Darstellungs-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). In diesem Dienst werden für Herbst, Winter und Mauserzeit einzelne Jahreslayer bereitgestellt: 1) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 2) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 3) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" pro Jahr ein Layer ab 2015 Für einen Datendownload und Daten vor 2015: siehe (WFS) Eiderenten: Vorkommen und Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH – NPV) Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Daher werden die Daten hier pro Sasion und Jahr dargestellt. Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen (s. WFS) oder als WMS oder WFS in ein GIS eingebunden werden.
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller vier Flüge ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität im Jahresverlauf, aber auch zwischen den Jahren abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, für weitere Datenzusammenstellungen: Winter-Bestand, max. Mauser-Bestand und Herbst -Bestand. 1. Winter-Bestand: eine Erfassung, möglichst im Januar, da zu dieser Zeit kaum Zugereignisse stattfinden, abgestimmt mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen, um eine Doppelzählung zu verhindern, falls Individuen zwischen Rastplätzen wechseln. 2. Mauser-Bestand: zwei Erfassungen zur Mauserzeit (Juli-Sept). Für Bewertungen oder fachliche Aussagen wird der Wert des maximalen Mauserbestands benötigt, so dass nur die Daten des Fluges mit der höchsten Anzahl herangezogen werden sollten. 3. Herbst-Bestand als Maximal-Bestand der Rastpopulation der Eiderenten: eine Erfassung im Oktober, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Dieser Wert wird als Bestandsgröße der Rastpopulation verwendet.
Download-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten werden in vier verschiedenen Layern angeboten und umfassen alle Jahre ab 2009: 1) Eiderenten: Monitoring der Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" ab 2009 (UIG, LKN.SH - NPV) 2) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 3) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 4) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) Detaillierte Informationen zu den Layern finden sich in den entsprechenden Metadaten. Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Diese Daten werden in einem weiteren Layer angeboten: 5) Wasserfahrzeuge und Personen im Watt in Bezug zum Vorkommen von Eiderenten im Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ (LKN.SH – NPV) Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Um die Muster der Verteilung der Enten zu verstehen, sowie um zu überprüfen in welchen Gebieten eine störungsfreie Rast möglich ist, werden Wasserfahrzeuge und Personen parallel zur Entenerfassung mit notiert und können hinterher mit in die Darstellung der Verteilung und die Bewertung der Ergebnisse einfließen. Die Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen oder als WFS in ein GIS eingebunden werden.
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller vier Flüge ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität im Jahresverlauf, aber auch zwischen den Jahren abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, für weitere Datenzusammenstellungen: Winter-Bestand, max. Mauser-Bestand und Herbst -Bestand. 1. Winter-Bestand: eine Erfassung, möglichst im Januar, da zu dieser Zeit kaum Zugereignisse stattfinden, abgestimmt mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen, um eine Doppelzählung zu verhindern, falls Individuen zwischen Rastplätzen wechseln. 2. Mauser-Bestand: zwei Erfassungen zur Mauserzeit (Juli-Sept). Für Bewertungen oder fachliche Aussagen wird der Wert des maximalen Mauserbestands benötigt, so dass nur die Daten des Fluges mit der höchsten Anzahl herangezogen werden sollten. 3. Herbst-Bestand als Maximal-Bestand der Rastpopulation der Eiderenten: eine Erfassung im Oktober, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Dieser Wert wird als Bestandsgröße der Rastpopulation verwendet.
Generalplan Abwasser und Gewässerschutz (MELUND, 2021) Abbildung 3-7 Anzahl der Einleitungen aus Kleinkläranlagen in Schleswig-Holstein (Stand: 2019, K3 Umwelt WaFIS). Kreise: Dithmarschen, Flensburg, Herzogtum-Lauenburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn. Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Kreis - Anzahl Zeichensatz: UTF-8 Format: CSV Feldtrenner: Komma --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)
Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können. Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können.
Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
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