Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 01/2024 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2024 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (Stand: 21.09.2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2024)".
An 1.097 Messstellen im Grundwasser wurden für den Parameter Nitrat Trendbetrachtungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 durchgeführt. In den Karten zum Thema Grundwasser ist ein Trend angegeben, wenn das Ergebnis statistisch signifikant ist, und der Mittelwert der gemessenen Konzentrationen an der Messstelle > 5 mg/l beträgt. Für Messstellen mit einem mittleren Nitratwert Für Grundwasser sind Auswertungen zum Parameter Nitrat enthalten. Der Schwellenwert von 50 mg/l ist die vorgegebene Qualitätsnorm für Grundwasser (Grundwasserverordnung) und entspricht dem Grenzwert für Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung. Landwirtschaftlich geringfügig beeinflusstes Grundwasser weist Nitratgehalte unter 10 mg/l auf. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen können Konzentrationen weit über 50 mg/l auftreten.
Als ein Beispiel für die Beeinflussung des Grundwassers durch anorganische Stoffe wurde die Belastung mit Nitraten ausgewertet und dargestellt. . Es wird der Zeitraum 2006 bis 2008 betrachtet. Es erfolgt eine punktuelle Darstellung der Nitratbelastung in mg/l in 5 Klassenstufen im Zeitraum 2006 bis 2008, jeweils der höchste Messwert (Landschaftsplan-Karte)
Dargestellt wird die Nitratkonzentration im Grundwasser (mg/l Nitrat) und die Tiefe der Verfilterung.
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 01/2024 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2024 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (Stand: 21.09.2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2024)".
An 1.097 Messstellen im Grundwasser wurden für den Parameter Nitrat Trendbetrachtungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 durchgeführt. In den Karten zum Thema Grundwasser ist ein Trend angegeben, wenn das Ergebnis statistisch signifikant ist, und der Mittelwert der gemessenen Konzentrationen an der Messstelle > 5 mg/l beträgt. Für Messstellen mit einem mittleren Nitratwert Für Grundwasser sind Auswertungen zum Parameter Nitrat enthalten. Der Schwellenwert von 50 mg/l ist die vorgegebene Qualitätsnorm für Grundwasser (Grundwasserverordnung) und entspricht dem Grenzwert für Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung. Landwirtschaftlich geringfügig beeinflusstes Grundwasser weist Nitratgehalte unter 10 mg/l auf. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen können Konzentrationen weit über 50 mg/l auftreten.
Wie die Landwirtschaft ihr Stickstoff-Problem in den Griff kriegen könnte Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, hat auf dem Deutschen Bauerntag für mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft geworben: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht nur schmackhafte, gesunde und preiswerte Produkte, sie wollen auch Produkte, die die Umwelt wenig belasten. Der Trend zu Bio-Lebensmitteln zeigt das eindeutig. Gerade die konventionelle Landwirtschaft kann hier wichtige Beiträge liefern. Besonders große Sorgen machen mir aktuell die immer noch viel zu hohen Stickstoffemissionen. Diese gehen in der Landwirtschaft – im Unterscheid zu anderen Verursachern – seit Jahren kaum zurück.“ Deutschland hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung schon für das Jahr 2010 vorgenommen, den Stickstoff-Bilanzüberschuss auf maximal 80 Kilogramm pro Hektar Land abzusenken. Mit rund 114 Kilogramm Stickstoff pro Hektar im Jahr 2011 ist man von diesem Ziel noch deutlich entfernt. Zu viel Stickstoff (chemisch: N) belastet heute fast flächendeckend das Grundwasser mit Nitrat und trägt dazu bei, dass sich gesundheitsschädlicher Feinstaub bildet. Allein die Intensivtierhaltung verursacht derzeit in Deutschland rund 15 Prozent der Stickstoffemissionen. Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande haben hier gute Erfahrungen mit gesetzlich verpflichtenden Filtern gemacht: So müssen große Mastanlagen dort Abluftreinigungsanlagen installieren, die die Stickstoffverbindung Ammoniak (NH3) und gesundheitsgefährdende Bioaerosole reduzieren. Zwar sind auch in Deutschland bereits über 1.000 Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen installiert, vor allem um in viehdichten Regionen auch Geruchsbelästigungen zu mindern – doch allerorten verpflichtend ist das nicht. „Wir brauchen für die Intensivtierhaltung anspruchsvolle, europaweite Standards, die die Stickstoffemissionen deutlich mindern. In der Industrie ist das gängige Praxis – warum nicht in der industriellen Landwirtschaft? Mit Abluftreinigungstechnik lassen sich die Ammoniakemissionen aus Ställen um 70 bis 90 Prozent reduzieren.“, so Krautzberger. Das Ammoniak aus der Tierhaltung riecht übrigens nicht nur unangenehm, es wandelt sich in der Atmosphäre auch zu gesundheitsgefährdendem Feinstaub um, wenn es dort mit anderen Gasen reagiert. Stickstoff-Emissionen entstehen nicht nur im Stall, sondern auch direkt über den Äckern und Weiden, etwa wenn Gülle oder Mist gefahren oder Kunstdünger ausgebracht wird. UBA -Präsidentin Krautzberger rät hier: „Wenn wir beim Düngen stärker auf emissionsarme Verfahren setzen, etwa die bewährten Schleppschläuche – mit denen die Nährstoffe direkt über dem Acker ausgebracht werden –, senkt das die Stickstoffemissionen deutlich.“ Auch Naturdünger wie Gülle und Mist sollten Landwirte auf unbestellten Äckern am besten umgehend unterpflügen. So kann der Stickstoff besser vom Boden aufgenommen werden und weniger entweicht in die Umwelt. Zu viel Stickstoff auf dem Feld ist auch im Grundwasser ein Problem. Was Boden und Pflanzen an Stickstoff nicht verbrauchen, endet nämlich als Nitrat im Grundwasser. Derzeit hält rund 15 Prozent des Grundwassers den für Trinkwasser geltenden Grenzwert von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser kann zwar dennoch fast allerorten problemlos getrunken werden. Derzeit liegen nur 0,08 Prozent der Trinkwasserproben über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Aber: Die Wasserversorger müssen dafür einen hohen (finanziellen) Aufwand betreiben. Etliche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser, andere müssen das Nitrat technisch aus dem Rohwasser entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Ein weiteres Argument für weniger Stickstoff auf den Äckern. Maria Krautzberger bot dem Deutschen Bauernverband an, strittige Themen mit dem Umweltbundesamt intensiver zu besprechen. Der regelmäßige Dialog kann helfen, auch kontroverse Themen sachlich zu diskutieren.
Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat könnte Kostentreiber für manche Wasserwerke werden Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind nach wie vor absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in hohen Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, UBA -Präsidentin sagt: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Außerdem wird es anders als Flaschenwasser sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Trinkwasser aus dem Hahn ist auch billiger: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel pro Person für die Verwendung von täglich 121 Litern Trinkwasser 27 Cent pro Tag. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet in der Regel deutlich mehr.“ Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2011 bis 2013 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten rückläufigen Trend: Überschritten im Jahr 1999 noch 1,1 Prozent der überwachten Proben die Grenzwerte, liegt der Anteil seit 2009 bei nahezu null Prozent. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern: Dort steigt die Nitratkonzentration durch die Düngeaktivitäten in der Landwirtschaft häufig sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – nur ein Promilleteil der Trinkwasser-Proben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Einige verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sieht beim Nitrat vor allem die Landwirtschaft in der Pflicht: „Wir müssen unser Grundwasser besser schützen – und dazu vor allem die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft senken. Immer mehr Wasserversorger befürchten nämlich, dass in ihrer Nähe bald nicht mehr genügend unbelastetes Grundwasser für die Trinkwassergewinnung bleibt. Dann müssten diese Wasserversorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen oder von weit herholen. Im Extremfall könnte das pro Kubikmeter Wasser (das sind 1000 Liter) rund einen Euro mehr für uns Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 m 3 zahlt dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro.“ Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur noch selten vor (in weniger als 0,1 Prozent der Proben). Schuld daran sind übrigens nie die Natur oder das Wasserwerk, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser ist. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen einzubauen. Für Blei gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser, und die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten ist. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten alle drei Jahre den oben genannten Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies rund 2.460 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die EG-Trinkwasserrichtlinie regelt die Qualitätsanforderungen für die Überwachung von 26 chemischen und zwei mikrobiologischen Parametern, mit denen die gesundheitliche Eignung des Trinkwassers beurteilt wird. Trinkwasser kann weitere Stoffe enthalten, natürlicherweise zum Beispiel Fluorid aus dem natürlichen Gesteinsuntergrund oder aus menschlichen Aktivitäten zum Beispiel Süßstoffe, Komplexbildner aus Geschirrspülmitteln oder Flammschutzmittel – fast immer nur vereinzelt und in sehr geringen Konzentrationen (selten mehr als ein Millionstel Gramm pro Liter). Daher sieht das UBA keinen Nutzen darin, das Trinkwasser in Deutschland flächendeckend und kontinuierlich auch auf die Vielzahl weiterer Stoffe zu testen. Effizienter ist, bei diesen selten und regional unterschiedlich auftretenden Stoffen einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein gesundheitliches Risiko besteht und eine dauerhafte Überwachung sinnvoll ist. Dabei berät das Umweltbundesamt die örtlichen Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie die Bürgerinnen und Bürger. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch mit tagesscharfen Daten im Internet.
Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat im Trinkwasser nicht in erhöhten Konzentrationen Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen besitzt in Deutschland weiter eine sehr gute Qualität. Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind, wie schon in den Vorjahren, absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in überhöhten Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten über 99,9 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2014 bis 2016 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 88 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, UBA -Präsidentin sagte: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Trinkwasser wird sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Zudem ist Trinkwasser aus dem Hahn um ein Vielfaches billiger als Flaschenwasser: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel für die Verwendung von täglich 242 Litern Trinkwasser 54 Cent pro Tag, also 0,2 Cent pro Liter. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet mehr.“ Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten Rückgang: Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser bleiben die seltene Ausnahme. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt in den Rohwässern, die zu Trinkwasser aufbereitet werden. Vor allem im Grundwasser steigt die Nitratkonzentration durch die Massentierhaltung und übermäßiges Düngen in der Landwirtschaft in etlichen Gegenden sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – weniger als ein Promilleteil der Trinkwasserproben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Wo nötig, vermischen die Wassserversorger zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. Allerdings kann eine Aufbereitung im Extremfall pro Kubikmeter Wasser (das sind 1.000 Liter) rund einen Euro mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter Wasserverbrauch zahlt dann nicht wie sonst durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro. Von den 267 im Trinkwasser unter dem Parameter Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte oder deren Metaboliten („Abbauprodukte“) überwachten Wirkstoffen überschritt nur eine geringe Anzahl den niedrigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm (entspricht 0,0001 Milligramm) pro Liter, und dies auch nur geringfügig. Aus den gemessenen Konzentrationen resultiert keine Gesundheitsgefahr. Um Stoffe mit gezielter Wirkung eines PSM oder Biozids grundsätzlich aus dem Trinkwasser fernzuhalten, liegt der Grenzwert für den einzelnen Wirkstoff weit unterhalb der Konzentration, die sich aus einer toxikologischen Ableitung für den jeweiligen Wirkstoff ergeben würde. Dennoch erfordert eine Nichteinhaltung, dass ihre Ursache geklärt und beseitigt wird. Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur in weniger als 0,1 Prozent der Proben vor. Schuld daran sind nicht die Natur oder Wasserwerke, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser vorkommt. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen fachgerecht einzubauen. Für Blei gilt ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten wird. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies 2.490 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die in diesen Versorgungsgebieten verteilten 4.350,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser werden zu 69 Prozent aus Grundwasser und zu 15 Prozent aus Oberflächenwasser gewonnen, die verbleibenden 16 Prozent entfallen auf Uferfiltrat, künstlich angereichertes Grundwasser und sonstige Ressourcen. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch tagesaktuell im Internet.
Seit 2016 gibt es neue gesetzliche Vorgaben für die Bewertung der Gewässer hinsichtlich ihrer stofflichen Belastung. Und auch im Bereich der Hydromorphologie wurden und werden neue Bewertungsinstrumente entwickelt. In der Broschüre „Gewässer in Deutschland: Zustand und Bewertung“ sind diese Bewertungsinstrumente zusammengestellt. Ihre Anwendung verdeutlicht die noch offenen Probleme im Gewässerschutz. Der Vergleich der Daten für Nitrat und Phosphor über einen langen Zeitraum dokumentiert die Entwicklung der Nährstoffbelastung von Grundwasser, Fließgewässern, Seen und Nord- und Ostsee. Bei den Spurenstoffen werden immer wieder neue Verbindungen relevant. Für die Belastung mit Müll und Lärm im Meer liegen erst wenige Daten vor. Veröffentlicht in Broschüren.
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