Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
In the project, it was determined that approximately 1000 plants for chromium plating and pickling of plastics are operated in Germany, in which PFOS has been mainly substituted by 6:2 FTS. Many process alternatives already exist for the use of wetting agents or Cr(VI). The results of the project can be used, among others, for the reporting obligations under the POPs Regulation and the exchange on Best Available Techniques at EU level. In the project, a comprehensive overview of the chromium-plating and plastic etching plants was collected. The aim of this research project was to determine the state of the art in chromium plating and plastic pickling as well as existing process alternatives. German version below Veröffentlicht in Texte | 13/2022.
Based on the Industrial Emissions Directive (2010/75/EU), the European Commission started 2014 an information exchange on best available techniques (BAT), aiming at the revision of the BAT Reference Document for Surface Treatment Using Organic Solvents” (STS BREF 2007). Germany participates actively in the information exchange to promote an ambitious level of environmental regulation in Europe. The research project evaluated and documented best available techniques in plants in Germany. Technical information and emission data were documented and assessed for these plants, either applying process-integrated measures or end-of-pipe techniques for emission reduction. Veröffentlicht in Texte | 20/2017.
Im Projekt wurde ermittelt, dass in Deutschland ca. 1000 Anlagen zum Verchromen und Beizen von Kunststoffen betrieben werden, in denen PFOS flächendeckend durch 6:2 FTS substituiert wurde. Für den Einsatz von Netzmitteln oder Cr(VI) gibt es bereits viele Prozessalternativen. Die Ergebnisse des Projekts können u.a. für die Berichtspflichten gemäß POP -Verordnung und den Austausch über die Besten Verfügbaren Techniken auf EU-Ebene genutzt werden. Im Projekt wurde ein umfassender Überblick über die verchromenden und Kunststoff beizenden Betriebe erhoben. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, den Stand der Technik bei der Verchromung und Kunststoffbeize sowie Prozessalternativen zu ermitteln. Veröffentlicht in Texte | 211/2020.
Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV ) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden. Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer Aufnahme neu entwickelter leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen in die Auflistung zugelassener Stoffe. Das Ergebnis zeigt: Die derzeit zugelassenen Verbindungen werden aktuell nach wie vor eingesetzt. Die Industrie strebt nicht den Einsatz alternativer halogenierter Kohlenwasserstoffe an. Sollten „neue" Verbindungen in die Liste zugelassener Verbindungen der 2. BImSchV aufgenommen werden, wäre im Vorfeld eine intensive Prüfung ihres Umweltverhaltens notwendig. Veröffentlicht in Texte | 50/2020.
Der Betonsteinhersteller Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG erhält als erstes Unternehmen für seine Beton-Pflastersteine das neue Umweltzeichen für „Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien“ (DE-UZ 216). Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, verlieh heute im Beisein des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier die Urkunde. Der Bausektor gehört zu den materialintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Ziel des neuen Umweltzeichens ist es, Baumaterialien gezielt in den Wertstoffkreislauf zu führen und damit nicht erneuerbare Primärrohstoffe zu ersetzen. So trägt der Blaue Engel für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen dazu bei, die natürlichen Ressourcen Kies und Sand sowie Deponiekapazitäten zu schonen. „In der Baupraxis werden Recycling-Baustoffe nach wie vor wenig eingesetzt, obwohl aus technischer Sicht nichts gegen den vermehrten Einsatz spricht“ erläutert Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt. „Der Blaue Engel leistet hier einen wichtigen Beitrag, den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern.“ „Die Anforderungen für das Umweltzeichen Blauer Engel zu erfüllen, war ein „Muss“ für uns, um allen Bauherren, denen die Verwendung von ökologisch wertvollen Produkten wichtig ist, eine sehr gute Lösung anzubieten“, so Christian Rinn, Geschäftsführer des Familienunternehmens mit Sitz in Heuchelheim bei Gießen. Die Pflastersteine Passee und Lukano Smart mit jeweils 25 Prozent Recycling-Anteil, Lukano mit 40 Prozent Recycling-Anteil, sowie die wasserdurchlässigen Ökopflaster Hydropor Lukano und Siliton mit jeweils 40 Prozent Recycling-Anteil erfüllen die Anforderungen des Blauen Engel und bieten eine sehr gute Alternative für umweltgerechtes Bauen im Außenbereich . Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen des Blauen Engel für Betonwaren sowohl auf die bei der Herstellung und Oberflächenbehandlung eingesetzten Materialien, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Hinzu kommt, dass Betonwaren wie Pflastersteine teilweise großflächig so verbaut werden, dass sie in Kontakt mit Boden oder Regenwasser kommen, weshalb eine möglichst geringe Schadstofffreisetzung, insbesondere von Bioziden, aus diesen Produkten für die Verringerung der Umweltbelastung sicherzustellen ist. Zudem soll der natürliche Wasserkreislauf bei Einleitung von Regenwasser in Böden mittels einer guten Versickerungsfähigkeit der Pflastersteine und Platten nicht gestört werden. Betonwaren für versickerungsfähige Deckschichten sind deshalb mit dem Hinweis „den natürlichen Wasserhaushalt fördernd“ versehen. Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus unter Einsatz von Materialien hergestellt werden, die die Umwelt weniger belasten als üblich. Darüber hinaus in der Umwelt aus ökotoxikologischer Sicht unbedenklich sind sowie keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Ein weiteres wichtiges Ziel des Umweltzeichens ist es, dass die Kriterien klimaschonende Lösungen für Herstellung von Betonwaren fördern. Eine neue Anforderung, die erstmals in einem Umweltzeichen mit dem Blauen Engel gefordert wird, ist die Kompensation von nicht vermeidbaren und nicht mehr reduzierbaren Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte entstehen. Der Kompensation vorausgehen muss, dass Treibhausgase vermieden beziehungsweise reduziert werden. Vorteile des Umweltzeichens für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216): Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel Der Blaue Engel ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten. Informationen zur Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG Rinn Beton- und Naturstein ist ein 1900 gegründetes, mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz im hessischen Heuchelheim bei Gießen und wird in der 4. und 5. Generation geführt. 545 MitarbeiterInnen sind an den drei Standorten Heuchelheim bei Gießen, Fernwald-Steinbach und Stadtroda bei Jena beschäftigt. Das Sortiment an Betonsteinprodukten kommt im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Stadtgestaltung zum Einsatz. Im Dezember 2017 erhielt Rinn den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2018 in der Kategorie „mittelgroße Unternehmen“.
Von 2014 bis 2019 hat das Büro der European Commission´s Integrated Pollution Prevention and Control Bureau (EIPPCB) der EU das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS- BREF ) überarbeitet. Mit Hilfe dieses Merkblattes sollen harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedsstaaten geschaffen und eine Annäherung der Umweltschutzstandards auf hohem Niveau erreicht werden. Der Abschlussbericht dokumentiert die fachliche Begleitung des Umweltbundesamtes als nationale Koordinierungsstelle des BVT-Prozesses durch den Autor. Veröffentlicht in Texte | 46/2020.
Dieses Forschungsvorhaben gibt einen Überblick über die in Deutschland betriebenen Anlagen zur Verchromung von Metallen und Kunststoffen sowie zum Beizen von Kunststoffen. Verfahren, in denen früher Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) eingesetzt wurde, werden beschrieben. Für die verschiedenen Anlagenarten: funktionelles Verchromen (Hartverchromen), dekoratives Verchromen (Glanzverchromen) und Kunststoffbeize wurden die Art und Menge der eingesetzten fluorfreien und fluorhaltigen Netzmittel ermittelt. Gemäß den erhobenen Daten fand beim funktionellen Verchromen und in der Kunststoffbeize eine flächendeckende Substitution von PFOS durch 6:2 Fluortelomersulfonsäure (6:2 FTS) statt. Beim dekorativen Verchromen wurde PFOS vollständig durch fluorfreie Netzmittel, 6:2 FTS oder durch den Einsatz Chrom(III)-basierter Verfahren, die keine fluorhaltigen Netzmittel erfordern, ersetzt. Anhand der erhobenen Branchendaten wird der bundesweite Netzmittelverbrauch abgeschätzt. Die Hochrechnung für den 6:2 FTS- Verbrauch in der Galvanikbranche ergibt für das Jahr 2017 ca. 12 Tonnen. 6:2 FTS sowie die alternativ eingesetzten fluorfreien Netzmittel werden durch Steckbriefe charakterisiert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist 6:2 FTS toxisch, bioakkumulativ nur in Invertebrata und bildet persistente Abbauprodukte. Der Abbau und das Verhalten von 6:2 FTS in der Umwelt wird dargestellt. Am Beispiel von zwei Betrieben, in denen PFOS (Altanlage) bzw. 6:2 FTS zum Einsatz kamen bzw. kommen, wurde der Pfad der eingesetzten Netzmittel vom Einsatzort bis hin zur Einleitungsstelle in die öffentliche Kanalisation bzw. das Gewässer verfolgt. Es wird untersucht, wie die Freisetzung dieser fluorierten Netzmittel im Prozess selbst und in der Abwasserbehandlung gemindert werden können. Bestehende und in Entwicklung befindliche chemische und physikalische Alternativverfahren zur Oberflächenbehandlung, die ohne Chrom(VI) oder fluorierte Netzmittel auskommen, werden beschrieben und eventuelle Hindernisse für deren Nutzung werden dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
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