Der Hobrechtswald ist das ganze Jahr geöffnet und hat für jeden etwas zu bieten. Um den vielfältigen Nutzungsinteressen gerecht zu werden und dabei den Lebensraum der Pflanzen und Tiere zu wahren, sind im gegenseitigen Respekt einige Regeln zur Erholung, zum Radfahren sowie zu Hunden im Wald einzuhalten. Lassen Sie keine Abfälle im Wald zurück und verschmutzen Sie die Gewässer nicht! Tiere könnten die Abfälle fressen und davon krank werden. Vermeiden Sie unnötigen Lärm! Der Wald ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn Sie leise sind, bekommen Sie außerdem die Möglichkeit scheue Waldtiere zu entdecken. Halten Sie Hunde an der Leine! Zu allen Jahreszeiten sind Hunde im Wald anzuleinen. Nur in ausgeschriebenen Hundeauslaufflächen können Sie Ihren Hund freilaufen lassen. Lassen Sie Ihren Hund außerdem nicht in Gewässern schwimmen. Zünden Sie im Wald niemals ein Feuer an! Ein offenes Feuer ist sehr gefährlich und kann leicht zu Waldbränden führen. Auch Rauchen ist in allen Berliner Wäldern ganzjährig verboten. Halten Sie sich bei Gewitter nicht im Wald auf! Sie könnten von herunterfallenden Ästen oder einem durch Blitzeinschlag umstürzenden Baum verletzt werden. Autos und Motorräder müssen stets draußen bleiben! Es sei denn, Sie haben eine Genehmigung des Forstamtes. Parken Sie bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen, da Sie sonst Rettungswagen und Holztransporter behindern könnten. Fahren und reiten Sie nicht abseits der Wege! Das Radfahren und Reiten ist im Wald nur auf breiten bzw. speziell ausgewiesenen Wegen erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger und Wanderer. Umgehen Sie niemals forstliche Absperrungen! Bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr durch herabstürzende Bäume. Klettern Sie nicht auf Hochsitze! Jagdliche Einrichtungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Steigen Sie nicht über Kulturzäune! Vermeiden Sie auf junge Pflanzentriebe zu treten und brechen Sie keine Äste ab. Damit schädigen Sie die Natur. Ritzen Sie die Rinde der Bäume nicht ein! Der Stamm eines Baumes ist an beschädigten Stellen ungeschützt. Pflücken Sie keine geschützten Pflanzen! Nur wenn Sie Blumen und Kräuter kennen und wissen, dass sie nicht unter Naturschutz stehen, können Sie diese pflücken sowie Früchte sammeln. Streicheln Sie keine zutraulichen Tiere! Es besteht Tollwutgefahr. Die Berliner Forsten weisen außerdem auf besondere Regeln für Reiter hin. Beachten Sie bitte auch die Verhaltenshinweise an den Eingängen der Weideflächen .
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage - Betrug mit hohem Vermögensschaden - Betrug mit hohem Vermögensschaden - Verbranntes Brötchen - Hakenkreuze - Besitzer des Fahrrades gesucht Betrug mit hohem Vermögensschaden Burg, 13.11.2024, 10:40 Uhr Eine 66-jährige Bürgerin aus Burg ist leider einem Online-Banking-Betrug zum Opfer gefallen und hat dadurch einen hohen Vermögensschaden erlitten. Die Bürgerin wurde am Morgen von einer angeblichen Bankangestellten der Abteilung Betrugsfälle angerufen, die ihr mitteilte, dass Unbekannt versuche unberechtigterweise Abbuchungen von ihrem Konto vorzunehmen. Die vermeintlichen Abbuchungen sollen aus Holland vorgenommen werden. Um dies zu verhindern rufe die Angestellte an und bat darum, das Online-Banking freizuschalten, um den auf dem Konto befindlichen Betrag „einzufrieren“ und damit vor fremden Abbuchungen zu schützen. Die sich mit Namen Barbara Müller ausgegebene angebliche Bankangestellte wirkte auf die Geschädigte seriös, auch weil sie wusste, wieviel Geld auf dem Konto war. Die Geschädigte schaltete letztlich das Online-Banking frei. Am Nachmittag nahm sie eine Kontoalarm-Meldung auf ihrem Handy wahr. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass ein Betrag im oberen fünfstelligem Bereich von ihrem Konto abgebucht wurde. Die Geschädigte hatte keinen Zugriff mehr auf ihr Konto. Die Geschädigte begab sich zu ihrer Bankfiliale wo ihr mitgeteilt wurde, dass ein sehr hoher Geldbetrag abgebucht wurde. Das Konto wurde nunmehr gesperrt. Ob die Geschädigte das Geld zurück bekommt ist fraglich. Wie man sich verhält, wenn man Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden ist, ist unter dem Link https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Checklisten/BSI-ProPK-Checkliste-Onlinebanking.pdf?__blob=publicationFile&v=1 nachzulesen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank, welche Sicherheitsvorkehrungen Sie vornehmen können, um sich vor Phishing zu schützen. Ein weiterer Hinweis: Wenn man im Online-Banking eine selbst getätigte Überweisung wieder zurückholen möchte, muss man sich beeilen, denn es ist nicht immer möglich. Solange der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist, besteht noch die Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen. Es sind in diesem Fall jedoch nur wenige Minuten, die man dafür Zeit hätte. Ist diese Zeit überschritten, so kann Ihre Bank nicht mehr auf den Betrag zurückgreifen. Verkehrsunfall Jerichow OT Roßdorf, B1, 14.11.2024, 17:50 Uhr Der Fahrer eines Pkw Hyundai befuhr die B1 aus Brandenburg kommend in Richtung Genthin. Auf Höhe einer Tankstelle beobachtete der 40-jährige Fahrzeugführer, wie ein entgegenkommendes Fahrzeug beabsichtigt nach links in Richtung der Tankstelle abzubiegen, ohne den entgegenkommenden Verkehr zu beachten. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden lenkte der Hyundai-Fahrer reflexartig nach rechts, rammte ein Verkehrszeichen und durchfuhr einen Straßengraben. Der Pkw kam auf einer angrenzenden Rasenfläche zum Stehen. Trotz dieses Manövers wurde der Hyundai von dem entgegenkommenden Renault hinten links touchiert. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand. Der Hyundai wurde abgeschleppt. Verbranntes Brötchen Burg, Zibbeklebener Straße, 14.11.2024, 19:00 Uhr Ein angebranntes Brötchen rief am Donnerstagabend die Feuerwehr und die Polizei auf den Plan. Ein in einer Mikrowelle erwärmtes Brötchen einer Mitarbeiterin eines Geschäfts verursachte solch eine starke Rauchentwicklung, so dass Brandalarm in einer Spielhalle und in angrenzenden Geschäften ausgelöst wurde. Die Feuerwehr rückte mit vier Fahrzeugen und 25 Kameraden an. Es war kein offenes Feuer entstanden. Die Feuerwehr deaktivierte letztlich die Brandmeldeanlage und konnte wieder abrücken. Hakenkreuze Burg, Zibbeklebener Straße, 14.11.2024, 20:00 Uhr Polizeibeamte hatten an der rückwärtigen Fassade eines Einkaufsmarktes zwei Hakenkreuze festgestellt. Die Hakenkreuze waren etwa 20 mal 20 cm bzw. 30 mal 50 cm groß und wurden von den Beamten unkenntlich gemacht. Besitzer des Fahrrades gesucht Burg, Bahnhof, 31.10.2024, 04:24 Uhr Die Polizei stellte im Zuge einer Verkehrskontrolle ein Fahrrad sicher, da der Radfahrer bei der Kontrolle die fadenscheinige Behauptung äußerte, das Fahrrad auf einem Sperrmüllhaufen gefunden und mitgenommen zu haben. Zuvor versuchte der Radfahrer, sich der Verkehrskontrolle durch Flucht mit dem Rad zu entziehen. Einen Eigentumsnachweis konnte er nicht vorlegen. Die Polizei sucht nun den rechtmäßigen Besitzer dieses schwarzen Rades des Herstellers „Prophete“. Der Besitzer möchte sich bitte im Polizeirevier Jerichower Land melden und entsprechenden Eigentumsnachweis vorlegen. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2004 Dicke Luft am Neujahrsmorgen 02-2004 Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt 03-2004 Unangenehme Gerüche im Visier 04-2004 Dicke Luft durch Osterfeuer 05-2004 Mit dem Sommer kam das Ozon 06-2004 Etwa 200.000 Wasservögel in Sachsen-Anhalt 07-2004 Europäische Woche der Mobilität 16. bis 22. September Autofreier Tag "in die Stadt ohne mein Auto" am 22. September 2004 08-2004 Beißende Luft durch Gartenfeuer
Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 12-2010 Pulverdampf in der Silvesternacht 11-2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) - Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone 10-2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am 16. Dezember 2010 09-2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe 08-2010 Travel Smarter – Live Better Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf 07-2010 Erneut Nachwuchs bei Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt 06-2010 Kosten des Klimawandels in Sachsen Anhalt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung untersucht Kosten der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Sachsen Anhalt 05-2010 Förderung des Bundes zur Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge 04-2010 Osterfeuer in Magdeburg trieben Feinstaubbelastung nach oben 03-2010 Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 02-2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe 01-2010 Winterkälte und Feinstaub
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 13-2011 Seit Tagen dicke Luft - Längste Feinstaubepisode der letzten acht Jahre 12-2011 Dicke Luft im Nebelmeer 11-2011 Hohe Schadstofffreisetzung bei der Gartenabfallverbrennung Deutschlandweit einmalige Brandversuche im Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt 10-2011 Sauberes Trinkwasser für jeden Bürger Sachsen-Anhalts Bericht zur öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2009 09-2011 Bitte nur trockenes Holz aufs Osterfeuer, derzeit hohe Feinstaubbelastung! 08-2011 Information zu sendermarkierten Wölfen im Internetportal des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (07-2011 entfällt) 06-2011 Wölfin Tina trägt Halsband 05-2011 Festveranstaltung zum 20jährigen Bestehen des LAU 04-2011 Gartenfeuer treiben Feinstaubbelastung zusätzlich hoch 03-2011 Feinstaub trübt den Sonnenschein 02-2011 Landesamt für Umweltschutz startet Projekt zur Sendermarkierung der Wölfe in der Altengrabower Heide 01-2011 Winterkälte und Feinstaub
Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2005 Dicke Luft durch Silvesterböller 02-2005 Viel Sonne, trotzdem hohe Feinstaubbelastung 03-2005 Luftverschmutzung in Sachsen-Anhalt 04-2005 Weltwassertag 2005 - Aktionstag des Landes Sachsen-Anhalt 05-2005 Osterfeuer trieben Feinstaubbelastung hoch 06-2005 Ich bin doch nicht laut - 8. Internationaler Noise Awareness Day - Tag gegen den Lärm 07-2005 Anhaltend hohe Feinstaubkonzentration 08-2005 Deutlicher Anstieg der Ozonbelastung 09-2005 EU-Feinstaubgrenzwert in Halle überschritten 10-2005 Spätsommer sorgt für hohe Feinstaub- und Ozonbelastung 11-2005 Clever pendeln - weniger Feinstaub 12-2005 Gefahrenabschätzung in den Auenböden der Elbe oder ist der Bodenschutz bezahlbar?
Pflanzenkohle möglichst umweltfreundlich kaufen oder herstellen Was Sie bei Pflanzenkohle beachten sollten Kaufen Sie nur zertifizierte Pflanzenkohle (EBC-Siegel). Dies garantiert, dass Schadstoffgehalte geprüft und Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie selbst Pflanzenkohle herstellen wollen, nutzen Sie dafür geeignete Behälter (z. B. Kon-Tikis) und halten Sie sich streng an die Herstellervorgaben, um gesundheitsschädliche Emissionen gering zu halten. Geben Sie Gehölzschnitt in die öffentliche Grünschnittabfuhr und legen Sie nach Möglichkeit Totholzhecken in ihrem Garten an. Gewusst wie Pflanzenkohle entsteht durch die unvollständige Verbrennung ("Verkohlung" bzw. "Pyrolyse") von Pflanzenmaterial wie z.B. Gehölzschnitt. Der Einsatz von Pflanzenkohle kann zur CO 2 -Bindung beitragen, die Wasserspeicherkapazität des Bodens erhöhen und den Humusaufbau unterstützen. Bei unsachgemäßer Herstellung können aber auch Grenzwerte für Schadstoffe in der Pflanzenkohle überschritten werden. Darüber hinaus entstehen bei der Herstellung von Pflanzenkohle Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, aber auch klimaschädliches Methan. Siegel beachten: Kaufen Sie für die Anwendung im Garten nur Pflanzenkohle, die mit dem EBC-Siegel zertifiziert ist. Dieser Standard garantiert, dass die Pflanzenkohle bei der Herstellung und bezüglich Schadstoffgehalt allgemeinen Umweltanforderungen entspricht. Die Herstellung in modernen Pyrolyseanlagen hat gegenüber handwerklichen Herstellungsmethoden den Vorteil, dass der Pyrolyseprozess technisch kontrolliert und gesteuert werden kann. Zudem können auch die " Nebenprodukte " (Pyrolyseöle, Pyrolysegase und Abwärme) genutzt werden. Dadurch haben moderne Pyrolyseanlagen einen höheren Wirkungsgrad und die Schadstoffgehalte in der Abluft und in der Pflanzenkohle liegen unter den Grenzwerten. Dauerhafte CO 2 -Bindung durch Zusatzzertifikate: Pflanzenkohle kann – z.B. kleinteilig in den Boden ausgebracht – dauerhaft CO 2 speichern. Im Rahmen der freiwilligen CO 2 -Kompensation können entsprechende Projekte unterstützt werden. Hierfür gibt es Plattformen wie Carbonfuture , die nicht nur die Qualität der Pflanzenkohle (EBC-Siegel), sondern auch die nicht-rückholbare Ausbringung zertifizieren. Das ist für den Klimaschutznutzen wichtig, da Pflanzenkohle prinzipiell auch verbrannt werden kann, so dass der Kohlenstoff wieder vollständig als CO 2 entweichen würde. Bei eigener Herstellung an Herstellerempfehlungen halten: Wenn Sie Pflanzenkohle selbst herstellen möchten, sollten Sie sich vorab intensiv mit dem Herstellungsprozess und der richtigen Praxis vertraut machen. Das Ithaka Institut in der Schweiz bietet z. B. entsprechende Hintergrundinformationen und eine Bedienungsanleitung an. Am besten lassen Sie sich den Herstellungsprozess von erfahrenen Personen zeigen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie nicht nur eine möglichst große Ausbeute, sondern auch eine Pflanzenkohle mit guter Qualität und geringer Schadstoffbelastung erhalten. Denn auch wenn das Grundprinzip einfach ist und seit Jahrtausenden praktiziert wird, kann man aus Umweltsicht einiges falsch machen. Statt eines korrekt ablaufenden Verkohlungsprozesses kann ein qualmendes Lagerfeuer mit unnötiger Schadstoffbelastung das Resultat sein. Folgende Punkte sind für eine gute Verkohlung besonders entscheidend: Geeignetes Gefäß: Sie benötigen ein geeignetes Gefäß wie z. B. ein Kon-Tiki (trichter-/ zylinderförmiges, häufig doppelwandiges Brenngefäß), das u.a. eine gute Verbrennung der austretenden Brenngase ermöglicht und den Anforderungen z. B. bei der Ablöschung des Feuers standhält (Korrosionsschutz). Geeignetes Ausgangsmaterial: Sie dürfen grundsätzlich nur unbehandeltes Holz verwenden. Das Material sollte gut getrocknet, relativ homogen im Durchmesser und vor Regen geschützt gelagert worden sein. In der Regel wird Schnittgut von Ziergehölzen oder Obstbäumen verwendet, was schlecht kompostierbar ist. Verwenden Sie keinen frischen Grünschnitt, Blätter oder nährstoffreiche Ausgangsmaterialien. Diese sollten kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Stetige Prozessführung: Es sollten immer nur dünne Holzschichten aufgelegt werden, wenn die oberste Schicht zu veraschen beginnt. Das erfordert eine kontinuierliche Betreuung und Beobachtung des Vorgangs. Zügiger Anzündvorgang von oben: Das Anzünden sollte von oben mit geeigneten und möglichst pflanzlichen oder naturnahen Anzündhilfen (z.B. wachsgetränkter Holzwolle) erfolgen, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Ablöschen von unten: Nach dem Herstellen der letzten Schicht Pflanzenkohle muss diese (wenn möglich von unten) abgelöscht werden, um den Kohleausbrand zu stoppen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten eignet sich die handwerkliche Herstellung von Pflanzenkohle am ehesten für Gartengemeinschaften wie z. B. Kleingartenvereine. Verschiedene Vereine oder Verbände bieten Seminare oder Informationen hierzu an. Abstand halten: Bedenken Sie bezüglich der Rauchentwicklung, dass Sie genügend Abstand zu Lüftungsöffnungen (Fenster und Türen), zu Gartennachbarn sowie zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen) einhalten. Wie bei jedem offenen Feuer sollte mindestens eine Person das Feuer immer im Blick haben, um eingreifen zu können, falls etwas passiert. Entsorgen Sie Grünschnitt fachgerecht: Kleinere Mengen an Grünschnitt können Sie fachgerecht z.B. über die Biotonne entsorgen oder selber kompostieren. Durch die Untermischung von holzigem Material wird die Durchlüftung und damit der Rotteprozess des Komposts verbessert. Für größere Mengen Grünschnitt bieten Kommunen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten an. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem Garten haben, können Sie eine Totholz(h)ecke anlegen. Sie schaffen damit einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum u.a. für Kleingetier wie Kröten und Eidechsen sowie für viele Insekten. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie beim Kauf von Pflanzenkohle Anbieter aus Ihrer Nähe. Beachten Sie unsere Tipps zu Feuerschalen , Kaminöfen , Gartenhäcksler und Kompost . Hintergrund Umweltsituation: Pflanzenkohle stellt eine Option zur Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre ("Removal") und zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff dar, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht verbrannt wird. Die Pflanzenkohle wird durch Pyrolyse, also Verkohlung von Biomasse (z.B. Holz) hergestellt. Dabei entstehen – neben der Pflanzenkohle – auch unerwünschte Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dem Nutzen für das Klima stehen demnach Risiken wie die Belastung der Böden, der Luft und des Grundwassers mit Schadstoffen gegenüber. Vor allem durch Fehlbedienung kann es zu einer ungewollten Qualm-Entwicklung und zu unnötiger Schadstoffbelastung der Pflanzenkohle mit Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) kommen. Daher ist es aus Umweltsicht besonders wichtig, hohe Anforderungen bezüglich des Ausgangsmaterials, der Herstellung als auch in Bezug auf die Ausbringung z. B. in Böden zu legen. Im European Biochar Certificate (EBC) werden Anforderungen an das Ausgangsmaterial als auch Grenzwerte für einzelne Schadstoffe in der Pflanzenkohle sowie der Kontrollumfang an die herstellenden Anlagen festgelegt. Gesetzeslage: Pflanzenkohle ist in der EU als Bodenhilfsstoff zugelassen. Die detaillierten Voraussetzungen und Anforderungen sind in der EU-Düngemittelverordnung ( EU-Verordnung 2019/1009 ) geregelt.
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 12-2010 Pulverdampf in der Silvesternacht 11-2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) - Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone 10-2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am 16. Dezember 2010 09-2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe 08-2010 Travel Smarter – Live Better Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf 07-2010 Erneut Nachwuchs bei Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt 06-2010 Kosten des Klimawandels in Sachsen Anhalt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung untersucht Kosten der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Sachsen Anhalt 05-2010 Förderung des Bundes zur Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge 04-2010 Osterfeuer in Magdeburg trieben Feinstaubbelastung nach oben 03-2010 Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 02-2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe 01-2010 Winterkälte und Feinstaub
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Förderprogramm | 4 |
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Umweltprüfung | 24 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
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Boden | 42 |
Lebewesen & Lebensräume | 64 |
Luft | 45 |
Mensch & Umwelt | 68 |
Wasser | 38 |
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