Surface-towed time-domain controlled-source electromagnetic (TD-CSEM) data were acquired during expedition AL611 in the southeastern North Sea to map subseafloor electrical resistivity. The survey used a 100 m horizontal electric-dipole transmitter and two inline electric-field receivers towed at ~250 m and ~500 m offsets (SWAN system, Pestoressa et al., 2023). Transients (2 s period, 50% duty) were processed for timing alignment, transient selection and filtering, DC-offset removal, stacking, and logarithmic gating. Two-dimensional resistivity models were obtained with an extended time-domain implementation of MARE2DEM (Haroon et al., 2018; Key, 2016); parameter details are documented in the metadata. The dataset includes processed TD-CSEM inputs and inversion results both as SEGY and XYZ files with embedded positions.
Ergebnisse und Bericht der Brutvogelkartierungen 2020 und 2021 sowie der Gastvogelkartierungen 2020/2021 und 2021/2022 auf den vier Pilot- und den vier Referenzflächen an Ems und Dortmund-Ems-Kanal (DEK) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1 - 31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, Unterems-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500), Brahe (linkes Ufer DEK km 218,050 - 219,125 und km 220,900 - 221, 400) und Aschendorf (linkes Ufer, DEK km 214,000 - 215,050 und km 215,10 - 215,60).
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Ihr Sprecher mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG bitte senden Sie mir Antworten auf folgende Fragen zu: Im Bereich Hosterwald wurde in 2024/2025 eine größere Fläche (Hosterwald) von abgestorbenen Fichten geräumt. Nunmehr wird in diesem Frühjahr aufgeforstet. Ich frage die Gemeinde: 1. Mit welchen Kosten (brutto) war der Einschlag, die Aufbereitung und der Verkauf des Fichtenholzes verbunden? 2. Wie hoch war der Erlös aus dem Verkauf des Fichtenholzes? 3. Wie hoch waren im Saldo die Einnahmen/der Verlust der Gemeinde? 4. Mit wie vielen Neupflanzen wird die Fläche in diesem Frühjahr bepflanzt? 5. Welche Kosten sind mit dem Erwerb der Pflanzen verbunden? 6. Wie hoch sind die Kosten (brutto) für den Einzelschutz der Pflanzen mit Plastikwuchshilfen (Kosten der Beschaffung der Wuchshüllen, Kabelbinder, Stützstab und Montage vor Ort)? 7. Wie viele Schutzhüllen werden insgesamt ausgebracht? 8. Wie hoch wurden die Kosten (Arbeitskosten und Kosten der Entsorgung) der Entfernung und Entsorgung der Plastikwuchshilfen kalkuliert? Vielen Dank für Ihre Antwort Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: des aktuellen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DS-GVO sowie der dazugehörigen Schwellwertanalyse Ihres Hauses. Ich bitte um bevorzugte Bereitstellung der Unterlagen in elektronischer Form, idealerweise als Excel-Datei (.xlsx). Sollten Teile der Unterlagen nicht herausgegeben werden können, bitte ich um eine entsprechende Begründung unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die schriftliche Dokumentation der Alternativenprüfung (Variantenvergleich) gemäß den geltenden Richtlinien für Wasserbaumaßnahmen für den Rumbach. Dies schließt insbesondere Gutachten ein, die bauliche Alternativen untersuchen. 2) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs bis zum Erwerb des Grundstücks Riemelsbeck 158. 3) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs zum Stand dieser Anfrage (März 2026). 4) Das übergeordnete Bewirtschaftungs- und Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf des Rumbachs, einschließlich der ökologischen Entwicklungsplanung. 5) Vorhandene Kriterienkataloge, Leitlinien oder behördliche Vermerke, die die Notwendigkeit von Flächenankäufen entlang des Rumbachs begründen, sowie eine Übersicht, für welche weiteren Abschnitte des Bachlaufs analoge Erwerbsabsichten bestehen. 6) Die behördlichen Niederschriften, Beschlussvorlagen (auch nicht-öffentliche Teile, soweit sie das Projekt betreffen) und Abwägungsprotokolle, aus denen die Erforderlichkeit des Flächenerwerbs Riemelsbeck 158 hervorgeht. Ich finde, gerade in Zeiten klammer Stadtkassen sind diese Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur effizienten Planung dieses Großprojekts mehr als gerechtfertigt. Da es sich um Informationen über Maßnahmen handelt, die sich auf Umweltbestandteile wie Wasser und Boden auswirken, stütze ich diesen Antrag primär auf das UIG NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Kopie, bzw. Aufzeichnungen der A100-Verkehrssimulation zur Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100, inkl. der Verkehrsprognose - Das Datum, an dem besagte Verkehrssimulation der Senatsverwaltung übersandt wurde. Zur Klarstellung: Ich beziehe mich auf die Verkehrssimulation, die von Frau Senatorin Bonde in der AGH-Sitzung vom 10.09.2025 erwähnt wurde. Mit den Kosten erkläre ich mich einverstanden, soweit diese voraussichtlich 150 EUR nicht übersteigen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, ich erbitte folgende Informationen: 1. Bitte teilen Sie mir alle von der Polizei Kelsterbach an ihre Behörde gemeldeten Ordnungswidrigkeiten vom 11.5.2022 mit, sowie die dazu erstellten Bußgeldbescheide mit dem genauen Wortlaut der einzelnen Ordnungswidrigkeiten und ob die Ordnungswidrigkeiten fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. 2. Ich erbitte weiterhin die Informationen über die Ordnungswidrigkeiten vom 22.7.2022, 16.3.23, 21.2.23 und 11.4.23 die Ihnen gemeldet wurden, ebenfalls mit den dazu erstellten Bußgeldbescheiden mit dem genauen Wortlaut der einzelnen Ordnungswidrigkeiten und ob die Ordnungswidrigkeiten fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer durch den Bereich Dienstleistung als Generalunternehmer ausgeführten Erstaufforstung gemäß Bescheid 2024-00017341 vom 23.04.2024 wurde außerhalb der betreffenden Fläche im südwestlichen Bereich laut Aussage des Waldeigentümers ohne dessen Kenntnis auf Anordnung des verantwortlichen Revierförsters eine zusätzliche Bepflanzungsmaßnahme durchgeführt, welche in keinem Zusammenhang mit der Erstaufforstung steht. Bitte senden Sie mir hierzu folgende Informationen zu: - Den Wortlaut der Arbeitsanweisung und die Dokumentation über die Maßnahme - Das genaue Datum, wann die Maßnahme angeordnet wurde - Die Begründung und Zweckmäßigkeit der Maßnahme Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, mich darüber zu unterrichten, welche Behörde für den Antrag zuständig ist. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 155 |
| Land | 137 |
| Weitere | 74 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 329 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 29 |
| Offen | 328 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 359 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 321 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 18 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 74 |
| Lebewesen und Lebensräume | 345 |
| Luft | 55 |
| Mensch und Umwelt | 354 |
| Wasser | 98 |
| Weitere | 361 |