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Errichtung eines Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde am 1. November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter. Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.

Reform des Umweltrechts abgeschlossen

Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.

5th International Workshop on the Causes of Childhood Leukemia - Vorhaben 3616I02233

Sowohl in der Umgebung von Kernkraftwerken als auch in der Nähe von niederfrequenten Magnetfeldern wird seit 2008 ein Trend für das Auftreten von Leukämie bei Kindern beobachtet. Es wird angenommen, dass diese beiden Faktoren, neben weiteren Umwelteinflüssen wie Infektionen oder Pestiziden, hierfür verantwortlich sind. Für beide Phänomene sind bisher keine zufriedenstellenden wissenschaftlich fundierten Erklärungen gefunden worden. Eine weitere Untersuchung auf Basis des derzeitigen Wissens über biologische Auswirkungen ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung ist daher notwendig. Zu diesem Zweck veranstaltete das Bundesamt für Strahlenschutz bereits zum fünften Mal einen internationalen Workshop mit Expertinnen und Experten aus der ganzen Welt. Im Rahmen der 2,5-tägigen Veranstaltung wurde der aktuelle Forschungsstand zum Thema Ursachenforschung von Leukämie bei Kindern aus den unterschiedlichen Perspektiven der Forschungsfelder umfassend beleuchtet und durch neuen Input erweitert. Unmittelbares Ziel der Veranstaltung war es, einen Überblick über das derzeitige Wissen zum Thema Ursachenforschung der Leukämie bei Kindern zu erarbeiten und sich im vielfältig besetzten Plenum, darunter Kinderärzte, Strahlenschutz-Experten, Vertreter der Epidemiologie und Genetik, darüber auszutauschen. Der Workshop wurde in sechs inhaltlich aufeinander abgestimmte Sessions eingeteilt. Internationale Rednerinnen und Redner aus verschiedenen Fachbereichen wurden nach München eingeladen, um folgende Fragestellungen zu beleuchten: Was sind die wichtigsten Themen in ihrem Forschungsbereich in Bezug auf die Ursachen von Leukämie bei Kindern? Mit welchem Ansatz könnte man die derzeitigen offenen Fragen lösen? Wird im eigenen Land eine wachsende Anzahl von Betroffenen festgestellt? Die inhaltlichen Details und Vorbereitungen des Workshops wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz und dem wissenschaftlichen Komitee erarbeitet. Die organisatorische Umsetzung erfolgte mit Unterstützung eines externen Dienstleisters (Valentum Kommunikation GmbH).

Evaluierung des EMF-Portals und Ableitung von Erkenntnissen und Empfehlungen für dessen weitere Gestaltung - Vorhaben FM8857

In Bezug auf die gesundheitlichen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung (elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, EMF) besteht bei Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor ein erhebliches Informationsbedürfnis. Ein bedeutender Aspekt hierbei ist, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage gesundheitliche Risiken durch EMF bewertet und Grenzwerte festgelegt werden. Um diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde im Jahr 2005 das EMF-Portal mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) gegründet. Ziel war es, Forschungsergebnisse und allgemeine Informationen zu den Wirkungen von EMF auf die Gesundheit zu recherchieren und öffentlich zugänglich zu machen. Das BfS unterstützte das EMF-Portal in der Vergangenheit im Rahmen von mehreren Projekten. Um entscheiden zu können, wie das EMF-Portal in Zukunft zur Verfügung gestellt werden soll, wurde im vorliegenden Projekt sowohl der Internet-Auftritt als auch die Nutzung des EMF-Portals hinsichtlich der Inhalte und deren Qualität, der Darstellung der Ergebnisse und der Nutzbarbarkeit zur Informationsbeschaffung evaluiert. Die Nutzbarkeit des EMF-Portals wurde darüber hinaus für verschiedene Zielgruppen überprüft und Empfehlungen für die Verbesserung des EMF-Portals abgeleitet. Die Evaluation erfolgte anhand ausgesuchter Stichproben des EMF-Portals mit dem Schwerpunkt zu Mobilfunk-relevanten Themen. Die Evaluation hinsichtlich der Inhalte und Nutzbarkeit wurde von zwei unabhängigen Auftragnehmern (Seibersdorf Labor GmbH und YOUSE GmbH) durchgeführt. //ABSTRACT// The public still raises questions about health effects of non-ionizing radiation (electric, magnetic and electromagnetic fields, EMF). A key question is the scientific basis for the assessment of health risks of exposure to EMF and for the definition of limit values. In 2005, the EMF-Portal was launched with the aim to inform the public about potential EMF-related exposure effects. Financial support was provided by the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety (BMUB) and the Federal Office for Radiation Protection (BfS). The primary function of the EMF-Portal is to collect scientific data and general information on health-related effects of EMF and make this information publicly available. In the past years, the BfS has funded the EMF-Portal during several projects. The aim of the current project was to evaluate the EMF-Portal with regard to content, quality of the information, presentation of the data and usability. This evaluation should provide a basis for the development of this web-based information system in the future. In addition, the usability of the EMF-Portal was tested by several target groups which allowed identifying recommendations for the improvement of the EMF-Portal. The evaluation was performed for selected subsets of the EMF-Portal with a focus on mobile phone-related topics. The analysis and evaluation of the content and usability was carried out by two independent contractors (Seibersdorf Labor GmbH and YOUSE GmbH).

Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2017

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)1 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) nach § 163 Absatz 1 StrSchG zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (§ 164 Absatz 1 StrlSchG). Die §§ 161 bis 165 StrlSchG sind am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten (Artikel 32 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017). Für die Überwachung der Umweltradioaktivität wurden deshalb 2017 bis zum Inkrafttreten dieser Paragrafen auch noch Daten nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) erhoben (§ 5 Absatz 1 und § 11 Absatz 7 StrVG). Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich „nichtionisierende Strahlung“ (NIR).

Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) nach § 163 Absatz 1 StrSchG zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (§ 164 Absatz 1 StrlSchG). Die §§ 161 bis 165 StrlSchG sind am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten (Artikel 32 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017). Der vorliegende Bericht berücksichtigt jedoch auch die Daten zur Umweltradioaktivität, die zuvor auf Grundlage der inhaltsgleichen Vorgängervorschriften der §§ 2 bis 5 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) vom Bund und den Ländern erhoben und vom BfS im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert worden sind. Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich „nichtionisierende Strahlung“ (NIR). Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2018, sofern nichts anderes angegeben ist. Ausführlicheres Datenmaterial ist den Jahresberichten des BMU über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ zu entnehmen (Zugriff über www.bfs.de/DE/mediathek/berichte/umweltradioaktivitaet/umweltradioaktivitaet.html)

Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Bestimmung der Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung mit Frequenzen im Terahertzbereich - Vorhaben 3610S80001

Die Projektergebnisse zeigen Möglichkeiten und Grenzen auf, die Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung mit Frequenzen im Terahertzbereich zu bestimmen. Perspektivisch kann eine zunehmende Nutzung dieses hohen Frequenzbereichs für unterschiedliche Anwendungen angenommen werden. Aktuelle Sicherheitsscanner, die im Fokus des öffentlichen Interesses stehen, arbeiten mit den einfacher und kostengünstiger zu erzeugenden Mikro- oder Millimeterwellen. Die Immissionsmesstechnik für Terahertzstrahlung befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium: Es existieren vor allem Laborverfahren zur Quellencharaktierisierung. Mit computergestützten numerischen Verfahren können Eindringen und Absorption der THz-Strahlung in den Körper (aber auch allgemein in biologisches Gewebe) simuliert und darauf aufbauend Expositionen abgeschätzt werden. Verfahren dieser Art ermöglichen es, eine begleitende Dosimetrie für Forschungsvorhaben zur Wirkungsforschung bereitzustellen. Für den Personenschutz haben die Daten zunächst mittelbare Bedeutung, weil die einschlägigen Richtlinien (ICNIRP, EU) in dem fraglichen Frequenzbereich keinen direkten Bezug auf körperinterne Größen nehmen: Die SAR wird aktuell zum Beispiel nur bis 10 GHz als die zu begrenzende Größe empfohlen. Die Absorptionsdaten dienen aber zur Abschätzung der erwartbaren Temperaturerhöhungen in den absorbierenden Geweben. Die Betrachtungen können dabei auf körperoberflächennahe Gewebe (Haut) beschränkt bleiben. Die geringe Eindringtiefe von THz-Strahlung (< 1mm) hat sich in den Untersuchungen bestätigt. Unsicherheiten bestehen vor allem bei den für die Simulationsrechnungen anzunehmenden elektrischen und dielektrischen Gewebeeigenschaften.

Untersuchungen zum Zusammenwirken umweltbedingter Risikofaktoren mit genetischen und weiteren endogenen Faktoren bei der Entstehung von Leukämie im Kindesalter - Teilvorhaben 4: Pilotstudie zum Vergleich der Inzidenz von Leukämie im Kindesalter in verschiedenen Ländern - Vorhaben 3611S70028

Zusammenfassung (deutsch): Während in entwickelten Länder die Häufigkeit von Leukämie bei Kindern gut beschrieben ist, ist für weniger entwickelte Länder unklar, ob die beobachtete niedrigere Inzidenzrate einen tatsächlichen Unterschied im Vorkommen der Erkrankung widerspiegelt, oder ob dies ein Resultat von Unterdiagnose und Untererfassung in strukturschwachen Regionen ist. Ziel der Studie war der Aufbau eines weltweiten Netzwerkes und der Versuch, Informationen zur Inzidenz und zur Altersverteilung der Neuerkrankungen in verschiedenen Ländern aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu erhalten. Die Teilnehmer, v.a. pädiatrische Onkologen aus Kliniken, am 1. Meeting an der International Agency for Research on Cancer (IARC) in Lyon (im Februar 2013) kamen aus 18 Ländern (etwa 2/3 aus Entwicklungsländern) und sahen dies als große Chance bezüglich verbesserter Therapiemöglichkeiten, neuen Kooperationen und neuen Wegen zur Klärung von vermuteten Risikofaktoren. Auf dem Meeting wurde schnell klar, dass es in unterschiedlichen Ländern z.T. zu erheblichen Unterdiagnosen und Untererfassung von Leukämien im Kindesalter kommt und das Ausmaß der Unterschätzung schwer abzuschätzen ist. Das neu aufgebaute internationale Netzwerk GALnet: The Global Acute Leukaemia network (siehe http://galnet.iarc.fr) erlaubt neue Forschungsansätze, die auf nationaler Ebene nicht durchführbar sind. So kann Probenmaterial zu seltenen Subtypen vergleichend ausgewertet werden und durch regionale Unterschiede können neue Hinweise auf genetische und umweltbedingte Risikofaktoren gewonnen werden. Bewertung: Wenn die Inzidenzraten in Entwicklungsländern tatsächlich generell niedriger sind, würde dies für einen Einfluss von westlichen Lebensstilfaktoren auf das Erkrankungsrisiko sprechen. Wenn die Inzidenzraten sich jedoch als ähnlich erweisen, würde dies eher dafür sprechen, dass die Hämatopoese ein sehr stabiler, vom Immunsystem gut überwachter Prozess ist, der von Umwelteinflüssen (inklusive ionisierende und nichtionisierende Strahlung) wenig beeinflusst wird. In diesem Fall wären präleukämische Vorläuferzellen (mit leukämiespezifischen Translokationen) seltene Ereignisse, die dem geschwächten oder auch nicht ausgereiften Immunsystem entkommen und durch eine weitere, spontane oder auch umweltbedingte Mutation zum Ausbruch einer akuten Leukämie führen können. In jedem Fall kommt der „Überwachungsfunktion“ des Immunsystems eine bedeutende Rolle zu. Auch wenn ein Erkenntnisgewinn für den Strahlenschutz nicht unmittelbar zu erkennen ist, wird die Ursachenforschung durch regionale Vergleiche von Inzidenzraten und Subtypenverteilung wesentlich beeinflusst. // Zusammenfass8ung (englisch): This pilot project arose following a meeting initiated by the German Federal Office for Radiation Protection (BfS) in July 2010 to devise a long-term strategic research agenda for childhood leukemia. It was recognised at this meeting that in order to increase our knowledge of disease aetiology and outcome more needed to be known about the descriptive epidemiology of leukemia (both acute lymphoblastic leukemia and acute myeloid leukemia) at a global level. Although it is well documented, for example, that acute lymphoblastic leukaemia (ALL) is the most commonly diagnosed cancer in children under the age of 15 in economically developed countries there is a paucity of reliable data relating to the incidence and mortality of the disease in less economically developed regions of the world. With a view to providing insight into this area, we designed a pilot study and identified the following aims and objectives as being key to taking this initiative forward. 1. To establish an international network for a multi-disciplinary study of childhood ALL 2. To hold a meeting of representatives from the international network to discuss and identify priorities for future research investigations 3. To draft a study protocol based on conclusions from the network meeting of country representatives. Following on from these discussions, and in consultation with the steering group, a protocol was developed to provide the basis for future global investigations of childhood leukaemia. This protocol comprises a series of distinct but inter-related work-packages which we hope will lead to improved knowledge about global variation in childhood leukaemia incidence and the geographical distribution of leukemia subtypes as well as providing the infra-structure and support for the development of refined treatment protocols targeted directly at the specific needs and constraints of each country. In summary, the original aims and objectives of the pilot project have clearly been achieved and we have established a very enthusiastic and dedicated network of partners that can now progress this research further with a view to providing answers to some of the key questions mentioned above. Critical to the success of this project, and also going forward, has been the bringing together, probably for the first time with respect to childhood leukemia, clinicians, epidemiologists and biologists from across over the world.

Internationaler Vergleich der rechtlichen Regelungen im nicht-ionisierenden Bereich - Vorhaben 3614S80010

Gegenstand vorliegenden Forschungsvorhabens ist die Recherche, Analyse und vergleichende Bewertung der internationalen Regelungen im gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung, soweit diese die Allgemeinbevölkerung betreffen. Dabei wurde zwischen Regelungen zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) sowie zu optischer Strahlung (OS) unterschieden. Im Rahmen des Projektes wurde für alle europäischen Staaten (47 Länder plus Deutschland) sowie für wichtige außereuropäische Staaten (China, Indien, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und USA) Datenmaterial zur jeweiligen rechtlichen Situation in den Ländern gesammelt, ausgewertet und verglichen. Bevor die vergleichende Bewertung der rechtlichen Regelungen erfolgen konnte, wurden zunächst mittels eines Fragebogens und eigener Recherchen nähere Informationen über die Regelungen zum Schutz der Allgemeinbevölkerung vor nichtionisierender Strahlung für die einzelnen Länder zusammengetragen. Nach dieser Phase der Informationsgewinnung wurden die Regelungen ausführlich untereinander verglichen. Als Referenz für den Vergleich dienten bezüglich der biologischen bzw. medizinischen Basis für eine Grenzwertfestlegung sowie der Bewertung der Exposition die aktuellen Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Für die juristischen Fragestellungen z. B. bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit wurden die länderspezifischen Regelungen mit denen in Deutschland verglichen, da ICNIRP zu rechtlichen Fragestellungen keine Aussagen trifft. Die Resultate der Untersuchungen sind aufgrund des erheblichen Seitenumfangs und der einfachen fachlichen Abgrenzbarkeit in zwei getrennten Ergebnisberichten dokumentiert. Bei dem hier vorliegenden Bericht handelt es sich um den Vergleich der Regelungen zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (EMF). Für den Bereich der optischen Strahlung (OS) liegt ein gesonderter Bericht vor. Gleichwohl wird in dieser Kurzzusammenfassung auf die wichtigsten Resultate aus beiden Bereichen eingegangen.

Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung: Jahresbericht 2020 (Parlamentsbericht)

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)2an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (§ 164 Absatz 1 StrlSchG). Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich „nichtionisierende Strahlung“ (NIR). Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020, sofern nichts anderes angegeben ist. Ausführlicheres Datenmaterial ist den Jahresberichten des BMUV über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ zu entnehmen (Zugriff über www.bfs.de/DE/mediathek/berichte/umweltradioaktivitaet/umweltradioaktivitaet.html).

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