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Erweiterte wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'

Das Projekt "Erweiterte wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Schlussforlgerungen des Europäischen Rates vom 24. Oktober 2014 setzen einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030. Kernstück dieses Rahmens ist eine Zieltrias für Treibhausgasminderung (mindestens 40 % EU-intern), erneuerbare Energien (mindestens 27 % am Endenergieverbrauch) und Energieeffizienz (mindestens 27 % geringerer Primärenergieverbrauch als projiziert). Das EU-Klimaziel soll durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) und die Sektoren, die nicht dem ETS unterliegen (Non-ETS, sogenannte 'Lastenteilung' oder englisch 'Effort-Sharing') erbracht werden. Im ETS sollen die Emissionen um 43 % ggü. 2005 sinken, im 'Effort-Sharing' um 30 % ggü. 2005. Die ursprüngliche Erwartung, die EU-Kommission werde eine schnelle Umsetzung der Klimabeschlüsse noch im Laufe des Jahres 2015, im Vorfeld der internationalen Klimakonferenz von Paris, anstreben, wurde nicht erfüllt. Da die Umsetzung des EU-Klima- und Energiepakets nun verstärkt im Lichte der Umsetzung der 'EU-Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie' (vgl. Mitteilung COM(2015) 80) diskutiert wird, könnte sich die Überführung der EU Klima- und Energieziele in legislative Akte voraussichtlich bis Anfang 2018 hinziehen. Zur Bearbeitung des Forschungsbedarfs im Bereich 'Effort-Sharing' wurde bereits am 18.11.2014 mit dem Öko-Institut e. V. ein Vertrag über das Vorhaben UM14 41 418 'Wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung des EU ,Effort-Sharings' ' (Laufzeit 01.12.2014 bis 30.09.2017) geschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der in diesem Vertrag festgelegte Leistungsumfang nicht ausreichen wird, um das Vorhaben im erforderlichen Umfang durchführen zu können. Dies ist insbesondere auf den veränderten Zeitrahmen bei der legislativen Umsetzung der 2030-Beschlüsse zurückzuführen.

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