BASE – FORSCHUNGSBERICHTE ZUR
SICHERHEIT DER NUKLEAREN ENTSORGUNG
Endlagersuche in
Deutschland: Wissen,
Einstellungen und
Bedarfe (EWident II)
Zwischenbericht zu den Ergebnissen der Erhebung 2024
Vorhaben 4723F00201
AUFTRAGNEHMER:IN
aproxima
Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung
Weimar mbH
Sebastian Götte, Dr. Yvonne Ludewig
Endlagersuche in Deutschland: Wissen,
Einstellungen und Bedarfe (EWident II)
Zwischenbericht zu den Ergebnissen
der Erhebung 2024
Dieser Band enthält einen Ergebnisbericht eines vom Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung in Auftrag gegebenen Untersuchungsvorhabens. Verantwortlich für den
Inhalt sind allein die Autor:innen. Das BASE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die
Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie die Beachtung privater Rechte Dritter.
Der Auftraggeber behält sich alle Rechte vor. Insbesondere darf dieser Bericht nur mit seiner
Zustimmung ganz oder teilweise vervielfältigt werden.
Der Bericht gibt die Auffassung und Meinung der Auftragnehmer:in wieder
und muss nicht mit der des BASE übereinstimmen.
BASE-004/25
Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URN:
urn:nbn:de:0221-2025020550244
Berlin, Februar 2025
Impressum
Bundesamt
für die Sicherheit
der nuklearen Entsorgung
(BASE)
BA S E – F O RS C H U N G S B E R I C H T E ZU R
S I C H E R H E I T D E R N U K L E A R E N E N TS O R G U N G
Auftragnehmer:in
aproxima Gesellschaft für Markt- und
Sozialforschung Weimar mbH
Sebastian Götte, Dr. Yvonne Ludewig
030 18432–0
www.base.bund.de
Stand: Februar 2025
GZ: F 2 – BASE – BASE62120/4723F00201#07
SEBASTIAN GÖTTE, DR. YVONNE LUDEWIG
(APROXIMA)
Endlagersuche in Deutschland: Wissen,
Einstellungen und Bedarfe (EWident II)
Zwischenbericht zu den Ergebnissen der Erhebung 2024
Weimar, den 19. Februar 2025
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich.
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert.
Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig:
- Zentrale Orte
- Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen,
- Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle
- Vorranggebiete Straßen
- Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen
- Vorranggebiet Verkehrsflughafen
Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar.
Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000).
Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen.
Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels.
Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement.
Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
ID: 5043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.11.2018 hat die EnBW Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim die Aufbewahrung von einem Nicht-Standard-Brennelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor ® V/19 beantragt. Erweitert wurde der Antragsgegenstand mit Schreiben vom 02.12.2021 um die Aufhebung von kritikalitätsbedingten Teilbeladungen und mit Schreiben vom 15.05.2023 um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Änderungsvorhaben durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Neckarwestheim Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 27.05.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Dokument Dokument Endfassung UVP-Vermerk GKN Nicht-Standard-BE_27.05.2025_zur_Veröffentlichung.pdf
Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.