Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte aus Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden ausgezeichnet Eine Hochwasserallianz, Mini-Wälder für Bildungsangebote zur Klimaanpassung und einige mehr – die Gewinner*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2022 stehen fest. Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner haben zum Abschluss der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin gemeinsam die besten Projekte ausgezeichnet. Mit 240 Einreichungen gab es einen neuen Teilnahmerekord für diese Auszeichnung zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis geht jeweils an herausragende Klimanpassungsprojekte in den Bereichen Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Handwerk sowie Umweltbildung und ländliche Entwicklung. Eine hochrangig besetzte Jury hat die besten Projekte ausgewählt. Außerdem wurde ein Publikumspreis vergeben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wie wichtig Klimaanpassung ist, haben die vergangenen Monate auch in Deutschland gezeigt: Hitze, Waldbrände und fehlendes Wasser in Flüssen und Seen sind Folgen der Klimakrise. Die Folgen der Klimakrise sind bei uns deutlich spürbar. Mit dem ‚Blauen Kompass‘ zeigen wir, wie Klimaanpassung in den verschiedensten Bereichen erfolgreich umgesetzt wird: in Kommunen und bei Unternehmen, in Forschung und Bildung, durch Vereine, Verbände und Stiftungen. Die ausgezeichneten Projekte machen deutlich, dass wir diese zentrale Aufgabe gemeinsam bewältigen können – und wir alle können etwas tun: in unserer Stadt oder Gemeinde, am Arbeitsplatz oder in der Schule für Klimaanpassung und gegen die Klimakrise.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Klimaanpassung ist eine Aufgabe für jetzt. Das können wir inzwischen fast täglich sehen – auch bei uns in Deutschland. Deswegen sind die mit dem 'Blauen Kompass' ausgezeichneten Projekte so wichtig. Sie machen deutlich, dass funktionierende Konzepte für Klimaanpassung jetzt umgesetzt werden können. Mit naturbasierten Lösungen können wir viele Folgen der Klimakrise abmildern. Auch die nicht ausgezeichneten Projekte verdienen ein großes Lob. Denn sie zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig die Möglichkeiten für die dringend notwendige Klimaanpassung inzwischen sind.“ Der Bundespreis „Blauer Kompass“ wurde in diesem Jahr erstmals gemeinsam durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt ausgerichtet. Neu sind eine eigene Kategorie für Kommunen und jeweils 25.000 Euro Preisgeld für die ausgezeichneten Projekte. Ziel des Wettbewerbs ist es innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, Dürre und Starkregen , zu präsentieren. Mit der feierlichen Auszeichnung endet die bundesweite „Woche der Klimaanpassung“ des Bundesumweltministeriums und des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA), in der erstmals mit Veranstaltungen in ganz Deutschland gute Beispiele der Klimavorsorge präsentiert wurden. Die „Woche der Klimaanpassung“ ist Bestandteil des BMUV-Sofortprogramms Klimaanpassung . Die Einreichungen für den „Blauen Kompass“ wurden mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online anhand der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet . Für zwanzig für den Preis nominierten Projekte gab es im Mai eine Online-Abstimmung um den Publikumspreis. Im Juni zeichente eine achtköpfige Jury mit hochrangigen Vertreterinnen*Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Ehrenamt und Klimakommunikation Projekte in den vier Kategorien des Bundespreises aus. Neben einer Plakette und einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro erhalten die Gewinnerinnen*Gewinner auch Unterstützung bei der bundesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wurden dafür Videos über die ausgezeichneten Projekte erstellt. Kategorie: Kommunen Kreis Borken – Hochwasserallianz Bocholter Aa (Nordrhein-Westfalen) Mehrere Städte und Gemeinden entlang der Bocholter Aa haben sich zu einer Hochwasserallianz zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie ein Schutzkonzept für die Region rund um den Fluss und seine Zuläufe entwickelt. Ein Warnsystem und naturnahe Lösungen helfen nicht nur bei Hochwasser, sondern auch bei Starkregen. Eigenvorsorge von Bürgerinnen*Bürgern, Katastrophenschutz, Tourismus und Biodiversität sind ebenfalls Teil des Konzepts zur Klimaanpassung für die Aa. - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Private und kommunale Unternehmen Hof Tolle – Integrierte und dynamische Agrarplanung für den Klimawandel (Hessen) Der Hof Tolle aus Calden bei Kassel zeigt, wie Klimaanpassung in der Landwirtschaft funktionieren kann. Gemeinsam mit der Universität Hohenheim haben die Nordhessen eine eigene Methode entwickelt und erprobt. Ziel ist eine individuelle Klimastrategie für jedes einzelne landwirtschaftliche Unternehmen – nicht als einmalig erstelltes Konzept, sondern als dynamischer Prozess. Dazu dient ein Kreislauf mit acht Schritten: von der Bestandsaufnahme bis zum Praxis- Monitoring . - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Forschungs- und Bildungseinrichtungen EnergieBauZentrum – Präventive Klimafolgenanpassung mit dem Hamburger Handwerk Die Handwerkskammer Hamburg unterstützt mit ihrem EnergieBauZentrum Handwerkerinnen*Handwerker bei der Beratung zur Klimafolgenanpassung. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer werden so für das Thema sensibilisiert, das Fachhandwerk besser vernetzt und neue Kapazitäten geschaffen. Bei Beratungen vor Ort entwickeln die verschiedenen Gewerke gemeinsam Lösungen: zum Schutz vor Starkregen und Überhitzung. - Preisträgerfilm (Youtube) Kategorie: Vereine, Verbände, Stiftungen MIYA e. V.: Tiny Forests – von nachhaltiger Bildung zu klimaresilienten Städten (Brandenburg) Der Verein MIYA aus Eberswalde nutzt Mini-Wälder für Bildungsangebote zur Klimaanpassung. Auf vergleichsweise kleinen Flächen pflanzen dazu Kinder und andere freiwillige Helferinnen*Helfer Bäume. Der sogenannte Tiny Forest dient als grünes Klassenzimmer und Reallabor. Mit einfachen Mitteln lässt sich darin die Entwicklung des Ökosystems Wald miterleben – zum Beispiel indem der Zuwachs der Bäume dokumentiert oder Insekten bestimmt werden. - Preisträgerfilm (Youtube) Publikumspreis Freundeskreis Technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE e.V.: Leuchtturm Louise –Mit kühlem Kopf in heißen Zeiten (Brandenburg) Der Freundeskreis Technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE aus Uebigau-Wahrenbrück in der Lausitz entwickelt Projekte zur Klimaanpassung für den ländlichen und strukturschwachen Raum. Das ehemalige Fabrikgelände dient als nachhaltiger Lehr-und Lernort. Neben regionalen Akteurinnen*Akteuren spricht der Freundeskreis besonders große Teile der Zivilgesellschaft an, um Lösungen für alle zu finden. Beim aktuellen Themenschwerpunkt Hitze sind unter anderem ältere Menschen, Schulen und Kommunen eingebunden. - Preisträgerfilm (Youtube) Kontakt für Bildmaterial und Fragen zum Wettbewerb: Wettbewerbsbüro „Blauer Kompass“ c/o co2online Telefon: 030 36 99 61 - 12 E-Mail: blauerkompass [at] uba [dot] de
Das Wimpern-Hedwigsmoos, Hedwigia ciliata, ist das Moos des Jahres 2014. Sie ist auf der Roten Liste Deutschlands als "gefährdet" eingestuft, wobei sich bei den Listen der Bundesländer ein deutliches Süd-Nord-Gefälle bemerkbar macht: In der Schweiz und in Österreich, in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland gilt sie als ungefährdet, während sie in den nördlichen deutschen Bundesländern als "gefährdet" bis "ausgestorben" eingestuft wird.
In Nordrhein-Westfalen gibt es erneut den Nachweis eines Wolfes. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bestätigte, dass nördlich von Bad Oeynhausen im Ortsteil Bad Oexen am 20. Februar ein Wolf durch Fotoaufnahmen nachgewiesen wurde. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hatte die Fotos zusammen mit der "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" geprüft und einen Wolf bestätigt. Am Beobachtungsort konnten vom zuständigen Wolfsberater keine weiteren Spuren gefunden werden. Es ist nach Angaben des LANUV wahrscheinlich, dass es sich um ein durchziehendes Einzeltier handelt. Eine dauerhafte Rückkehr des Wolfes nach NRW konnte bisher nicht bestätigt werden. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Der im Forstamt Ostwestfalen Lippe für das Thema Wolf zuständige Revierförster vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Norbert Schmelz ergänzte: „Wölfe sind extrem scheu. Es ist überaus selten, dass Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen Wolf aus der Nähe zu Gesicht bekommen.“ Falls es doch dazu kommen sollte, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Norbert Schmelz hält das Herdenschutzset bereit, mit den Schafhalter ihre Herde schützen können, falls der Wolf nicht nur durch die Region durchzieht, sondern sich vor Ort auch Schafe reißt. Wölfe ernähren sich zu über 90% von Rehen und anderen Wildtieren und nur zu einem kleinen Teil von Nutztieren wie Schafen. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Download: Foto: Einzelner Wolf vom 20.1.2017 © Marco Brentführer. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Nähe von Bad Berleburg-Alertshausen wurde am Mittwoch, den 24.05.2017 gegen 21:20 Uhr ein Wolf beobachtet. Die Beobachtung gelang einem Landwirt, der gerade mit einem Schlepper eine Wiese gemäht hatte. Der Landwirt konnte seine Beobachtung per Handy in Form mehrerer Fotos und eines Videos dokumentieren. Der entstandene Film ( https://drive.google.com/open?id=0B1NOBF00Bni4dmZJNjNUUkpZbDg ) und das Bildmaterial wurde von der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ ( https://www.dbb-wolf.de ) ausgewertet und eindeutig einem Wolf zugeordnet. Der Aufnahmeort wurde anschließend von der Luchs- und Wolfsberaterin des LANUV, Nicole Skrebutis im Gelände aufgesucht und identifiziert. Der dokumentierte Wolf hat eine auffallend helle Wangenzeichnung und einen dünnen Schwanz (Rute). Wahrscheinlich handelt es sich um denselben Wolf, der am 19.05.2017 in Gummersbach-Apfelbaum nachgewiesen wurde. Zum dokumentierten Verhalten des Wolfs (Video-Film): Der Wolf lief über die freie Wiesenfläche und blieb stehen, um den Schlepper zu beobachten und mehrfach zu versuchen, Witterung aufzunehmen. Danach entfernte er sich zunächst. Als der Schlepper ihm dann folgt, bleibt er erneut stehen, beobachtet und versucht erneut, Witterung aufzunehmen, bevor er sich nochmals entfernt. Das Tier war neugierig, aber auch deutlich verunsichert. Das zeigen Ohr- und die Rutenstellung. Der „Hüpfer“ in Richtung Schlepper sieht aus wie eine „Spiel“-Aufforderung, ist aber keine sondern eine sog. Übersprunghandlung. Eine solche Handlung wird von dem Tier ausgeführt, wenn es von der Situation verunsichert ist. Wildtiere, wie hier in diesem Fall ein Wolf, erkennen Personen in oder auf Fahrzeugen in der Regel nicht als Menschen. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Auf die Rückkehr des Wolfes bereitet sich das Land NRW seit 2010 intensiv vor. In der beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher nicht gestattet“, erläutert Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen. Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nicht etwa nur im Wald sondern – wie hier dokumentiert - auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu fuüttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurück ziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Das Land NRW hält zwei Herdenschutzsets bereit, mit dem Haustierhalter, z.B. Schafhalter, ihre Herde schützen können, falls ein Wolf nicht nur die Region durchquert, sondern vor Ort auch Haustiere reißt. Wölfe ernähren sich ansonsten zu über 90% von Rehen und anderen Wildtieren (z.B. Wildschweinen) und nur zu einem kleinen Teil von Nutztieren wie Schafen. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt, in der ersten Jahreshälfte, ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres ihr Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können an Werktagen rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen unter 02361-305-0 gemeldet werden. An Feiertagen und am Wochenende steht im LANUV dafür die Nachrichtenbereitschaftszentrale unter 0201-714488 zur Verfügung. Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte erst wieder 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW im Kreis Höxter überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Downloads: Wolf- Bild 1 Wolf- Bild 2 Wolf- Bild 3 Wolf- Bild 4 Wolf-Bild 5 Fotos und Film wurden freundlicherweise vom dem Landwirt zur Verfügung gestellt, dem die Wolfbeobachtung am 24.05.2017 in Berleburg-Alertshausen gelang. Der Abdruck der Fotos sowie der Link auf den Film sind nur in Verbindung mit dieser Pressemitteilung gestattet. Pressemitteilung
Am 25.02.2017 wurde südöstlich von Brilon (Hochsauerlandkreis) zwischen Hoppecke und Bontkirchen ein Wolf beobachtet. Der Wolf lief ein Stück parallel zur Landstraße und konnte von der Beobachterin aus dem Auto heraus fotografiert werden. Die Fotos konnten vom LANUV NRW zusammen mit Wolfsexperten der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ geprüft werden. Es wurde bestätigt, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Um welches Geschlecht es sich bei dem Wolf handelt, lässt sich an den Fotos nicht erkennen. Weitere verwertbare Spuren liegen nicht vor. Die Herkunft des Tieres ist unbekannt und auch ein möglicher Zusammenhang mit den Sichtbeobachtungen aus der letzten Woche lässt sich somit nicht herleiten. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Der in der Biologischen Station Hochsauerland-Kreis e.V. tätige Luchs- und Wolfsberater Werner Schubert ergänzte: „Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen.“ Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nur im Wald sondern auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurück ziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Werner Schubert hält ein Herdenschutzset bereit, mit dem Schafhalter ihre Herde schützen können, falls der Wolf nicht nur die Region durchquert, sondern vor Ort auch Schafe reißt. Wölfe ernähren sich ansonsten zu über 90% von Rehen und anderen Wildtieren (z.B. Wildschweinen) und nur zu einem kleinen Teil von Nutztieren wie Schafen. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Download: Pressemitteilung
Am 23.02.2017 wurde auf dem gesperrten Truppenübungsplatz Senne, Kreis Lippe, ein weibliches Stück Damwild gefunden, welches mit einem Biss in die Kehle getötet und dann angefressen worden war. Hubertus Kaiser, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, landesweit zuständiger Wolfsberater auf den Liegenschaften des Bundesforstes, hat das Tier untersucht und einen Speichelabstrich für die genetische Untersuchung genommen. Die Probe wurde vom LANUV an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen geschickt. Das Ergebnis liegt jetzt vor: Das Damtier wurde von einem Wolf getötet. Der Wolf mit der Kennung GW666m stammt aus dem Rudel bei Cuxhaven in Niedersachsen. Es handelt sich um ein männliches Tier, das erstmals am 13.01.2017 in seinem Herkunftsterritorium über eine Kotprobe nachgewiesen wurde. Es ist gut möglich, dass die Wolfsnachweise am 20.02.2017 in Bad-Oeynhausen (Kreis Minden Lübbecke) und am 21.02.2017 in Lemgo (Kreis Lippe) ebenfalls von diesem Tier stammen. Junge Wölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren. Auf der Suche nach einem eigenen Territorium legen sie oft weite Entfernungen von mehreren hundert Kilometern zurück. Im vergangenen Jahr war ein junger männlicher Wolf, der ebenfalls aus dem Rudel bei Cuxhaven stammte, zwischen Februar und Mai nachweislich quer durch Nordrhein-Westfalen bis nach Rheinland-Pfalz und dann wieder zurück nach Niedersachsen gelaufen. Dieser Wolf mit der Kennung GW477m hat auf diesem Weg mindestens 700 km zurückgelegt. Nach Auskunft des Wolfsbüros des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz lebt dieser Wolf seit Mai 2016 im Raum Ebstorf in der Lüneburger Heide. Gemäß den nationalen Monitoringstandards kann der Wolfsrüde inzwischen als residenter Einzelwolf eingestuft werden. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Hubertus Kaiser, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, landesweit zuständiger Wolfsberater auf den Liegenschaften des Bundesforstes ergänzte: „Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen.“ Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nur im Wald sondern auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Pressemitteilung
Am Freitag, den 19.05.2017, erfolgte gegen 15:45 Uhr in der Nähe von Gummersbach-Apfelbaum ein überprüfbarer Hinweis auf einen freilebenden Wolf durch Foto- und Video- Beleg. Das Material konnte anschließend von der DBBW (Dokumentations-und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) eindeutig einem Wolf zugeordnet werden. Ferner konnte die für den Raum Gummersbach zuständige Luchs- und Wolfberaterin den Ort, an dem das Bildmaterial entstand, verifizieren. Zur Herkunft des Tieres, zum Alter oder zum Geschlecht können keine Angaben gemacht werden. Zurzeit liegen weitere Hinweise auf einen möglichen Wolf in räumlicher und zeitlicher Nähe vor, sie werden aktuell vom LANUV geprüft. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Die für den Raum Gummersbach zuständige Luchs- und Wolfsberaterin Mirjam Hoberg (Regionalforstamt Bergisches Land) ergänzte: „ Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. In ungewohntem Gelände und auch bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen.“ Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nur im Wald sondern auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Downloads: Foto: Freilebender Wolf bei Gummersbach am 19.Mai 2017, fotografiert von © Claudia Kamp. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Wolf © Marco Brentführer Polizeifoto vom Wildunfall mit einem Wolf bei Petershagen um Mitternacht, vom 1. auf den 2.04. © Land NRW Gestern wurde in Petershagen, Kreis-Minden-Lübbecke, ein Wolf überfahren. Das Tier ist verendet, die Polizei hat vor Ort den Fall aufgenommen. Anhand von Foto-Belegen konnte im LANUV eine erste Bewertung vorgenommen werden, das DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) hat diese Bewertung bestätigt. Das Tier wird voraussichtlich morgen dem Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung übergeben. Genetische Proben zur möglichen Feststellung der individuellen Herkunft werden zum Senckenberg Forschungsinstitut, Außenstelle Gelnhausen geschickt. Der Kadaver soll im Anschluss an die Untersuchungen präpariert und der Sammlung eines der naturwissenschaftlichen Museen in Nordrhein-Westfalen zugeführt werden. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar 2017 hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“: „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten. Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen. Diese Unerfahrenheit kann letztendlich auch zu Wildunfällen führen. Ob es sich im vorliegenden Fall um einen „unerfahrenen“ Jungwolf gehandelt hat, steht noch nicht fest. Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe keineswegs immer nur im Wald sondern bisweilen auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Die Wolfsexperten des Landes rechnen jeweils in der ersten Jahreshälfte mit Wolfbeobachtungen. Denn zum Ende des vorangegangenen Jahres ist jeweils die Zeit, in der die Jungwölfe des aktuellen Jahrgangs das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Downloads: Foto: Polizeifoto vom Wildunfall mit einem Wolf bei Petershagen um Mitternacht, vom 01. Auf den 02. April 2017 © Land NRW. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung
Zum 11. Mal seit 2009 wurde ein Wolf in NRW nachgewiesen. Durch genetische Untersuchungen von Proben, die in Hamminkeln, Kreis Wesel am 28. April 2016 an drei toten Ziegen genommen wurden, konnte das Senckenberg-Forschungsinstitut in Gelnhausen/Hessen den Wolfs-Verdacht bestätigen. Damit handelt es sich seit 2009 um den elften Nachweis eines einzelnen Wolfs in NRW. In der Nacht zum 28. April wurden auf einer Weide in der Gemeinde Hamminkeln, Kreis Wesel drei Ziegen gerissen und mehrere Schafe verletzt. Die Dokumentation und Protokollierung erfolgte durch den vom LANUV benannten Luchs- und Wolfsberater für den Kreis Wesel. Es wurden Abstrichproben an den gerissenen Tieren genommen und zum Senckenberg-Forschungsinstitut Gelnhausen zur genetischen Abklärung des Verursachers geschickt. Die toten Tiere wurden zudem im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld veterinärpathologisch untersucht. Laut der nunmehr vorliegenden Untersuchungsergebnisse handelt es sich bei dem Verursacher der Risse um einen weiblichen Wolf. Da das Tier bislang noch nicht in der Datenbank des Senckenberg-Forschungsinstituts in Gelnhausen verzeichnet war, ist eine genaue Herkunftsangabe nicht möglich. Die genetischen Befunde lassen aber eine Zuordnung der Wölfin zur „zentraleuropäischen Population“ (Polen, Deutschland) zu. Damit können Einwanderer aus der Apennin-Population (Alpenraum) sowie Fern-Zuwanderer aus dem Baltikum oder den Karpaten ausgeschlossen werden. Der Tierhalter wurde über das Ergebnis bereits am Mittwoch, den 25. Mai informiert. Hintergrund: Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einem beim LANUV eingerichteten Arbeitskreis „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung des Arbeitskreises ein Verfahren für die Entschädigung von Nutztierrissen entwickelt und Wolfsberaterinnen sowie Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist weder erforderlich, noch vorgesehen. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Bejagung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Der im Forstamt Ostwestfalen Lippe für das Thema Wolf zuständige Revierförster Dieter Wortmeier ergänzte: „Wölfe sind extrem scheu. Es ist überaus selten, dass Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen Wolf aus der Nähe zu Gesicht bekommen.“ Falls es doch dazu kommen sollte, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen: Nicht versuchen, Wölfe anzufassen oder zu füttern. Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit den Armen winkt. Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den zuständigen regionalen Wolfsberatern melden. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende bei der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter 0201-714488. Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste belegte Wolfsnachweis konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis 28. April 2016 (ab nächster Woche incl. der Wölfin aus Hamminkeln) Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Download: Pressemitteilung
Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA); davon 4 WKA in der Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, und 2 WKA in der Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg; Vorranggebiet KB 85 gemäß Teilregionalplan Energie Nordhessen Die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH, Arolser Landstraße 27, 34497 Korbach, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N149/4.0-4.5 mit je 4.000 bis 4.500 kW Nennleistung, 164 m Nabenhöhe, 149 m Rotordurchmesser und 238,5 m Gesamthöhe in der Gemeinde Vöhl sowie in der Stadt Lichtenfels, Landkreis Waldeck-Frankenberg. WKA 1: Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstück 1/1 WKA 2: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 2, Flurstück 8/1 WKA 3: Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstück 1/1 WKA 4: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 16, Flurstück 1 WKA 5: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 17, Flurstück 50/1 WKA 6: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 2, Flurstück 8/1 Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
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