Die Firma hat mit Datum vom 04.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen (Galvanik). Die Änderungen umfassen im Wesentlichen: - Errichtung und Betrieb einer neuen Galvanoanlage 4 als Ersatz für die bestehende Anlage 2, - Umstrukturierung der Anlage 19, - Stoffstromtrennung der Abwasserströme in Werk 1, - Stillsetzung und Demontage der Anlage 2, - Anpassung der Wirkbadvolumina und - Anpassung der Emissionsgrenzwerte div. Emissionsquellen.
Die Firma hat mit Datum vom 18.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissions- schutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Umbenennung der Beizanlage BZ 1 in Trommelanlage TA 1 und der Entfettungsanlage ENTF 1 in Gestellanlage GA 1, 2. Demontage der Randabsaugungen an der Trommelanlage TA 1, 3. Kompletteinhausung der Trommelanlage TA 1 mittels Folien, 4. Errichtung und Betrieb einer Ablufteinrichtung inkl. Wäscher mit vorgeschalteten Tropfenabscheider, nachgeschaltetem Schalldämpfer sowie Abluftführung für die Gestell- und Trommelanlage, 5. Umrüstung einer Spüle (B 12) in der Trommelanlage in eine Dekapierung (Wasser plus 20 %ige Salpetersäure), 6. Errichtung und Betrieb eines neuen Sammelbehälters B 01 (3 m³) für Spülwässer etc. aus der Trommelanlage TA 1.
Die Firma Presswerk Struthütten GmbH, Im Wiesengrund 7, 57290 Neunkirchen, hat mit Datum vom 20.01.2025 die Erteilung einer Neugenehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Aluminiumbauteilen am Standort 57290 Neunkirchen, Im Wiesengrund 34 beantragt.
Mit Datum vom 30. März 2023 beantragte die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG die Genehmigungen nach den § 4 und § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in Verbindung mit § 1 und den Nummern. 5.1.1.1, 9.3.1 und 10.25 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Ammoniak-Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Ammoniak von 13 t sowie die wesentliche Änderung der Anlagen zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel (Nasschemie und Lithografie) durch Erweiterung um einen zusätzlichen Anlagenteil in einem neuen Gebäude B37/39 (Modul 4) am Standort Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden. Dabei soll sich der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Nasschemie von 270 t/a auf 786 t/a und der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Lithografie von 520 t/a auf 1.384 t/a erhöhen. Mit Datum vom 23. Juni 2023 wurde weiterhin die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (Teilereinigung) nach Nr. 5.1.1.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem Lösungsmittelverbrauch von 33 t/a beantragt. Dieses Verfahren ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wird später nachgeholt.
Die Nutzungshistorie des Geländes reicht bis in das Jahr 1868 zurück. Im nördlichen Teil des Grundstückes, befand sich vor dem Zweiten Weltkrieg eine Eis- und Seifenfabrik. Im südlichen Bereich wurde Linoleum hergestellt. 1934 wurde das Grundstück von der GEMA, Gesellschaft für elektroakustische und mechanische Apparate GmbH, erworben und zum Bau von Elektrogeräten, z.B. Torpedosteuerungssysteme genutzt. Nach 1945 und der Gründung des VEB Funkwerkes Köpenick in den Jahren 1950/51 wurde ab den 50er Jahren Kommunikationstechnik produziert. 1991 wurde das Betriebsgelände geteilt. Während auf dem nördlichen Teil weiterhin Kommunikationstechnik hergestellt wurde, erfolgte auf dem südlichen Teil die komplette Stilllegung. In den Jahren 2008/2009 wurden hier weitgehend alle Produktionsgebäude zurückgebaut und das Grundstück tiefenenttrümmert. Nach 1989 wurden Teile des Firmengeländes in ihrer Nutzungsform geändert. Durch die Errichtung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (Baumarkt, Supermarkt, Elektromarkt, Ärztehäuser und div. Geschäfte) sowie von Büroneubauten hat sich eine intensive Nutzung der Flächen innerhalb des zentrumsnahen Bereiches ergeben. Die industrielle Fertigung von Zulieferteilen für die Autoindustrie sowie die gewerbliche Nutzung in Teilbereichen auf dem Gelände des Werkes befinden sich dabei in unmittelbarer Nachbarschaft zu dicht angrenzenden Wohngebäuden mit Kindertagesstätten, Sport-, Spiel- und Grünanlagen. Durch die ab 1996 durchgeführten umfangreichen Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen sind Boden- und Grundwasserbelastungen und untergeordnet Bodenluftverunreinigungen am Standort festgestellt worden. Hauptkontaminanten im Boden sind Schwermetalle und MKW. Schwermetalle wurden vor allem im Bereich der ehemaligen Abwasserbehandlung nachgewiesen. Lokale MKW-Verunreinigungen lagen im Bereich der ehemaligen Plastspritzerei sowie im Bereich der Abwasserbehandlung vor. In der Bodenluft wurden LHKW-Kontaminationen lokal in den Bereichen der ehemaligen Abwasser-behandlung, der ehemaligen Entlackung sowie im Bereich der ehemaligen Reststofflagerfläche/Abstellfläche ermittelt. Die LHKW-Konzentrationen lagen zwischen 8 mg/m³ und 250 mg/m³. Das Grundwasser erwies sich vorrangig in einem Bereich um die ehemaligen Abwasserbehandlung bis hin zur Oberflächenbehandlung und zur Dahme als erheblich mit LHKW belastet. Die Maximalkonzentrationen lagen im Schadensherd bei bis zu 10.000 µg/l. Es wurde eine Verlagerung des Schadens nach der Tiefe nachgewiesen. Gleichzeitig wurde hier mit zunehmender Tiefe eine Zunahme des Anteils von Abbauprodukten an der ermittelten Gesamtkonzentration (maximale VC-Konzentrationen bis 700 µg/l) sowie eine flächenmäßige Ausbreitung auf der Aquifersohle festgestellt. Aufgrund der direkten Lage an der Dahme existieren jahreszeitlich bedingt unterschiedliche Grundwasserströmungen (influent im Winter, effluent im Sommer). Im Rahmen des Gebäuderückbaus und der Tiefenenttrümmerung in den Jahren 2008/2009 wurden neben der Auffüllung auch rund 900 t belasteter Boden (vorrangig MKW) ausgetauscht. Weitere Bodensanierungsmaßnahmen waren nicht notwendig. Aufgrund der geplanten sensiblen Umnutzung des Geländes wurde jedoch eine begrenzte hydraulische Hot-Spot-Sanierung für notwendig erachtet. Basierend auf dem im Oktober 2010 vorgelegten Sanierungskonzept wurde im Zeitraum Januar 2013 bis April 2014 eine hydraulische Sanierungsmaßnahme für den LHKW-Belastungsschwerpunkt im Bereich des ehem. Gebäudes 22 ausgeführt (Sanierungszielwert 200 µg/l LHKWges.). Mit dem Ende der Maßnahme wurde der Sanierungszielwert erreicht. Aktuell besteht noch eine sehr lokale Restkontamination vorwiegend durch VC. Zur Prüfung der Realisierbarkeit einer evtl. ENA-Maßnahme zur Reduzierung der Restkontamination wurde 2016 ein push-pull-Test an zwei Grundwassermessstellen durchgeführt. Die verbliebene LHKW-Kontamination im Grundwasser wird über ein Monitoring weiter beobachtet. Für die Erkundungs-, Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich Grundwassermonitoring entstanden bisher Kosten in Höhe von 705.000 €. Der Standort wird derzeit durch den aktuellen Eigentümer für eine Wohnbebauung/Handel entwickelt. Bisher wurde ein Lebensmittel-Supermarkt angesiedelt.
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Intel Magdeburg GmbH (im Weiteren Intel Magdeburg) plant die Errichtung und den Betrieb einer Halbleiterfabrik. Die neue Fabrik soll Chips mit den fortschrittlichsten Transistortechnologien liefern und somit die Kundenanforderungen der Hersteller integrierter Schaltkreise erfüllen.
Die Linder Metallveredelungsgesellschaft mbH betreibt am Standort Vogelherd 2, in 72479 Winterlingen eine Anlage zur Oberflächenbehandlung und hat 21.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die technische Umstellung der Galvanik am vorgenannten Standort beantragt. Unter anderem soll eine Änderung des 2. Chrom-VI-Bades in ein Chrom-III-Bad in der Nickel-Chrom Anlage vorgenommen werden und damit eine Umstellung aller Chrom VI Prozesse auf Chrom III Prozesse im Betrieb. Dies führt auch zu einer Änderung der Abwasserbehandlung und zur Reduzierung der Hydroxidschlammmengen, die deponiert werden müssen. Dafür fällt mehr flüssiges pumpfähiges Konzentrat als Abfall an, der extern als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss
Die Intinga GmbH & Co. KG betreibt auf dem o.g. Standort eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Galvanikanlage als gemeinsame Anlage, bestehend aus den Teilanlagen Beschichtungslinien 1 bis 3 (jeweils Gestellanlagen) in Halle 1 und der Beschichtungslinie 4 (Trommelanlage) in Halle 2a. Das Volumen der Wirkbäder der bestehenden 4 Beschichtungslinien beträgt in Summe 185,86 m³. Die Abluft der Absauganlagen der Beschichtungslinien 1 und 3 wird über einen gemeinsamen Kamin, die der Absauganlagen der Beschichtungslinien 2 und 4 jeweils über separate Kamine abgeleitet. Roh- und Fertigwaren werden in verschiedenen Lagerbereichen der bestehenden Hallen 1 und 2 und in einer noch zu errichtenden neuen Lagerhalle (Halle 3) gelagert. Die zum Anlagenbetrieb benötigten Chemikalien werden im bestehenden Chemikalienlagergebäude gelagert. Die beim Beschichtungsprozess entstehenden Produktionsabwässer werden in der zentralen Abwasseraufbereitungsanlage im Untergeschoss der Halle 2 für die Einleitung in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal aufbereitet. Für die Einleitung in den Kanal besteht eine Indirekteinleitergenehmigung. Nun ist vorgesehen, eine 5. Beschichtungslinie als Gestellanlage mit einem Wirkbadvolumen von 52,38 m³ in der bisherigen Lagerhalle 2b zu errichten und zu betreiben. Die Anlage wird mit einer Abluftabsauganlage mit einem maximalen Volumenstrom von 30.000 m³/h konzipiert. Die über Randabsaugungen abgesaugte Prozessabluft wird in einem alkalisch betriebenen Abluftwäscher (pH-Wert dauerhaft > 10) inklusive Tropfenabscheider gereinigt und über einen neuen, 14 m hohen Schornstein abgeleitet. Die benötigte Zuluft wird über eine Zuluftanlage mit einem maximalen Volumenstrom von 27.000 m³ über eine nach Norden hin ausgerichtete Ansaughaube auf dem Hallendach in die Halle befördert. Die neue Beschichtungslinie soll an die bestehende Abwasseraufbereitungsanlage angebunden werden, die hierfür ausreichend dimensioniert ist. Es ist ein 24/7-Betrieb der neuen Beschichtungslinie, entsprechend dem Anlagenbestand, geplant.
Origin | Count |
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