Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Die Firma Windpark Westersielzug GmbH & Co. KG in Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, plant die wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in der Gemeinde 25845 Nordstrand, Gemarkung Nordstrand, Flur 1, Flurstück 83. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung der Fledermausabschaltung.
Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.
Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtem Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 15. Januar 2024, zuletzt geändert am 7. November 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas im Austausch von insgesamt zehn Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek realisiert werden: WKA 1 (G40/2022/083), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 33 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2022/084), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 44/2 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 3 (G40/2022/085), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 48 Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 4 (G40/2022/086), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstücke 44/1 und 44/2 Anlagentyp Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 5 (G40/2022/087), Gemarkung Goldebek, Flur 6, Flurstück 58 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.
Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtern Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 30. September 2023, zuletzt geändert am 23. Februar 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Repowering-Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Vestas im Austausch gegen fünf Bestandsanlagen des Typs REpower MM82 mit einer Nabenhöhe von 59 Metern, einem Rotordurchmesser von 82 Metern, einer Gesamthöhe von 100 Metern und einer Nennleistung von 2,05 Megawatt (MW). Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen an den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinde 25862 Goldebek realisiert werden: – WKA 1 (G40/2022/089) Anlagentyp: Vestas V136 STE mit einer Nabenhöhe von 82 Metern, einem Rotordurchmesser von 136 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 4 – WKA 2 (G40/2022/090) Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 23 – WKA 3 (G40/2022/091) Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 30 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.
Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können.
Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von 149,1 Metern in Elisabeth-Sophien-Koog
Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können.
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller vier Flüge ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität im Jahresverlauf, aber auch zwischen den Jahren abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, für weitere Datenzusammenstellungen: Winter-Bestand, max. Mauser-Bestand und Herbst -Bestand. 1. Winter-Bestand: eine Erfassung, möglichst im Januar, da zu dieser Zeit kaum Zugereignisse stattfinden, abgestimmt mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen, um eine Doppelzählung zu verhindern, falls Individuen zwischen Rastplätzen wechseln. 2. Mauser-Bestand: zwei Erfassungen zur Mauserzeit (Juli-Sept). Für Bewertungen oder fachliche Aussagen wird der Wert des maximalen Mauserbestands benötigt, so dass nur die Daten des Fluges mit der höchsten Anzahl herangezogen werden sollten. 3. Herbst-Bestand als Maximal-Bestand der Rastpopulation der Eiderenten: eine Erfassung im Oktober, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Dieser Wert wird als Bestandsgröße der Rastpopulation verwendet.
Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). In diesem Dienst werden für Herbst, Winter und Mauserzeit einzelne Jahreslayer bereitgestellt: 1) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 2) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 3) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 Für einen Datendownload und Daten vor 2015: siehe (WFS) Eiderenten: Vorkommen und Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH – NPV) Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Daher werden die Daten hier pro Sasion und Jahr dargestellt. Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen (s. WFS) oder als WMS oder WFS in ein GIS eingebunden werden.
Origin | Count |
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Bund | 195 |
Land | 76 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 35 |
Taxon | 2 |
Text | 127 |
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unbekannt | 39 |
License | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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