Ein wichtiges Ziel des Bodenschutzes ist die Sicherung der Bodenvielfalt und damit insbesondere der Schutz selten auftretender Böden. Zu den seltenen Bodentypen gehören im Saarland klein flächig verbreitete Böden über Flugsanden, Böden auf basenreichen und -armen Vulkanit Gesteinen (Andesit, Melaphyr, Rhyolith, Phyllit)sowie dem Taunusquarzit/Gedinneschiefer und extreme Nassböden wie Niedermoorböden und Gleye. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)
Der Datenbestand ermöglicht die Darstellung der Vielfalt der gemeldeten Vorkommen moortypischer Arten innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Moore für als moortypisch ausgewählte Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, der Amphibien, Reptilien und Libellen. Der Datenbestand bildet die Darstellungsgrundlage für zwei verschiedene Datensichten.1. Bandbreite einer hohen nachgewiesenen Artenvielfalt (rot) bis hin zu einer niedrigen nachgewiesenen Artenvielfalt (blau) in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens.2. Bandbreite einer hohen (rot) bis hin zu einer niedrigen (blau) nachgewiesenen Vielfalt moortypischer Arten der Roten Liste in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens. Je höher die Punkteanzahl, desto mehr Rote-Liste-Arten mit höherem Gefährdungsgrad konnten in einem Quadrantenfeld nachgewiesen werden.Für die Interpretation der Daten gilt zu beachten, dass die Artendaten mangels personeller Ressourcen nicht systematisch flächendeckend erhoben werden, sondern i.d.R. auf Meldungen freiwilliger Kartierer*innen mit selbst von ihnen gewählten Meldegebieten basieren. Flächen mit einer geringen nachgewiesenen Artenvielfalt können daher entweder auf ein tatsächlich geringes Artenvorkommen hinweisen. Die derart ausgewiesenen Flächen können jedoch ebenso darauf hindeuten, dass aus diesem Areal keine oder nur wenige Meldungen an den NLWKN weitergeleitet wurden. Auch können dem NLWKN u.U. analoge Daten vorliegen, die mangels personeller Kapazitäten nicht digitalisiert wurden. Nennungen weniger Arten können bspw. auch bedeuten, dass lediglich bestimmte Arten(gruppen) kartiert wurden. Keinesfalls darf aus einer geringen angezeigten Artenzahl geschlussfolgert werden, dass solche Flächen keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Flächen mit keinen oder wenigen Artnachweisen einen Untersuchungs-/Kartierbedarf signalisieren. Rasterzellen mit einer hohen Anzahl an Arten lassen hingegen auf Zentren hoher Artenvielfalt schließen.Der Datenbestand sollte zudem vor dem Hintergrund des jeweiligen Naturraums interpretiert werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass naturnahe Hochmoorkomplexe i.d.R. weniger artenreich sind, als naturnahe Niedermoorgebiete. Niedermoore sind in Niedersachsen hingegen noch häufiger intensiver genutzt, so dass sich die tatsächlich vorkommende Artenvielfalt im rein bodenkundlichen Vergleich von Hoch- und Niedermoor durchaus ausgleichen könnte. Für eine Interpretation der Daten kann es daher hilfreich sein, den Datenbestand der Moorbiotope mit zu berücksichtigen.Quadrant ist das Viertel des Messtischblattes (Topographische Karte 1:25000). Quadranten werden zu Arten-Kartierungen in Deutschland genutzt. Sie sind Teil der Rasterkartierung der Arten-Erfassungsprogramme der Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Moore stehen in einem engen Austausch mit der Atmosphäre. Naturnahe Moore nehmen das Treibhausgas Kohlendioxid auf und legen es in Form von Torf fest. Dabei geben sie in geringerem Umfang ein weiteres Treihausgas, Methan, frei. Mit der Inkulturnahme werden Moore entwässert, gedüngt und teilweise auch gepflügt. Dadurch wird die über Jahrtausende konservierte organischen Substanz verstärkt abgebaut. Dabei emittieren entwässerte und belüftete Moore die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und Lachgas. Messungen der Freisetzung von Treibhausgasen auf Mooren gestalten sich im Feld als sehr aufwändig. Zur Einordnung der Emissionen verwendet man daher Schätzgrößen, die Emissionsfaktoren. Für kartographische Darstellungen müssen diese anhand flächenhaft vorliegender Eingangsgrößen abgeleitet werden. Die Emissionsfaktoren, die nur für die kohlenstoffreichen Böden gelten, berücksichtigen den Bodentyp (BHK50) und die Biotoptypen aus vorliegenden naturschutzfachlichen Kartierungen (Karte Moorbiotope). Die Biotoptypen lassen näherungsweise Schlüsse auf die Feuchtebedingungen und auf Art und Intensität der Nutzung (v.a. bei Grünland und Wald) zu. Dort wo keine Biotoptypen vorliegen, wird die Landnutzung nach ATKIS® (BHK50 ATKIS) herangezogen. Diese erlaubt eine grobe Erfassung der Nutzungseinflüsse, ermöglicht jedoch keine Differenzierung hinsichtlich der Wasserstände und der Nutzungsintensität, die insbesondere bei Grünland sinnvoll wäre. Hilfsweise wird daher auf Flächen in Naturschutzgebieten, für die keine Biotopkartierung vorliegt, von einer geringen Nutzungsintensität bzw. von feuchten Bedingungen ausgegangen und der Emissionsfaktor entsprechend angepasst. Die Treibhausgasemissionen der kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen werden für unversiegelte oder gering versiegelte Flächen dargestellt. Die Berechnungen werden für folgende Bodenkategorien durchgeführt: Hochmoor, Niedermoor, Moorgley, Organomarsch mit Niedermoorauflage, flach mineralisch überdecktes Moor, Sanddeckkultur und Moor-Treposole. Die Karte zeigt die Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar und Jahr. In den Geofakten 38 wird die Methodik der Emissionsberechnung im Detail beschrieben.
Die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung von Niedersachsen zeigt die maximale Ausdehnung der Moore im niedersächsischen Flachland. Das Kartenwerk stellt die Verbreitung von Niedermooren, Kleinsthochmooren und Hochmooren auf der Basis historischer Karten dar. Die Ausweisung der Moore in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung erfolgte in erheblichem Maße nach der Vegetation, d.h. geobotanisch oder auch teilweise nach Flurnamen und entspricht nicht der geologischen Definition von Mooren. Für die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung wurde die Vegetation ausgewertet, die auf historischen Karten seit dem 18. Jahrhundert dargestellt ist, unabhängig von der Torfmächtigkeit. Im Unterschied dazu werden in anderen geologischen Karten Moore erst mit einer Torfmächtigkeit von mindestens 0,3 m dargestellt. Allein aufgrund der unterschiedlichen Definitionen des Moor-Begriffes ist die Moorfläche in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung daher größer als in den anderen geologischen Kartenwerken des LBEG.
Moore stehen in einem engen Austausch mit der Atmosphäre. Naturnahe Moore nehmen das Treibhausgas Kohlendioxid auf und legen es in Form von Torf fest. Dabei geben sie in geringerem Umfang ein weiteres Treihausgas, Methan, frei. Mit der Inkulturnahme werden Moore entwässert, gedüngt und teilweise auch gepflügt. Dadurch wird die über Jahrtausende konservierte organischen Substanz verstärkt abgebaut. Dabei emittieren entwässerte und belüftete Moore die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und Lachgas. Messungen der Freisetzung von Treibhausgasen auf Mooren gestalten sich im Feld als sehr aufwändig. Zur Einordnung der Emissionen verwendet man daher Schätzgrößen, die Emissionsfaktoren. Für kartographische Darstellungen müssen diese anhand flächenhaft vorliegender Eingangsgrößen abgeleitet werden. Die Emissionsfaktoren, die nur für die kohlenstoffreichen Böden gelten, berücksichtigen den Bodentyp (BHK50) und die Biotoptypen aus vorliegenden naturschutzfachlichen Kartierungen (Karte Moorbiotope). Die Biotoptypen lassen näherungsweise Schlüsse auf die Feuchtebedingungen und auf Art und Intensität der Nutzung (v.a. bei Grünland und Wald) zu. Dort wo keine Biotoptypen vorliegen, wird die Landnutzung nach ATKIS® (BHK50 ATKIS) herangezogen. Diese erlaubt eine grobe Erfassung der Nutzungseinflüsse, ermöglicht jedoch keine Differenzierung hinsichtlich der Wasserstände und der Nutzungsintensität, die insbesondere bei Grünland sinnvoll wäre. Hilfsweise wird daher auf Flächen in Naturschutzgebieten, für die keine Biotopkartierung vorliegt, von einer geringen Nutzungsintensität bzw. von feuchten Bedingungen ausgegangen und der Emissionsfaktor entsprechend angepasst. Die Treibhausgasemissionen der kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen werden für unversiegelte oder gering versiegelte Flächen dargestellt. Die Berechnungen werden für folgende Bodenkategorien durchgeführt: Hochmoor, Niedermoor, Moorgley, Organomarsch mit Niedermoorauflage, flach mineralisch überdecktes Moor, Sanddeckkultur und Moor-Treposole. Die Karte zeigt die Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar und Jahr. In den Geofakten 38 wird die Methodik der Emissionsberechnung im Detail beschrieben.
Die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung von Niedersachsen zeigt die maximale Ausdehnung der Moore im niedersächsischen Flachland. Das Kartenwerk stellt die Verbreitung von Niedermooren, Kleinsthochmooren und Hochmooren auf der Basis historischer Karten dar. Die Ausweisung der Moore in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung erfolgte in erheblichem Maße nach der Vegetation, d.h. geobotanisch oder auch teilweise nach Flurnamen und entspricht nicht der geologischen Definition von Mooren. Für die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung wurde die Vegetation ausgewertet, die auf historischen Karten seit dem 18. Jahrhundert dargestellt ist, unabhängig von der Torfmächtigkeit. Im Unterschied dazu werden in anderen geologischen Karten Moore erst mit einer Torfmächtigkeit von mindestens 0,3 m dargestellt. Allein aufgrund der unterschiedlichen Definitionen des Moor-Begriffes ist die Moorfläche in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung daher größer als in den anderen geologischen Kartenwerken des LBEG.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
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