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Invasive Tierarten in Rheinland-Pfalz am Beispiel Nutria

Ausbreitung des Nagetiers Nutria (auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt), Nutria-Schäden in Landwirtschaft, an Regenrückhaltebecken, an Bachufern und an Deichen, Ausbreitung von invasiven Tierarten, Bedrohung für Artenvielfalt, Maßnahmen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Grundlagen der intensivierten Bejagung von Nutria, Waschbär und Marderhund sowie Kontakte zum Landesjagdverband im Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH) sowie das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).Der Antrag begründet sich auf den Beschluss vom Mai 2026 zur Bereitstellung von 50.000 Euro Landesmitteln für eine intensivierte Fallenjagd auf invasive Arten. Ausweislich der ministeriellen Daten stieg die Jagdstrecke bei Nutrias von 1.343 Tieren (Jagdjahr 2021/22) auf 15.894 Tiere (Jagdjahr 2025/26). Da laut behördlicher Auskunft in den vergangenen fünf Jahren gleichzeitig kein einziger Schaden an Deichen dokumentiert wurde, drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Ermessen rein auf ein politisch proklamiertes „Präventionsparadoxon“ gestützt wird (Bejagung zur Vorbeugung von Schäden, deren potenzielles Eintreten mangels lokaler Datenerhebung unbewiesen ist).Ich bitte daher um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Sachverhaltsermittlung, empirische Datenbasis und die Jagdstatistik als SteuerungsgrößeIch bitte um Übersendung aller behördlichen Vermerke, Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken aus den Jahren 2021 bis einschließlich Juni 2026, die als Grundlage für den Beschluss dienten.Liegen den Ministerien – abseits der reinen Jagdstrecke von 15.894 erlegten Nutrias im Jagdjahr 2025/26 – empirische Daten vor, die belegen, dass der drastische Anstieg der Abschusszahlen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Gesamtpopulation führt und nicht (im Sinne der kompensatorischen Überkompensation) das Populationswachstum weiter beschleunigt?Aus welchen behördlichen Dokumenten geht hervor, dass konkrete Gefahren oder Schäden an Landesschutzdeichen, Binnendeichen oder wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Nutrias im genannten Zeitraum statistisch erfasst wurden? Falls keine Daten von den Unterhaltungsträgern (z. B. Wasser- und Bodenverbänden) erhoben wurden: Auf welcher dokumentierten Tatsachenbasis wird die rein präventive Notwendigkeit rechtlich begründet? 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abgrenzung zum rechtlich unzulässigen „Handeln ins Blaue hinein“ Ich bitte um Bereitstellung von Dokumenten zur gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme.Inwieweit wurde wissenschaftlich geprüft, ob eine intensivierte Bejagung ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt, wenn biologische Erkenntnisse nahelegen, dass erhöhter Jagdruck den Fortpflanzungstrieb und die Fitness der Folgegenerationen steigert?In welchen Dokumenten wurden mildere, bauliche Alternativmaßnahmen (z. B. physische Deichsicherungen durch Gittermatten im sensiblen Binnenland-Vorland-Bereich) im Rahmen des behördlichen Ermessens mit der Fallenjagd abgewogen? 3. Dokumentation von Dienst- und Fachkontakten zum Landesjagdverband (LJV SH) im Jahr 2026 Zur Überprüfung, ob der Verordnungsbeschluss frei von sachfremden Erwägungen und einseitiger Lobbyprägung erging, bitte ich um Bereitstellung aller Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen, Agenden und Teilnehmerlisten bezüglich aller offiziellen und informellen Termine der Ministerleitung sowie der Fachreferate beider Häuser mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis heute. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung folgender Termine:Austausch im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (Januar 2026),Abstimmungen zum gemeinsamen „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz“ (Frühjahr 2026),Teilnahme und Rede am Landesjägertag in Neumünster sowie der Schirmherrschaft für den Hubertus-Cup (April 2026),Fachliche Abstimmungen zur Ausgestaltung und Vergabe des 50.000-Euro-Förderprogramms für die Fallenjagd (Mai 2026).

Aufhebung der Schonzeit für Waschbären und Nutrias in Berlin

Bitte beantworte Sie mir folgende Frage: Die am 22.8.25 verkündete Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten verlangt die ausnahmslose Einhaltung der Grundsätze des Elterntierschutzes. sowohl bei der Bejagung der Waschbären als auch von Nutria in der Zeit, die bisher als Schonzeit galt. Wie wollen Sie gewährleisten, dass keine tragenden oder säugenden/führenden Muttertiere erlegt werden? Denn das würde zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und die allgemeine Jagdethik führen. Das Geschlecht kann bei beiden Tierarten, bei denen es keinen (Waschbär) bzw. nur einen minimalen, unzuverlässigen Geschlechtsdimorphismus (Nutria) gibt, und das Geschlecht bzw. der Zustand tragend oder nicht tragend , führend, laktierend oder nicht führend, laktierend NUR UND EINZIG bei unter Narkose auf den Rücken gedrehten Tieren eindeutig bestimmt werden, da sowohl Hoden als auch Penis unter der Haut versteckt liegen. Das in der VO erwähnte "hohe Qualifikationsmaß der Jägerschaft" kann eine Narkose nicht ersetzen. Wie also soll die ausnahmslose Einhaltung des Elterntierschutzes - die Bedingung der Bejagung nach dieser VO - gewährleistet werden?

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Röhrlinge, Flechtenbewohnenden Pilze, Brandpilze und Blätterpilze. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Zikaden, Netzflügler, Wildbienen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Myocastor coypus (Molina, 1782) Nutria Säugetiere Nicht bewertet

Die Art ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, wenn die Schädigung naturschutzfachlich bedeutsamer Wasser- und Ufervegetation und von gefährdeten heimischen Großmuscheln sowie Brutbeständen wassergebundener Vogelarten zu befürchten ist (vgl. Helm & Pier 2018).

„Wir nehmen die Sorgen der Anrainer sehr ernst und setzen den Schutz der Deiche um“

Oldenburg. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Zuletzt hatte Mitte November der Einbruch eines Biberbaus am Huntedeich im Bereich Achterdiek für Aufsehen gesorgt. Der Biber hatte sich hier von der Wasserseite aus bis unter den auf der Deichkrone befindlichen Weg gegraben – und von dort aus weiter in den binnenseitigen Deichkörper. Zwar habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Durchbruchs bestanden, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betont. In diesem Abschnitt des Deiches sorgt auf der Landseite zusätzlich eine Spundwand für Sicherheit. Zudem ist bereits einen Tag nach seiner Entdeckung der vom Biber geschaffene Hohlraum im Deich durch die Hunte-Wasseracht mit bindigem Bodenmaterial verfüllt und gesichert worden. „Dennoch unterstreicht der jüngste Vorfall noch einmal eindrücklich die enormen Herausforderungen, welche die in der jüngeren Vergangenheit in der Region zugenommene Nutria- und Biberaktivität für den Hochwasserschutz mit sich bringt“, so Armin Heine, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN Brake. Der Landesbetrieb ist für den Hochwasserschutz in diesem Bereich zuständig. Bereits seit einiger Zeit sind die Hochwasserexperten in der Thematik aktiv und mit geeigneten Maßnahmen befasst. Ziel des NLWKN ist es, ganz im Sinne der gegenwärtig auf landesweiter Ebene laufenden Überlegungen am „Runden Tisch Biber“ des Umweltministeriums, gemeinsam mit der Hunte-Wasseracht, den zuständigen Naturschutzbehörden – dem Kreis und der Stadt Oldenburg – sowie örtlichen Naturschutzverbänden eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Hierzu besteht bereits seit längerer Zeit ein enger fachlicher Kontakt. Denn Fakt ist auch: Biber gehören im Gegensatz zu Nutria, die ebenfalls entlang der Hunte aktiv sind, zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres aktiv vergrämt oder abgefangen werden. Nach der letzten landesweiten Kartierung im Winter 2018/19 liegt die Gesamtpopulation der Biber in Niedersachsen bei etwa 500 Tieren, die sich auf vier Verbreitungsschwerpunkte sowie einige Einzelvorkommen beziehen. Das Stadtgebiet von Oldenburg zählte bisher nicht dazu. „An vielen Gewässern in Deutschland bereitet die langsame Rückkehr des Bibers in der Regel keine größeren Probleme und hat sogar sehr positive Effekte auf die Gewässerlandschaft – etwa für den Wasserrückhalt in der Fläche, die Vielfalt der Gewässerstruktur oder den Artenreichtum. Hier in Oldenburg, wo die Deiche unmittelbar bis an das Ufer heranreichen und der Stauwasserspiegel der Hunte in weiten Teilen mehr als zwei Meter über dem angrenzenden Gelände liegt, ist die Situation allerdings deutlich sensibler“, betont Armin Heine. Beschädigungen der Hochwasserdeiche könnten im schlimmsten Fall zu weiträumigen Überschwemmungen führen und würden daher eine erhebliche Gefährdung für die Anwohner bedeuten. Um sich ein genaues Bild von der Situation und vorhandener Biber- und Nutria-Bauten zu machen, hatte der Landesbetrieb deshalb im September den Stauwasserstand in Teilen der Hunte erstmalig abgesenkt. Die dabei vom Wasser aus kartierten Bauten – insgesamt zählten die Fachleute 37 Biberbauten – sind seither dort, wo sie die Standsicherheit eines Deiches beeinträchtigen könnten, teils fachmännisch verfüllt und gesichert worden oder werden dies in den kommenden Wochen. Das alles erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Zusätzliche konkrete Maßnahmen für die gesamte Gewässerstrecke, für die der NLWKN zuständig ist, sind fest eingeplant und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt. So soll noch in diesem Winter der Startschuss für die umfangreiche Entnahme von Weichhölzern im Bereich zwischen L870 und Wasserkraftwerk Oldenburg erfolgen, um den Abschnitt für den Biber durch Wegnahme des Nahrungsangebots unattraktiv zu machen. Dabei steht vorrangig der jetzt auch durch den entdeckten Biberbau betroffene, besonders sensible Bereich Achterdiek im Fokus. Denkbar sind darüber hinaus auch weitergehende Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Bereits vor einem Jahr, nach ersten Hinweisen auf den Biber in der Region, waren bestimmte Baumstämme bis zu einer Höhe von knapp 1,20 Meter durch ein Drahtgeflecht geschützt worden, um kein attraktives Nahrungsangebot zu bieten. Einzelne Bäume waren bereits seinerzeit entfernt worden. In einer Stellungnahme unterstreicht der NLWKN, dass er im Interesse eines verlässlichen Hochwasserschutzes in sensiblen Gewässerabschnitten wie in Oldenburg weder Nutria- noch Biberbaue in den Deichen tolerieren könne. In jenen Bereichen der Hunte, in welchen es genügend Raum zwischen Ufer und Deich gibt, sollen die Biberbaue dagegen belassen werden, um nicht zusätzliche Grabaktivitäten zu provozieren. „Wir nehmen den jüngsten, durch den Biber verursachten Einbruch am Huntedeich und die verständlichen Sorgen der Anwohner sehr ernst. Entsprechend schnell hatten wir Fachleute und Baumaschinen vor Ort, um den Schaden zu bewerten und zu reparieren. Mit unseren Partnern vor Ort prüfen wir aktuell alle Optionen, die zur Verfügung stehen und machbar sind, um den Hochwasserschutz für Oldenburg auch künftig sicherstellen zu können, wie wir es in der Vergangenheit verlässlich getan haben“, betont Armin Heine. Spaziergänger, die auf den Wegen entlang der Hunte unterwegs sind, bittet der Landesbetrieb aktuell um besondere Vorsicht.

INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

Präventiver Hochwasserschutz: Biber- und Nutriabauten auf der Spur

Landkreis Oldenburg - Ab dem 14. September wird sich auf der gehobenen Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der gehobenen Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Biber- und Nutriabauten durch ein Team bestehend aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Hunte-Wasseracht und dem Diplom-Biologen und Biberexperten Herrn Stefan Ramme. Baue von Biber und Nutria in den Deichen stellen eine Gefahr für deren Standsicherheit dar. Ab dem 14. September wird sich auf der gehobenen Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der gehobenen Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Biber- und Nutriabauten durch ein Team bestehend aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Hunte-Wasseracht und dem Diplom-Biologen und Biberexperten Herrn Stefan Ramme. Baue von Biber und Nutria in den Deichen stellen eine Gefahr für deren Standsicherheit dar. „Die Absenkung macht sich im gesamten eingedeichten Verlauf der gehobenen Hunte bis zur Kampbruchbrücke in der Gemeinde Hatten bemerkbar.“, erklärt Hergen Oetken, Aufgabenbereichsleiter des NLWKN in der Betriebsstelle Brake-Oldenburg. „Dort beträgt die Absenkung jedoch nur wenige Zentimeter, während sie in Wardenburg noch ungefähr 80 Zentimeter beträgt.“ Die Eingänge zu den gesuchten Bauten liegen unterhalb der Wasserlinie und können daher beim Normalwasserstand in der Hunte in der Regel nicht erkannt werden. Erst wenn es im Deichkörper zu Absackungen käme, würden mögliche Gefahrenquellen äußerlich sichtbar werden. Besonders bei Hochwasserlagen mit entsprechend hohen Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten können vorhandene Bauten schnell weiter ausgespült werden – eine ernste Bedrohung für die Standsicherheit eines betroffenen Deichabschnitts. Die Erkundung erfolgt mit einem Boot von der Wasserseite aus und wird rund drei Tage dauern. Im Anschluss an diese Erkundung werden die Uferböschungen der gehobenen Hunte auf mögliche Schäden hin untersucht. Nach Abschluss aller Tätigkeiten wird der Stauwasserstand der gehobenen Hunte am 19. September wieder auf die gewohnte Höhe angestaut. Im September des letzten Jahres wurde erstmalig eine Absenkung des Wasserstandes in der gehobenen Hunte zur Erkundung von Biber- und Nutriabauten mit Erfolg durchgeführt. Auf der etwa zwölf Kilometern langen Gewässerstrecke wurden an insgesamt 41 Stellen Eingänge zu Biberbauen und an 20 Stellen Hinweise auf Nutriabauten festgestellt. Sämtliche Biber- und Nutriabauten, welche eine Gefährdung für die Standsicherheit der Huntedeiche darstellen, konnten rechtzeitig vor der Hochwassersaison verfüllt werden. Dadurch konnte ein wichtiger Beitrag zum Schutz der an die gehobene Hunte angrenzenden Siedlungsbereiche geleistet werden. „Die letztjährige Absenkung zeigt allerdings auch, dass die Erkundung nur eine Momentaufnahme darstellt.“, erläutert Oetken. „In der Zwischenzeit ist es an insgesamt fünf Stellen infolge der Aktivitäten des Bibers zu Einbrüchen im Deichkörper gekommen. Die Biber im Bereich der gehobenen Hunte stellen deshalb eine permanente Gefährdung für die Standsicherheit der Deiche dar.“ Vor dem Hintergrund dieser Gefährdungslage entnehmen der NLWKN und die Hunte-Wasseracht kontinuierlich Weichhölzer wie zum Beispiel Pappeln und Weiden an der gehobenen Hunte. Dadurch wird den Bibern die Nahrungsgrundlage für den Winter entzogen. Mit dieser Vergrämungsmaßnahme soll erreicht werden, dass die Biber den Bereich der gehobenen Hunte auf Dauer verlassen. Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Das Naturschutzrecht stellt den Biber unter besonderen und strengen Schutz. Nutria dagegen sind eine invasive Art und müssen zurückgedrängt werden. „Bauaktivitäten des Bibers können grundsätzlich einen wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt leisten. So bereichern Biber Gewässerlandschaften mit offenen Auen und genügend Abstand zwischen Deichfuß und Ufer. Ein Biberbau in Deichen kann aus Gründen des vorrangigen Hochwasserschutzes jedoch nicht toleriert werden, denn wir dürfen die Menschen an der gehobenen Hunte nicht gefährden", unterstreicht Oetken. Das mit einem möglichen Deichbruch verbundene Risiko ist an der gehobenen Hunte besonders groß, weil dessen Stauwasserstand in Teilen bis zu 2,50 m über dem angrenzenden Ge-lände liegt. Ein Bruch des Deiches hätte fatale Folgen und wäre mit enormen Schäden verbunden, betont Hergen Oetken: „Auch mit zeitlichem Abstand ist das Winterhochwasser im Jahres-wechsel 2023/24 und die damit verbundenen Bilder von Sandsäcken und mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sicherlich noch präsent. Sie wissen um die Notwendigkeit von sicheren Deichen zum Schutze ihres Eigentums. Wir werden auch regelmäßig über mögliche Baue von Bibern beziehungsweise Nutria informiert. Dafür bin ich sehr dankbar, da wir dann eventuelle vorhandene Gefahrenquellen umgehend beseitigen können. Zusätzlich zu den von uns durchgeführten regelmäßigen Kontrollen kann damit die Sicherheit erhöht werden.“, so Oetken. Die Absenkung des Stauwasserstandes ist im Vorfeld mit den zuständigen Behörden der Stadt Oldenburg und des Landkreises Oldenburg, dem LAVES und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmt worden. Die Wassersportvereine an der gehobenen Hunte sowie die Anbieter von Kanutouren sind ebenfalls informiert und passen ihre Aktivitäten der ungewohnten Situation an. In Höhe der Ein- und Ausstiegsstelle für Kanus unterhalb der Astruper Brücke ist während der Dauer der Maßnahme eine Absperrleine gespannt, nur bis dort kann die gehobene Hunte während der Erkundungen befahren werden.

Hunte-Staatsstrecke: Hochwasserschäden an Uferböschungen werden beseitigt

Oldenburg / Wardenburg. Das Winterhochwasser 2023/24 in der Hunte-Staatsstrecke in der Gemeinde Wardenburg (Landkreis Oldenburg) hat nicht nur Spuren im Gedächtnis der betroffenen Bevölkerung hinterlassen, sondern auch an den Uferböschungen. An einigen Stellen wurden beispielsweise Wasserbausteine, welche die Uferböschungen bei steigenden Pegelständen und der damit verbundenen starken Strömung vor Erosionen schützen sollen, von der Kraft des Wassers weggespült. Der Niedersächsische Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sorgt in diesem Bereich für sichere sowie stabile Deiche und nimmt nun in enger Zusammenarbeit mit der Hunte-Wasseracht wichtige Instandsetzungsarbeiten vor. Das Winterhochwasser 2023/24 in der Hunte-Staatsstrecke in der Gemeinde Wardenburg (Landkreis Oldenburg) hat nicht nur Spuren im Gedächtnis der betroffenen Bevölkerung hinterlassen, sondern auch an den Uferböschungen. An einigen Stellen wurden beispielsweise Wasserbausteine, welche die Uferböschungen bei steigenden Pegelständen und der damit verbundenen starken Strömung vor Erosionen schützen sollen, von der Kraft des Wassers weggespült. Der Niedersächsische Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sorgt in diesem Bereich für sichere sowie stabile Deiche und nimmt nun in enger Zusammenarbeit mit der Hunte-Wasseracht wichtige Instandsetzungsarbeiten vor. Im Zeitraum vom 14. bis voraussichtlich 25. Juli wird die Hunte-Wasseracht im Auftrag des NLWKN Schäden an der Uferböschung beseitigen. Es werden neue Wasserbausteine eingebaut und Hohlräume, entstanden durch Grabungen von Bibern und Nutrias, wieder ordnungsgemäß verfüllt. Diese waren im September 2024 sichtbar geworden. Damals war die Hunte um etwa einen Meter abgesenkt worden war, um nach Biber- und Nutriabauten Ausschau zu halten. „Die gewässerbegleitenden Deiche der Hunte-Staatsstrecke haben auf weiten Abschnitten kein Vorland und gehen direkt in die Gewässerufer über. Instabile Uferböschungen können deshalb auch die Standsicherheit der Deiche gefährden. Wasserbausteine erschweren es auch dem Biber, sich unterhalb des Wasserspiegels von der Uferböschung aus in den angrenzenden Deich zu graben“, erklärt Hergen Oetken von der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg. Der Hochwasserexperte hatte die Suche nach den Biber- und Nutriabauten eng begleitet und weiß daher genau, wo jetzt Handlungsbedarf besteht. Besonders aktiv war der Biber im Nahbereich der Frelsbrücke in der Gemeinde Wardenburg. Dort war ein Unterhaltungsfahrzeug der Hunte-Wasseracht in einen unbewohnten Biberbau eingebrochen. Damals kamen zum Glück weder Mensch noch Tier zu Schaden, aber der Handlungsbedarf wurde deutlich sichtbar. „Die Uferböschung wird jetzt in diesem Bereich wieder ordnungsgemäß hergestellt. Die Arbeiten wurden genaustens geplant und um den Materialbedarf zu ermitteln, wurden die betroffenen Bereiche von der Land- und Wasserseite aus vermessen“, so Oetken. Arbeiten machen zeitweise Sperrungen erforderlich Arbeiten machen zeitweise Sperrungen erforderlich Um die Arbeiten planmäßig umsetzen zu können, bittet der NLWKN die Bevölkerung um Mithilfe und konkret darum, den Bereich weiträumig zu meiden. Im Arbeitszeitraum können keine Fahrzeuge auf der asphaltierten Fläche zwischen der Hochwasserentlastungsanlage (Verbindung zwischen Hunte-Staatsstrecke und Osternburger Kanal) und der Oldenburger Straße geparkt werden. Die asphaltierte Fläche musste bereits am Mittwoch (9. Juli) wegen Materiallieferungen gesperrt werden. Dieser Bereich wird für die Baustelleneinrichtung und den Materialumschlag benötigt. Auf dem Abschnitt zwischen der Oldenburger Straße und der Frelsbrücke (Verlängerung der Straße Eichenallee) muss der in Fließrichtung rechtsseitig auf der Deichkrone verlaufende Deichverteidigungsweg für die Dauer der Arbeiten vollständig gesperrt werden. Zeitweise Sperrungen auf dem in Verlängerung befindlichen Abschnitt zwischen der Frelsbrücke und dem Wasserkraftwerk Oldenburg lassen sich ebenfalls nicht vermeiden, da Baustellenfahrzeuge diesen Abschnitt zur Ausfahrt nutzen müssen. Die viel genutzte Querverbindung zwischen Hundsmühlen und dem Stadtteil Kreyenbrück steht deshalb für zwei Wochen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine Umfahrung über den in Fließrichtung befindlichen linksseitigen Deichverteidigungsweg ist aber möglich.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin

Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus ( Eptesicus nilssonii ), Teichfledermaus ( Myotis dasycneme ), Biber ( Castor fiber ), Nutria ( Myocastor coypus ) und Marderhund ( Nyctereutes procyonoides ). Weiterhin wurde der Rothirsch ( Cervus elaphus ), der neuerdings gelegentlich aus Brandenburg auf Berliner Stadgebiet wechselt, in die Liste aufgenommen. Der Anteil gefährdeter Arten beträgt 44 % und liegt damit unter dem der Vorgängerliste (55 %). Der Unterschied ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige zuvor als gefährdet eingestufte Arten nun in Kategorie D geführt werden und Nord- und Teichfledermaus als seltene Gäste vorläufig ohne Bewertung blieben (Kategorie N). Aufgrund positiver Bestandsentwicklungen konnten einige Arten, u.a. Großes Mausohr ( Myotis myotis ), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ) und Dachs ( Meles meles ), in niedrigere Gefährdungskategorien gesetzt werden. Beim ursprünglich ungefährdeten Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) hat ein derartig starker Bestandsrückgang stattgefunden, dass es nunmehr als gefährdet angesehen werden muss. Die Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ), deren Bestände in den Winterquartieren ebenfalls deutlich zurückgegangen sind, wurde von Kategorie 3 auf 2 hochgestuft. Die Datengrundlage für die Einschätzung der Gefährdung war bei einer Reihe von Arten, insbesondere bei verschiedenen terrestrischen Kleinsäugern und bei der Mehrzahl der Marderartigen recht dürftig, weil sie bisher zu wenig beachtet wurden. Hier besteht für die Zukunft erheblicher Forschungsbedarf.

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