Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Höhenfestpunkte sind über das Land verteilte dauerhaft befestigte Vermarkungen (meist Metallbolzen) an Bauwerken, im Fels oder sonstigen Punktträgern. Das linienhaft aufgebaute amtliche Höhenfestpunktnetz 1. bis 4. Ordnung bildet die Grundlage für ein bundesweit einheitliches Höhenbezugssystem in Deutschland. Seit dem 30.06.2017 ist das Deutsche Haupthöhennetz von 2016 – DHHN2016 (EPSG: 7837) das gültige Höhenbezugssystem in allen Bundesländern. Höhenfestpunkte werden als Datenblatt (mit Skizze) oder als Punktliste (ohne Skizze) abgegeben.
Das Projekt "Auswertung von bestehenden Leitnivellements und ihre Analyse über gefluteten alten Grubenfeldern bezüglich eingetretener Höhenänderungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Geotechnik und Markscheidewesen durchgeführt. Umstrukturierungen und Schließungen im europäischen Bergbau werden dazu führen, dass heutige Wasserhaltungsmaßnahmen zur Senkung des Grubenwasserpegels in großen Kohlenvorkommen in den kommenden Jahren verändert werden müssen. In einigen Teilen der Kohlenlagerstätten wird die Grubenwasserhaltung ganz eingestellt werden. Die Literatur zu diesem Thema beschrieb schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts besondere Phänomene (Bodenhebungen und senkungen über Tage), die im Zusammenhang mit der Flutung früherer Abbaubereiche aufgetreten waren. Unter Berücksichtigung bisheriger Bergwerksschließungen wird untersucht, wie sich der steigende Grundwasserspiegel auf das Deckgebirge über Tage insgesamt auswirkt. Ein Ziel ist die Vermeidung oder Minimierung von teuren und dauerhaften Schäden an der Tagesoberfläche, die durch unvorhersehbare und in Folge von Bergwerksflutungen verursachte Erdverschiebungen unter Tage entstehen. Zu diesem Zweck erfolgt in diesem Arbeitspaket die Auswertung bestehender Leitnivellements. Sie werden zur Ermittlung von Höhenänderungen (insbesondere Hebungen) über alten und gefluteten Grubenfeldern analysiert. Leitnivellements werden im Ruhrgebiet seit über 100 Jahren im regelmäßigen Abstand von meist zwei Jahren durchgeführt. Mit den politischen Veränderungen der letzten 20 Jahre bestand die Notwendigkeit ein einheitliches gesamtdeutsches und ein einheitliches europäisches Höhensystem zu etablieren. Dadurch liegen die Höhendaten des Untersuchungszeitraums in unterschiedlichen Höhensystemen vor. Um Höhenänderungen über die letzten 20 Jahre betrachten zu können, müssen die Nivellementspunkthöhen des Landesvermessungsamts NRW in ein einheitliches System umgerechnet werden. Daneben ist es notwendig zu ermitteln, welche Bergwerke im selben Zeitraum stillgelegt und bei welchen die Wasserhaltungen eingestellt wurden. Von diesen Bergwerken sind für die Untersuchung georeferenzierte Risswerke mit Abbauteufen und gebaute Mächtigkeiten sowie Informationen über die geologische Situation nötig. Zusätzlich sind alle Informationen über den zeitlichen und räumlichen Wasserhaltungsmaßnahmen und der Grubenwasserstände zu beschaffen und in eine für die weitere Analyse notwendige digitale Form zu bringen. Alle Daten werden für die Auswertung und Analyse in einem Geoinformationssystem (ArcGIS) aufbereitet und eingestellt. Im nächsten Arbeitsschritt werden für jedes stillgelegte und von der Wasserhaltung beeinflusste Grubenfeld die Höhenänderungen in Relation zum veränderten Flutungsstand ermittelt. Die Höhenänderungen werden punktbezogen, in der Fläche und zu verschiedenen Zeitschnitten ermittelt. Es soll eine Beziehung zwischen den Wasserhaltungszuständen und den Höhenänderungen hergestellt werden. In einer zusammenfassenden Analyse über Unterschiede und Gemeinsamkeiten aller untersuchten Bereiche soll der Versuch unternommen werden, Aussagen über den Zusammenhang von Flutungszuständen und Hebungen zu treffen. Weiterhin wird untersucht