Das Projekt "Entwicklung von Probenaufbereitungs- und Analysenverfahren für Flammschutzmittel in Erzeugnissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 4 Material und Umwelt, Fachgruppe 4.2 Umweltrelevante Material- und Produkteigenschaften, Arbeitsgruppe 4 2.2 Emission aus Materialien durchgeführt. Der Vorschlag zur 24. Änderung der Richtlinie 76/769 EWG sieht ein Verbot des Inverkehrbringens und des Verwendens von Pentabromdiphenylether als Flammschutzmittel als Stoff, Zubereitung und in Erzeugnissen vor. Pentabromdiphenylether wurde als Flammschutzmittel insbesondere in Kunststoffen verwendet. Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie ist eine Ergänzung der Chemikalienverbotsverordnung geplant. Zum Vollzug der Verordnung ist die Entwicklung von Probenaufbereitungs- und Analysenverfahren zur sicheren Überprüfung des Grenzwertes von 0,l Gew.-Prozent notwendig. Dies schließt die kritische Absicherung des Verfahrens und seine Überprüfung in Ringversuchen ein. Da auch für weitere Flammschutzmittel derzeit Untersuchungen im Rahmen der Altstoffbewertung laufen und kurz vor dem Abschluß stehen, sind weitere Flammschutzmittel (wie z.B. Octabromdiphenylether und Decabromdiphenylether) in die Untersuchungen (Probenaufbereitung, Analysenverfahren) einzubeziehen. Als Analyseverfahren steht für o.g. Flammschutzmittel die GC/US-Methode zur Verfügung.