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Gutachten Kammmolch / FFH-Gebiet Standortübungsplatz Husum

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Aus der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Kreises Nordfriesland vom 01.10.2025 (TOP 1) ergibt sich, dass ein Gutachten vorliegt, nach dem das FFH-Gebiet „Standortübungsplatz Husum“ als ungeeigneter Lebensraum für den Kammmolch eingestuft wird. Ich bitte um Übersendung dieses Gutachtens (vollständig, einschließlich etwaiger Anlagen), soweit es bei Ihnen vorliegt oder Ihnen zugänglich ist. Sollte das Gutachten nicht in Ihrem Hause vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis sowie – sofern bekannt – um Mitteilung, bei welcher Stelle das Gutachten geführt wird. Nach meinem Verständnis handelt es sich um die Herausgabe eines vorhandenen Gutachtens, mithin um eine einfache Auskunft bzw. Aktenübersendung ohne zusätzlichen Prüf- oder Bearbeitungsaufwand. Ich gehe daher von einer kostenfreien Auskunft nach dem IZG-SH aus. Sollten Sie dennoch von einer Kostenpflicht ausgehen, bitte ich vorab um einen entsprechenden Hinweis mit einer nachvollziehbaren Kostenschätzung, bevor weitere Schritte erfolgen. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

Regionales Krebsmortalitaetsregister und Krebsursachenforschung

In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland (Schleswig-Holstein) wurden die Magen- und Kolonkrebsmortalitaetsdaten fuer den Zeitraum 1980-1991 anhand der Todesbescheinigungen auf Ebene der Aemter ausgewertet. Die Haeufigkeitsverteilung bei beiden Krebsarten zeigt, dass die Mortalitaetsraten auf Kreisebene nicht die Verteilung der Krebsmortalitaet innerhalb der Kreise darstellen. Die Mortalitaetsraten des Magenkrebses der Maenner sind in den Jahren 1980-1991 fuer beide Kreise im Vergleich zu den Angaben im Krebsatlas von 1984 gesunken, in einigen, meist laendlichen Gebieten jedoch weiterhin relativ hoch. Bei den Kolonkrebsmortalitaetsraten der Maenner zeigt sich eine Haeufung hoeherer Raten in den groesseren Orten beider Kreise, waehrend in den laendlichen Regionen die Kolonkrebsmortalitaetsraten relativ niedrig sind. Die regionale Darstellung der Mortalitaetsraten wird fuer die beiden Kreise fuer andere Krebsarten fortgefuehrt. Weiterhin wuerde eine Befragung von Magenkrebs- und Kolonkrebspatienten sowie einer Kontrollgruppe in dem Kreiskrankenhaus Heide durchgefuehrt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf spezifische regionale Ernaehrungsgewohnheiten gelegt. Die Befragung ist abgeschlossen und wird ausgewertet. In Anlehnung an die vorgestellten Mortalitaetsstudien werden Mortalitaetsdaten fuer Brustkrebs in Schleswig-Holstein der vergangenen 10 Jahre ausgewertet, um regionale Unterschiede einerseits und zeitliche Trends andererseits darstellen zu koennen. Im Rahmen dieser Dissertation werden anschliessend die in der Literatur beschriebenen Ursachen fuer Brustkrebs gesichtet und in einem Fragebogen fuer eine geplante Inzidenzstudie in Schleswig-Holtein beruecksichtigt.

Biotopentwicklung Geeste

Besiedlungsmechanismen und weitere Dynamik der Flora und Fauna auf sekundaeren Sand- und Kiesstandorten mit limnischen, semiaquatischen und terrestrischen Bereichen. Bewertung der sekundaeren Standorte im Untersuchungsraum (Emsland) aus geooekologischer und biozoenotischer Sicht. Erstellung von Managementrichtlinien aufgrund der erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen zur Renaturierung von Sekundaerstandorten als Vorgabe fuer zukuenftige Renaturierungsmassnahmen im westlichen Niedersachsen. Das Projekt wurde mittlerweile ausgedehnt auf Spuelflaechen etc im Kuestenbereich (Leybucht, Weser) sowie auf den Vergleich mit natuerlichen Standorten (Baltrum, Ufer der Weser, Ems, Hunte).

Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage in der Gemeinde 25821 Dörpum (Kreis Nordfriesland) G40/2025/139

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines überdachten Auslaufes an einer Schweinemastanlage

Praxisversuche zum Einsatz nichttoxischer Antifouling-Beschichtungen bei Faehren im nordfriesischen Wattenmeer

Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in den Gemeinden Bondelum (Kreis Nordfriesland), Treia und Sollerup (Kreis Schleswig-Flensburg) - Az.: G40/2025/158-166

Die Firma GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge hat mit Datum vom 27. Juli 2025, zuletzt ergänzt am 3. November 2025, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt neun Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N149/5x mit einer Nabenhöhe von 125,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 199,9 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW). Das Vorhaben soll auf den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinden 25850 Bondelum, 24896 Treia und 24852 Sollerup realisiert werden: – WEA 1 (G40/2025/158) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 4, Flurstück 18/1 – WEA 2 (G40/2025/159) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 4, Flurstück 18/1 – WEA 3 (G40/2025/160) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 4, Flurstück 17 – WEA 4 (G40/2025/161) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 3, Flurstück 51 – WEA 5 (G40/2025/162) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 4, Flurstück 13 – WEA 6 (G40/2025/163) - Gemeinde Bondelum, Gemarkung Bondelum, Flur 4, Flurstück 10 – WEA 7 (G40/2025/164) - Gemeinde Treia, Gemarkung Wester-Treia, Flur 1, Flurstück 4/1 – WEA 8 (G40/2025/165) - Gemeinde Treia, Gemarkung Wester-Treia, Flur 1, Flurstück 5 – WEA 9 (G40/2025/166) - Gemeinde Sollerup, Gemarkung Sollerup, Flur 12, Flurstück 1 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Dezember 2029 geplant.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in der Gemeinde 25917 Achtrup (Kreis Nordfriesland) G40/2025/188

Der Vorhabenträger plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle in der Gemeinde 25917 Achtrup

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde 25842 Langenhorn (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2024/014

Die Firma Bürgerwindpark Ockholm-Langenhorn GmbH & Co. KG, An der B5 Nr. 10a in 25842 Langenhorn hat für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N149/5.X STE mit einer Nabenhöhe von 125,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 199,9 Metern und einer installierten Leistung von 5,7 Megawatt eine Genehmigung beantragt. Die Anlage soll in der Gemeinde 25842 Langenhorn, Gemarkung Langenhorn, Flur 14, Flurstück 58 errichtet werden. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück • Herstellung des Fundaments (Tiefgründung mit Pfählen) • Errichtung der Windkraftanlage • Installation eines Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System)

Errichtung und Betrieb von 6 WKA in Bargum (Kreis Nordfriesland) - G40/2025/026-031

Der Vorhabenträger plant die Errichtung von 6 Windkraftanlagen vom Typ Nordex mit einer Gesamthöhe von je 199,9 Metern und einer Nennleistung von je 5,7 Megawatt in der Gemeinde 25842 Bargum

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