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Alarm am Gasmarkt

Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas, Wahrscheinlichkeit des Alarmstufenszenarios, Beurteilung potenzieller Preisanpassungen, Berücksichtigung sozialer Verhältnisse, Alternativmöglichkeiten, Gewährleistung der Versorgungssicherheit, alternative Lieferketten; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl

Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl Textfassung des Videos " Was würde man heute anders machen als 1886 in Tschornobyl " 1986 ereignete sich das bis heute schwerste Kernkraftwerksunglück der Geschichte. Was genau damals passiert ist, haben wir im letzten Video beschrieben. Wir stellen euch den Link noch einmal in die Videobeschreibung. Heute, 40 Jahre später, hat sich sehr viel verändert, sowohl bei den Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke als auch im radiologischen Notfallschutz. Was macht man heute also anders? Der Unfall von Tschornobyl im Jahr 1986 war das Ergebnis einer fehlerhaften Reaktorkonstruktion in Verbindung mit unzureichender Ausbildung und schwerwiegenden Fehlern des Reaktorpersonals. Im Kernkraftwerk Tschornobyl wurde ein Reaktortyp eingesetzt, den es nur in der Sowjetunion bzw. im sowjetischen Einflussbereich gab. Dieser Reaktortyp hat Konstruktionsmängel, die zu einer Instabilität, insbesondere  beim Hoch- und Runterfahren des Reaktors, führen. Außerdem gab es keinen Sicherheitsbehälter um den Reaktorkern. Aus diesem Grund wäre dieser Reaktorkern im damaligen Westen nicht zum Einsatz gekommen und wird auch nicht mehr gebaut. Es sind allerdings noch Reaktoren dieses Typs in Russland im Einsatz. Die Sicherheitsstandards wurden aber nach 1986 erhöht. Es gab natürlich auch 1986 schon Sicherheitsstandards. Zuvor schon und bis heute wird aus jedem Störfall und Unfall gelernt und die Sicherheitsstandards werden stetig weiterentwickelt und verbessert. Seit 1986 wurden sie also enorm verbessert. Bei der Katastrophe von Tschornobyl wurden allerdings die auch damals schon geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet und ganze Sicherheitsverfahren außer Kraft gesetzt. Dies lag einerseits daran, dass das Personal nicht ausreichend geschult wurde und mit den Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend vertraut gewesen ist. Es scheint außerdem zu diesem Zeitpunkt keine Fehlerkultur gegeben zu haben, sodass das Personal Bedenken nicht offen äußern konnte. Die Notfallpläne für den Schutz von Mensch und Umwelt nach einem schweren Kernkraftwerksunfall waren damals aus - heutiger Sicht - unzureichend. Das gilt sowohl für die frühen Schutzmaßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen. wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden oder Einnahme von Jodtabletten, wie auch für Vorsorgemaßnahmen wie Überwachung der Kontamination von Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die nach dem Tschernobyl-Unfall auch noch in Gebieten hätten ergriffen werden müssen, die mehr als 1000 Kilometer vom Unfallort entfernt lagen. Zum Beispiel in Süddeutschland. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen kam nicht nur wegen mangelnder Planung schleppend in Gang, sondern auch, weil die sowjetischen Behörden die Schwere des Unfalls massiv heruntergespielt haben. Die zuständigen Behörden führten die Evakuierung der umliegenden Gebiete nur zögerlich über mehr als zwei Wochen durch, sodass teilweise die betroffene Bevölkerung hohen Strahlendosen ausgesetzt war. In weiter entfernt gelegenen Gebieten, die trotzdem wegen des Unfalls stark kontaminiert waren, wurden weitere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung viel zu spät ergriffen. Das wäre vor allen Dingen eine Warnung an die Bevölkerunggewesen, Lebensmittel wie zum Beispiel Feldfrüchte, zum Beispiel Blattgemüse, oder auch Milchprodukte, nicht zu verwenden. Dies ist einer der Hauptgründe, neben der nicht erfolgten Ausgabe von Jodtabletten für die über 10.000 Fälle von Schilddrüsenkrebs bei Kindern und Jugendlichen, die in den folgenden Jahren in Belarus, der Ukraine und Russland aufgetreten sind. Heutzutage gibt es weltweit Notfallpläne, in denen die schnelle Reaktion auf radiologische Notfälle umfassend vorbereitet wird. In Deutschland werden sie im Allgemeinen Notfallplan des Bundes zusammengefasst. Zum Zeitpunkt des Unfalls gab es in Europa und der Sowjetunion noch keine flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und schon gar nicht einen internationalen Austausch dieser Messdaten, wie es heute üblich ist. In Europa gibt es heute nahezu flächendeckend Radioaktivitätsmessnetze mit mehr als 5000 Messsonden. In Deutschland umfasst das Messnetz des BfS 1.700 solcher Sonden. Über dieses Messnetz haben wir eine eigene Videoserie. Wir verlinken sie euch auch. Weil es ein solches flächendeckendes Messnetz damals noch nicht gab, konnte das Ausmaß des Unfalls damals nur sehr langsam bestimmt werden. Und so wurden auch Schutzmaßnahmen zu spät ergriffen. Eine Ausnahme bildete zwar Deutschland, das schon damals über ein dichtes Radioaktivitätsmessnetz verfügte. Allerdings war dieses für deutlich höhere Strahlungslevel ausgelegt, wie sie nach einer Nuklearexplosion in Deutschland hätten auftreten können. Und die Daten wurden damals noch nicht unverzüglich an einer zentralen Stelle zusammengeführt, so wie das heute der Fall ist. Neben der Überwachung durch Sonden gibt es heute auch die Möglichkeit, in vielen spezialisierten Laboren Umwelt- und Nahrungsmittelproben zu messen. Ein weiteres Problem war, dass es keine Zusammenarbeit bzw. Warnung an die Nachbarländer gab. Wie gesagt spielte die Sowjetunion auch die Schwere des Unfalls systematisch herunter. Heutzutage gibt es international bindende Verträge und regelmäßig getestete Verfahren, die eine unverzügliche Warnung an die Nachbarländer sicherstellen. In Deutschland waren damals die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei einem radiologischen Notfall nicht geregelt. Das führte zum Beispiel zu langen Verzögerungen und widersprüchlichen Entscheidungen, die zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung führten. Heute ist auch durch die intensive Arbeit an Notfallplänen in den letzten Jahren in diesem Bereich eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. 1986 gab es in Deutschland keine Vorbereitungen für die schnelle Einschätzung der radiologischen Situation. Das heißt für die Erstellung eines radiologischen Lagebilds. So dauerte es damals Monate, bis die radiologische Lage in Deutschland charakterisiert werden konnte. Heute ist dies eine Hauptaufgabe des Radiologischen Lagezentrums des Bundes, das es seit 2020 gibt. Die Fähigkeit dazu wird bei uns im BfS seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und regelmäßig geübt, sodass innerhalb von Stunden die radiologische Lage deutschlandweit erfasst und bewertet werden kann. Das war der letzte Teil unserer Serie rund um das Thema Notfallschutz. Den Link zur Playlist mit allen Videos findet ihr in der Videobeschreibung. Wir sehen uns hier auf dem Kanal demnächst wieder zu anderen Themen des Strahlenschutzes. Bis dahin: Bleibt gut geschützt. Stand: 02.02.2026

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Seniorenpark Eichenhof" der Gemeinde Lachendorf

Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.

Notfallplan Gas

Der Ministerrat nimmt die mündlichen Berichte der Ressorts zur Kenntnis.

Gasversorgung in Rheinland-Pfalz sichern unter dem Eindruck des Krieges

Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Rechtswissenschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Auslegung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Rechts der ionisierenden Strahlung, einschließlich Notfallschutzrecht, und der nichtionisierenden Strahlung

Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen

ERA-NET EUPHRESCO: Risikobasierte Strategien zum vorausschauenden Management invasiver, rindenbrütender Prachtkäfer (PREPSYS)

Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar. Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit). Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich. Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

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