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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Seniorenpark Eichenhof" der Gemeinde Lachendorf

Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.

Ressortforschungsplan 2023, Fragestellungen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Fragestellungen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung und Untersuchung neuer Szenarien im Rahmen von RLZ-Notfallschutzübungen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung und Untersuchung neuer Szenarien im Rahmen von RLZ-Notfallschutzübungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen

Das Projekt "Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Lehrgebiet Strahlenschutz in der Kerntechnik.

Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Das Projekt "Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

ERA-NET EUPHRESCO: Risikobasierte Strategien zum vorausschauenden Management invasiver, rindenbrütender Prachtkäfer (PREPSYS)

Das Projekt "ERA-NET EUPHRESCO: Risikobasierte Strategien zum vorausschauenden Management invasiver, rindenbrütender Prachtkäfer (PREPSYS)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, Institut für Waldschutz.Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar. Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit). Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich. Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.

Notfallplan Gas

Der Ministerrat nimmt die mündlichen Berichte der Ressorts zur Kenntnis.

Schutzmaßnahmen

Wenn eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt erfolgt, muss so weit wie möglich verhindert werden, dass Menschen diese aufnehmen oder der radioaktiven Strahlung von außen ausgesetzt werden. Die wesentliche Aufgabe der zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene ist es, die Strahlenbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Dies lässt sich durch sofortige, mittel- und langfristige Maßnahmen erreichen. Damit Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt empfohlen und umgesetzt werden können, muss die radiologischen Lage fortlaufend bewertet werden. Weiterhin ist die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und der Belastung von Lebens- und Futtermitteln erforderlich. Vor allem der Lebensmittelüberwachung, und damit auch der Kontrolle von Verboten für das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln in stark betroffenen Gebieten, kommt eine große Bedeutung zu. Denn sie dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit auch in weniger oder gar nicht direkt betroffenen Regionen. Auf Basis des jeweils aktuellen Kenntnisstands informieren die Behörden die Bevölkerung. Sie geben auch Empfehlungen, wie die Aufnahme von radioaktiven Substanzen vermieden werden kann, wie zum Beispiel: wenn möglich, für einige Zeit in geschlossenen Räumen zu bleiben, bestimmte Lebensmittel nicht zu verzehren, Obst und Gemüse aus dem eigenen Anbau nicht zu ernten. In einer Situation mit stark erhöhter Umweltradioaktivität möchte man auch selbst dazu beitragen, für den eigenen Schutz und den der Familie zu sorgen. Was kann man tun? Die Aufnahmewege für Radioaktivität unterbinden! Es gibt nur wenige Wege, über die Schadstoffe aller Art in den menschlichen Körper gelangen können. Im Wesentlichen sind dies essen, trinken und atmen. Zusätzlich können Substanzen auf den menschlichen Körper einwirken, nachdem sie sich auf der Haut abgelagert haben. Informationen dazu finden Sie hier: Prozesse in der Umwelt . Da diese Wege zum Menschen („Expositionspfade“) hinlänglich bekannt sind, hat man entsprechende Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit entwickelt. Diese kann man natürlich auch beliebig weit unterhalb von definierten Schwellen wie z.B. Grenzwerten nutzen, wenn man sich sicherer fühlen möchte. Wichtig: Die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt! Mit den nachfolgenden Maßnahmen lässt sich die Aufnahme radioaktiver Stoffe verringern oder gar verhindern, wenn man sie zum richtigen Zeitpunkt einsetzt. Vermarktungsfähige bzw. reife Produkte ernten (insbesondere Blattgemüse) Gewächshäuser schließen Gemüse-, Kräuter- und Obstkulturen abdecken Offene Futter- und Lebensmitteldepots abdecken oder abtransportieren Sandkästen abdecken Tierbestand in Stallungen oder geschlossenen Räumen unterbringen, Stallungen schließen und Lüftungen abstellen Zulauf von Zisternen unterbinden Aufenthalt im Freien vermeiden Fenster und Türen schließen, Klimaanlagen ausschalten Wenn Aufenthalt im Freien, dann Regenschutz und Gummistiefel tragen (vor allem bei Niederschlag) und vor Betreten der Wohnung ablegen Falls bei Aufenthalt im Freien ohne Schutz in den Regen gekommen: Oberbekleidung ablegen, Haare und unbekleidete Körperteile waschen Je nach Jahreszeit nicht in Oberflächengewässern wie Seen baden Kontaminiertes Regenwasser nicht verwenden Unbeabsichtigte Aufnahme von radioaktiven Stoffen über den Mund vermeiden (überlegen, was und wo man trinkt und isst; Kinder im Freien nicht am Boden spielen lassen) Keine frisch geernteten Nahrungsmittel aus eigenem Anbau verzehren Auf die Ernte verzichten oder sie verschieben Vieh nicht weiden lassen und nicht mit frisch geernteten Futtermitteln versorgen Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen, Regenwasser) nicht als Viehtränke und nicht zur Bewässerung von Anbaukulturen verwenden; kein Fischfang Notfallpläne des Landes Berlin für große radiologische Notfälle finden Sie hier: Notfallpläne des Landes Berlin . Weitergehende Informationen sind auf dem Informationsportal von Bund und Ländern zu finden sowie in der Broschüre „Radiologischer Notfall“ , herausgegeben vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Das Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder

Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) im Jahr 2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einem Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle (§§ 92–112 StrlSchG). Damit sind Bund und Länder zur Aufstellung von Notfallplänen verpflichtet und auch dazu, die in diesen getroffenen Regelungen durch regelmäßige Übungen zu erproben und zu verbessern. Bei überregionalen Notfällen , also einer großräumigen Betroffenheit des Bundesgebietes durch ein radiologisches Ereignis, bestehen übergeordnete Zuständigkeiten beim Bund. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ Bund ) würde in solchen Fällen das radiologische Lagebild erstellen und fortschreiben und die Länder damit versorgen. Im radiologischen Lagebild werden alle relevanten Informationen zu Art, Umfang und zu erwartender Entwicklung der radiologischen Lage aufbereitet, dargestellt und bewertet. Zudem würde das RLZ Bund unter anderem auch die Messdienste koordinieren und bei der Information der Bevölkerung mitwirken. Ein wesentlicher Teil der Messungen sowie die operative Umsetzung von Maßnahmen wäre Aufgabe der Bundesländer. Die Zuständigkeit für die Bewältigung von lokalen und regionalen radiologischen Notfällen liegt bei den Ländern. Für regionale Notfälle sieht das Strahlenschutzgesetz aber vor, dass das betroffene Bundesland vom Bund Unterstützung erhalten kann.

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