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Unterhaltungselektronik ist selten grün

UBA-Stand auf der IFA informiert über Leerlaufverluste bei Unterhaltungselektronik Vom 29. August bis 3. September ist das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Stand auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vertreten. Das UBA informiert über Leerlaufverluste bei Geräten der Unterhaltungselektronik und zeigt, wie sich Leerlaufverluste begrenzen und Strom sparen lassen. Ein Vier-Personenhaushalt benötigt im Schnitt 3600 Kilowattstunden im Jahr, davon fallen allein 440 Kilowattstunden auf den Betrieb von Elektrogeräten im Leerlauf. Dies ist der Fall, wenn Geräte in Bereitschaft - Stand-by - oder vermeintlich ausgeschaltet sind. Jährlich sind das rund 90 Euro für Geräte, die nicht im Betrieb sind. „Die IFA gibt sich umweltbewusst. ‘Grün’ ist ein Trend, mit dem sich Produkte sehr gut vermarkten lassen. Dennoch ist nicht alles umweltverträglich, was so aussieht. Es lohnt sich bei Neuanschaffungen genau hinzugucken, auch um böse ܜberraschungen bei der nächsten Stromrechnung zu vermeiden”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Wer neue Geräte kauft, sollte sich Gedanken machen, was diese verbrauchen: Spitzenreiter sind Plasmafernseher mit im Schnitt rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Dafür könnte man ein Jahr lang 15 Kaffeemaschinen betreiben. In Deutschland betragen Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros etwa 22 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das kostet mehr als vier Milliarden Euro jährlich. Anders als bei so genannter weiÃßer Ware - wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern - achten Verbraucherinnen und Verbraucher bei brauner Ware - etwa Fernseher, Stereoanlagen und Computer - weniger auf den Stromverbrauch. Für Geräte der Unterhaltungselektronik gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung des Stromverbrauches. Die „Stromsparerplakette” der Aktion „No-Energy” weist Geräte aus, die keine oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Nicht nur Technik, auch das Nutzerverhalten ist entscheidend: Die Nutzungsdauer und Zahl der Unterhaltungselektronik-Geräte steigt. Daher empfiehlt das ⁠ UBA ⁠: bei Neuanschaffungen auf die „Stromsparerplakette” zu achten, abschaltbare Steckdosenleisten zu verwenden sowie Netzteile, etwa von Handys, aus der Steckdose zu ziehen, sobald der Ladevorgang beendet ist. Und die Geräte öfter mal ausschalten. So entfallen etwa 30 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs bei Computern mit einem Flachbildschirm auf den Bildschirm selbst, es lohnt sich ihn auszuschalten, sobald er länger als drei Minuten nicht benutzt wird. Das UBA ist in Halle 7.2 a vertreten, Stand 101. 29.08.2008

Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC)

Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Durch eine kluge Auswahl der richtigen Produkte lassen sich zusätzlich Umweltbelastung und Kosten senken: Verwaltungen sollten ihre Computerarbeitsplätze mit Mini-PCs statt mit Desktop-PCs ausstatten und Notebooks nur verwenden, wenn die Computer mobil eingesetzt werden sollen. Der Bericht des Öko-Instituts und der TU Berlin liefert erstmals belastbare Zahlen zur Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus und gibt Empfehlungen, wie der Energieverbrauch in der Nutzung realistisch berechnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 66/2016.

Energieeffizienz von Wohngebäuden steigt – aber immer langsamer

Daten aus 17 Jahren zeigen Trends im Gebäudebestand Häuser und Wohnungen in Deutschland werden zwar energieeffizienter, aber die Entwicklung stagniert nahezu. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der bundesweite Daten zu Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden von 2002 bis heute ausgewertet wurden. „Sanierungen im Altbau und Neubaustandards wirken und tragen mit geringerem Energieverbrauch zum Klimaschutz bei“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Energieeffizienz der Wohngebäude ist bis etwa 2012 kontinuierlich gestiegen. Seitdem verbessert sie sich allerdings – anders als bei Mehrfamilienhäusern – bei Einfamilienhäusern kaum noch. Maria Krautzberger: „Die Politik muss jetzt schnell die richtigen Anreize setzen, vor allem für Einfamilienhäuser, damit der Gebäudesektor die Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erreicht. Dafür braucht es eine ausgewogene Mischung an Instrumenten: Ordnungsrecht, Förderung und Information.“ Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Im Gebäudebestand werden in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten ⁠ Endenergie ⁠ verbraucht – und rund 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Von 2008 bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden, bis 2030 sollen ihre CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, und bis 2050 soll sogar ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Studie bestätigt, wie gut energetische Sanierungen wirken: Nach umfassenden Sanierungen können Altbauten fast so sparsam beheizt werden wie Neubauten. Gleichzeitig gibt es auch Neubauten und sanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch – das zeigen die immer noch sehr großen Unterschiede im Energieverbrauch innerhalb dieser Gruppen. Dabei spielt auch das Nutzerverhalten eine Rolle. Die Daten zeigen auch, wieviel effizienter Sanierungen und Neubauten sein können, wenn gute Standards gewählt und die Häuser anschließend effizient betrieben werden (siehe Abbildung „Heizenergieverbrauch alter und neuer Wohngebäude“). Damit die Klimaziele für den Gebäudesektor erreicht werden, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt etwa ⁠ KfW ⁠-40- bzw. KfW-55-Standard. Darüber hinaus müssen weitere Instrumente Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherstellen. Ein breites Informationsangebot, zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, transparenten Heizkostenabrechnungen und Beratungsnetzwerken, ergänzt den Instrumenten-Mix. Das Projekt „Empirische Wohngebäudedaten“ macht die Datenbank der gemeinnützigen co2online GmbH erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Inzwischen enthält sie über eine Million anonymisierte Datensätze, die während langjähriger Beratungsarbeit mit den „Energiesparchecks“ von co2online gesammelt wurden. Die Daten wurden, unterstützt durch einen Fachbeirat, wissenschaftlich überprüft und ausgewertet. Als Kennwert für die Energieeffizienz von Wohngebäuden dient der Heizenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser, bezogen auf die Wohnfläche und bereinigt von Witterungseinflüssen. Die Besonderheit der Daten: Sie verknüpfen gemessene Heizenergieverbräuche mit detaillierten Informationen über die Eigenschaften der Gebäude. Damit lassen sich Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden in Deutschland von 2002 bis heute beschreiben und auswerten, sowohl für das ganze Bundesgebiet als auch für einzelne Bundesländer.

Umweltverträglichen Produkten gehört die Zukunft

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundespreis Ecodesign 2015 unter dem Motto „Weiterdenken“ ausgeschrieben Weiterdenken – so lautet das diesjährige Motto des Bundespreises Ecodesign, den das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) in diesem Jahr zum vierten Mal ausloben. Gesucht werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte, die durch ihre ökologische und gestalterische Qualität überzeugen und einen nachhaltigen Konsum fördern. Bis zum 27. April 2015 können innovative Produkte und Modelllösungen aus allen Designsparten eingereicht werden. Der Bundespreis Ecodesign wird in vier Kategorien vergeben. In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Zukunftweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden, Dienstleistungen und Systemlösungen in der Kategorie „Service“. In der Kategorie „Nachwuchs“ steht der Wettbewerb Studierenden, Absolventinnen und Absolventen offen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum. Dafür brauchen wir Menschen mit Ideen und unternehmerischem Mut. Mit dem Bundespreis Ecodesign wollen wir dieses Engagement unterstützen und anerkennen.“ ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Das Besondere am Bundespreis Ecodesign ist das transparente und anspruchsvolle Auswahlverfahren. Bevor die eingereichten Beiträge von der interdisziplinär besetzten Jury im Original begutachtet werden, treffen Umweltexpertinnen und -experten aus dem Umweltbundesamt und Designexpertinnen und -experten aus dem Projektbeirat eine Vorauswahl. Damit gewährleisten wir, dass nur Einreichungen ausgezeichnet werden, die sowohl hochwertig gestaltet sind, als auch herausragende Umwelteigenschaften haben.“ Aufgabe des Designs ist es nicht nur, schöne Dinge zu entwerfen. Gestalterinnen und Gestalter sind aufgefordert weiterzudenken und die Auswirkungen ihres Produktes auf die Umwelt sowie das Nutzerverhalten in ihren Entwürfen zu berücksichtigen. Mit der Entwicklung und Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) beauftragt. Bewertet werden die Einreichungen anhand einer Ecodesign-Kriterienmatrix, die von ⁠ BMUB ⁠, UBA und IDZ gemeinsam entwickelt wurde. Die Preisträger und Nominierten werden bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium am 23. November 2015 geehrt und in einer Wanderausstellung auf Messen und in Museen im Bundesgebiet präsentiert. Die Ausstellung der Preisträger und Nominierten des vergangenen Jahres wird am 16. März 2015 in Ludwigsburg eröffnet. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen statt. Werner Aisslinger (Designer mit Schwerpunkt auf Produktdesign und Architektur) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Herausgeberin des Blogs Grüne Mode, Campaignerin bei Greenpeace) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des UBA) Prof. em. Günter Horntrich (Designer, emeritierter Professor für Design und Ökologie an der Köln International School of Design) Theresa Keilhacker (Architektin mit Schwerpunkt auf nachhaltigem Planen und Bauen) Dr. Dietlinde Quack (Leiterin der Gruppe Konsum im Bereich Produkte und Stoffströme und der Verbraucher-Informationskampagne EcoTopTen.de am Öko-Institut) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB) Prof. Dr. h.c. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Schriftgestalter und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin)

Konzept zur absoluten Verminderung des Energiebedarfs: Potenziale, Rahmenbedingungen und Instrumente zur Erreichung der Energieverbrauchsziele des Energiekonzepts

Die Studie untersucht verhaltensbedingte Maßnahmen zur absoluten Energieeinsparung in Haushalten, die zusätzliche Einsparungen gegenüber bestehenden Szenarien, insbesondere „Politikszenarien VI“ erbringen könnten. Der Beitrag zu den Zielen des Energiekonzeptes wird abgeschätzt; dabei werden sowohl Investitionsverhalten als auch Nutzungsverhalten betrachtet. Da die meisten Effizienzmaßnahmen bereits in anderen Szenarien behandelt wurden, liegt ein weiterer Fokus auf ⁠ Suffizienz ⁠. Analysiert werden die Bedürfnisfelder Bauen und Wohnen, Geräte, Mobilität und Ernährung sowie das Handlungsfeld Schule und Arbeitsplatz. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2016.

Landesumweltamt NRW entwickelt „Nachhaltige Verwaltung der Zukunft“

Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Mit dem Modellprojekt „Nachhaltige Verwaltung der Zukunft“ entwickelt das LANUV ein hausinternes Nachhaltigkeitsmanagement. Die Ergebnisse können als Blaupause für andere Verwaltungen dienen. Das Projekt startet Anfang April und wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) fachlich und finanziell unterstützt. Das NRW-Umweltministerium übernimmt einen weiteren Teil der Finanzierung. Das Modellprojekt „Nachhaltige Verwaltung der Zukunft“ verbindet die Aspekte soziale Gerechtigkeit, ökonomische Vernunft und ökologische Verantwortung. Franz-Georg Elpers, DBU-Pressesprecher: „Wir freuen uns, dass sich das LANUV mit der fachlichen und finanziellen Unterstützung der DBU auf den Weg begibt, um einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der regionalen, nationalen und damit auch der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten“. Mit dem Modellprojekt wird ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement im LANUV entwickelt. NRW-Umweltminister Johannes Remmel betont: „Die Landesverwaltung muss bei ihrem eigenen Handeln mit gutem Beispiel vorangehen, wenn sie Unternehmen, Kommunen, zivilgesellschaftliche Akteure und  letztendlich auch die Bürgerinnen und Bürger zu einem nachhaltigeren Handeln bewegen möchte.“ Johannes Remmel begrüßt die LANUV-Initiative, denn sie ist ein Modellprojekt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landesverwaltung in NRW. Diese zu entwickeln hatte sich die Landesregierung im Rahmen der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie im Juni 2016 vorgenommen. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Mit Hilfe der im Projekt entwickelten Indikatoren kann zukünftig im LANUV der Fortschritt bei der betrieblichen Nachhaltigkeit messbar und damit sichtbar gemacht werden.“ In den Handlungsfeldern Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Mobilität, Beschaffungswesen, Kantinenbetriebe und Personalentwicklung werden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort konkrete Nachhaltigkeitsziele hergeleitet, Maßnahmen entwickelt und die Zielerreichung an Hand von Indikatoren und Kennzahlen überprüft. Das Nachhaltigkeitsmanagement orientiert sich dabei an den Kernelementen des EU-Öko-Audit (EMAS). Indikatoren machen Nachhaltigkeit im LANUV messbar Konkrete Indikatoren (Kennzahlen) werden kontinuierlich die Entwicklung und den Fortschritt dokumentieren, sodass regelmäßig und zeitnah nachgesteuert werden kann. Damit sollen praxisgerechte Lösungen für die verschiedenen Handlungsfelder wie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Mobilität, Beschaffungswesen, Kantinenbetriebe und Personalentwicklung erreicht werden. Die qualitativen oder quantitativen Kennzahlen und Indikatoren werden dabei in die betriebliche Datenerhebung integriert. Durch einen breiten Beteiligungsprozess zum Ziel Ein besonderer Aspekt des Modellprojektes „Nachhaltigen Verwaltung“ ist ein mehrstufiger Entwicklungs- und Beteiligungsprozess für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über zwei Jahre hinweg. Zum einen kann auf diese Weise das Fachwissen und das Engagement der LANUV-Belegschaft für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes genutzt werden, zum anderen führt die aktive Einbindung zu einer erhöhten Zustimmung in der Belegschaft. Mit dem Modellprojekt „Klimaneutrales LANUV“ wurden zusammen mit der Belegschaft bereits beachtliche Erfolge im Bereich der CO 2 -Einsparung erzielt. Der Stromverbrauch am Standort Essen konnte über ein verändertes Nutzerverhalten um über 10 % gesenkt werden. Auf der Grundlage der Projektergebnisse soll ein innovativer und vor allem lösungsorientierter Leitfaden für andere öffentliche Einrichtungen in NRW erarbeitet werden. Damit übernimmt das LANUV eine Vorreiterrolle für andere Landeseinrichtungen und Behörden. Pressemitteilung

Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion

Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der vorliegende Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden kann. Dafür wurde ein Gestaltungsvorschlag entwickelt. Der Gestaltungsvorschlag besteht in einer kompakten Darstellung aller benötigten Daten, Diagramme und Informationen, ergänzt durch Piktogramme, Tipps und Links zu weiterführenden Informationen. Damit ist er sowohl für eine monatliche Übermittlung per Post als auch für die elektronische Darstellung auf Webportalen oder in Apps anwendbar. Der Leitfaden soll Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser dienen. Quelle: Forschungsbericht

Realitätsnahe Berechnung des Energiebedarfs

Das Kurzgutachten analysiert Ursachen für Abweichungen zwischen dem normativ rechnerisch ermittelten Energiebedarf und dem tatsächlich messbaren Energieverbrauch eines Gebäudes. Nach einer Beschreibung von Ursachen und Treibern dieser Abweichungen wird die verfügbare Literatur ausgewertet. Indikative Berechungen quantifizieren die Größenordnung dieser Abweichungen. Schließlich werden Empfehlungen für realitätsnähere Standard-Randbedingungen für die energetische Bilanzierung von Gebäuden gegeben. Quelle: www.umwletbundesamt.de

Weniger E-Scooter-Chaos

Sie sind ebenso beliebt wie ärgerlich – die rund 25.000 Miet-E-Scooter in der Innenstadt. Gedacht als Ergänzung zum ÖPNV sind die Gefährte allzu oft ein gefährliches Hindernis auf Berlins Gehwegen. Aus diesem Grund hat Verkehrs- und Mobilitäts-Senatorin Manja Schreiner die Höchstzahl der gewerblich angebotenen E-Scooter nun reduziert. Ab Januar 2024 dürfen bis Ende März 2025 nur noch 19.000 Roller auf Berlins Straßen innerhalb des S-Bahnrings zum Anmieten angeboten werden. Die E-Scooter werden gleichmäßig auf die Sharing-Unternehmen aufgeteilt. Eine weitere Reduzierung ist vorbehalten, sollte sich bis zum Sommer 2024 keine spürbare Verbesserung der Ordnung auf Gehwegen einstellen. Einher mit der Reduzierung gehen auch strengere Vorschriften für die Anbieter. Sie müssen künftig: - mehr Personal für Fußpatrouillen einsetzen, die insbesondere an den Hotspots für Ordnung sorgen und die von ihren Mietfahrzeugen verursachten Gefahren für den Fußverkehr beseitigen. - ihre Mobilitätsdaten über eine digitale Schnittstelle teilen. Dies gibt Auskunft über das allgemeine Nutzerverhalten und den Umgang der Anbieter mit der Verteilung der Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. „Mikromobilität gehört zu einem modernen Verkehrs-Angebot, allerdings muss das für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geordnet und möglichst sicher sein,“ sagt Senatorin Manja Schreiner . Außerdem werden die bereits zahlreichen Parkverbotszonen um weitere sensible Bereiche ergänzt, wie z.B. rings um Einrichtungen vulnerabler Gruppen. Um das Abstellen von E-Scootern weiter zu sortieren, wird das bereits laufende Projekt zur Schaffung von anbieteroffenen Abstellflächen in Zusammenarbeit mit Jelbi fortgeführt. Diese werden bevorzugt an besonders stark belasteten Orten errichtet, wie es z.B. bereits am Brandenburger Tor und am Hauptbahnhof geschehen ist. Außerdem konnte die Senatsverwaltung im Oktober die Mobilitätsdatenplattform von Vianova beauftragen. „Mit Hilfe der Plattform, ist es uns jetzt möglich, die Nutzungsdaten aller in Berlin aktiven Mikromobilitätsfahrzeuge auf höchstem technischen Niveau zu visualisieren und zu analysieren“, so Senatorin Schreiner weiter. Mit Hilfe der über die Plattform erhobenen Daten wird außerdem bis Sommer 2024 untersucht, wie viele E-Scooter die Stadt tatsächlich braucht. Die aktuellen Sondernutzungserlaubnisse mit den Anbietern von Fahrzeugen der Mikromobilität (E-Scooter, E-Mopeds, E-Mieträder) laufen zum Jahreswechsel aus.

Pilotphase für Reinigung von Spielplätzen durch die BSR startet

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wird mit der Reinigung von bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen in Berlin betraut: Die Pilotphase auf zunächst 85 Spielplätzen in allen Bezirken Berlins startet bereits in diesem April. Über den Auftakt der Pilotphase haben sich auf dem Spielplatz Eulerstraße am heutigen Donnerstag Franziska Giffey, Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende der BSR, und Umweltsenatorin Manja Schreiner sowie die BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto informiert. In einem zweiten Schritt soll mit dem geplanten Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung im Sommer dieses Jahres die Gesamtzahl der Spielplätze, die durch die BSR dauerhaft gereinigt werden, um 50 weitere Spielplätze auf dann insgesamt 135 steigen. Das neue Angebot soll für ein sauberes, sicheres und lebenswertes Umfeld bei Spiel und Spaß von Familien und ihren Kindern sorgen – denn die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums ist für alle Beteiligten eine steigende Herausforderung. Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe : „Wir wollen ein sauberes und lebenswertes Berlin – und dass unsere Kleinsten auf sauberen Spielplätzen spielen können. Dafür ziehen Senat, Bezirke und die BSR an einem Strang. Mit dem Frühling startet die BSR neu mit der Reinigung von 85 Spielplätzen, die nicht Teil von größeren Parks sind, und das in der ganzen Stadt. Ich freue mich, dass wir dafür Mittel aus Gewinnrücklagen der BSR zur Verfügung stellen konnten. Ab Juli kann die BSR dann zusätzlich 3 Millionen Euro jährlich einsetzen, die dafür im Doppelhaushalt festgeschrieben sind. Damit entlasten wir die Bezirke und sorgen gemeinsam dauerhaft für mehr Sauberkeit auf unseren Spielplätzen.“ Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Mit dem Frühling startet die Draußen-Zeit, gerade auch auf Spielplätzen in allen Berliner Bezirken. Gerade hier sind Sauberkeit und Sicherheit ein besonders sensibles Thema. Daher ist es gut und richtig, dass die BSR jetzt auf mehr bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen als vorher die Reinigung übernehmen wird.“ Stephanie Otto, BSR-Vorstandsvorsitzende : „Ich freue mich über das Vertrauen, das wir als BSR vom Land und den Bezirken erhalten. Bei der Reinigung von Spielplätzen kommen uns besonders die Erfahrungen aus vielen Berliner Grünanlagen zugute. Ich danke allen Beteiligten, dass wir die Pilotphase so kurzfristig aufsetzen konnten, und insbesondere den Kolleginnen und Kollegen unse¬rer Straßenreinigung. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen weiteren wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Berlin. Klar ist aber auch: Stadtsauberkeit geht nur gemeinsam – wir alle tragen Verantwortung für ein lebenswertes Berlin.“ Die Frauen und Männer in Orange reinigen die Spielplätze bedarfsgerecht, d.h. in Abhängigkeit von Wetterverhältnissen, Besucherandrang und anfallenden Verschmutzungen. Grundsätzlich gilt dabei: Je schöner das Wetter, desto mehr große und kleine Besucher/-innen, desto mehr Müll – und desto mehr Reinigungskräfte. Diese Entwicklung zu mehr Abfall in Parks und sonstigen Grünanlagen ist auf den Trend zurückzuführen, den öffentlichen Raum immer stärker zu nutzen: Getränke und Speisen werden nicht mehr nur zu Hause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter auch Draußen im Grünen. Öffentliche Flächen sind zugleich Treffpunkt, Pausenraum und Erlebnisort. Nicht nur die Nutzungsintensität, sondern auch das Nutzerverhalten haben sich also geändert. Durch mehr finanzielle Mittel für Stadtsauberkeit im Doppelhaushalt 2024/2025 werden die Bezirke in die Lage versetzt, künftig mehr Parks und sonstige Grünanlagen (inkl. Spielplätze) durch die BSR reinigen zu lassen. Speziell für die Reinigung von Spielplätzen hat der Haushaltsgesetzgeber im Landeshaushalt 2024/2025 über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe jährlich 3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel kommen ab dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung im Juli 2024 zum Einsatz. In der Pilotphase kann die BSR auf zusätzliche Mittel zurückgreifen, die ihr auf Grundlage einer betrieblichen Gewinnrücklage infolge von Beschlüssen des Aufsichtsrates und der Gewährträgerversammlung der BSR zur Verfügung stehen. Die BSR säubert bereits Spielplätze, wenn diese Bestandteil einer von ihr gereinigten Grünanlage sind. Für Spielplätze außerhalb größerer Parks waren bislang grundsätzlich die Bezirke zuständig. Die neue Dienstleistung der BSR umfasst nun auch Spielplätze außerhalb von größeren Parks. Die BSR wird in der jetzt beginnenden Pilotphase vorzeitig 85 Spielplätze reinigen. Weitere 50 Spielplätze sollen nach Verabschiedung der Rechtsverordnung durch den Rat der Bürgermeister noch hinzukommen, so dass die Gesamtzahl der von der BSR gereinigten eigenständigen Spielplätze dann 135 betragen würde. Alle anderen Spielplätze verbleiben in der Verantwortung der Bezirke. Die Auswahl der Spielplätze erfolgte durch die Berliner Bezirke unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – und unter Einbindung der BSR. Kriterium war hierbei eine “besondere Bedeutung für die Stadtsauberkeit”, zum Beispiel aufgrund einer hohen Nutzungsfrequenz. Da die Bezirke zunehmend gezwungen sind, nennenswerte Anteile des ursprünglich für die gärtnerische Pflege vorgesehenen Budgets stattdessen für die Reinigung auszugeben, bringt die Übernahme der Spielplatzreinigung durch die BSR eine spürbare Entlastung für die Bezirke. Das gilt auch für Parks und sonstige Grünanlagen, von denen die BSR mit Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung (voraussichtlich im Sommer 2024) weitere in ihre Reinigungsverantwortung nehmen wird. Diese novellierte Rechtsverordnung legt fest, in welchen Bereichen (Parks, sonstige Grünanlagen inkl. Spielplätze und auch Forstgebiete) die BSR für die Reinigung verantwortlich ist. Die aktuelle Fassung listet bereits 79 Grünanlagen und 17 Forstreviere mit BSR-Reinigungsschwerpunkten auf. Für eine nachhaltige Verbesserung des Sauberkeitszustands in Grünanlagen und Forsten bleibt es zudem wichtig, dass die Reinigungstätigkeit der BSR durch konsequente ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen unverbesserliche Müllsünder/-innen flankiert wird. Liste der Spielplätze, die von den Bezirken als Bedarf gemeldet und die vorzeitig von der BSR gereinigt werden. (Hinweis: Stand April 2024, Änderungen im Verordnungsverfahren möglich)

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