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Model Output Statistics for Obrigheim (Q132)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim, Pos. XX

Die Pfalzwerke Netz AG, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen hat für den Ersatzneubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Umspannwerk (UW) Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) von dem UW Mutterstadt zum Schaltwerk (SW) Lambsheim (Pos XX); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 9288/1, Gemarkung Mutterstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 44 auf den Flurstücken Nr. 2275 und Nr. 2279, Gemarkung Lambsheim; Länge: 12,8 km; Ersatzneubau von 19 Masten, 2 x 110-kV HTLS-Stromkreise, b) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom SW Lambsheim zum UW Grünstadt; Anfangspunkt ist Mast Nr. 228 auf Flurstück Nr. 2262, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Länge: 9 km; Ersatzneubau von 24 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise und c) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom UW Grünstadt zum UW Kerzenheim; Anfangspunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 109 auf Flurstück Nr. 443, Gemarkung Kerzenheim; Länge: 9,6 km; Ersatzneubau von 12 Masten und Rückbau von 4 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen (Lager-, Trommel- und Windenplätze), die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Kreisfreie Stadt Ludwigshafen, Ortsbezirk Ruchheim - Kreisfreie Stadt Frankenthal - Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt; Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinde Lambsheim, Ortsgemeinde Heßheim - Landkreis Bad Dürkheim: Verbandsfreie Stadt Grünstadt, Stadtbezirk Asselheim; Verbandsgemeinde Leiningerland: Ortsgemeinde Mertesheim, Ortsgemeinde Laumersheim, Ortsgemeinde Gerolsheim, Ortsgemeinde Großkarlbach, Ortsgemeinde Obersülzen, Ortsgemeinde Obrigheim, Ortsgemeinde Albsheim an der Eis, Ortsgemeinde Quirnheim, Ortsgemeinde Ebertsheim, Ortsgemeinde Rodenbach - Landkreis Donnersbergkreis: Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz): Ortsgemeinde Kerzenheim; Verbandsgemeinde Göllheim: Ortsgemeinde Lautersheim

Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt

null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert. Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen „Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Informationsveranstaltungen Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „ Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de “ wenden. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de . Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen. Hintergrundinformation Daten und Fakten Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt.  Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ . Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee). Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg.  Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst: Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rottweil Landkreis Calw 1Adelsheim Dornhan Althengstett Aglasterhausen Eschbronn Bad Herrenalb Höpfingen Fluorn-Winzeln Bad Teinach-Zavelstein Limbach Hardt, Oberndorf am Neckar Bad Wildbad im Schwarzwald Mudau Schramberg Calw Neckargerach Dornhan Dobel Neunkirchen Enzklösterle Osterburken Höfen an der Enz Ravenstein Nagold Rosenberg Neubulach Schwarzach Neuweiler Seckach Simmersfeld Waldbrunn Simmozheim Walldürn Wildberg Zwingenberg In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen *: Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach Landkreis Rottweil : Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar. In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr: Landkreis Calw : Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf Neckar-Odenwald-Kreis : Billigheim, Schefflenz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Offenland-Biotopkartierung der LUBW startet

null Offenland-Biotopkartierung der LUBW startet Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen . Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw und Böblingen sowie dem Bodensee- und Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten „Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und ergänzt: „Die unterschiedlichen Biotope formen die Vielfalt unseren Landschaften: Das nordöstliche Bodenseeufer ist geprägt durch Riedwiesen, Röhrichte und Flachwasserzonen. Typische Biotope für den Schwarzwald sind Borstgrasrasen und Flügelginsterweiden. Im Heckengäu im Kreis Calw und im Landkreis Böblingen findet sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Und der Neckar-Odenwald-Kreis beeindruckt mit einem reich strukturierten Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen.“ Vielfalt erhalten Die vielfältigen Kostbarkeiten sind Bestandteil der traditionellen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg, oftmals entstanden durch extensive Bewirtschaftung. „Um diese Naturschätze zu erhalten, müssen Naturschutz und Landwirtschaft an einem Strang ziehen. Dabei helfen die Ergebnisse der Kartierungen, die beispielsweise auch in die Förderkulisse der Landwirtschaft einfließen“, erläutert Maurer. Informationsveranstaltungen Zu Beginn der Kartierungen im Jahr 2023 informiert die LUBW mit Veranstaltungen im Gelände, bei denen Interessierte einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen können. Veranstaltungen werden Anfang Mai 2023 in den Landkreisen Rottweil und Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt. Details zu den Terminen und Treffpunkten können auf der LUBW-Webseite „ Offenlandbiotopkartierung – aktuelles “  abgerufen werden. Für den Bodensee-Kreis und den Kreis Böblingen wurden bereits im vergangenen Jahr Informationsveranstaltungen abgehalten, da dort schon manche Gebiete im letzten Jahr erfasst wurden. Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de wenden. Hintergrundinformationen Kartierungen: Bestandsaufnahme und Schutz Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft wurden sowohl auf Bundesebene als auch vom Land Baden-Württemberg gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW diese wichtige Aufgabe. Die Ergebnisse der Kartierungen sind nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!“ Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird in diesen Bereichen die Erhebung der geschützten Biotope mit der der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung verknüpft. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke im Gelände ohne vorherige Anmeldung zu betreten. 1.101 Gemeinden werden kartiert Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Der derzeit laufende Durchgang startete im Jahr 2010. 796 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Nach Abschluss der diesjährigen Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW Ende des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. Die Kartierergebnisse bis zum Jahr 2021 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 246.352 Biotope mit 114.826 Hektar Fläche. Übersicht der 2023 kartierten Gemeinden in den fünf Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2023/2024 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Böblingen Bodenseekreis Neckar- Odenwald-Kreis Landkreis  Rottweil Landkreis Calw Aidlingen Friedrichshafen Binau Aichhalden Gechingen Deckenpfronn Immenstaad am Bodensee Buchen (Odenwald) Bösingen Ostelsheim Ehningen Meckenbeuren Elztal Deißlingen Schömberg Gärtringen Fahrenbach Dietingen Unterreichenbach Grafenau Hardheim Dunningen Nufringen Haßmersheim Epfendorf Hüffenhardt Lauterbach Mosbach Rottweil Neckarzimmern Schenkenzell Obrigheim Schiltach Sulz am Neckar Villingendorf Vöhringen Wellendingen Zimmern ob Rottweil Aichhalden Bösingen Deißlingen Dietingen Dunningen Epfendorf Lauterbach Rottweil Schenkenzell Schiltach Sulz am Neckar Villingendorf Vöhringen Wellendingen Zimmern ob Rottweil In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: *Zeitlicher Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar. In folgenden Gemeinden wird voraussichtlich im Jahr 2024 kartiert: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Südzucker AG Werk Offstein (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Wormser Str. 11 67283 Obrigheim (Pfalz) Bundesland: Rheinland-Pfalz Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Dr. Steffen Hammer Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus pflanzlichen Rohstoffen > 300 t/d

Beneo-Palatinit GmbH (2016 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Wormser Str. 11 67283 Obrigheim (Pfalz) Bundesland: Rheinland-Pfalz Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Dominik Tamantini Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus pflanzlichen Rohstoffen > 300 t/d

INAST Abfallbeseitigungs GmbH (2017 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Neckarstraße 10 74847 Obrigheim Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: INAST Abfallbeseitigungs GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Gipsbergwerk Obrigheim (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Karlsbergweg 1 74847 Obrigheim Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: HeidelbergCement AG Haupttätigkeit: Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten

LUBW Karte des Monats: Kernreaktor-Fernüberwachung

Die Kernreaktor-Fernüberwachung (KFÜ) ist ein komplexes System zur Online-Überwachung der kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg. Das Hauptaugenmerk der KFÜ richtet sich auf die Standorte Philippsburg, Neckarwestheim, Obrigheim (jeweils Kernkraftwerke) und Karlsruhe (Forschungseinrichtung und kerntechnische Entsorgung). Zudem werden die Immissionen in den Regionen überwacht, die an die grenznahen, ausländischen Kernkraftwerke Fessenheim (Frankreich) und Leibstadt (Schweiz) angrenzen. Weitere Details zur KFÜ finden Sie im Bericht zu den Umweltdaten 2018 Baden-Württemberg . Die Einrichtungen zur Online-Messung des Strahlenpegels (Gamma-Ortsdosisleistung) und zur nuklidspezifischen Messung der Radioaktivität in Schwebstoffen der Luft (Radioaerosole) messen die Immissionen von kerntechnischen Anlagen. Sie bilden einen sensiblen Warndienst, der bei geringsten Veränderungen gegenüber der natürlich vorhandenen Strahlung die zuständige Atomaufsicht alarmiert. Gamma-Ortsdosisleistung In einem 10-km-Radius um die baden-württembergischen Kernkraftwerksstandorte Philippsburg und Obrigheim (bereits stillgelegt) und Neckarwestheim (ein Reaktorblock in Betrieb) sind jeweils rund 30 Messsonden angeordnet. Diese messen bis zu drei Jahre lang ohne externe Stromversorgung den Strahlenpegel und übertragen per Datenfunk zur LUBW. Um die grenznahen ausländischen Kernkraftwerke Fessenheim in Frankreich und Leibstadt in der Schweiz befinden sich auf baden-württembergischem Gebiet im Halbkreis jeweils ein weiteres Dutzend solcher Sonden. Eine interaktive Karte mit aktuellen Werten finden sie hier . Radioaerosole Um frühzeitig vor einem luftgetragenen Eintrag radioaktiver Stoffe warnen zu können, misst die LUBW an zwölf Messstationen in ganz Baden-Württemberg. In diesen Stationen wird die Umgebungsluft über Filterpatronen gesammelt und kontinuierlich ausgewertet. Die Messwerte werden im Stundentakt zur LUBW übermittelt und verarbeitet. Im Alarmfall werden sie sofort übertragen, von der LUBW ausgewertet und umgehend der Atomaufsicht zur Verfügung gestellt. Eine interaktive Karte mit aktuellen Werten von drei Nukliden finden Sie hier . Mehr zum Thema:

Castor-Transport auf dem Neckar

Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.

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