Seit 2009 wird flächendeckend in Deutschland ein organisiertes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm angeboten. Ziele des deutschen Mammographie-Screening-Programms sind die Früherkennung von Brustkrebs auf höchstem Qualitätsniveau und die Reduktion der Brustkrebsmortalität. Um die langfristige Wirkung des deutschen Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung in Deutschland zu evaluieren, wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein Forschungsvorhaben an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster vergeben („Mortalitätsevaluation“). Das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin hat hierbei die fachliche Leitung übernommen („Generalunternehmer“) und bedient sich einiger Unterauftragnehmer. Zur Vorbereitung der Hauptstudie wurde von 2012 bis 2016 eine zweistufige Machbarkeitsstudie (UFOPLAN-Vorhaben 3610S40002 und 3614S40002) durchgeführt. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurde die Fortführung des Vorhabens im Rahmen einer Hauptstudie beschlossen. Die Vorhaben zur Mortalitätsevaluation werden gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) finanziert. BMU, BMG und KoopG bilden mit Vertretern weiterer Behörden/Einrichtungen das „Steuerungsgremium“. Dieses schafft die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Abwicklung der sich ergänzenden Vorhaben zur Mortalitätsevaluation des deutschen Mammographie-Screening-Programms, und es legt Konzeption und Inhalt dieser Evaluation fest. Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt das Steuerungsgremium bei der Konzeption und der Gestaltung von Inhalt und Zielsetzung der Forschungsvorhaben. Er berät das Steuerungsgremium bei der Projektbegleitung und bewertet die Projektfortschritte und die Studienergebnisse. Details zur Mortalitätsevaluation sind dem Abschlussbericht zu den Machbarkeitsstudien zu entnehmen. Für das bessere Verständnis des hier vorliegenden Berichtes werden die wesentlichsten Inhalte und Begriffe kurz erläutert: Nach den vorliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde ein Verfahren zur Erhebung, Zusammenführung, Anonymisierung, Speicherung und Weitergabe der Daten entwickelt. Dabei umfasst der angestrebte Datenfluss die Extraktion und Transformation der benötigten Informationen von den unterschiedlichen Datenhaltern (DH), den Transfer der Daten über einen Pseudonymisierungsdienst (PSD) hin zu einer datenzusammenführenden Stelle (DZS), das Verfahren der Zusammenführung sowie die Aufbewahrung der Daten für die Dauer des Vorhabens, die Anonymisierung und Bereitstellung des Datenbestands für die am BfS angesiedelte Evaluierende Stelle (ES) und die Verfahren zur Weitergabe von Auszügen dieses anonymisierten Datenbestands an Forschungsnehmer (FN). Im sogenannten „bevölkerungsbasierten Ansatz“, der in der Region NRW realisiert wird, sind das Landeskrebsregister (LKR) NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Nordrhein sowie Westfalen-Lippe die Datenhalter. Die Daten werden in einer registerbasierten DZS (rDZS) zusammengeführt. Im sogenannten „kassenbasierten Ansatz“ sind sechs, teilweise überregional agierende Krankenkassen die Datenhalter. Informationen zur Todesursache sind in den Krankenkassendaten nicht enthalten. Daher werden diese Informationen aus einem Abgleich mit einzelnen Krebsregistern sowie alternativ mit Hilfe eines Algorithmus gewonnen. Die Daten werden in einer kassenbasierten DZS (kDZS) zusammengeführt. Zur Sicherstellung der Qualität der Mortalitätsevaluation sollen in den Hauptstudien I und II Daten-, Prozess- und Auswertungsaudits durchgeführt werden, u.a. um eine hohe nationale und internationale Akzeptanz zu erreichen. Zur Qualitätssicherung der Hauptstudie I wurden im Rahmen dieses Vorhabens zwei Audits zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) des Universitätsklinikums Essen durchgeführt. Ziel der Hauptstudie I war, dass die von der Universität Münster in der Machbarkeitsphase technisch-organisatorisch entwickelten Datenmodelle in einen Routinebetrieb überführt werden, so dass eine kontinuierliche Datensammlung und -haltung erfolgen kann. Kernelemente der Daten- und Prozessaudits sind die Datenhaltung, die Datenflüsse, die Einschätzung der Qualität der Rohdaten und die Umsetzung des Datenschutzes. Datenauswertungen in der Hauptstudie I sollten nur in dem Maße erfolgen, wie sie für die Gewährleistung valider Datensätze erforderlich sind. Die Auswertungen zur Brustkrebsmortalität sind Bestandteil der Hauptstudie II und nicht Bestandteil dieser Audits.
Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e. V. hat am 25.10.2023 gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Neugenehmigung für das Betriebsgrundstück Küferstraße 1 in 47877 Willich, Gemarkung Willich, Flur 14, Flurstück 1226 beantragt. Der Antrag ist am 06.11.2023 eingegangen und wurde zuletzt am 28.03.2024 ergänzt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Lagertanks für die Bevorratung von Flüssiggas.
Das Projekt "Genehmigung der Linienführung gem. Paragraph 37 Abs.6 StrWG NW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Auf der Grundlage des sog. Bedarfsplans für Bundes- oder Landesstraßen erarbeitet die Straßenbauverwaltung die Linienbestimmung für eine Straße. Im Verfahren zur Bestimmung der Linienführung beteiligt die Straßenbaubehörde in Nordrhein-Westfalen - unter Verzicht auf ein projektbezogenes Raumordnungsverfahren und ein GEP-Änderungsverfahren - die Regionalplanung als Träger öffentlicher Belange. Das Verkehrsministerium genehmigt gem. Paragraph 37 Abs.6 S.1 StrWG NW die abgestimmte Planung für Landstraßen in der Baulast der Landschaftsverbände. Dabei kann es die Genehmigung gem. Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW versagen, wenn das Vorhaben mit der Planung des Landes nicht in Einklang steht. Fraglich ist, wie der Begriff der Planung des Landes in Paragraph 37 Abs.6 S.2 StrWG NW auszulegen ist. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob bei der Auslegung des Begriffs neben den Aspekten der Landesplanung auch natur- und wasserschutzrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden können, die zu einer Versagung der Genehmigung führen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Verzichts auf eine raumordnerische Projektprüfung in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen.
Das Projekt "100000 Watt-Solar-Initiative für Schulen in Nordrhein-Westfalen - EnergieSchule 2000+ - Phase 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. In dem vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des REN-Programms (Programmbereich 'Demonstrationsförderung') geförderten Schulprojekt geht es darum, den Bau von größeren Photovolaik-Anlagen (bis 50 kW-Leistung) mit Maßnahmen der Beleuchtungssanierung (Einbau von moderner und effizienter Beleuchtung) und sonstigen Energieeinsparinvestitionen in einem Gesamtpaket zu kombinieren. Grundidee der '100.000 Watt-Solar-Initiative' ist, dass an ausgesuchten nordrhein-westfälischen Schulen pro Schüler 50 Watt solare Stromerzeugung installiert und 50 Watt an der Beleuchtungsleistung eingespart werden. Pro Schüler werden so insgesamt 100 Watt Leistung an herkömmlicher Stromerzeugung hinfällig. Bei Schulen mit ca. 1.000 Schülerinnen und Schülern kann auf diese Weise jeweils pro Schule ein 100.000 Watt-Solar-Einsparkraftwerk geschaffen werden. Die 100.000 Watt-Solar-Initiative soll einen Beitrag zur Marktentwicklung der Photovoltaik und für die Marktdurchdringung effizienter Beleuchtungssysteme leisten. Die Besonderheit des Projekts ist die Realisierung einer privaten Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, die Erfahrungen des Projekts privaten Contractoren zur Verfügung zu stellen, damit das hohe Solar- und Sparpotential an möglichst vielen Schulen nach dem Vorbild der 'Pilotschulen' realisiert werden kann. Die energetische Sanierung des Aggertal-Gymnasiums (ATG) in Engelskirchen im Rahmen der '100.000 Watt-Solar-Initiative für Schulen in NRW' umfasste insgesamt sechs Bereiche: - Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage, - Sanierung der Beleuchtung in Klassen, Lehrerzimmern, Aula, Turnhalle, Fluren und Nebenräumen, - Sanierung der Heizungshydraulik (Pumpensanierung und Optimierung der Heizkreisläufe sowie der Regelungstechnik), - Bau und Betrieb eines BHKW mit einer elektrischen Leistung von 50 kWel durch die Stromversorgung Aggertal, - Erschließung weiterer wirtschaftlich darstellbarer Energieeinsparpotenziale und Maßnahmen zur Einsparung von Wasser.
Das Projekt "Erprobung ausgewählter Elemente des REACH-Verfahrens in der Praxis durch Behörden und Firmen im Rahmen eines Planspiels in Nordrhein-Westfalen - Zusammenfassender Projektbericht: Ergebnisteil 22.12.03" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Wirkungsanalyse für ökologisch orientierte Abgaben in Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Durchführung der Zustandserfassung und Sanierung von Abwasserleitungen auf Grundstücken und Empfehlungen für akzeptanzfördernde Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Aufgabenstellung: Die BauO NRW regelt in Paragraph 45 die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Dichtheitsuntersuchung privater Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA). Demnach waren u.a. diejenigen Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2005 verpflichtet die Dichtheit ihrer Grund- und Anschlussleitungen nachzuweisen, deren Leitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, dem Ableiten häuslichen Abwassers dienen und in Wasserschutzgebieten liegen. Bis zum 31.12.2015 soll für alle Abwasserleitungen ein entsprechender Nachweis erbracht werden können. Wie abzusehen war, wurde die erste der genannten Fristen nicht eingehalten. Auch die Frist für die Erbringung eines Nachweises für alle Leitungen bis zum 31.12.2015 wird voraussichtlich nicht gehalten werden können, wenn die Grundstückseigentümer nicht systematisch auf ihre Verpflichtung hingewiesen werden und bei der Durchführung der Maßnahmen unterstützt werden. Das Ministerium für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen sah daher Veranlassung für eine Untersuchung, wie die Inspektion und Dichtheitsprüfung und die ggf. erforderliche Sanierung von privaten GEA im Sinne der BauO NRW beschleunigt werden kann. Ziele und Vorgehensweise: Im Pilotprojekt in Köln-Höhenhaus wurde sowohl für die Dichtheitsuntersuchung als auch für die Sanierung eine mögliche Vorgehensweise zur finanziellen Förderung entsprechender Maßnahmen erarbeitet und erprobt. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist eine gebietsweise vollständige Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwasserleitungen unter Leitung des Abwasserbeseitigungspflichtigen, ohne dass zunächst ein rechtlicher Zwang auf die Eigentümer ausgeübt wird. Ergebnisse: Die aus dem Vorhaben resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen konnten zum Teil in das ab 2007 aufgelegte 'Investitionsprogramm Abwasser NRW' einfließen. Die aus dem Pilotprojekt abgeleiteten Erkenntnisse und Empfehlungen können hilfreich für alle Abwasserbeseitigungspflichtigen sein, die konsequent die Grundstückseigentümer bei der Sicherstellung der Dichtheit ihrer GEA unterstützen möchten. Das erarbeitete Vorgehen ist auf alle Kommunen übertragbar. Besitzen diese selber nicht ausreichende personelle Ressourcen, kann es mit Hilfe von Ingenieurbüros durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Eigentümer von der Gemeinde bzw. dem Abwasserbeseitigungspflichtigen oder einem Ingenieurbüro begleitet werden und bis zum Abschluss der Maßnahmen betreut werden. Der Grundstückseigentümer muss das Gefühl bekommen, dass ein neutraler, unabhängiger Fachmann die vorgeschlagenen Verfahren sowie die entstehenden Kosten beurteilt und der Eigentümer sich nicht übervorteilt fühlt. usw.
Das Projekt "Stand der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und Strategien zum umwelt- und gesundheitsverträglicheren Verkehr in den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2005 hat der städtische Verkehr wegen des Inkrafttretens neuer Grenzwerte für Partikel eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Weiterer Handlungsbedarf wird sich durch die Umgebungslärmrichtlinie und die 2010 in Kraft tretenden NO2-Grenzwerte ergeben. Nach Meinung internationaler Wissenschaftler/innen und der Weltgesundheitsorganisation sind Luftschadstoff- und Lärmbelastungen derzeit das gravierendste Umwelt- und Gesundheitsproblem in den europäischen Ballungsräumen. Der motorisierte Straßenverkehr ist als Hauptverursacher für die Belastungen anzusehen. Verkehrsbezogene Maßnahmen sind der Schlüssel zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Entwicklung eines umwelt- und gesundheitsverträglicheren Stadtverkehrs bedeutet, eine dauerhafte Verbesserung der Luftqualität und darüberhinaus eine Reduzierung von Lärm sowie eine Verbesserung der Standortqualität in den Ballungsräumen anzustreben. Das Wuppertal Institut hat vor dem Hintergrund der geltenden Reglungen die Situation zur Feinstaubbelastung in den Ballungsräumen in NRW aufbereitet und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen analysiert. Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes NRW (APUG NRW) einer ersten Bewertung bezüglich ihrer Wirksamkeit unterzogen. Den Abschluss der Studie bilden weitergehende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Luft- und Stadtqualität. Die Arbeiten des APUG NRW zeigen die Wirkungszusammenhänge von Maßnahmen im Verkehr zur Reduzierung der Belastungen durch Luftschadstoffen und Lärm auf. Über die Wirkungsabschätzung verkehrlicher Maßnahmen hinaus erfolgte eine Einschätzung zu deren räumlicher und zeitlicher Wirksamkeit sowie zu möglichen Sekundär- und Synergieeffekten. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus diesen Szenarienberechnungen wurden die Auswirkungen auf die Gesundheit abgeschätzt. Die Studie zeigt, dass aufgrund der aktuellen Beurteilungslage in zwölf Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Aktionspläne vorbereitet werden bzw. bereits in Kraft sind, um die Feinstaubbelastung kurzfristig zu senken. Darüber hinaus werden acht Luftreinhaltepläne aufgestellt, deren Maßnahmen sich gegen zu hohe Partikel- und NO2-Belastungen vor allem in Innenstädten richten. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen eine langfristige Einhaltung der Grenzwerte sicher stellen. Maßnahmenschwerpunkte in den Plänen liegen im Bereich der technischen Optimierung von Fahrzeugen, der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrslenkung bzw. Umverteilung des Straßenverkehrs. In diesem Maßnahmenbereich finden sich insbesondere Lenkungsmaßnahmen für den Lkw-Verkehr. Allerdings sind gerade auch dort Sekundäreffekte in Form von Verdrängungen des Verkehrs auf andere Straßen zu erwarten. Damit Entlastungen durch technische Verbesserungen nicht durch den Anstieg der Verkehrsmenge überkompensiert werden kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass auch Strategien zur Reduzierung der Verkehrsmenge motorisierter Verkehrsmittel Etc.
Das Projekt "Erlebniswelt Mobilität Aachen - Gemeinsam die Zukunft erfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von e.GO Mobile AG durchgeführt. Motivation und Vorgehen: Als zunächst noch lokal verankerte Initiative adressiert die Erlebniswelt Mobilität Aachen zentrale Themenfelder im Schwerpunktbereich gesellschaftlicher und technologischer Aspekte neuartiger Mobilitätskonzepte. Die angestrebten Ziele im Rahmen der Initiative gewinnen insbesondere vor dem Hintergrund des nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrages (Zeitrahmen: 2017-2022) und in Anbetracht der momentanen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen zum Problemfeld der innerstädtischen Luftqualität und Verkehrsverdichtung in Aachen eine besondere Bedeutung. Die Erlebniswelt Mobilität Aachen geht dabei mit dem Ziel einer technologieübergreifenden Demonstrations-, Erprobungs- und Integrationsplattform für Bürger, Stadt und Projektpartner als Leuchtturmprojekt voran. Forschungsziele: Elektromobilität, Luftreinhaltung und Klimaschutz: In der Erlebniswelt Mobilität Aachen werden konkrete Konzepte aus der Zukunft der Elektromobilität im Individualverkehr und im ÖPNV durch gezielte Darstellung in einem Demonstrations- und Erprobungsbetrieb erfahrbar gestaltet. Unterstützende Technologien für die Verbreitung und Durchsetzung der Elektromobilität, wie beispielsweise das Spektrum der Ladetechniken und deren Integration in die Stadt und den persönlichen Alltag der Bürger, werden dabei im Themenfeld neuer Antriebssysteme begleitend betrachtet. Zusätzlich werden in mehreren Ladeinfrastruktur-Workshops mit internen und externen Partnern aus Forschung, Industrie und öffentlichen Institutionen die Perspektiven der Technologie und flächendeckenden Bereitstellung dieser Ladetechniken in den Mittelpunkt gerückt. Neben der direkten Demonstration und Erprobung der betrachteten Techniken im Stadtgebiet wird unterstützend auch auf physische Orte der Begegnung gesetzt. Im Rahmen dessen ist ein Popup-Store im Innenstadtkern der Stadt Aachen geplant. Hier soll den Bürgern Hintergrundinformationen gegeben und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger angeboten werden. Neben dieser physischen Anlaufstelle wird zudem eine digitale Plattform geschaffen um beispielsweise auch soziale Medien als Kommunikationsinstrument zu nutzen. Digitalisierung, Mobilitätszugang und Intermodalität: Im Verlauf der Erlebniswelt Mobilität Aachen sollen zunächst Daten zum lokalen Mobilitätsverhalten und zur Verkehrsführung in Aachen mit der Unterstützung verschiedener Partner erhoben werden. Infrastruktur, Vernetzung und Automatisiertes Fahren: In der Erlebniswelt Mobilität Aachen sind in einem offenen Konzept unter der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel gleichermaßen der Individualverkehr und der ÖPNV verankert und adressiert. (Text gekürzt)
Das Projekt "Informations- und Dialogprozess der ExxonMobil über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie (F-T) für die Erdgasgewinnung - Regionalökonomische Auswirkungen der unkonventionellen Erdgasförderung (Hydraulic Fracturing) - Vorstudie im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses der ExxonMobil über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der F-T für die Erdgasgewinnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. Ziel des Projekts waren die Identifikation der potentiell durch die Technologie des Hydraulic Fracturing betroffenen regionalen, ökonomischen Akteursgruppen. In einem zweiten Schritt wurden anschließend die denkbaren Effekte auf die einzelnen Akteursgruppen diskutiert. Abschließend entstand so ansatzweise eine Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten des Hydraulic Fracturing. Die Regionen, die der Vorstudie beispielhaft zugrunde liegen, waren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Erfahrungen in Deutschland mit der Technologie des Hydraulic Fracturing deutlich geringer sind als zum Beispiel in den USA. Dennoch wurde klar, dass die betroffenen Regionen vor allem über steuerliche Zuwendungen profitieren könnten. Es ist jedoch denkbar, dass den steigenden Steuereinnahmen finanzielle Einbußen der übrigen regionalen, ökonomischen Akteursgruppen gegenüberstehen. Ein exakter Saldo für einzelne Regionen konnte in der kurzen Zeit des Projekts und aufgrund der vielen Unklarheiten in Bezug auf die tatsächliche Ausprägung des Hydraulic Fracturing in Deutschland nicht vorgenommen werden. Im Vorfeld der Ansiedlung dieser Technologie wäre eine möglichst genaue Prüfung der regionalen Effekte jedoch unbedingt sinnvoll.
Origin | Count |
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Bund | 39 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 24 |
Taxon | 12 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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Deutsch | 40 |
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Resource type | Count |
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