jahre im Dienst der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaft7 LfU bietet vielfältige Jobs8 Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems9 Bachpatentag in Gehlweiler11 Landesämter informierten am „Tag des Wassers“13 KLIMA 14 Beteiligungsprozess für Zukunftsplan Wasser gestartet15 Wetter sorgt für besonders gute Luft17 Klimaneutralität in Unternehmen – 9. PIUS-Länderkonferenz in Mainz19 Landesstrategie Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz21 NATUR 24 Kennartenprogramm schützt artenreiches Grünland25 Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten26 Neue Rote Liste „Farn- und Blütenpflanzen“28 Grünlandkartierung in Rheinland-Pfalz30 BEVÖLKERUNG 32 Neuer Internetauftritt hochwasser.rlp.de33 Digitale 3-D-Hochwassersimulation mit VISDOM-RLP36 Historische Hochwassermarken verbessern Hochwasservorsorge38 UMWELT 40 Nitrat im Grundwasser – Karte zeigt belastete Gebiete41 Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz44 Grenzüberschreitende Messfahrt auf Mosel und Saar47 Recycling an erster Stelle – Die neue Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft49 3 4 1140 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik Marc Deißroth Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht Markus Schmitt 1213 1271 N.N. Referat 36 Ressourceneffizienz EffNet/EffCheck 1407 1409 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1310 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Dr. Anja Grothusen (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Kristin Schaefer Referat 55 Abwasser N.N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1516 1580 1520 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1634 1637 Dr. Jens Hartkopf Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser N.N. Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Referat 64 - unbesetzt - N.N. Referat 63 (RA) Chemische Stoffe in der Raumluft Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1160 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz N.N. Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1902 Vorsitzender des Personalrats Holger Dickob 1309 N.N. Martin Franz Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 35 1320 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz 1307 N.N. Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz Referat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1214 1308 1314 1317 1301 Vorzimmer: Melek Altan Präsident PD Dr. Frank Wissmann Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz N.N. Referat 33 Bodenschutz Referat 23 1210 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N.N. N.N. 1135 Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 13 Haushalt, Vergabe Referat 22 -unbesetzt- Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Dr. Wilhelm Nonte Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Sven HuckRaimund ZemkeReferat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1127 Paul Burkhard SchneiderReferat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1101 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Erhard Klein Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de 1719 1712 1710 1717 1701 Stand: 01.04.2024 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser N.N. Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie KONTAKTADRESSEN UND BILDUNGSANGEBOTE VORWORT In Zeiten weltweiter Krisen und kriegerischer Aus- einandersetzungen geraten Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in der Öffentlichkeit häufig in den Hintergrund. Dies jedoch zu Unrecht – denn Themen des Umwelt- und Klimaschutzes werden nicht nur künftig die weltpolitische Bühne be- stimmen, vielmehr sind sie schon jetzt Ursache für manche Konflikte. Der Klimawandel verstärkt diese weiter: Dürre führt zu Hungerkrisen, der Kampf ums Wasser wird mit Waffengewalt ausge- tragen und Naturkatastrophen mit teils immen- sen Schäden treten häufiger auf. Umso wichtiger ist es, die Klimaveränderungen und ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur ge- nau im Blick zu behalten. Wie bereits unser LfU- Leitspruch „Messen, Bewerten, Beraten“ zeigt, können wir Veränderungen der Umwelt nur er- kennen, wenn wir sie beobachten und analysieren. Als obere Landesbehörde für den Umwelt- und Arbeitsschutz erfüllen wir diese Aufgabe in Rhein- land-Pfalz verlässlich seit vielen Jahren. Unsere über 270 motivierten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter erheben zentrale Daten und Fakten zur Umwelt, ordnen diese ein und beraten entspre- chend die verantworlichen Stellen. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung unserer Fließ- und Stehgewässer oder unserer Schutzgebiete. Über unser Grundwassermessnetz haben wir die Menge und Qualität unseres kost- baren Guts ständig im Blick – immerhin stammt über 90 % unseres Trinkwassers aus dem Grund- wasser. Und wir beraten Kommunen in Sachen Kreislaufwirtschaft, auch um den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren. Wir schützen aktiv die Menschen in unserem Bun- desland. Wenn Hochwasser droht, informiert un- sere Hochwasservorhersagezentrale früh­zeitig die Kommunen vor Ort, damit diese Schutzmaßnah- men ergreifen können. Die Luftqualität überwa- chen wir ebenfalls 24/7 mit einem breit gefächer- ten Messnetz. Nicht zuletzt ist der Strahlenschutz bei uns angegliedert. Mit unserer Landessammel- stelle für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medi- zin und Industrie sorgen wir für Sicherheit. Angesichts unserer Aufgaben lässt sich die Arbeit des LfU in vier Kernbereiche gliedern. Neben dem Schutz der Umwelt und den natürlichen Lebens- räumen sind dies Themen rund um den Klima- wandel und der Schutz der Bevölkerung. Mit diesem Jahresbericht möchten wir Ihnen ei- nen Einblick in unsere besonderen Aufgaben und Highlights des Jahres 2023 bieten. So breit das Aufgabenspektrum des LfU ist, so breit ist auch die Themenvielfalt in diesem Bericht. Wenn Sie Fragen rund die Themen des LfU haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen

Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024

Qualifizierungsverbund Strahlenschutz

Qualifizierungsverbund Strahlenschutz Netzwerk zur Förderung von Kompetenzerhalt und -entwicklung im Strahlenschutz in Deutschland Werden Sie Teilnehmende*r! Der Qualifizierungsverbund Strahlenschutz (QV-Strahlenschutz) ist ein Netzwerk, das die Strahlenschutz-Kompetenz in Deutschland stärken soll. Die Geschäftsstelle ist beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelt. Der Qualifizierungsverbund soll den Bedarf an Fachkompetenz im Strahlenschutz ermitteln, bestehende Qualifizierungsangebote sichtbarer machen als bisher, er soll auf vorhandene Lücken in diesem Bereich hinweisen und Lösungen zur Verbesserung aufzeigen. Sie sind noch nicht Teilnehmende*r des Qualifizierungsverbunds Strahlenschutz und möchten sich beteiligen? Die Teilnahme ist gebührenfrei und unkompliziert. Melden Sie sich bei Interesse bei Frau Alisia Jaros unter QV-Strahlenschutz@bfs.de | Tel. 030 18333 2623. Weiterführende Informationen (inkl. Teilnahmebedingungen und Beitrittsformular ) finden Sie unter: Qualifizierungsverbund Strahlenschutz Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an QV-Strahlenschutz@bfs.de Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit! Strahlung ist von großem Nutzen für den technischen und medizinischen Fortschritt. Sie kann aber auch ein Risiko sein für Mensch und Umwelt. Strahlenforschung ist zum Beispiel wichtig bei vielen Anwendungen in der Medizin, bei der Weiterentwicklung des Mobilfunks und der Digitalisierung, um nur einige Beispiele zu nennen. Wo auch immer ionisierende – also sehr energiereiche - und nichtionisierende Strahlung bewusst eingesetzt werden oder als Nebenprodukt entstehen, ist Strahlenschutz unverzichtbar. Allerdings ist seit einiger Zeit in Deutschland ein Verlust von Kompetenzen in der Strahlenforschung und im Strahlenschutz zu verzeichnen. Renommierte Forschungsinstitute haben bereits geschlossen. Angebote zur Ausbildung junger Wissenschaftler*innen werden immer mehr ausgedünnt. Damit Strahlung auch in Zukunft zum Nutzen unserer Gesellschaft eingesetzt werden kann, braucht es eine vielseitig aufgestellte Forschungslandschaft. Dafür sind breit verankerte Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten) in Forschung, Industrie und Verwaltung nötig. Mehr dazu finden Sie unter Wozu Strahlenforschung ? Mit dem Aufbau des Qualifizierungsverbunds Strahlenschutz ( QV -Strahlenschutz ) soll dem Verlust derartiger Kompetenzen entgegengewirkt werden. Der Qualifizierungsverbund hat das übergeordnete Ziel, die Strahlenschutz -Kompetenz in Deutschland zu stärken. Dazu soll der Bedarf an Fachkompetenz im Strahlenschutz ermittelt, es sollen bestehende Qualifizierungsangebote sichtbar gemacht, vorhandene Lücken erkannt und Lösungen zur Verbesserung aufgezeigt werden. Von der Arbeit des Qualifizierungsverbunds können viele Interessengruppen profitieren, auf die die Geschäftsstelle Schritt für Schritt zugehen wird. Darunter fallen beispielsweise Behörden und Gesellschaften von Bund und Ländern, Verbände und Verbünde ( z. B. von Anbietenden von Aus-, Fort- und Weiterbildungsformaten), Universitäten und Bildungsträger, Forschungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen und Unternehmen. Zum Netzwerk beitragen! Sie haben Interesse am Qualifizierungsverbund Strahlenschutz und möchten am Netzwerk teilnehmen? Senden Sie uns gerne Anregungen zu unseren Themen, Kontaktinformationen möglicher Interessierten oder auch Schulungsbedarfe und Hinweise auf Lücken bei den entsprechenden Angeboten in Deutschland. Bitte geben Sie Informationen zum Qualifizierungsverbund auch an andere Personen oder Stellen weiter. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Melden Sie sich gerne bei uns unter: QV-Strahlenschutz@bfs.de Stand: 11.11.2024

Das Bundes-Amt für Strahlen-Schutz stellt sich vor

Das Bundes-Amt für Strahlen-Schutz stellt sich vor - Informationen in Leichter Sprache - Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich - A2: noch leichter verständlich - A1: am leichtesten verständlich Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz vor verschiedenen Strahlungen. Strahlung ist eine Art von Energie. Sie breitet sich überall aus und man kann sie meistens nicht sehen. Bei der Sonnen-Strahlung kann man zum Beispiel nur das Licht sehen. Sie kann auch durch manche Dinge hindurch gehen. Zum Beispiel Röntgen-Strahlung. Röntgen-Strahlung geht durch die Haut und die Muskeln. Auf Bildern kann man dann die Knochen sehen. So kann ein Arzt oder eine Ärztin erkennen, ob jemand sich zum Beispiel einen Arm oder ein Bein gebrochen hat. Wenn Strahlung sehr hoch ist, kann das für die Gesundheit von allen Lebewesen gefährlich sein. Man kann zum Beispiel Krebs davon bekommen. Die Aufgabe vom BfS ist es die Menschen und die Umwelt vor Schäden zu schützen, die durch Strahlungen entstehen können. In Kern-Kraft-Werken wird Strom gemacht. In bestimmten Teilen von einem Kern-Kraft-Werk ist die Strahlung sehr hoch. Bei einem Unfall kann es passieren, dass Strahlung in die Umgebung kommt. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Das BfS kümmert sich auch darum, dass Gefahren verhindert werden. Es gibt Geräte und Einrichtungen, die mit Strahlung arbeiten. Diese müssen sicher sein. Dabei hilft das BfS . Solche Geräte können zum Beispiel Röntgen-Geräte in der Medizin oder bei Gepäck-Kontrollen am Flughafen sein. Es ist dem BfS wichtig, dass die Bevölkerung vor Strahlen-Belastungen geschützt ist. Es sollen auch alle Personen sicher sein, die am Arbeitsplatz mit Strahlung zu tun haben. Das sind zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gepäck-Kontrolle, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kern-Kraft-Werken. Außerdem sollen alle Patientinnen und Patienten in der Medizin vor hohen Strahlen-Belastungen geschützt sein. Welche Strahlung gibt es? Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Strahlung: Die ionisierende Strahlung und die nicht-ionisierende Strahlung . Wenn Menschen mit Strahlung zu tun haben, sollen sie sicher und geschützt sein. Das ist die Aufgabe vom BfS . Was ist ionisierende Strahlung? Ionisierende Strahlung kann in der Natur vorkommen. Zum Beispiel in großen Höhen. Dort kommt die ionisierende Strahlung aus dem Weltall. Ionisierende Strahlung kann auch von Menschen künstlich gemacht werden. Zum Beispiel: Wenn man einen Atom-Kern in mehrere Teile zerlegt. Dabei entsteht ionisierende Strahlung. Wo wird ionisierende Strahlung verwendet? In der Medizin. Zum Beispiel in Röntgen-Geräten. In der Forschung In der Technik Im Kern-Kraft-Werk. Ionisierende Strahlung kann durch Körper hindurch gehen. Dann gibt sie Energie ab. Wenn die Energie hoch ist, kann sie Schäden im Körper verursachen. Das heißt, dass man davon krank werden kann. Ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: Röntgen-Strahlung. Sie wird in der Medizin verwendet. Damit kann geschaut werden, wie die Knochen von Patienten aussehen. Natürliche Radioaktivität. Das ist Radioaktivität, die in der Natur vorkommt. Zum Beispiel durch Strahlung aus dem Weltall. Die Strahlung kann gefährlich sein. Deshalb müssen Menschen vor zu hoher natürlicher Radioaktivität geschützt werden. Radioaktive Stoffe in Kern-Kraft-Werken Die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Kern-Kraft-Werken müssen vor diesen Stoffen geschützt werden. Auch die Bevölkerung muss davor geschützt werden. Was ist Radioaktivität? Wenn Stoffe ionisierende Strahlung abgeben, sind sie radioaktiv. Radioaktivität ist die Eigenschaft eines Stoffes, ionisierende Strahlung abzugeben. Was ist nicht-ionisierende Strahlung? Bei der nicht-ionisierenden Strahlung entsteht keine Radioaktivität. Nicht-ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: UV -Strahlung: Das ist die Abkürzung für ultra-violette Strahlung. UV -Strahlung ist ein Teil vom Licht. Man kann sie aber nicht sehen. Sie kommt bei Sonnenschein vor. UV -Strahlung kann für die Haut schädlich sein. Davon bekommt man Sonnenbrand. Man kann davon auch krank werden. Deshalb soll man bei starkem Sonnenschein zum Schutz einen Sonnen-Hut aufsetzen. Oder man soll in den Schatten gehen. Die Haut soll man mit einer Sonnen-Schutz-Creme eincremen. Mobil-Funk-Strahlung: Mobil-Funk-Strahlung braucht man, um mit dem Handy zu telefonieren. Was ist das BfS ? Das BfS ist eine Einrichtung, die zum Bundes-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört. Bei der nuklearen Sicherheit geht es zum Beispiel um die Sicherheit in Kern-Kraft-Werken. Das BfS ist 1989 gegründet worden. Es ist eine selbständige Behörde, die wissenschaftlich und technisch arbeitet. Eine Behörde ist eine Einrichtung vom Staat. Behörden sind dafür zuständig, dass bestimmte Aufgaben vom Staat für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Hier arbeiten Personen mit viel Fach-Wissen zusammen. Welche Aufgaben hat das BfS ? Das BfS ist zuständig für folgende Bereiche: Das BfS soll die Gesundheit von der Bevölkerung vor Schäden durch Strahlung schützen. Das BfS soll die Umwelt vor Schäden durch Strahlungen schützen. Das BfS soll für die Sicherheit von technischen Geräten sorgen. Wenn bei technischen Geräten mit Strahlung gearbeitet wird, müssen sie sicher sein. Bei Röntgen-Geräten in der Medizin oder bei der Gepäck-Kontrolle am Flughafen dürfen Menschen nicht gefährdet sein. Das BfS ist zuständig für den radiologischen Notfall-Schutz. Das ist der Schutz vor Strahlung, wenn ein Notfall passiert. Das heißt: wenn zum Beispiel in einem Kern-Kraft-Werk ein Unfall passiert, kann Strahlung in die Umwelt kommen. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Stand: 09.07.2024

Spezifische Absorptionsraten ( SAR ) von Handys

Spezifische Absorptionsraten ( SAR ) von Handys Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder genutzt, um Sprache oder Daten zu übertragen. Wenn man mit dem Handy am Ohr telefoniert, wird ein Teil der Energie dieser Felder im Kopf aufgenommen. Als Maß für die Energieaufnahme dient die sogenannte Spezifische Absorptionsrate ( SAR ). Um gesundheitliche Wirkungen der hochfrequenten Felder auszuschließen, soll die Spezifische Absorptionsrate eines Handys folgende Höchstwerte nicht überschreiten: 2 Watt pro Kilogramm (für den Betrieb/die Nutzung an Kopf und Rumpf) 4 Watt pro Kilogramm (für die Nutzung des Handys an den Gliedmaßen/Armen und Beinen/Extremitäten). Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder genutzt, um Sprache oder Daten zu übertragen. Wenn man mit dem Handy am Ohr telefoniert, wird ein Teil der Energie dieser Felder im Kopf aufgenommen. Führt man das Handy zum Beispiel in der Hosen- oder Hemdtasche bei sich und benutzt zum Telefonieren ein Headset, so wird die Energie von dem Körperteil aufgenommen, in dessen Nähe sich das Handy befindet. SAR -Höchstwerte für unterschiedliche Anwendungen Als Maß für die Energieaufnahme dient die sogenannte Spezifische Absorptionsrate ( SAR ). Sie wird in Watt pro Kilogramm ( W/kg ) gemessen. Um gesundheitliche Wirkungen der hochfrequenten Felder auszuschließen, soll die Spezifische Absorptionsrate eines Handys nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen. Dieser Höchstwert wird von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung ( International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection – ICNIRP ) seit 1998 empfohlen; die deutsche Strahlenschutzkommission ( SSK ) und die EU -Kommission schlossen sich dem 1998 bzw. 1999 an. In der Folge wurden durch europäische Normungsgremien Normen erarbeitet, um die Einhaltung dieses Höchstwertes zu überprüfen. Laut Herstellerangaben unterschreiten alle im Handel befindlichen Handys den von der ICNIRP empfohlenen maximalen SAR -Wert von 2 Watt pro Kilogramm. Europäische Messnormen Die Hersteller ermitteln die SAR -Werte gemäß zweier europäischen Messnormen: EN 62209-1 (Anwendungsfall "Telefonieren mit dem Handy am Ohr") EN 62209-2 (Anwendungsfall "Betrieb beim Tragen des Handys am Körper") Zu Hilfe genommen werden jeweils genau festgelegte standardisierte Verfahren. Daher sind die Werte des jeweiligen Anwendungsfalls in der Regel miteinander vergleichbar. Unterschied des SAR -Wertes für Kopf bzw. Körper Am Kopf bzw. Körper ermittelte SAR -Werte können sich deutlich voneinander unterscheiden. Dabei nimmt die am Körper ermittelte Spezifische Absorptionsrate oftmals höhere Werte an als sie am Kopf auftreten. Das liegt an der starken Abhängigkeit des SAR -Werts vom Abstand zwischen der Antenne des Mobiltelefons und dem Messphantom - also körperähnlichen Teilen, die extra für Tests entwickelt werden: Sitzt die Antenne im Mobiltelefon z.B. ganz unten im Gerätegehäuse, dann ist bei der SAR -Messung für den Anwendungsfall "Telefonieren mit dem Handy am Ohr" der Abstand zum Messphantomkopf relativ groß. Damit ist der messbare maximale SAR -Wert niedriger als bei einem Mobiltelefon mit einer Antenne in der Gehäusemitte, da diese sich während der Messung dicht am Messphantomkopf befindet. Bei der Ermittlung des maximalen SAR -Werts für den Anwendungsfall "Betrieb beim Tragen des Handys am Körper" wird das Handy mit seiner flachen Seite an einem flachen Körperphantom positioniert. Unabhängig von der Lage der Antenne im Gerätegehäuse ist daher im Vergleich zur SAR -Messung am Kopf der Abstand zwischen Antenne und Phantom meist geringer. Damit wird ein vergleichsweise höherer SAR -Wert gemessen. Da nach 2016 ein einheitlicher kleinerer Messabstand festgelegt wurde (siehe oben), sind die Körper- SAR -Werte neuerer Mobiltelefone teilweise höher als bei vielen alten Geräten. Herstellerhinweis zu SAR -Werten üblicherweise in Gebrauchsanweisung Der für den Betrieb beim Tragen des Handys am Körper ermittelte und angegebene SAR -Wert wird bei dem vom Hersteller üblicherweise in der Gebrauchsanweisung genannten Abstand zur Körperoberfläche eingehalten. Um dies sicherzustellen, sollte das vom Hersteller empfohlene Tragezubehör verwendet werden. Bei kleinerem Abstand zum Körper können höhere SAR -Werte auftreten und im ungünstigsten Fall kann sogar der empfohlene Höchstwert überschritten werden. Für die Richtigkeit der genannten Angaben zu SAR -Werten in unserer Liste übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz keine Gewähr. Stand: 14.08.2024

Internationaler Strahlenschutz: BfS-Fachleute ernannt

Internationaler Strahlenschutz: BfS-Fachleute ernannt Zwei Fachleute des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) werden ihre Expertise im Bereich der elektromagnetischen Felder künftig an zentralen Stellen in die Arbeit der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, kurz ICNIRP ) einbringen. Dr. Jens Kuhne und Dr. Dan Baaken Dr. Jens Kuhne, Leiter des Bereichs Forschung und Bewertung des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder ( KEMF ) des BfS , wurde in die zwölfköpfige Kommission gewählt, die am 17. Juli die bisherige Kommission ablöst. Zum selben Zeitpunkt nimmt Dr. Dan Baaken, wissenschaftlicher Referent am KEMF , seine Arbeit als wissenschaftlicher Sekretär für die ICNIRP auf. Er folgt auf Dr. Gunde Ziegelberger, die diese Tätigkeit seit 2004 ausgeübt hat. ICNIRP 1992 gegründet Die ICNIRP ist ein wissenschaftliches Gremium, in dem internationale Fachleute die gesundheitlichen Wirkungen von nichtionisierender Strahlung bewerten und Empfehlungen zum Schutz davor entwickeln. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie Ultraschall. Wissenschaftliches Gremium zu nichtionisierender Strahlung Für ihre Bewertung greifen die Kommissionsmitglieder unter anderem auf die Expertise von wissenschaftlichen Expertengruppen ( ICNIRP Scientific Expert Groups, SEG) zurück, die sich in Projektgruppen ( PG ) verschiedenen Fragestellungen widmen. Die ICNIRP wurde 1992 als Nachfolger des International Non-Ionizing Radiation Committee (INIRC) bei der International Radiation Protection Association (IRPA) gegründet. Der Verband ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) als kooperierender nichtstaatlicher Strahlenschutzakteur anerkannt. Internationaler Austausch entscheidend BfS misst internationaler Vernetzung große Bedeutung bei Kuhne, der bereits in den vergangenen Jahren in der Projektgruppe Ultraschall ( PG Ultrasound) der ICNIRP tätig gewesen ist, betont: "Als Strahlenschützer ist es mir ein Anliegen, an der Entwicklung und Überprüfung von Richtlinien und Grenzwertempfehlungen mitzuwirken und so einen wichtigen Beitrag dafür zu leisten, dass diese immer auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstand beruhen und einen wirksamen Schutz bieten." Der internationale Austausch biete die Möglichkeit, sehr schnell über wichtige Entwicklungen in der Wissenschaft informiert zu sein und entsprechende Schlussfolgerungen für den Strahlenschutz zu ziehen. Der promovierte Physiker Kuhne ist seit Februar 2024 Co -Leiter des KEMF des BfS . Er folgte in dieser Funktion auf Gunde Ziegelberger. In seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die ICNIRP vertritt er weder Deutschland noch das BfS , sondern wirkt als unabhängiger Experte. Das BfS misst der internationalen Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung großen Stellenwert bei und unterstützt die Arbeit der ICNIRP daher ausdrücklich. Stand: 15.07.2024

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