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WFS Wasserkraft (Potenzial)

Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Erhaltung gefährdeter Auenwälder am Oberrhein durch Verlagerung des Kiesabbaus

Das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2016, die globale Erwärmung der Erdatmosphäre auf maximal 2,0 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, wird offenkundlich verfehlt. Umso wichtiger ist es, in Hinblick auf den Klimawandel in Deutschland und die damit einhergehende zunehmende Sommertrockenheit die Art von Wäldern zu schützen, die großes Potenzial besitzen, den sich ändernden Klimabedingungen standzuhalten. Auenwäldern kommt hierbei eine große Bedeutung zu: Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, sondern erfüllen auch weitere wichtige Ökosystemleistungen wie bspw. die Sauerstoffproduktion oder die Kühlung benachbarter Siedlungen. Außerdem können Auenwälder große Mengen Kohlenstoff binden und stellen damit bedeutende CO2-Senken dar. Trotz ihrer offensichtlichen Systemrelevanz sind Auenwälder jedoch gefährdet und werden am Oberrhein für den Kiesabbau gerodet. Um einen weiteren Verlust dieser wichtigen Ökosysteme zu verhindern, müssen umgehend Vorgaben der Raumordnung angepasst und Ersatzstandorte für den Kiesabbau gefunden werden.

Wasserkraft (Potenzial)

Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg.

WRRL-Bearbeitungsgebiet

Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.

30 Jahre nach Sandoz-Chemieunglück: Wieder Lachse im Rhein

Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt legen neuen Gewässerbericht vor Hendricks: Sandoz-Katastrophe hat Umdenken in Politik und Wirtschaft bewirkt Der Zustand der deutschen Flüsse hat sich weiter verbessert. Im Rhein und vielen weiteren Flüssen lassen sich deutlich mehr Fischarten als vor 30 Jahren beobachten. Lachse, die zwischenzeitlich fast ausgestorben waren, fühlen sich in deutschen Gewässern wieder heimisch. Die Donau weist in Teilen des Flusslaufes einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand auf und schneidet unter allen deutschen Flüssen am besten ab. Bei Weser und Ems gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, hier wie auch in anderen Flussgebieten kommt es dauerhaft zu hohen Nitrateinträgen in das Grundwasser. Vielfach belasten Quecksilber-Altlasten die Gewässerqualität. Alle Details zum Zustand der deutschen Flussgebiete enthält der neue Gewässerbericht zur Wasserrahmenrichtlinie, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt heute veröffentlicht haben. Laut dieser Richtlinie sollen alle Flüsse und Seen, Küstengewässer und das Grundwasser bis spätestens zum Jahr 2027 in einem „guten Zustand“ sein. Bundesumweltministerin Hendricks: „Grundwasser, Seen, Flüsse sind unsere Lebensadern. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Es gibt erste Erfolge: Wir haben heute viel mehr Kläranlagen. Hunderte Uferkilometer sind wieder naturnah und es gibt weniger Hindernisse für wandernde Fischarten. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht. Jahrhundertelange Belastungen können wir nicht in kurzen Zeiträumen beseitigen. In den kommenden Jahren werden daher weitere Maßnahmen folgen müssen, zum Beispiel strengere Regeln für die Düngung.“ Die Ergebnisse zum chemischen Zustand der Flüsse sind zweigeteilt: 86 Prozent der Oberflächenwasserkörper (Flüsse und Seen) erreichen einen allgemein guten chemischen Zustand. Das bedeutet: die Flüsse weisen derzeit keine neuen Schadstoffbelastungen auf. Bezieht man jedoch Stoffe ein, die  seit sehr langer Zeit die Umwelt belasten und quasi allgegenwärtig sind - z. B. Quecksilber aus der jahrhundertelangen Verbrennung von Kohle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Weichmachern von Kunststoffen - fällt die Bewertung deutlich schlechter aus. Wegen dieser andauernden Belastungen ist kein „Oberflächenwasserkörper“, womit Seen, Flüsse, Flussmündungen und Küstengewässer gemeint sind, in einem guten chemischen Zustand. Die selbe Problematik trifft auch für viele Gewässer in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu. Beim Grundwasser erreichen 96 Prozent der Grundwasserkörper einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und 64 Prozent einen „guten chemischen Zustand“. Dort, wo der der chemische Zustand als „schlecht“ bewertet wird, gibt es meistens zu hohe Nitratkonzentrationen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Die zu hohen Nitrateinträge, die unser Grundwasser belasten, stammen überwiegend aus der Landwirtschaft. Diese muss ihrer Verantwortung für sauberes Wasser gerecht werden. Wir brauchen daher dringend bessere rechtliche Vorgaben zur Düngung, um unser Grundwasser wirksam zu schützen.“ Wichtig wären beispielsweise die obligatorische Einführung einer betrieblichen Gesamtnährstoffbilanzierung und ein verbesserter Vollzug der zu novellierenden Düngeverordnung. Der chemische Zustand der Gewässer wird in Deutschland anhand von europaweit einheitlich geregelten Anforderungen bewertet. Sie umfassen Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre Stoffe, wie Atrazin oder Benzol sowie für bestimmte andere Schadstoffe,  z. B. ⁠ DDT ⁠ sowie den Aktionswert für Nitrat nach der Nitratrichtlinie. Die Grundlage für die Anforderungen bildet die im Oktober 2000 in Kraft getretene europäische ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ (WRRL). Sie gilt als großer Meilenstein in der Wasserpolitik. Ihre Umsetzung trägt dazu bei, dass z. B. der Zustand des Rheins heute deutlich besser ist als beispielsweise zu Zeiten des Sandoz-Unglücks. Damals wurden 30 Tonnen Chemikalien freigesetzt. Nachdem es in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11.1986 bei der Schweizer Chemiefirma Sandoz gebrannt hatte, gelangten etwa 10 Tonnen zum Teil hochgiftiger ⁠ Pestizide ⁠ über das Löschwasser in den Oberrhein. In dem rot gefärbten Fluss starben auf einer Strecke von etwa 400 Kilometern Fische und Kleinlebewesen. Sogar die Trinkwasserversorgung am Rhein war betroffen und musste in einigen Regionen zeitweilig umgestellt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Die damalige Katastrophe bewirkte ein Umdenken in Politik und Industrie. Die schon im Dezember 1986 beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Rheinwasserqualität und zur Störfallvorsorge sowie das ein Jahr später verabschiedete Aktionsprogramm Rhein führten zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität. Der Rhein hat sich heute wieder sehr gut erholt.“ Weitere Informationen: Die Grundlage für die Bewertung der Gewässerzustände in Deutschland bilden heute umfangreiche Überwachungsprogramme. Die Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat zum Ziel, schlüssige Ergebnisse für die Bewertung des Gewässerzustands und einen Überblick über die Belastungen zu erhalten. Sie dient weiterhin als Grundlage für die Maßnahmenplanung und als Erfolgskontrolle, um zu sehen, ob die umgesetzten Maßnahmen auch die entsprechende Wirkung zeigen. Für die Überblicksüberwachung haben die Bundesländer in den Oberflächengewässern knapp 600 Messstellen festgelegt. Dazu kommen 14.000 Messstellen, die der operativen Überwachung der Oberflächengewässer dienen.

UBA: Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren in großer Gefahr

Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das ⁠ UBA ⁠ hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der ⁠ Biodiversität ⁠, also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.

HWRM-Plan Oberrhein, 2015

Beschreibung und Bewertung der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos Ziele des Hochwasserrisikomanagements Maßnahmen zur Erreichung der Ziele für die verantwortlichen Akteure

Landschaft des Jahres 2013/14: Oberrhein

Seit 1989 erklärt die Naturfreunde Internationale (NFI) jeweils für zwei Jahre eine grenzüberschreitende, ökologisch wertvolle und gefährdete europäische Region zur Landschaft des Jahres. Das Gebiet der Landschaft des Jahres 2013/14 - Oberrhein entspricht der Europaregion am Oberrhein, der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO).

Sandoz

Durch das Löschwasser eines Großbrandes gelangen ca. 30 t quecksilberhaltige Pflanzenschutzmittel (Fungizide) in den Oberrhein. Die Folge: Fischsterben auf einer Länge von 100 km. Der Schock bringt verschiedene Projekte des Umweltbundesamtes voran. Siehe auch "Rheinverschmutzung bei Basel/Sandoz".

Begradigung des Oberrheins

Die Begradigung des Oberrheins durch den badischen Ingenieur Tulla verkürzte den Schifffahrtsweg, schützte die betroffenen Landstriche besser vor Hochwasser, führte zu erheblichem Landgewinn und schuf einen dauerhaften Grenzverlauf zu Frankreich und zur Pfalz. Von Anfang an aber wurde auch über die nachteiligen Folgen gestritten: die Verlagerung des Hochwassers rheinabwärts, die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ganzer Dörfer und Städte, die Beeinträchtigung der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren.

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