Das Atomkraftwerk (AKW) Stade war seit 1972 in Betrieb. Es ist somit nach dem AKW Obrigheim, welches seit 1968 läuft, der zweitälteste Reaktor in Deutschland. Mit einer Leistung von 660 Megawatt war Stade das größte Kenkraftwerk mit einem Druckwasserreaktor in Deutschland. Mit dem AKW Stade geht nun bereits das zweite deutsche Atomkraftwerk vom Netz. Dies ist ein weiterer Schritt des vor dreieinhalb Jahren vereinbarten Atomausstiegs in Deutschland.
Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.
Der Atommeiler im baden-württembergischen Obrigheim wird nach 37 Jahren Betriebszeit abgeschaltet. Damit geht nach Mülheim-Kärlich (2000) und Stade (2003) der dritte Reaktor als Konsequenz des von der Bundesregierung durchgesetzten Atomausstiegs endgültig vom Netz. Von ursprünglich 49 geplanten und 20 genehmigten Atomkraftwerken laufen damit noch 17.
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 6204060 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 70000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 6204.06 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 20473.4 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"
Das Projekt "Verhalten von Radionukliden in Sediment und Klaerschlamm in Rhein und Weser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Das Vorhaben umfasst zwei Teile. Ein Ziel der durchgefuehrten Untersuchungen war es, die Hoehe der Radionuklidbelastung von Ueberschwemmungsgebieten festzustellen. Gemessen wurde die Konzentration von gammastrahlenden Radionukliden in Bodenprofilen. Es wurden Ufergebiete ausgewaehlt, die von Fluessen durchzogen werden, in die bereits jahrelang Ableitungen aus Kernkraftwerken erfolgen, zum einen der Unterlauf des Neckars und der noerdliche Oberrhein zwischen Neckarmuendung und Mainmuendung, die insbes. durch das KKW Obrigheim belastet sind, zum anderen die Oberweser unterhalb des KKWs Wuergassen. Zum Vergleich wurden die im Flusswasser ermittelten Konzentrationen fuer Cs-137, die aus dem Kernwaffen-Fallout stammen, und Ableitungen aus KKWs herangezogen. Untersuchungen zur Anreicherung von Radionukliden im Klaerschlamm sind in Grossklaeranlagen nur fuer eine begrenzte Zahl von Radionukliden moeglich, da die Isotopenanwendung sich im Einzugsgebiet einer Klaeranlage i.a. auf wenige Radionuklide beschraenkt und die Abgabemengen in den meisten Faellen sehr niedrig liegen. Zur Abschaetzung der Auswirkungen der Anwendung beliebiger Radionuklide ist man demnach auf Modellversuche angewiesen. Zu diesem Zweck wurde im 2. Teil des Vorhabens der Abwasser-Klaerprozess mit Belebtschlammanlagen im Laboratoriumsmassstab simuliert. In 17 Versuchen wurden 26 gammastrahlende Nuklide und ein Beta-Strahler untersucht. Mit sehr hohen Konzentrationsfaktoren bis 12000 und hoher Rueckhaltung in den Klaeranlagen bis 97 Proz. ist bei Be-7, Sc-46, Cr-51, Fe-59, Zn-65, Y-88, Ag-110m, Sn-113, Ce141, Gd-153, Hg-203 und Pb-210 zu rechnen. Maximle KF-Werte fuer Ag-110m und fuer Au-195.
Das Projekt "Fachliche Beratung der Gemeinde Neckarwestheim in Zusammenhang mit der Einlagerung von bestrahlten Brennelementen des KWO im Standort-Zwischenlager GKN" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.
Das Projekt "Leistungsrampenexperimente mit segmentierten DWR- und SWR-Brennstaeben im HFR Petten in den Jahren 1978-1980 nach Vorbestrahlung in den Kernkraftwerken Obrigheim und Wuergassen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kraftwerk Union durchgeführt. Die Grenzen fuer den defektfreien Betrieb von Leichtwasserreaktorbrennstaeben sowie die Mechanismen fuer das Auftreten von Brennstabschaeden bei wechselnder Brennstabbelastung durch positive Leistungsrampen werden im Rahmen der Leistungsrampenexperimente ermittelt. Dabei werden die in den Kernkraftwerken Obrigheim bzw. Wuergassen vorbestrahlten Brennstaebe mit Abbraenden von 5 bis 30 GWd/tU im Hochflussreaktor Petten mit Leistungsrampen beaufschlagt und durch gezielte Nachbestrahlungsuntersuchungen an diesen Brennstaeben detaillierte Aufschluesse ueber Art und Umfang der Brennstoff-Huellrohr-Wechselwirkung gewonnen.
Das Projekt "Fachliche Zuarbeiten und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der UVP im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 6 Atomgesetz für das Zwischenlager am Standort des KKW Obrigheim Begutachtung Standortzwischenlager Obrigheim" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Die Pfalzwerke Netz AG, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen hat für den Ersatzneubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Umspannwerk (UW) Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) von dem UW Mutterstadt zum Schaltwerk (SW) Lambsheim (Pos XX); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 9288/1, Gemarkung Mutterstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 44 auf den Flurstücken Nr. 2275 und Nr. 2279, Gemarkung Lambsheim; Länge: 12,8 km; Ersatzneubau von 19 Masten, 2 x 110-kV HTLS-Stromkreise, b) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom SW Lambsheim zum UW Grünstadt; Anfangspunkt ist Mast Nr. 228 auf Flurstück Nr. 2262, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Länge: 9 km; Ersatzneubau von 24 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise und c) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom UW Grünstadt zum UW Kerzenheim; Anfangspunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 109 auf Flurstück Nr. 443, Gemarkung Kerzenheim; Länge: 9,6 km; Ersatzneubau von 12 Masten und Rückbau von 4 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen (Lager-, Trommel- und Windenplätze), die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Kreisfreie Stadt Ludwigshafen, Ortsbezirk Ruchheim - Kreisfreie Stadt Frankenthal - Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt; Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinde Lambsheim, Ortsgemeinde Heßheim - Landkreis Bad Dürkheim: Verbandsfreie Stadt Grünstadt, Stadtbezirk Asselheim; Verbandsgemeinde Leiningerland: Ortsgemeinde Mertesheim, Ortsgemeinde Laumersheim, Ortsgemeinde Gerolsheim, Ortsgemeinde Großkarlbach, Ortsgemeinde Obersülzen, Ortsgemeinde Obrigheim, Ortsgemeinde Albsheim an der Eis, Ortsgemeinde Quirnheim, Ortsgemeinde Ebertsheim, Ortsgemeinde Rodenbach - Landkreis Donnersbergkreis: Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz): Ortsgemeinde Kerzenheim; Verbandsgemeinde Göllheim: Ortsgemeinde Lautersheim
Das Projekt "Berechnung der Kurzzeit-Dosisbelastung und Hauptbeaufschlagungszonen fuer die Notfallplanung von GKN und KWO mit dem Grossrechner GRAY-2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Fachbereich Energietechnik, Arbeitsgruppe für Umweltfragen durchgeführt. Ergebnisse: Das Umweltministerium ist fuer den Fall eines Unfalles in einer kerntechnischen Anlage im Land oder im benachbarten Ausland fuer die Erstellung der radiologischen Lage und deren Bewertung zustaendig. Daraus ergeben sich Empfehlungen fuer die Durchfuehrung von Massnahmen zum Schutz der Bevoelkerung. Fuer seine Aufgaben der Fachberatung der Katastropheneinsatzleitung bei Unfaellen im kerntechnischen Bereich nutzt das Umweltministerium zur Erstellung der radiologischen Lage das Programmsystem SPEEDI, welches schon frueher auf baden-wuerttembergische Belange umgearbeitet wurde. Zur weiteren Verbesserung des Systems wurde ein Dosismodul eingearbeitet, das aus den dreidimensionalen Konzentrationsverteilungen von radioaktiven Stoffen in der Luft die zugehoerigen Dosen aller Expositionspfade berechnet und grafisch darstellt. Das System, dessen Anwendung bisher auf die Standorte Obrigheim und Neckarwestheim beschraenkt war, wurde anlaesslich der europaeischen Notfalluebung KKP 94 um die orografischen Gegebenheiten des Standorts Philippsburg erweitert.
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