Die Pegelmessstelle Emmerich (ID: 431) befindet sich am Gewässer Rhein im Flusseinzugsgebiet Niederrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
Die Pegelmessstelle Rees (ID: 527) befindet sich am Gewässer Rhein im Flusseinzugsgebiet Niederrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
The LTDL34 TTAAii Data Designators decode as: T1 (L): Aviation Information in XML A1A2 (DL): Germany T1T2 (LT): Aerodrome Forecast ("TAF") (VT>=12 hours)(The bulletin collects reports from stations: EDLP;PADERBORN LIPPSTADT;EDLV;NIEDERRHEIN;EDLW;DORTMUND;EDRZ;ZWEIBRUECKEN;EDSB;KARLSRUHE BADEN-BADEN;EDZO;)
The SADL33 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (DL): Germany(The bulletin collects reports from stations: EDFE;FRANKFURT-EGELSBACH;EDFH;FRANKFURT-HAHN;EDFM;MANNHEIM-CITY;EDLV;NIEDERRHEIN;EDVK;KASSEL-CALDEN;EDWE;Emden;EDZO;)
The SADL40 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (DL): Germany (The bulletin collects reports from stations: EDOP;SCHWERIN PARCHIM ;EDVK;KASSEL-CALDEN ;EDMO;OBERPFAFFENHOFEN ;EDXW;WESTERLAND SYLT ;EDTL;LAHR ;EDDV;HANNOVER ;EDDW;BREMEN ;EDFH;FRANKFURT-HAHN ;EDDR;SAARBRUECKEN ;EDDS;STUTTGART ;EDDT;BERLIN-TEGEL INT ;EDDM;MUNICH INT ;EDTD;DONAUESCHINGEN-VILLINGEN ;EDDN;NUERNBERG;EDHI;HAMBURG-FINKENWERDER ;EDHL;LUEBECK BLANKENSEE ;EDDP;LEIPZIG HALLE ;EDFM;MANNHEIM-CITY ;EDHK;KIEL-HOLTENAU ;EDBC;COCHSTEDT ;EDVE;BRAUNSCHWEIG WOLFSBURG ;EDDK;COLOGNE BONN ;EDJA;MEMMINGEN ALLGAU ;EDDL;DUESSELDORF INT ;EDDE;ERFURT ;EDDF;FRANKFURT AM MAIN INT ;EDDG;MUENSTER OSNABRUECK ;EDDH;HAMBURG ;EDLW;DORTMUND ;EDDC;DRESDEN ;EDDB;BERLIN-Brandenburg INT ;EDLV;NIEDERRHEIN ;EDLP;PADERBORN LIPPSTADT ;EDLN;MOENCHENGLADBACH ;EDNY;FRIEDRICHSHAFEN ;EDSB;KARLSRUHE BADEN-BADEN ;EDMA;AUGSBURG ;EDQM;HOF-PLAUEN ;EDRZ;ZWEIBRUECKEN ;EDAC;ALTENBURG-NOBITZ ;EDTY;SCHWAEBISCH HALL ;EDAH;HERINGSDORF ;EDGS;SIEGERLAND ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)
Das Gesamtvorhaben umfasst den Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung) im Kreis Wesel einschließlich eines Freileitungsprovisoriums und Erdkabelpiloten und ist Teil des im Bedarfsplan Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgestellten „Neubaus Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“. Hierfür soll in dem Abschnitt zwischen UA Niederrhein und Pkt. St. Tönis eine entsprechende 110-/380-kV-Verbindung aus mehreren Leitungsabschnitten errichtet bzw. bestehende Leitungen geändert werden. Gegenstand des insgesamt beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbereich Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung), Provisorium und Erdkabelpilot. Der 1. Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium erging am 11.12.2024 durch die Planfeststellungsbehörde unter dem Aktenzeichen 25.05.01.01-05/22. Das hier beantragte Erdkabel (Einreichzeitpunkt 2 und Gegenstand des 2. Teil-Planfeststellungsbeschlusses) wird letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen. Neben dem Erdkabelpiloten sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen, die zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Leitungen dienen (z.B. Sicherung von Zuwegungen, Bauflächen sowie Änderung angrenzender Leitungen), Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. In diesem Gesamtvorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Im circa 11,5 km langen Abschnitt im Bereich der Rheinquerung, der im Norden und Süden an die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214 anschließt, soll eine 380-kV-Höchstspannungsverbindung der Vorhabenträgerin als auch eine 110-kV-Höchstspannungsverbindung der Westnetz GmbH errichtet werden. Zum Teil soll diese als Freileitung (Bl. 4214) und zum Großteil als Erdkabel (10,3 km) (Bl. 4237 bzw. Bl. 1521) inklusive der Kabelübergabestationen (KÜS) (nur für 380-kV-Anlage erforderlich) sowie Tunnelbauwerke errichtet werden. Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel –Utfort, Bl. 4214 führt zwei 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH und zwei 380-kV-Stromkreise der Vorhabenträgerin. Die 380-kV-Stromkreise werden vom Punkt Voerde bis zur KÜS Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), von der KÜS Friedrichsfeld bis zur KÜS Budberg als Erdverkabelung (Bl. 4237) sowie von der KÜS Budberg bis zum Punkt Budberg als Freileitung (Bl. 4214) ausgeführt. Die beiden 110-kV-Stromkreise verlaufen vom Punkt Voerde nördlich der Bundesstraße B 8 (Hindenburgstraße) bis zum Punkt Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), vom Punkt Friedrichsfeld bis zum Punkt Eversael-West als Erdverkabelung (Bl. 1521). Dort werden die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH an die Bl. 2435 mittels eines Kabelaufführungsmastes angebunden. Die östlich des Anbindepunktes befindlichen Masten der Bl. 2435 bis zum Punkt Eversael werden nach Inbetriebnahme des Erdkabels zurückgebaut. Der dort in Betrieb befindliche 220-kV-Höchstspannungsfreileitungsstromkreis Wesel-Ost wird auf 110 kV umgestellt. Im Rahmen hat 5. Planänderung hat die Vorhabenträgerin hierzu noch Änderungen in das Verfahren eingebracht. So wurde die Vorhabenträgerschaft angepasst, da alle Vorhabenbestandteile inkl. der 110-kV-Kabel im Eigentum der Vorhabenträgerin werden und die Nutzung (Netzführung) der 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH nur als Pächterin obliegt. Weiter werden aufgrund einer höheren Kapazitätsanfrage an das 110-kV-Netz der Westnetz GmbH die von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Stromkreise zwischen der UA Niederrhein und der UA Ossenberg nicht, wie bisher geplant, als Einfachseil pro Phase, sondern als Zweierbündel pro Phase aufgelegt. Die beiden 110-kV-Stromkreise zwischen Pkt. Eversael-West (Mast 1012/Bl. 2435) und dem Pkt. Budberg entfallen ersatzlos. Schließlich wird im Leitungsbereich bis zur KÜS Friedrichsfeld eine zusätzliche Lichtwellenleiterverbindung ergänzt. Der Standort der KÜS Friedrichsfeld befindet sich unmittelbar südlich des Bestandsmastes 214 der Bl. 2339 zwischen der Ortslage Voerde-Holthausen im Norden und der Landesstraße L 463 (Hammweg) im Süden. Diese KÜS bildet den Übergang von der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die vom Pkt. Voerde im Norden zur KÜS Friedrichsfeld führt, zum 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, welches ab der KÜS Friedrichsfeld in südlicher Richtung in die KÜS Budberg verläuft. Der Standort der KÜS Budberg liegt nordöstlich der Ortslage Rheinberg-Budberg, unmittelbar nördlich des Benderweges zwischen den Bestandsmasten 176 und 177 der Bl. 2339. In der KÜS Budberg erfolgt der Übergang vom 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, das aus nordöstlicher Richtung von der KÜS Friedrichsfeld in die KÜS Budberg einbindet, zur 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die in südlicher Richtung bis zum Pkt. Budberg weiterführt. Im Zuge der Trassenführung und der Erdverkabelung werden u.a. geschlossene Querungen an der Mommbach-Niederung und am Rhein mittels Rohrvortrieb erforderlich, dessen Übergangs- und Tunnelbauwerke mit Gegenstand des Antrags sind. Die Bauwerke werden sowohl für die Westnetz- als auch die Amprion-Stromkreise verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Bauwerke sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Netztechnische Berechnungen ergaben jedoch, dass für die kommenden Jahre auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall Engpässe bestehen, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen entsteht und so die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten aus netztechnischer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Übergangszeit bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Erdkabels ein Freileitungsprovisorium benötigt, das im Wege eines 1. Teil-Planfeststellungsbeschlusses am 11.12.2024 genehmigt wurde. Kurze dauerhafte Freileitungsanteile werden benötigt, um die Kabelübergabestationen (Übergang von der Freileitung zur Teilerdverkabelung) mit dem Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (GA Binnenland) zu verbinden. Um die Strukturen optimal zu nutzen, den Eingriff zu minimieren und eine zeitnahe Inbetriebnahme des Kabelpiloten nach dessen baulicher Fertigstellung gewährleisten zu können, wurden die Masten am Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (Masten Nr. 12 und 38, Bl. 4214) bereits im Rahmen des 1. Teilfeststellungsbeschlusses nicht als Mastprovisorien, sondern als dauerhafte Stahlgittermasten genehmigt, welche in der Lage sind, die für den Endzustand benötigten Stromkreise aufzunehmen. Die Genehmigung der weiteren Nutzung der Masten nach Fertigstellung des Kabelpiloten mit 2 x 380-kV sowie 2 x 110-kV soll in der finalen Ausbaustufe durch diesen 2. Teil-Planfeststellungsbeschluss (EZ 2) erfolgen.
Bei der Stickstoffduengung auf Dauergruenland kann eine Nitratverlagerung in tieferen Bodenschichten bzw. ein Nitrateintrag in das Grundwasser nur durch eine bedarfsgerechte, der Futterproduktion angepasste Bemessung der Duengermenge vermieden werden. Versuche mit differenzierten Duengungssystemen geben hierueber Aufschluss. In einer langjaehrigen Untersuchung werden die Zusammenhaenge geprueft zwischen einerseits Stickstoffduengermenge sowie Verteilung dieser Menge ueber die Vegetationsperiode und andererseits Ertragsleistung, Stickstoffausnutzung sowie Pflanzenbestandszusammensetzung.
Die Untersuchung umfasst die Ermittlung der Planktonbiomasse (Planktonzaehlung differenziert nach Gattungen und Arten sowie Chlorophyllbestimmung) und die Ermittlung der Planktonaktivitaet ueber das Sauerstoffproduktionspotential (SPL). Neben regelmaessigen Messungen an ortsfesten Probenahmen erfolgen auch Messungen mit der fliessenden Welle.
Auswirkung einer Wildgaenseaesung auf Gruenlandertrag und Pflanzenbestand.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 192 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 6 |
| Land | 111 |
| Weitere | 36 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 45 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 4 |
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 17 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 139 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 10 |
| Text | 61 |
| Umweltprüfung | 21 |
| unbekannt | 54 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 118 |
| Offen | 174 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 296 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 6 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 86 |
| Keine | 151 |
| Webseite | 98 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 176 |
| Lebewesen und Lebensräume | 304 |
| Luft | 119 |
| Mensch und Umwelt | 295 |
| Wasser | 169 |
| Weitere | 260 |