Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Das Puumalavirus-Prognosemodell modelliert das Auftreten von humanen PUUV-Infektionen auf Basis der Daten von 2006–2021. Es umfasst 78 Kreise bundesweit und kann das zukünftige humane Infektionsrisiko anhand von Wetter- und Phänologie-Daten vorhersagen. Das Ausbruchsrisiko ist eine neu definierte binäre Größe, welche die jährlichen lokalen Ausbrüche vorhersagt. Die vorhergesagten Inzidenzwerte (Anzahl Infektionen / 100.000 Einwohnern) und Risikoklassen leiten sich aus dem Ausbruchsrisiko und historischen Inzidenzwerten ab.
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
Die Kunst des Kompostierens im eigenen Garten – Tipps und Hinweise Ob das Laub aus dem eigenen Garten oder Obst- und Gemüsereste aus der Küche – manche Abfälle sind zu schade für den Restmüll. Auf dem eigenen Komposthaufen kann aus Küchen- und Gartenabfällen wertvoller Humus werden. Doch auch beim Kompostieren im eigenen Garten gibt es einiges zu beachten. Standort, Inhalt, Feuchtigkeit – alles muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Die wichtigsten Tipps und Hinweise für einen guten Kompost hat das Umweltbundesamt (UBA) jetzt in einer Neuauflage seiner Kompostfibel zusammengefasst. Seit Millionen von Jahren verrotten die Abfälle der Natur an Ort und Stelle zu Humus. Bei der Kompostierung wird dieser natürliche Prozess im Garten genutzt. Die Kompostierung ist damit das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt. Sie hat mehrere Vorteile: Garten- und Küchenabfälle, die im Garten kompostiert werden, müssen nicht als Abfall entsorgt werden. Kompost vitalisiert den Boden und ist ein hervorragender Dünger. Sinnvoll ist die eigene Kompostierung jedoch nur, wenn der Kompost auch wirklich für die Düngung benötigt wird. Wenn keine ausreichenden Gartenflächen mit Rasen und Beeten vorhanden sind, kann auch die Kompostdüngung zu einer Überversorgung des Bodens führen. Wichtig für einen guten Kompost ist zum Beispiel die richtige Platzwahl: Als Kompostplatz eignet sich ein (halb-)schattiger Platz auf offenem Boden. Ein Drahtgitter am Boden kann verhindern, dass Nagetiere eindringen. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompostplatz einen ausreichenden Abstand von der Grundstücksgrenze haben, insbesondere von Terrassen oder Fenstern. Die Kunst des Kompostierens besteht darin, den für die Rotte „zuständigen“ Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) und Kleinstlebewesen (zum Beispiel Würmer und Asseln) günstige Bedingungen zu schaffen, damit sie die Biomasse (Garten- und Küchenabfälle) in ihre Einzelbestandteile abbauen und so für die Pflanzen wichtige Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor zur Verfügung stellen können. Dazu sollte der Kompost gut durchlüftet und feucht (aber nicht nass) sein. Die einfachste Grundregel hierfür lautet: Den Kompost mit möglichst unterschiedlichen Kompostmaterialien gut durchmischt aufsetzen. Zu diesem Zweck sollten trockene Gartenabfälle wie kleine Äste, Rindenmulch, Holzmehl oder Stroh bereitstehen, die bei Bedarf mit frischen Obst und Gemüseabfällen oder auch mit Rasenschnitt gemischt werden können.
This guidance describes methods and criteria to evaluate rodent break back/snap traps regarding their animal welfare impact and efficacy. The assessment follows a tiered approach starting with the tests of the mechanical properties, followed by a semi-field trial testing the animal welfare impact and basic efficacy, and optionally supplemented by the extended efficacy test in the field. The latter test is comparable to the efficacy testing of rodenticides as defined in the guidance for the Biocidal Products Regulation. The guidance was developed, discussed and written by the NoCheRo (Non-Chemical alternatives of Rodent control) working party consisting of experts from European authorities, the pest control industry and scientific organisations. It was established after an EU workshop concerning the alternatives to rodenticides in rodent control in Brussels in 2018. Veröffentlicht in Texte | 74/2021.
Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA , das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für Pflanzenschutzmittel. Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.
In February 2020, the European Commission and the German Environment Agency organized the 2. workshop on non-chemical alternatives in rodent control (NoCheRo). At the workshop, a draft guidance for testing efficacy and animal welfare of rodent break back/snap traps was presented to representatives from the EU Member States authorities on biocides, the European Commission, the scientific community, NGOs and industry. Overall, the guidance received positive feedback from the workshop members. It was agreed that an objective assessment of traps is necessary to improve animal welfare, to identify inefficient traps and to collect data for the comparative assessment of non-chemical alternatives with rodenticides. Veröffentlicht in Dokumentationen | 03/2020.
Fachtagung zeigt: Städte und Gemeinden können oft ganz auf Pestizide verzichten Mehr Grün in der Stadt ist nicht nur schön für das Auge, sondern sorgt für gesündere Luft und ein besseres Klima. Versperrt hohes Gras am Zebrastreifen allerdings die Sicht auf wartende Kinder, müssen die Kommunen handeln – und rücken der Natur allzu oft mit Pestiziden zu Leibe. Doch es geht auch ohne Chemie, etwa mit Geräten, die durch Heißwasser oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln abtöten. Oder schlicht mit Bürstentechnik, die oberirdische Pflanzenteile einfach entfernt. Viele Kommunen in Deutschland arbeiten schon lange völlig pestizidfrei – ihre Erfahrungen teilten sie jetzt mit rund 60 Teilnehmenden aus Kommunen, Naturschutzverbänden, Behörden und Parteien auf einer Fachtagung im Umweltbundesamt (UBA). „Ein kompletter Verzicht auf Pestizide in Kommunen ist schon heute möglich, ohne die Unterhaltungspflichten einer Gemeinde zu vernachlässigen“, betont die Schirmherrin der Veranstaltung, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Dies sei aus den Beiträgen und Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung deutlich geworden. „Bei der umwelt- und naturverträglichen Flächenbewirtschaftung können die Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen“, so Schwarzelühr-Sutter. Welche Methoden der pestizidfreien Flächenpflege wirksam und wirtschaftlich sind, wurde im Rahmen der Fachtagung mit den Teilnehmenden aus den verschiedenen kommunalen Bereichen diskutiert. Dass Gemeinden nicht nur auf Herbizide zur Unkrautbekämpfung verzichten können, sondern auch in anderen Bereichen ein pestizidfreies Arbeiten im öffentlichen Raum möglich ist, wurde außerdem thematisiert. „Auch Nagetiere oder Schadinsekten lassen sich ohne Chemie bekämpfen. Gegen Ratten und Mäuse etwa sind Fallen viel versprechend“, sagt die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. Vortragende aus pestizidfreien Kommunen, zum Beispiel Luxemburg, informierten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit der chemiefreien Flächenpflege. Es wurden die positiven Effekte auf Ökologie und Lebensqualität dargestellt, aber auch Herausforderungen, die Kommunen bei einem Verzicht auf Pestizide erwarten. „Werden Grünflächen mit Schotterrasen und artenreichen Blühstaudenmischungen gestaltet, ist ein Pestizideinsatz von vornherein unnötig. Gleichzeitig bringt diese Gestaltung einen hohen Zierwert“, fasst Maria Krautzberger ein Ergebnis der Tagung zusammen. Einblicke in die Techniken und Gerätschaften zur pestizidfreien Bewirtschaftung von Grünflächen gewannen die Teilnehmenden durch Gerätevorführungen vor Ort. Vorgestellt wurden Geräte mit Bürstentechnik sowie mit Heißwasser und Schaumverfahren. Will eine Kommune auf die Anwendung von Pestiziden verzichten, so sind grundsätzlich drei Dinge zu beachten: eine sinnvolle Flächenplanung, die Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbekämpfung und Toleranz für Gräser und Wildblumen. Mehr Grün in der Stadt bringt gleich mehrere Vorteile: Die Luft wird an heißen Tagen gekühlt, Schadstoffe werden ausgefiltert, Verkehrslärm wird gedämpft und Überschwemmungen und Erosion werden verringert. Ungewolltem Bewuchs hingegen lässt sich mit einer gezielten Gestaltung von Wegen und Flächen vorbeugen. Für Teilflächen, die gänzlich bewuchsfrei gehalten werden müssen, stehen ungiftige Alternativen zur Verfügung. Geräte mit Heißwasserverfahren töten oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln durch die hohen Temperaturen ab. Bei Geräten mit Bürstentechnik werden oberirdische Pflanzenteile schlicht mechanisch entfernt. Weitere Informationen Tagungsunterlagen, Präsentationen sowie die Ergebnisse der Workshops finden Sie unter dem nebenstehend aufgeführten Link auf der Tagungswebsite.
Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Heute und am morgigen Weltumwelttag informiert das Bundesumweltministerium (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Woche der Umwelt im Park des Amtssitzes des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue) in Berlin umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. Gleichzeitig findet auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. am 5. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag statt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise sind bereits überall auf der Welt spürbar. Und auch bei uns in Deutschland und Europa haben langanhaltende Hitzewellen mit Temperatur- und Sonnenscheinrekorden in den letzten Jahren nochmals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich auf die Folgen der Klimakrise einzustellen und diese abzumildern. Neben Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz , mit denen weniger Kohlenstoff in die Umwelt gelangt und außerdem gespeichert wird, ist es daher zunehmend wichtig, sich gegen Gesundheitsrisiken durch die Klimakrise zu wappnen und systematisch vorzusorgen. Das Bundesumweltministerium stärkt hierfür weiter den umweltpolitischen Rahmen, zum Beispiel durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, und informiert darüber hinaus die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken der Klimakrise durch Hitze, UV-Strahlung, Ozon, Pollen und Krankheitserregern aus der Tierwelt schützen kann.“ „Eine zentrale Anpassungsmaßnahme an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels stellen Hitzeaktionspläne dar“, berichtet UBA -Präsident Dirk Messner. Die 2017 publizierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung solcher Pläne wurden in einem vom UBA geförderten Projekt evaluiert und hinsichtlich der Wahrnehmung und Wirksamkeit bewertet. „Demnach sind Hitzeaktionspläne bundesweit bekannt, anerkannt und werden von den kommunalen Behörden als hilfreich angesehen“, so Messner. Wichtig sei aber auch, andere gesundheitliche Folgen des Klimawandels in den Fokus zu nehmen: So wirkt sich der Klimawandel nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. „Im Rahmen eines im Juli abzuschließenden Forschungsprojekts werden wir über die psychischen Auswirkungen des Klimawandels auf die deutsche Bevölkerung berichten und auch einen Resilienz -Leitfaden vorlegen.“ BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Aufgrund des Klimawandels sind die Menschen in Deutschland nicht nur höheren Temperaturen, sondern auch einer höheren Belastung durch UV-Strahlung ausgesetzt – der Hauptursache für Hautkrebs. Schutz vor Hitze- und UV-Belastung sind deshalb zentrale Aspekte heutiger und künftiger Maßnahmen der Klimaanpassung. Kommunen, Kitas, Schulen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten des BfS umfassende Informationsmaterialen zum Schutz vor UV-Belastung.“ Der Weltumwelttag 2024 steht in Deutschland unter dem Motto "Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise". Um die negativen Folgen der Klimakrise für die menschliche Gesundheit zu verringern, muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, Vorsorge zur Anpassung zu treffen, damit nicht mehr zu verhindernde Auswirkungen möglichst wenig Schaden anrichten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2008 die deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel ( DAS ) beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, setzt einen verbindlichen Rahmen dafür. Derzeit entwickelt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für Ende 2024 geplant. Ein Handlungsschwerpunkt ist dabei der Gesundheitsschutz. Die vom BMUV herausgegebene Ratgeber-Reihe „Den Klimawandel gesund meistern“ klärt darüber auf, wie man sich vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise schützt. Sie umfasst folgende Themen: „Tipps für heiße Tage“ ( www.bmuv.de/PU644 ), „Schutz vor Infektionskrankheiten durch Zecken, Mücken und Nager“ ( www.bmuv.de/PU658 ), „Gefahr im Anflug: Pollenallergien“ ( www.bmuv.de/PU660 ). Alle Ratgeber sind im Internet auf der BMUV-Homepage als Download verfügbar und können auch kostenlos als gedruckte Broschüre im Pixi-Hefte-Format bestellt werden. Mit den Förderrichtlinien „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unterstützt das BMUV die vorsorgende Anpassung an die Folgen der Klimakrise zudem finanziell. Ergänzend dazu berät das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des BMUV insbesondere Kommunen, welche Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise ergriffen werden sollten. Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das BMUV über die KfW Kommunen bei Baumpflanzungen, der Anlage naturnaher Parks und der Schaffung von Naturoasen.
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