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Labor für Künstliche Intelligenz und Big Data am Umweltbundesamt gestartet

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesumweltministerin Lemke und UBA-Präsident Messner geben Startschuss für neuen Experimentierraum zur Analyse von Umweltdaten Bundesumwelt- und -verbraucherschutzministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamts (UBA) Prof. Dr. Dirk Messner haben heute das Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data (KI-Lab) am UBA eröffnet. Das KI-Lab soll Grundlagen schaffen, um mit Künstlicher Intelligenz (KI) die Analyse großer Mengen von Umweltdaten (Big Data) stärker zu vereinfachen. Alle Behörden im Umweltressort werden das KI-Lab für ihre Arbeit nutzen, das heute seine Arbeit aufnimmt. Steffi Lemke, Bundesumwelt- und -verbraucherschutzministerin: „Die Potentiale von KI und Big Data sind immens – auch für den Schutz von Umwelt, ⁠ Klima ⁠ und Natur. Sie auf nachhaltige Weise zu heben, ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe und gehört zu verantwortungsvoller Digitalisierung. Das neue KI-Lab ist innovativ und ermöglicht den Behörden des Umweltressorts, passgenaue Anwendungen für Herausforderungen zu entwickeln – zum Beispiel für die effizientere Auswertung von Satellitendaten, um den Ausbau von Wind- und Sonnenstrom besser planen zu können. Diese Anwendungen sollen die Arbeit der Behörden unterstützen und das Verständnis von Problemen, Lösungen und Zusammenhängen im Umweltbereich sowohl bei den Behörden selbst als auch in der Öffentlichkeit verbessern. Das hat Modellcharakter.“ ⁠ UBA ⁠-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Digitale Transformation und künstliche Intelligenz sind ein Paradigmenwechsel auch im Umweltschutz. Wir werden Umweltdaten künftig völlig anders und auch besser analysieren können. Dazu müssen wir neue datenwissenschaftliche Methoden für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung nutzen und Kompetenzen im gesamten Umweltressort aufbauen. Sonst werden wir nicht Schritt halten bei der so wichtigen Verwaltungsdigitalisierung. Unser Anwendungslabor ist dafür ein einmaliger Experimentier- und Gestaltungsraum für die Analyse von Umweltdaten.“ Das KI-Lab nutzt datenwissenschaftliche Methoden und Technologien, um die heterogenen, komplexen und bisher oft schwer zugänglichen Datenbestände in der Umweltverwaltung besser zu verwerten. Das umfasst Erdbeobachtungs- und Messdaten, Prozessdaten für eine Verwaltungs- und Vollzugsoptimierung und viele andere weitere Umwelt-, Natur- und Strahlenschutzdaten. Erste Beispiele für die mögliche Anwendung von KI sind etwa das Identifizieren von Wind- und Photovoltaik-Anlagen in Satellitendaten für eine bessere Planung. Auch lassen sich illegal in Online-Handelsplattformen angebotene und geschützte Tier- und Pflanzenarten besser aufspüren. Mit dem KI-Lab können alle Behörden des Umweltressorts KI-Anwendungen auf Basis von Umweltdaten entwickeln – neben dem UBA sind dies das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Das KI-Lab ist eine Initiative im Rahmen der Umweltpolitischen Digitalagenda des ⁠ BMUV ⁠ und Teil des BMUV 5-Punkte-Programms „Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima“. Hierfür stehen aus Mitteln des Konjunktur- und Zukunftspaketes der Bundesregierung (2021) 26,4 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden rund 30 Mitarbeitende, zunächst befristet bis 2025, an den Standorten Leipzig, Berlin und Dessau-Roßlau beschäftigt. Das KI-Lab legt besonderen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Daten und entwickelt Lösungen zur ressourcenschonenden Nutzung von KI und Big Data (Responsible & Green AI). Dabei stehen verschiedene Aspekte nachhaltiger Software im Raum: Vom möglichst energieeffizienten Einsatz der Hardware über passgenaue und ethische Auswahl der Daten und Algorithmen, bis zur Verwertbarkeit durch dritte im Rahmen von Open-Source. Das KI-Lab arbeitet aktuell daran, wirkungsvolle nationale und internationale Netzwerke und Kollaborationen zum Thema KI und deren Nutzung im Umweltressort zu etablieren. Ziel ist es, im gesamten Umweltressort methodisch und technisch relevante Kompetenzen aufzubauen. Die Behörden wollen voneinander lernen und so der digitalen Transformation in der Umweltverwaltung Anschub geben.  „Wir arbeiten bei der Umsetzung von Beispielanwendungen (Use Cases) mit ganz unterschiedlichen Expertinnen und Experten aus dem Umweltressort eng zusammen: von der Meeresforschung, über Strahlenschutz bis hin zur Atmosphärenphysik im urbanen Raum. Es ist uns ein Anliegen, dass das KI-Lab sowohl eine Wirkung nach außen entfacht, als auch ins eigene Haus wirkt.“  so Robert Wagner, Leiter des KI-Lab am UBA.

Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.

Finanzierung des Atomausstiegs neu geregelt

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs neu. Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2017 grünes Licht gegeben. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" in Kraft getreten. Es soll die Finanzierung des Atomausstiegs bei Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherstellen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Die Kommission hatte die Empfehlungen partei- und gesellschaftsübergreifend erarbeitet und einstimmig beschlossen. Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Kernkraftwerksbetreiber leisten Einzahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds in Höhe von rd. 24 Milliarden Euro

Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.

Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung verabschiedet

Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, das die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umsetzt. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der KFK um und teilt die Verantwortung zwischen Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund auf. Die Betreiber der Kernkraftwerke bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Die Betreiber werden dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese werden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Der Fonds ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert. Er vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Die Betreiber werden verpflichtet, einen auf den im Gesetz vorgesehenen Zahlungsstichtag anzupassenden Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent können die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden.

BMUB beteiligt Öffentlichkeit beim Programm für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle

Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.

Bundeskabinett beschließt umfassendes Konzept zur Entsorgung des Atommülls

Am 12. August 2015 beschloss das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur verantwortungsvollen und sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Als Grundlage für die Erstellung dieses Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Strategische Umweltprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit voran. In diesem Rahmen konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Entwurf Stellung nehmen. Mit dem Beschluss des Nationalen Entsorgungsprogramms kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht entsprechend den Vorgaben der EU nach, ein solches Programm aufzustellen und dieses fristgerecht bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission zu übersenden.

Nuklear-Entsorgungsfonds errichtet

Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.

Karlsruher Institut für Technologie richtet Kompetenzzentrum Rückbau ein

Am 25. Februar 2015 teilte das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dass es ein Kompetenzzentrum Rückbau gründet, um das vorhandene einzigartige Know-how zum Rückbau kerntechnischer Anlagen zu sichern und praxisbezogen zu vertiefen. Neben innovativen Rückbautechnologien gehören die radiologische Charakterisierung kontaminierter Anlagenteile, die Dekontamination, der Strahlenschutz, das Management komplexer Prozesse und die interdisziplinäre Technikfolgenabschätzung zu den zentralen Themen. Das Kompetenzzentrum Rückbau des KIT ist Teil des Helmholtz-Programms Nukleare Entsorgung und Sicherheit sowie Strahlenforschung (NUSAFE).

Radioaktive Abfälle im Nordatlantik. Radioactive Waste in the North-East Atlantic Ocean

Der vorliegende Bericht gibt einen historischen Überblick über die Entsorgung schwach radioaktiver Abfälle (d.h.Abfälle, die einen niedrigen Gehalt an radioaktiven Stoffen aufweisen und daher beiHandhabung oder Transport keiner speziellen Abschirmung bedürfen) imNordostatlantik; und Aufschluss darüber, ob die damalige Entsorgung schwach radioaktiver Abfälle in derTiefsee die Gesundheit des Menschen oder die Meeresumwelt schädigen kann. // This report provides a historical overview of the disposal of low-level radioactive waste (i.e. waste that has a low level of radioactivity and so does not normally require special shielding during handling or transport); and whether historical disposal in the oceans of low-level radioactive waste could harm the marine environment of human health.

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