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Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Vorhaben Erhöhung der Deponie Sansenhecken (DK II) in Buchen (Odenwald)

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald Kreises mbH (AWN) hat die erforderliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG für das im Folgenden beschriebene Vorhaben beantragt: Der Neckar-Odenwald-Kreis plant auf der mit Datum vom 02.08.1983 planfestgestellten Deponie Sansenhecken, Sansenhecken 1, 74722 Buchen, innerhalb der 1983 planfestgestellten Grenzen eine Deponieerhöhung, um auch mittelfristig die Entsorgungssicherheit anfallender DK II-Abfälle zu gewährleisten. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Volumenoptimierung (DK II und DK 0). Durch die Deponieerhöhung soll ein Mehrvolumen von ca. 958.000 m³ DK II-Material und ca. 130.000 m³ DK 0-Material geschaffen werden (bisher genehmigtes Ablagerungsvolumen: 2.200.000 m³). Die Laufzeit des Erhöhungsvorhabens beträgt rechnerisch ca. 25 Jahre (bei 38.000 m³ jährlichem Abfallaufkommen). Die Erhöhung beläuft sich durch das Vorhaben auf 34,5 m (388 m ü. NN auf 422,5 m ü. NN). Von der beantragten Planfeststellung betroffen sind die Flurstücke 8654, 1029/1, 10292, 10293, 10296, 10299, 10300 und 10301 innerhalb der bereits bestehenden planfestgestellten Grenzen. Durch die Erhöhung der bestehenden Deponie entsteht demnach kein zusätzlicher Flächenverbrauch. Die betroffenen Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Buchen (Odenwald). Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist die Herstellung der Erhöhung und Endgestaltung (geänderte Höhenkubatur) der Deponie. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Profilierung und Zwischenabdichtung der Verfüllabschnitte (VA) IV, V/VI und VII sowie nach Abschluss der Verfüllung zur Profilierung des gesamten überhöhten Deponiekörpers und zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems nach den Anforderungen DK II. Weitere mit dem Vorhaben verbundene Maßnahmen sind der Neubau und Anschluss der geplanten Entwässerung der geplanten Zwischenabdichtung, die Anpassung des vorhandenen Gasfassungssystems sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche. Des Weiteren wird eine dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) mitbeantragt. Hierzu wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) die forstrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dargelegt.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen (HÖP-1 und HÖP-2) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bau-land Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74736 Hardheim-Bretzingen (HAR-1 und HAR-2) durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 74736 Hardheim-Bretzingen (HAR-3) durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,80 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. • Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt

null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert. Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen „Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Informationsveranstaltungen Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „ Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de “ wenden. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de . Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen. Hintergrundinformation Daten und Fakten Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt.  Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ . Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee). Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg.  Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst: Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rottweil Landkreis Calw 1Adelsheim Dornhan Althengstett Aglasterhausen Eschbronn Bad Herrenalb Höpfingen Fluorn-Winzeln Bad Teinach-Zavelstein Limbach Hardt, Oberndorf am Neckar Bad Wildbad im Schwarzwald Mudau Schramberg Calw Neckargerach Dornhan Dobel Neunkirchen Enzklösterle Osterburken Höfen an der Enz Ravenstein Nagold Rosenberg Neubulach Schwarzach Neuweiler Seckach Simmersfeld Waldbrunn Simmozheim Walldürn Wildberg Zwingenberg In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen *: Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach Landkreis Rottweil : Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar. In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr: Landkreis Calw : Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf Neckar-Odenwald-Kreis : Billigheim, Schefflenz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Konferenz zu den Herausforderungen durch den Klimawandel in Mittelgebirgsregionen Weitere Informationen:

Welche besonderen Herausforderungen stellen sich Mittelgebirgsregionen aufgrund des Klimawandels? Und wie können Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aussehen? Am 06. März 2024 tauschten sich über 750 Teilnehmende über diese Themen im Rahmen der Mittelgebirgskonferenz aus. Ausgerichtet wurde die Online-Veranstaltung von den Klima-Kompetenzzentren Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Wasserrückhalt in der Landwirtschaft und im Wald, Umgang mit Starkregen und Dürre in der Landwirtschaft, Klimaanpassungsstrategien für Dauergrünland in Mittelgebirgslagen und Kommunale Hochwasser- und Sturzflutvorsorgekonzepte – an vielen Orten passieren bereits jetzt Maßnahmen, um den Herausforderungen durch den Klimawandel zu begegnen. Der Austausch über diese Maßnahmen und Gute-Praxis-Beispiele aus den vier Bundesländern sowie die Vernetzung mit den Expertinnen und Experten stand im Mittelpunkt der Veranstaltung. Bild zeigt: Foto einer Mittelgebirgslandschaft, hier der Wasserkuppe in der Rhön, Bildnachweis: Lazaj, HLNUG Drei parallele Workshops befassten sich mit spezifischen Auswirkungen und Anpassungsmöglichkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie Wasser und Stadtplanung. Ein Thema war das Erosionsrisiko in der Landwirtschaft. Dazu war eine Fachmeinung: „Ein Erosionsschutzstreifen an der richtigen Stelle kann den Abfluss wirksam stoppen“. Mittelgebirge sind aufgrund ihrer Topographie anfällig für Schäden durch Starkregen und infolgedessen Sturzfluten. Starkregengefahrenkarten können helfen die Betroffenheit vor Ort einzuschätzen und Maßnahmen abzuleiten. Auch die Frage was der Klimawandel im Obst- und Weinbau bewirkt, stellte sich. Durch den Klimawandel fangen Obstbäume immer früher an zu blühen. Damit steigt aber auch das Risiko für Spätfröste. Eine Frostberegnung kann hier zum Teil Abhilfe schaffen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Sei es der Schwarzwald, der Odenwald, der Taunus, die Eifel, die Rhön oder der Thüringer Wald – überall kommen ähnliche Herausforderungen durch den Klimawandel auf uns zu. Auch wenn sich strukturelle, nutzungsspezifische oder standörtliche Bedingungen zum Teil unterscheiden. Dies wurde in der länderübergreifenden Veranstaltung deutlich. Voneinander lernen ist auch über die Ländergrenzen hinweg von unschätzbarem Wert.

INSPIRE BW Biogeographische Regionen Standortskundliche Wuchsgebiete

Die Wuchsbedingungen Baden-Württembergs für Waldbaumarten sind vielfältig. Unter diesem Aspekt gliedert sich das Land in eine Vielzahl verschiedener Regionen. Die regionale Gliederung stellt zunächst die standörtlichen Besonderheiten heraus, durch die sich eine Region von den anderen Regionen des Landes abhebt. Die erste Ebene der regionalen Gliederung bilden die sieben Wuchsgebiete. Dies sind Großlandschaften mit ähnlichen Merkmalen in Landschaftsform und Gesteinscharakter, aber uneinheitlichem Regionalklima. Die Wuchsgebiete entsprechen im Wesentlichen der geographischen und pflanzengeographischen Gliederung. Als Wuchsgebiete ausgewiesen sind: - Wuchsgebiet 1: Oberrheinisches Tiefland - Wuchsgebiet 2: Odenwald - Wuchsgebiet 3: Schwarzwald - Wuchsgebiet 4: Neckarland - Wuchsgebiet 5: Baar-Wutach - Wuchsgebiet 6: Schwäbische Alb - Wuchsgebiet 7: Südwestdeutsches Alpenvorland

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7118 Stuttgart - Nord

Blatt Stuttgart-Nord wird nahezu vollständig von der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft eingenommen. In der Nordwest-Ecke des Kartenausschnitts ist der südliche Teil des Odenwaldes erfasst. Im Bereich der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft bildeten sich durch Verwitterung und Abtragung flach einfallender Sedimentformationen des Mesozoikums (Muschelkalk bis Malm) charakteristische Schichtstufen heraus. Von Südost nach Nordwest lässt sich folgende Gesteinsabfolge festhalten: In der Südost-Ecke des Kartenblattes sind Lias und Dogger der Schwäbischen Alb angeschnitten, denen in nordwestliche Richtung Keuper-, Muschelkalk- und Buntsandstein-Sedimente folgen. In den Niederungen und Senken, speziell in der Heilbronner Mulde, wird das Mesozoikum von pleistozänem Löss überlagert. Am Westrand des Kartenausschnitts, südlich von Heidelberg, ist das Schollengebiet der Kraichgau erfasst. Mit Einbruch des Oberrheingrabens im Tertiär bildeten sich neben den Hauptverwerfungen parallel angeordnete Störungslinien und Schollentreppen heraus. Auf engem Raum sind hier neben Muschelkalk, Keuper, Lias und Dogger auch känozoische Lockersedimente zu finden. Die ältesten Gesteine stehen in der Nordwest-Ecke des Kartenblattes, im Odenwald, an. Sein westlicher Teil setzt sich aus metamorphen und magmatischen Gesteinen des Paläozoikums bzw. Präkambriums zusammen. Bei den Metamorphiten dominieren Gneise und Amphibolite. Bei den Magmatiten handelt es sich um saure bis basische Plutonite (Granit, Granodiorit Diorit) sowie spätvariszische Vulkanite (Rhyolithe und Rhyolithtuff). Der Ostteil des Odenwaldes besteht im Gegensatz dazu aus Sand- und Tonsteinen des Buntsandsteins. In der Umgebung des Odenwaldes beißen Zechstein-Sedimente im Flusslauf von Neckar und Laxbach aus. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die Profillinie beginnt im Kristallin des Odenwaldes und quert in Südost-Richtung die Süddeutsche Schichtstufenlandschaft, wobei das Neckartal, die Heilbronner Mulde, die Neckar-Jagst-Furche, das Murrtal und der Rudersberg gekreuzt werden.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 6318 Frankfurt/Main - Ost

Blatt Frankfurt/Main-Ost erfasst die geologischen Gegebenheiten zwischen Frankfurt am Main und Würzburg, wobei die tertiären Vulkanitgebiete von Rhön und Vogelsberg im Norden, die Ausläufer des Taunus im Nordwesten sowie der Odenwald im Südwesten des Kartenblattes abgebildet sind. Sedimentgesteine der Trias dominieren den Kartenausschnitt. Den Tonsteinen des unteren Keupers in der Südost-Ecke schließen sich in nordwestliche Richtung Kalk-, Mergel- und Tonsteine des Muschelkalks sowie Sand- und Schluffsteine des Buntsandsteins an. Rhön, Spessart und der östliche Odenwald zählen zu den bekannten Buntsandstein-Landschaften in Deutschland. Paläozoische Sedimentgesteine sind im nordwestlichen Teil des Kartenblattes erfasst. So wird im äußersten Nordwesten das Taunus-Antiklinorium mit variszisch überprägten Sedimentgesteinen (Tonschiefer, Quarzit) des Unterdevons angeschnitten. In der Wetterau-Senke lagern mächtige Molassesedimente des Rotliegenden, die jedoch weitflächig von jüngeren Sedimentschichten und Vulkaniten überdeckt sind. Endogene Kräfte führten im Tertiär zur Absenkung der Wetterau, zur Sedimentation teils mariner, teils festländischer Sande und Tone sowie zum Aufdringen basaltischer Magmen entlang von Störungszonen. Weit verbreitet sind auch Überlagerungen durch eiszeitliche Sedimente, z. B. Löss- und Flugsande. Kristallines Paläozoikum und Präkambrium stehen in den westlichen Teilen von Odenwald und Spessart an. Während im Ostteil des Odenwaldes Buntsandstein-Sedimente zu Tage treten, lagern im Westteil Südwest-Nordost-verlaufende Zonen metamorpher und magmatischer Gesteine im Wechsel. Bei den Metamorphiten handelt es sich um variszisch überprägte Glimmerschiefer bzw. Gneise, seltener Amphibolite und Marmore. Zu den variszischen Magmatiten zählen Biotitgranite, Granodiorite, Diorite und Gabbros. Der Flusslauf des Mains trennt den Odenwald vom Spessart. An der Mündung von Kinzig und Main, östlich von Hanau und nördlich von Aschaffenburg, lagern die kristallinen Gesteine des Vorspessarts (kambrische und präkambrische Glimmerschiefer, Gneise und Quarzite). Auch hier kam es während der variszischen Deformation zur Intrusion magmatischer Gesteine (Diorite). Diese treten jedoch nur im äußersten Südosten, z. B. östlich von Aschaffenburg, in kleinen Vorkommen zu Tage. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein Nordwest-Südost-Profil Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die Schnittlinie quert das Devon des Taunus, die Rotliegend- und Tertiärschichten der Wetterau-Senke, das Kristallin des Vorspessarts und die Buntsandstein-Formationen des Spessarts. In der geologischen Karte geben Farbe und Stil der aufgedruckten Signaturen bei Kristallingesteinen den Grad der metamorphen Überprägung und den Verlauf der Strukturen an.

Beantragung eines neuen Wasserrechts für die Grundwasserentnahme aus den Geißbergquellen, zur Trinkwasserversorgung in Eberbach, Stadtteil Brombach

Die Städtischen Dienste Eberbach beantragen, zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, in bisheriger Menge und Güte, die Trinkwasserentnahmen aus den beiden Quellen „Geißbergquellen“ im Ortsteil Brombach. Mit dem Sommer 2018 wurde die Schüttung der Geißbergquellen, den einzigen Trinkwasserbrunnen Brombachs so gering, dass die Wasserversorgung zeitweise nur knapp gewährleistet werden konnte und ab August 2020 durch eine Notversorgung ergänzt werden musste. Nach erfolgter Sanierung der Quellen, wird das Wasserrecht nun neu, mit einer höheren Entnahmemenge beantragt. Die Neuerschließung weiterer Quellen oder Brunnen sowie der Anschluss an weitere Versorger wurde untersucht und als unwirtschaftlich bzw. als nicht durchführbar erachtet. Die Geißbergquellen befinden sich im Bereich der Grenze des Landschaftsschutzgebiets „Odenwald“, im FFH-Gebiet „Odenwald Brombachtal“ (und im Naturpark „Neckartal – Odenwald“).

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