Der Datensatz enthält die Bauwerke in und an Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell.
Im August 2022 fand ein massives Fischsterben in der Oder statt. Die ersten verendeten Fische auf deutscher Seite der Oder wurden am 09.08.2022 im Bereich Frankfurt (Oder) gemeldet. Neben Fischen verendeten auch andere aquatische Organismen wie Schnecken und Muscheln. Das tatsächliche Ausmaß der Umweltschäden und die langfristigen Auswirkungen auf das Ökosystem können derzeit noch nicht quantifiziert werden. Die Anwendung zeigt bildhaft anhand von Diagrammen die Verläufe der Messwerte der verschiedenen gemessenen Parameter an ausgewählten Messstellen.
Die Stadt Goslar verfügt über ca. 600 analoge und digitale Bebauungspläne.
postprocessed (downscaled an bias corrected) daily means of 2-meter-air-temperature, global radiation and daily amount of precipitation; based on regional climate projections; focussed on the period 1951-2100; gridded with 5 km horizontal spatial resolution; refers to Germany and hydrological catchment areas of Danube, Rhine, Elbe and Odra; was founded by KLIWAS (Impacts of climate change on Waterways and Navigation); provided by Department Climate and Environment Consultancy of Deutscher Wetterdienst
Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).
Der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat bei der Stadt Goslar die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Umsetzung der Maßnahme "Revitalisierung der Oker zwischen Probsteiburg und Vienenburg (Steinfeld)" beantragt. Ziel ist die ökologische Aufwertung eines ca. 3 km langen Abschnitts der Oker zur Verbesserung der Gewässerökologie und ökologischen Durchgängigkeit. Geplant sind u. a. der Abriss von 11 Querbauwerken, die Errichtung langgestreckter Sohlgleiten sowie Maßnahmen zur Förderung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers.
Flussbereichsleiter: Herr Dr. Ertl Telefon: 03941 5739-11 Vertreter: Herr Blum Telefon: 03941 5739-14 Kontakt Einzugsgebiete: Bode, Ecker, Großer Graben, Holtemme, Ilse, Liethe, Oker, Selke und Zillierbach Betriebsstelle: Wegeleben Gesamtlänge der zu unterhaltenden Deiche 170,84 km Gesamtlänge der zu unterhaltenden Gewässer 1. Ordnung 432,34 km Gesamtzahl der durch den Flussbereich zu betreibenden und zu unterhaltenden Anlagen 265 davon: 139 Querbauwerke 36 Fischaufstiege 48 Siele 42 Pegel Die Termine für die Schauen finden Sie hier .
gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 Drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Allgemeinverfügung des GAA Braunschweig gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben . Die folgenden drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden hiermit als Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG festgelegt: gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben drei Gemeinden des Landkreises Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Goslar -Stadt: Goslar -Stadt: Oker Vienenburg Jerstedt Immenrode Hahndorf Wiedelah Hahnenklee-Bockswiese Lengde Lochtum Weddingen Clausthal-Zellerfeld: Clausthal mit Polsterberger Hubhaus; Zellerfeld mit Erbprinzentanne; Buntenbock ; Altenau mit den Ortsteilen Torfhaus, Bastesiedlung, Sperberhaier Dammhaus, Gemkenthal, Polstertaler Zechenhaus; Schulenberg im Oberharz mit den Ortsteilen Oberschulenberg, Mittelschulenberg, Festenburg, Forsthaus Ahrendsberg; Wildemann (Spiegelthaler Zechenhaus) Clausthal Zellerfeld Buntenbock Altenau Schulenberg im Oberharz Wildemann Braunlage: Braunlage: Braunlage mit den Ortsteilen Brunnenbachsmühle und Königskrug; Hohegeiß ; Sankt Andreasberg mit den Ortsteilen Oderberg, Oderbrück, Oderhaus, Odertaler Sägemühle, Silberhütte, Sonnenberg Braunlage Hohegeiß Sankt Andreasberg Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei der Errichtung von Neubauten Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der aus der Gebietsfestlegung resultierenden Pflichten für Radon an Arbeitsplätzen regional zuständigen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen. Rechtsgrundlage der Gebietsausweisung Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ). Referenzwert von 300 Bq/m³ Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt vor, entsprechende Vorhersagen auf Basis von wissenschaftlichen Methoden, unter Zugrundelegung geeigneter Daten und unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, zu treffen. Hierbei eignen sich insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen und der Bodenluft, Bodenpermeabilität sowie Fernerkundungsdaten. Die Festlegung hat innerhalb der im Land bestehenden Verwaltungseinheiten zu erfolgen. Eine Verwaltungseinheit wird zum Radonvorsorgegebiet, wenn für mindesten 75 Prozent seiner Fläche in mindestens 10 Prozent der Gebäude eine Überschreitung des Referenzwertes anzunehmen ist ( § 153 Abs. 2 StrlSchV ). Die Festlegung und Bekanntgabe der niedersächsischen Radonvorsorgegebiete erfolgt durch das Land Niedersachsen auf Grundlage des § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG i. V. m. § 153 StrlSchV per Allgemeinverfügung (AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10) . 40350/06/10) Allgemeinverfügung (AV) Erläuterung zur Methodik der Gebietsausweisung in Niedersachsen drei Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Für den Landkreis Göttingen wird zurzeit keine Gemeinde für eine Ausweisung als Radonvorsorgegebiet empfohlen. Die Karte des geogenen Radonpotentials liefert Hinweise, dass vor allem in den nordöstlichen Gebieten des Landkreises Göttingen höhere Radon-222-Aktivitätskonzentrationen im Boden vorliegen können. Jedoch gibt es nur wenige konkrete Messwerte, die eine genauere Eingrenzung der betroffenen Gebiete erlauben oder den bestehenden Verdacht bestätigen. Auch die geologischen Gegebenheiten, die sich besonders im Südharz sehr heterogen darstellen, können nur bedingt belastbare Nachweise über hohe Radonbelastungen liefern. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann daher nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die geforderten Kriterien zur Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes von einzelnen Gemeinden des Landkreises erfüllt werden. Auch hier sind weitere umfangreiche Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration, sowohl in der Bodenluft, als auch in Innenräumen geplant, um eine belastbare Abschätzung des Radonpotentials und eine geografische Eingrenzung von möglicherweise als Radonvorsorgegebiet auszuweisenden Gemeinden zu erhalten. Hinweis:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller), hat für das o. g. Vorhaben die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, beantragt. Die Landesstraße 191 (L 191) kreuzt die Aller bei Station 1,288 im Abschnitt 140, ca. 0,700 km östlich der Ortschaft Hodenhagen. Der Ersatzneubau erfolgt lagegleich zu dem bestehenden Brückenbauwerk. Dafür wird in unmittelbarer Nähe in paralleler Lage ein Behelfsbauwerk errichtet, um während des Zeitraumes der Bauarbeiten den fließenden Verkehr auf der Landesstraße aufrechterhalten zu können. Der maßgebliche Streckenabschnitt der L 191 liegt innerhalb des FFH-Gebietes 3021-331 – Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker und des Vogelschutzgebietes DE322-401 – untere Allerniederung. Der Verlauf der Straße wird nicht verändert. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Behelfsbrücke errichtet, die südlich parallel neben der Leinebrücke eingebaut wird. Der Anschluss an das Provisorium erfolgt über die Verschwenkung von der Bestandstrasse. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Behelfsbrücke sowie der Umfahrungsstraße. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 7 NUVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als deren unselbstständiger Teil nach der Fassung des NUVPG2007, bzw. weiterführend nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (a. F.), zu Ende zu führen. Für das Vorhaben ist gemäß § 5 NUVPG2007 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 5 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Aufgrund der Lage und des Umfangs des Projektes wird jedoch von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen. Daher wurde auf die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls verzichtet.
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31
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