Über Auswertemethoden werden aus geologischen Daten der Bohrprofilbeschreibungen die Wärmeleitfähigkeit und die potentielle Wärmeentzugsleistung abgeleitet. Dieser Datensatz wird nicht zum download bereitgestellt, bitte kontaktieren Sie uns.
Die Karte zeigt in aggregierter Darstellung die für die Wärmeerzeugung mit Geothermie-Wärmepumpen geeigneten Gebiete auf Basis der Flurstücke. Für die Nutzung oberflächennaher Geothermie auf Flurstückebene sind in Norderstedt nur wenige Gebiete gut geeignet. Ausschlussbereiche auf Grund der Trinkwassergewinnung und häufig kleine Flurstücke schränken auch die mitteltiefe Geothermie ein (siehe Wärmeplan Norderstedt S. 43 ff.) Herausgeberin: Stadt Norderstedt Stand: September 2024
Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten vom LBGR über den Flächenbedarf von Erdkollektoren zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Boden. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the area demand of geothermal collectors for the use of near-surface geothermal energy in the State of Brandenburg from the LBGR, transformed into the INSPIRE annex schema Soil. The data set is provided via compliant view and download services.
Der Datenbestand der geologischen Bohrungen umfasst die Ergebnisse von nahezu 160.000 Bohrungen. Die Bohrergebnisse stammen aus 150 Jahren geologischer Erkundung. Die Endteufe der tiefsten Bohrung erreicht 1.888 Meter. Der größte Teil der Bohrdaten geht jedoch aus Bohrungen hydrogeologischer und geotechnischer Erkundungen hervor, die meist eine Tiefe von weniger als 100 Metern erreichen. In jüngster Zeit werden auch viele Bohrungen bis max. 100 m zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie abgeteuft. Bohrungen sind nach dem Lagerstättengesetz beim jeweiligen geologischen Landesamt und nach dem Bundesberggesetz (BBergG) ab einer Endteufe von mehr als 100 m bei der zuständigen Bergbehörde anzeigepflichtig. Daneben unterliegen sie der Anzeigepflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Seit den 1980er Jahren erfolgte eine Digitalisierung der analogen Angaben der Bohrdaten zur Lage und Tiefe, den sog. Stamm- und Titeldaten sowie eine Codierung der geologischen Schichtenbeschreibungen. Die Bohrdaten werden aktuell im GeODin-Format zentral in einer Datenbank verwaltet. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, 4. Auflage). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet.
Die Karte zeigt in aggregierter Darstellung die für die Wärmeerzeugung mit Luft- und Geothermie-Wärmepumpen geeigneten Gebiete auf Basis der Flurstücke. Für die Nutzung oberflächennaher Geothermie auf Flurstückebene sind in Norderstedt nur wenige Gebiete gut geeignet. Ausschlussbereiche auf Grund der Trinkwassergewinnung und häufig kleine Flurstücke schränken auch die mitteltiefe Geothermie ein (siehe Wärmeplan Norderstedt S. 43 ff.) Herausgeberin: Stadt Norderstedt Stand: September 2024
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmesonden" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eine Klassifikation in drei Flächenkategorien • keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Erdwärmenutzung unzulässig. Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmesonden erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Bohrungen bis 200 m Tiefe. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind. - In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. - In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. - In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
Der Datensatz beschreibt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in 100 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung.
Der Datensatz beschreibt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in 60 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung.
Der Datensatz beschreibt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in 120 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung.
Der Datensatz beschreibt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in 80 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung.
Origin | Count |
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Bund | 185 |
Land | 69 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 111 |
Text | 57 |
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unbekannt | 55 |
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Resource type | Count |
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