Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.
Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025
UV-Strahlung: Solarien und Gesundheitsrisiken Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV -Strahlung. Das BfS rät dringend von der Nutzung eines Solariums ab. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV -Strahlung der Solarien werden dabei außer Acht gelassen. Tatsache ist, dass die UV -Strahlung in Solarien die gleichen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV -Strahlung der Sonne. Die wichtigste Wirkung ist die Schädigung des Erbguts (DNA), was bereits bei geringer UV -Bestrahlung und weit vor einem Sonnenbrand geschieht. Hautkrebs auch durch Solarien Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung ( UV -Strahlung der Wellenlänge 100 bis 400 Nanometer (nm)) unter anderem aufgrund ihrer Erbgut-schädigenden Wirkung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Das heißt, dass die in Solarien verwendete UV -Strahlung in gleichem Maße wie die UV -Strahlung der Sonne beim Menschen negative Gesundheitsfolgen bis hin zu Krebserkrankungen haben kann. Das Risiko für Hautkrebs, vor allem für den schwarzen Hautkrebs, ist bei Solariennutzern im Vergleich zu denen, die nie ein Solarium nutzen, eindeutig erhöht und steigt mit der Häufigkeit der Solarienbesuche. Je jünger man beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko. Gefahr durch Medikamente und Kosmetik Bestimmte Chemikalien, die zum Beispiel in Medikamenten (auch in Naturheilmitteln wie zum Beispiel in Johanniskraut), in Kosmetika (auch in Solarienkosmetika), aber auch in Seifen, Waschmitteln und in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorkommen (sogenannte fotosensibilisierende Substanzen), können dazu führen, dass unter Einwirkung von UV -Strahlung sehr viel schneller akute Wirkungen , sogenannte fototoxische Wirkungen (von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen) auftreten. Von Solariennutzung wird abgeraten Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV -Strahlung ist eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Das BfS rät dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen auf Basis einer Nutzen-Risiko-Analyse unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vorbräunen in Solarien? Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV -Schutzes (Vorbräunen) verbunden, damit zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell ein Sonnenbrand auftritt. Von einem Vorbräunen im Solarium wird aus den oben genannten Gründen dringend abgeraten. Es ist jede zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Zudem ist Bräunung die Reaktion der Haut auf bereits durch UV -Strahlung erfolgte Erbgutschäden und auch bei gebräunter Haut wird durch UV -Strahlung das Erbgut geschädigt. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht weiterhin. Stand: 05.12.2024
Wie wirkt UV -Strahlung? UV - Strahlung wirkt auf Augen und Haut. Die Folgen von UV -Bestrahlung treten entweder sofort ( z.B. Augenentzündungen, Sonnenbrand, Sonnenallergie) oder erst Jahre später auf (Linsentrübung, Krebserkrankungen). Die wichtigste Veränderung ist die Schädigung des Erbguts ( DNA ) in Zellen der Augen oder der Haut. Natürliche wie künstliche UV - Strahlung wirkt auf unsere Augen und unsere Haut. Sie dringt in Auge und Haut ein und wird dort in den Zellen aufgenommen (absorbiert). UV -A- Strahlung dringt dabei tiefer ein als UV -B- Strahlung . In den Zellen des Auges und der Haut bewirkt die UV - Strahlung unterschiedliche Veränderungen. Die wichtigste Veränderung ist die Schädigung des Erbguts ( DNA ) – eine Schädigung, die bereits bei geringer UV -Bestrahlung und weit vor einem Sonnenbrand geschieht. Reparatursysteme in den Zellen beseitigen die Schäden am Erbgut in aller Regel wieder. Aber häufige, lang anhaltende und intensive UV -Bestrahlungen sowie Sonnenbrände überbelasten diese Systeme. Die gesetzten Schäden werden dann nicht mehr vollständig beziehungsweise nicht fehlerfrei repariert und können zu bleibenden Erbgutveränderungen (Mutationen) werden. Damit steigt das Risiko für Hautkrebs . UV - Strahlung der Sonne und künstlich erzeugte UV - Strahlung in Solarien sind daher durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe 1 "krebserregend für den Menschen" eingestuft. UV - Strahlung hat kurzfristige und langfristige Wirkungen Es lassen sich kurzfristige (akute, sofort auftretende) und langfristige (chronische, später im Leben auftretende) Wirkungen unterscheiden. Erstere treten unmittelbar oder Minuten, Stunden und Tage nach UV -Belastung auf, während letztere als Spätfolgen nach Jahren beziehungsweise Jahrzehnten sichtbar werden. Zu den akuten Effekten an den Augen gehören: Hornhautentzündung (Photokeratitis), Bindehautentzündung (Photokonjunktivitis) sowie photochemische Netzhautschäden. An der Haut treten folgende akute Wirkungen auf: Pigmentierung (Bräunung) der Haut mit Bildung einer Lichtschwiele, Hautrötung/Sonnenbrand (Erythem), Sonnenallergie sowie fototoxische Reaktionen und Initiierung der Bildung des körpereigenen Vitamin D. Eine akute Wirkung, die über die Haut vermittelt ist und den ganzen Körper betrifft (systemisch) ist die Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression). Eine langfristige Wirkung auf die Augen ist die Linsentrübung (Grauer Star). Langfristige Wirkungen an der Haut sind vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs. Stand: 31.07.2024
Langfristige Wirkungen UV - Strahlung kann Langzeitschäden, also später im Leben auftretende Schäden, an Augen und Haut hervorrufen. Langzeitschäden der Augen Bei den Augen ist in erster Linie die Augenlinse betroffen, die einen großen Anteil der in das Auge eindringenden UV - Strahlung aufnimmt. Übermäßige UV -Bestrahlung ist einer der auslösenden Faktoren für den "Grauen Star" ( Katarakt ). Ein bis zwei Prozent der UV-A-Strahlung kann bis zur Netzhaut vordringen. Studien geben Hinweise, dass in jungen Jahren (von Geburt bis etwa zum 30. Lebensjahr) sogar bis zu 10 Prozent der UV-A-Strahlung die Netzhaut erreichen könnten. Es konnte wissenschaftlich bisher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass der geringe Anteil an UV-Strahlung, der die Retina erreicht, zu degenerativen Netzhauterkrankungen wie der altersabhängigen Makuladegeneration (Makula = Gelber Fleck = Ort des schärfsten Sehens) beiträgt. Langzeitschäden der Haut Bei der Haut kann übermäßige UV -Bestrahlung vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs zur Folge haben. Zur Vorbeugung sollte man eine übermäßige UV-Belastung vermeiden. Zusätzlich hilft eine regelmäßige Hautkrebs-Früherkennung beim Hautarzt oder der Hautärztin, bereits bestehende Erkrankungen in einem frühen Stadium zu entdecken, wenn die Heilungschancen noch besser sind. Vorzeitige Hautalterung UV -A- Strahlung dringt tief in die Haut ein und verursacht dort unter anderem die Bildung sogenannter "freier Radikale", die wiederum eine Schädigung des Kollagens im Bindegewebe bewirken können. Gleichzeitig wird die Neubildung von Kollagen verhindert. In der Folge nimmt die Straffheit der Haut ab und elastische Fasern quellen auf, was zu einem Verlust der Dehnbarkeit der Haut führt. Es kommt zu dauerhaften Bindegewebsschädigungen und Faltenbildung. Ein Risikofaktor für vorzeitige Hautalterung sind unter anderem Sonnenbäder und Solariennutzung. Hautkrebs UV-Strahlung ist durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) in die höchste Risikogruppe 1 "krebserregend für den Menschen" eingestuft. UV-Strahlung ist Hauptursache für Hautkrebs. Hautkrebserkrankungen haben in der hellhäutigen Bevölkerung weltweit stärkere Zuwachsraten als alle anderen Krebserkrankungen. In Deutschland erkrankt jeder siebte Mann und jede neunte Frau bis zum Alter von 75 Jahren an Hautkrebs – Tendenz steigend: Allein in Deutschland verdoppelt sich die Neuerkrankungsrate (Inzidenz) alle 10 bis 15 Jahre. In Deutschland sterben derzeit jährlich über 4000 Menschen an Hautkrebserkrankungen, die auf UV-Strahlung zurückzuführen sind. Risikofaktoren für Hautkrebs sind unter anderem der Hauttyp, große angeborene oder klinisch atypische Muttermale, die Anzahl der Muttermale, Hautkrebserkrankungen in der Familie sowie die individuelle Lebens-UV-Belastung (Lebenszeitdosis) und Sonnenbrände. Man unterscheidet zwischen dem "hellen" und dem "schwarzen" Hautkrebs. Heller Hautkrebs Helle Hautkrebsarten sind unter anderem das Basalzellkarzinom sowie das Plattenepithelkarzinom und dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Basalzellkarzinom Beim Basalzellkarzinom handelt es sich um einen langsam wachsenden Tumor, der nur sehr selten Metastasen (Tochtergeschwülste) bildet. Er tritt vorwiegend an Hautpartien wie Gesicht, Ohren und Kopfhaut auf, die der direkten UV - Strahlung ausgesetzt sind. Die Sterblichkeit ist sehr niedrig. Da der Tumor aber lokal Gewebe zerstört, stellt die Therapie häufig ein großes kosmetisches Problem dar. Plattenepithelkarzinom Das Plattenepithelkarzinom ist ein in das umliegende Gewebe hineinwuchernder ("invasiver"), lokal zerstörender Tumor, der ab einer bestimmten Größe auch Metastasen bilden und zum Tode führen kann. Er tritt ebenfalls an Hautpartien wie Gesicht, Handrücken und Unterarmen auf, die der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) Der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) betrifft alle Altersstufen und ist für die meisten Todesfälle unter allen Hautkrebsarten verantwortlich. Das Melanom ist ein unterschiedlich wachsender, in der Regel braun gefärbter Tumor, der häufig und in einem ziemlich frühen Stadium Metastasen bildet und an beliebigen Hautpartien auftreten kann. Bei Früherkennung ist der Tumor überwiegend heilbar, bei verzögerter Therapie oft tödlich. Für den "schwarzen Hautkrebs" (malignes Melanom) nimmt die Inzidenz stärker zu als für alle anderen Krebsarten – und immer mehr jüngere Menschen, vor allem Frauen, erkranken daran. Stand: 20.06.2024
Guter Rahmen für Forschung und Patientensicherheit Gastbeitrag von BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini im Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health vom 12. März 2024. Die Bundesregierung hat am 27. März 2024 den Entwurf des neuen Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Das Medizinforschungsgesetz (MFG) unterstreicht den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des Studienstandortes Deutschland. Dr.Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG), dessen Entwurf seit Januar vorliegt, soll die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung, aber auch für Zulassungen in der Medizin optimieren. Es beinhaltet etliche Punkte, die die Rahmenbedingungen insbesondere für die Industrie verbessern würden und somit auch die Produktion von Medikamenten in Deutschland attraktiver machen sollen. Einige dieser Punkte werden gerade kontrovers diskutiert. Die vorgesehenen Neuregelungen des MFG zum Strahlenschutz sehe ich in ihrer aktuellen Form als positiv für den Forschungsstandort Deutschland, denn sie bilden einen guten Rahmen für Wissenschaft und Patientensicherheit. Sie vereinfachen zum Beispiel das Organisieren und Durchführen von klinischen Studien hierzulande, ohne dass Standards für Patientensicherheit angegriffen würden. Wenig Verständnis habe ich allerdings für einzelne Forderungen aus der Pharmabranche, Genehmigungsverfahren im Strahlenschutzbereich vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weg auf fachfremde Stellen zu verlagern. An dieser Stelle über Maximalforderungen der Industrie, namentlich des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) zu sprechen, anstatt über sinnvolle und effiziente Beschleunigung, ist weder im Sinne von Patientinnen und Patienten noch einer nachhaltigen Strahlenforschung in der Medizin. Die geplanten Neuregelungen zum Strahlenschutz für klinische Studien, bei denen ionisierende, also besonders energiereiche Strahlung eingesetzt wird, bieten dagegen einen guten Rahmen. Teil der Begleitdiagnostik: CT-Aufnahmen Quelle: Gorodenkoff/Stock.adobe.com Bisher gibt es nach dem Strahlenschutzgesetz zwei unterschiedliche Verfahren: das Anzeige- und das Genehmigungsverfahren. Das MFG beinhaltet eine Reform der Anzeigeverfahren. Anzeigeverfahren sind etwa dann notwendig, wenn in Studien zur Erprobung neuer Krebstherapien CT -Untersuchungen von Studienteilnehmer*innen häufiger benötigt werden, als es sonst im Rahmen der Behandlung üblich ist – zum Beispiel für die Kontrolle eines möglichen therapeutischen Effektes. Das MFG sieht vor, dass deren Bewertung künftig im Rahmen der Prüfung der eigentlichen klinischen Studie erfolgt und vom Bundesamt für Strahlenschutz an die Ethikkommissionen übergeht, wie wir es auch seit Längerem vorgeschlagen haben. Für die Forschenden ist diese Bündelung der Zuständigkeiten eine klare Vereinfachung des Verfahrens. Für den Strahlenschutz bedeutet es effizientere Bearbeitung, weil die Ethikkommissionen ohnehin in die Gesamtbeurteilung der Forschungsvorhaben eingebunden sind und Doppelprüfungen somit zukünftig vermieden werden können. Aktuell machen Anzeigeverfahren etwa 85 % der insgesamt 600 Verfahren aus, die das BfS im Zusammenhang mit klinischen Studien pro Jahr bearbeitet. Viele dieser anzeigepflichtigen Studien kommen aus dem Bereich der Onkologie. Dieser Bereich ist für die Pharmaindustrie besonders relevant: 2022 hatte etwa ein Drittel aller registrierten Studien der forschenden Pharmaindustrie in Deutschland einen onkologischen Bezug. Vertreter aus Industrie und Forschung haben die Verschlankung des Prozesses im Entwurf des MFG bereits lobend herausgehoben. Diesem Lob kann auch ich mich nur anschließen. Der Gesetzentwurf setzt mit diesem Reformansatz auch einen Weg fort, der bereits im Jahr 2018 eingeschlagen wurde. Damals trat das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " in Kraft. Dieses neue Strahlenschutzgesetz führte unter anderem Fristen für das Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für klinische Studien mit ionisierender Strahlung ein. Fortschritte beim Bürokratieabbau Quelle: Suelzengenappel/Stock.adobe.com Obwohl die Zahl der Ersteinreichungen klinischer Studien seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes um 65% zunahm und durch die neuen Fristen deutlich weniger Bearbeitungszeit zur Verfügung stand, musste das BfS die Option einer Fristverlängerung nur drei Mal in Anspruch nehmen. Von der nun geplanten Änderung bei den Anzeigeverfahren profitiert nicht nur die Forschung, sondern es profitieren auch Menschen, die künftig an klinischen Studien teilnehmen werden. Besonders wichtig ist, dass die für den Strahlenschutz zentralen Genehmigungsverfahren für klinische Studien beim BfS erhalten bleiben. Eine Genehmigung von Studien ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn es um neue therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie geht oder wenn neue Radiopharmaka erprobt werden sollen, also Arzneimittel, die radioaktive Substanzen enthalten. Hochqualifizierte Fachkräfte unserer Behörde, wie etwa Nuklearmediziner, prüfen dann, ob beispielsweise schwere unerwünschte Wirkungen der Radiopharmaka für Patientinnen und Patienten, die an den Studien teilnehmen, durch manchmal vergleichsweise einfache Protokolländerungen reduziert werden können. Dazu wird die gesamte im BfS vorhandene Expertise auf den Gebieten des Studiendesigns, der Strahlenbiologie und der Dosimetrie genutzt. Bei solchen klinischen Studien ist Strahlenschutz gleichbedeutend mit Patientenschutz – denn es geht unmittelbar um die Sicherheit der Studienteilnehmer*innen. Das BfS bündelt die Fachkompetenz im Strahlenschutz , um Fortschritte in der Strahlenforschung zu bewerten und die Anwendung in der Medizin sicher zu gestalten. Die weitere Verkürzung und Angleichung der Fristen für klinische Prüfungen tragen zur Harmonisierung der Verfahren in Europa bei. Die Frage, wie man in Zukunft mehr Menschen für die Teilnahme an klinischen Studien gewinnen kann, zählt schon heute zu den großen Herausforderungen der Pharmaforschung. Vertrauen ist in diesem Kontext ein hohes Gut. Das Medizinforschungsgesetz unterstreicht die Bedeutung und den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des gesamten Studienstandortes Deutschland. Stand: 27.03.2024
Gliom-Inzidenz und Mobiltelefonnutzung Ziel des vom BfS/Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Vorhabens war es, die zeitliche Entwicklung der Neuerkrankungshäufigkeit für Gliome, eine bestimmte Art von Hirntumoren, der Entwicklung der Mobiltelefonnutzung in den Jahren 1979 bis 2016 gegenüber zu stellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Annahme erhöhter Gliom-Risiken durch Mobiltelefonnutzung mit dem Verlauf der Häufigkeit tatsächlich aufgetretener Gliom-Neuerkrankungen vereinbar ist. Für Gliom-Neuerkrankungsfälle aus den Krebsregistern von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden zeigte sich, dass die Anzahl an Personen, die im jüngeren und mittleren Alter (20 bis 39 Jahre bzw. 40 bis 59 Jahre) an einem Gliom erkrankten, zwischen 1979 und 2016 relativ konstant blieb. In den Altersgruppen 60 bis 69 Jahre und 70 bis 84 Jahre stiegen hingegen die jährlichen Gliom-Erkrankungsraten im Untersuchungszeitraum kontinuierlich an. Die zeitliche Entwicklung der Gliom-Erkrankungsraten spricht insgesamt nicht für eine Erhöhung des Gliom-Risikos durch die Nutzung von Mobiltelefonen. Der Anstieg der Gliom-Neuerkrankungsfälle der über 60-Jährigen ist eher auf verbesserte Diagnostik und eine bessere Registrierung der Fälle zurückzuführen.. Worum geht es? Isabelle Deltour und Joachim Schüz von der Internationalen Agentur für Krebsforschung führten im Auftrag des BfS/ Bundesumweltministerium das Forschungsvorhaben „Nutzung von Mobiltelefonen und Verlauf der Gliom-Inzidenz seit 1979“ durch. Dem Vorhaben liegt folgende Überlegung zugrunde: Die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunk hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Während vor 1990 kaum jemand ein Mobiltelefon besaß, nutzen heute fast alle eines. Falls die Nutzung von Mobiltelefonen das Erkrankungsrisiko für Gliome erhöht, müsste diese verbreitete Nutzung zu einem Anstieg der Anzahl der Gliom-Neuerkrankungsfälle ( Inzidenzrate ) geführt haben. Das Vorhaben aktualisiert die Analysen aus Deltour et al. (2012), in denen der Zeitraum 1979 bis 2008 betrachtet wurde. Wie ist die Ausgangssituation? Epidemiologische Studien zu gesundheitlichen Folgen von Mobilfunknutzung zeigten mehrheitlich keinen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung und dem Risiko , an einem Gliom, dem häufigsten Hirntumortyp, zu erkranken. Einige wenige ältere Fall-Kontroll-Studien berichten jedoch erhöhte Gliom-Risiken bei Mobiltelefonnutzung. Zur Untersuchung der Fragestellung wurden nun Erkrankungshäufigkeiten aus den Krebsregistern von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden von 1979 bis 2016 genutzt. Diese Daten wurden für die Studie gewählt, da in diesen Ländern Gesundheitsversorgung, Krebsdiagnostik und Krebsregistrierung eine besonders hohe Qualität haben. Außerdem stellt die laufende internationale COSMOS-Studie (Cohort Study of Mobile Phone Use and Health) erstmalig die Möglichkeit dar, die Mobilfunknutzung mit objektiven Nutzungsdaten von den Mobilfunkbetreibern abzugleichen. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Annahme erhöhter Gliom-Risiken durch Mobiltelefonnutzung mit dem Verlauf der Häufigkeit tatsächlich aufgetretenen Gliom-Neuerkrankungen vereinbar ist. Dazu werden dem statistischen Ansatz von Deltour et al. (2012) folgend die Inzidenzraten in den nordischen Ländern von 1979 bis 2016 evaluiert. Die objektiven Nutzungsdaten für Mobilfunk werden für die Abschätzung der Exposition benutzt. Die so ermittelten Inzidenztrends der Simulationsstudie (Annahme verschiedener theoretischer Risikoerhöhungen durch Mobilfunknutzung) werden mit den tatsächlichen Inzidenzraten verglichen, um das mobilfunkbedingte Erkrankungsrisiko bewerten zu können. Welche Ergebnisse lieferte das Forschungsvorhaben? Für Gliom-Neuerkrankungsfälle aus den Krebsregistern von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden zeigte sich, dass die Anzahl an Personen, die im jüngeren und mittleren Alter (20 bis 39 Jahre bzw. 40 bis 59 Jahre) an einem Gliom erkrankten, zwischen 1979 und 2016 relativ konstant blieb. In den Altersgruppen 60 bis 69 Jahre und 70 bis 84 Jahre stiegen hingegen die jährlichen Gliom-Erkrankungsraten im Untersuchungszeitraum kontinuierlich an. Die zeitliche Entwicklung der Gliom-Erkrankungsraten spricht insgesamt nicht für eine Erhöhung des Gliom-Risikos durch die Nutzung von Mobiltelefonen. Würde die Mobiltelefonnutzung das Gliom- Risiko erhöhen, wäre ab den 1990er Jahren ein deutlicher Anstieg der Häufigkeit von Gliom-Erkrankungen zu erwarten gewesen, da ab dieser Zeit die Mobiltelefonnutzung stark anstieg. Im Zeitraum 1990 bis 2016 konnte jedoch kein Zeitpunkt festgestellt werden, an dem sich die Anstiege merklich geändert hätten. Der Anstieg der Gliom-Neuerkrankungsfälle der über 60-Jährigen ist eher auf verbesserte Diagnostik und eine bessere Registrierung der Fälle zurückzuführen. Stand: 07.12.2023
Ursachenklärung von Leukämien im Kindesalter In mehreren epidemiologischen Studien wurde wiederholt ein statistischer Zusammenhang zwischen schwachen niederfrequenten Magnetfeldern und einem leicht erhöhten Risiko für Leukämien im Kindesalter beobachtet. Die genauen Ursachen, die zur Entstehung der Erkrankung beitragen, sind weitgehend unbekannt. Das BfS bemüht sich seit mehreren Jahren um die Klärung der Frage, ob Magnetfelder einen Risikofaktor für Leukämien im Kindesalter darstellen. Basierend auf dem aktuellen Wissenstand zu den komplexen Ursachen für Leukämien im Kindesalter soll der Einfluss niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf der Krankheit geklärt werden. Worum geht es? Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ), stufte niederfrequente Magnetfelder im Jahr 2001 als "möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B) ein. Diese Einstufung basiert auf dem in mehreren epidemiologischen Studien wiederholt beobachteten statistischen Zusammenhang zwischen schwachen niederfrequenten Magnetfeldern und einem leicht erhöhten Risiko für Leukämien im Kindesalter. Es ist unklar, ob der beobachtete statistische Zusammenhang ursächlicher Natur ist oder nicht. Leukämie im Kindesalter ist eine sehr seltene Erkrankung und die genauen Ursachen für ihre Entstehung sind weitestgehend unbekannt. Wie ist die Ausgangssituation? Tierexperimentelle Studien konnten den in epidemiologischen Studien beobachteten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und niederfrequenten Magnetfeldern bisher nicht unterstützen. Auch ist kein Wirkmechanismus bekannt, der die Beobachtungen erklären könnte. Das BfS bemüht sich seit mehreren Jahren um die Klärung der Frage, ob Magnetfelder einen Risikofaktor für Leukämien im Kindesalter darstellen. Seit 2008 führt das BfS regelmäßig internationale Workshops durch, teilweise in Kooperation mit internationalen Strahlenschutzgremien. Im Jahr 2010 erarbeiteten Wissenschaftler des BfS gemeinsam mit Forschern aus dem In- und Ausland eine interdisziplinäre Forschungsagenda ( Ziegelberger et al. 2011 ). Es wurden mehrere Forschungsschwerpunkte definiert, darunter Studien am Menschen sowie an geeigneten Tiermodellen. Welche Ziele haben die Forschungsvorhaben des BfS ? Basierend auf dem aktuellen Wissenstand zu den komplexen Ursachen für Leukämien im Kindesalter soll der Einfluss niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf der Krankheit geklärt werden. Dafür werden Beobachtungsstudien an Menschen (epidemiologische Studien), molekularbiologische und genetische Untersuchungen sowie experimentelle Studien an geeigneten Tiermodellen, die mit Magnetfeldern exponiert werden, durchgeführt. Stand: 08.06.2023
Zielvereinbarung 2020 – 2024 zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt und der Magdeburger Universitätsmedizin (Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg & Universitätsklinikum Magdeburg) 24. Juni 2020 Inhaltsverzeichnis A.Präambel..................................................................................................................................3 B.Synopse der Ziele ....................................................................................................................4 C. Vereinbarung gemeinsamer Ziele ........................................................................................... 10 1. Profilbildung in der Forschung ................................................................................................ 10 1.1Zukunfts-Strategie Präzisionsmedizin: Intervention + Prävention (P:IP) .......................... 10 1.2Entwicklung und Vernetzung der übergeordneten Forschungsschwerpunkte .................. 13 Forschungsschwerpunkt und Profilbereich Neurowissenschaften ............................ 14 Forschungsschwerpunkt und Profilbereich Immunologie und Entzündung ............... 15 Querschnittsbereich Medizintechnik ......................................................................... 16 1.3 Entwicklung und Vernetzung der Krankheits-orientierten Forschungsbereiche............... 17 Forschungsbereich „Translationale klinische Onkologie“ .......................................... 18 Forschungsbereich „Muskuloskelettale, rekonstruktive Chirurgie“ ............................ 19 Forschungsbereich „Herz-Kreislauf-Medizin“ und Herzzentrum ................................ 19 Forschungsbereich Infektionsmedizin....................................................................... 20 Forschungsbereich „Seltene Erkrankungen“ ............................................................ 21 1.4 Entwicklung der Forschungsinfrastruktur ......................................................................... 21 Zentralbereich Medizin- und Bioinformatik/Data Management.................................. 22 Automatisierung und bildgeführte, minimal-invasive Intervention ............................. 23 Forschungsplattformen für nichtinvasive und invasive Bildgebung ........................... 24 Forschungsplattform „Next Generation Sequencing” ................................................ 24 Infrastruktur für klinische Studien ............................................................................. 24 Tierhaltungsbereich und Forschungsplattform Transgenic Animals .......................... 25 1.5 Entwicklung der interfakultären, nationalen und internationalen Kooperationen .............. 26 Forschungskooperationen innerhalb der Otto-von-Guericke-Universität ................... 26 Fortführung und Ausbau bereits bestehender externer Forschungskooperationen ... 26 Ausbau von Forschungskooperationen mit der MLU Halle ....................................... 26 2. Profilbildung in der Lehre........................................................................................................ 27 2.1 Studienangebote und Lehrexport .................................................................................... 27 Studiengang Humanmedizin .................................................................................... 27 Weitere Studiengänge im Bereich „Nichtärztliche Heilberufe“................................... 28 2.2Studienorganisation und Qualität der Lehre .................................................................... 28 2.3Lehrevaluation................................................................................................................. 29 2.4Kooperationen zwischen den beiden Hochschulmedizinstandorten – Lehre.................... 29 2.5Infrastruktur und Ressourcen für die Lehre ..................................................................... 29 1
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.
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