"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
In diesem Jahr hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) neue Spezialfahrzeuge in Betrieb genommen, die im Umwelt- oder Bevölkerungsschutz bei Schadens- und Gefahrenfällen zum Einsatz kommen. Nun errichtet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) eine Halle für die neuen LKW mit hoch sensibler Ausstattung. Nachdem die Baustelle am LANUK-Standort Essen eingerichtet wurde, konnten die Tiefbauarbeiten pünktlich Anfang November starten. Das neue Gebäude mit einer Fläche von rund 280 Quadratmetern hat nicht nur Platz für drei speziell ausgerüstete Sondereinsatzfahrzeuge, sondern bietet auch Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUK NRW. Vor der eingeschossigen Halle in Stahlkonstruktion wird zusätzlich ein Waschplatz für die Fahrzeuge und ein Bereich für spezielle Luftqualitätsmessungen entstehen. Besondere Anforderungen Die sensible Technik an Bord der Fahrzeuge stellt besondere Anforderungen an den Bau der funktionalen Halle. In den Fahrzeugen des LANUK-Sondereinsatzes stehen unterschiedliche Instrumente zur Messung von Luftschadstoffen bereit. Fest installierte und mitgeführte Messtechnik muss sofort einsatzbereit sein, wenn die LANUK-Fachleute zu Bränden, Stofffreisetzungen oder anderen Ereignissen mit möglichen Umweltschäden gerufen werden. Sie können damit mehr als 1.000 Stoffe messen oder Proben mit einem Spezialmikroskop mehr als 100.000-fach vergrößern, um gefährliche Bestandteile zu identifizieren. Zur Bestimmung zahlreicher Stoffe befindet sich weitere mobile Messtechnik an Bord. Aufgrund der sensiblen Technik in den Fahrzeugen darf die Temperatur in der Halle nicht unter sieben Grad Celsius sinken. Die Überwachung dieser Grenztemperatur wird durch eine spezielle Sensorik im Gebäude erfolgen. Eine moderne Wärmepumpe sorgt für die entsprechende Wärmeversorgung des Neubaus. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert, die jährlich rund 54.000 Kilowattstunden klimafreundlichen Solarstrom produziert. Die Leistung der 120 Module wird direkt vor Ort genutzt. Überschüssiger Strom wird eingespeichert und für die Versorgung der Spezialfahrzeuge genutzt. Ergänzend wird eine LED-Beleuchtung installiert, um eine energieeffiziente Beleuchtung sicherzustellen. Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden und einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern verantwortet der BLB NRW eines der größten Immobilienportfolios Europas. Seine Dienstleistungen umfassen unter anderem die Bereiche Entwicklung und Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien. Darüber hinaus plant und realisiert der BLB NRW im Rahmen des Bundesbaus die zivilen und militärischen Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein-Westfalen. Der BLB NRW beschäftigt mehr als 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an acht Standorten. Weitere Informationen unter www.blb.nrw.de Fotos in druckfähiger Qualität stehen Ihnen zum Download hier zur Verfügung: https://membox.nrw.de/index.php/s/aaBS16wyxhZwy5t Passwort: blbnrw BLB NRW, Niederlassung Duisburg Presse und Kommunikation Liane Karsten Mail: presse(at)blb.nrw.de Tel.: +49 203 987 11605 Mobil: +49 152 2269 5605 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW Pressestelle Birgit Kaiser de Garcia Mail: pressestelle(at)lanuk.nrw.de Tel.: +49 2361/305-1860 www.lanuk.nrw.de zurück
Dieser Datensatz enthält die gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes NRW zu erstellenden Wasserversorgungskonzepte der Gemeinden in NRW, deren Ziel es ist, die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zu gewährleisten. Diese Konzepte sollen die aktuelle Versorgungssituation jeder Gemeinde und deren zukünftige Entwicklung darstellen und müssen alle sechs Jahre aktualisiert werden. Die Vorlage der Konzepte erfolgt seitens der zuständigen Bezirksregierung.
<p>Abfallmengen<strong> in Tonnen</strong> bezogen auf das Jahr 2019. Entsorgt in der Stadt Köln.</p> <p>Datenherkunft: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/glossar.php?id=abila&link=1&rueck=beenden">ABILA</a> - Kommunale Abfallbilanzen<br /> Quelle: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/">http://www.abfall-nrw.de/aida/</a></p> <p>Unter der angegebenen Quelle finden Sie auch Daten bezogen auf weitere Gebietskörperschaften, Kreise und Städte.</p> <p>Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - <a href="http://www.lanuv.nrw.de/" target="_blank">LANUV</a></p> <p>AVV-Abfallarten die mit * gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle.</p>
Seit 2023 wird aus den Luftbildern zusätzlich ein 3D-Mesh für NRW produziert. Ein 3D-Mesh ist eine aus Luftbildinformationen erzeugte Darstellungsform eines 3D-Oberflächenmodells. Es stellt die Geländeoberfläche inklusive Vegetation, Bebauung und weiterer künstlicher Objekte (z.B. stehende Autos) dar. Hierzu werden benachbarte dreidimensionale Punkte aus der Bildkorrelation der orientierten Luftbilder zu einem Netz (engl. Mesh) verbunden. Die Mesh-Oberfläche wird danach mit den zugrundeliegenden Luftbildern texturiert. In den letzten Jahren entstanden im kommunalen Kontext 3D-Stadtmodelle, die als Planungsgrundlage u.a. für räumliche Analysen im dreidimensionalen Raum und für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Das 3D-Mesh von Geobasis NRW wird für die gesamte Landesfläche von NRW erzeugt und stellt ein realitätsgetreues Modell zum Erhebungszeitpunkt dar. Es dient als effiziente Alternative zu Schrägluftbildern und eignet sich als Datengrundlage für digitale Zwillinge. Nutzungsmöglichkeiten: Erkundung für die Fortführung der Amtlichen Basiskarte,Planungsgrundlage (z.B. bei Stadtplanung, bei der Denkmalpflege, im Umweltmanagement),Hilfestellung für den Katastrophenschutz, die Wirtschaftsförderung oder den Tourismus,Visualisierung von computergestützten Analysen (u.a. zu Hochwassersimulationen, Sichtachsen, Schattenwurf, Lärmausbreitung oder Windströmungen),Verwendung in der 3D-Navigation,Immobilienbranche,Öffentlichkeitsarbeit
<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 5: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 86 (Az.: 43.0084/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0084/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Der Datensatz zur „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein Westfalen 1:350.000“ gibt in Bezug auf die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ den Grad der Erdbebengefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen genau an. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 4988 |
| Europa | 402 |
| Kommune | 2823 |
| Land | 69998 |
| Wirtschaft | 2029 |
| Wissenschaft | 146 |
| Zivilgesellschaft | 949 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 67690 |
| Ereignis | 53 |
| Förderprogramm | 1828 |
| Hochwertiger Datensatz | 62 |
| Taxon | 123 |
| Text | 1307 |
| Umweltprüfung | 417 |
| WRRL-Maßnahme | 31 |
| unbekannt | 1932 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2976 |
| offen | 69928 |
| unbekannt | 538 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 73403 |
| Englisch | 766 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 67516 |
| Bild | 81 |
| Datei | 594 |
| Dokument | 2026 |
| Keine | 2247 |
| Unbekannt | 265 |
| Webdienst | 519 |
| Webseite | 68916 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 11060 |
| Lebewesen und Lebensräume | 73442 |
| Luft | 6350 |
| Mensch und Umwelt | 73129 |
| Wasser | 69813 |
| Weitere | 71504 |