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Found 343 results.

Wassergütemessnetz und Biologisches Frühwarnsystem (WGMN)

Die Daten des Wassergütemessnetzes zur Qualität der Hamburger Gewässer werden auf verschiedenen Wegen bereitgestellt. 1. Hamburg Service: Hier können alle Datensätze abgerufen werden, die dann graphisch angezeigt oder in Tabellenform ausgegeben werden. Der Online-Dienst kann mit einer kostenlosen Registrierung beim Hamburg Service genutzt werden. Anschließend ist das neue Angebot sofort verfügbar. Der Dienst kann auch ohne Registrierung genutzt werden, dann fehlen aber einige Funktionen des Hamburg Service, wie z.B. die Benachrichtigung über fertiggestellte Anfragen. 2. Aktuelle Daten und ausführliche Informationen zum WGMN finden sich im Internet unter www.wgmn.hamburg.de 3. App "Gewässerdaten Hamburg" informiert über Temperatur, Algenentwicklungen, Sauerstoffkonzentration, pH-Wert, Leitfähigkeit und Trübung der Alster, Elbe und Bille. Die App liefert die Daten der zehn automatischen Messstationen an Alster, Elbe und Bille als Grafiken und die aktuellen Werte als Listen. Die Daten können auch als Textdatei heruntergeladen werden. 4. Karten zu den Hafenmessfahrten: Die der Ergebnisse der Hafenmessfahrten sind als Karten bei geo-online verfügbar.

Bodensee Pegelstand Konstanz

<p>Dieser Datensatz bietet aktuelle Pegelstanddaten in Konstanz. Über die <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/ueberblick" target="_blank">PegelOnline Webservices</a></strong> der <strong><a href="https://www.gdws.wsv.bund.de/" target="_blank">Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes</a></strong> werden Daten aus dem Projekt Gewässerkundliches Informationssystem bereitgestellt. Diese Daten können per <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/guideRestapi" target="_blank">REST-API</a></strong> über spezielle URL-Paramter automatisiert abgerufen werden. Die bereitgestellten Daten enthalten diverse Informationen, die am bundesweiten gewässerkundlichen Messstellennetz ermittelt werden.</p> <p>Alle möglichen Abfragen werden auf der Seite zur <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/guideRestapi" target="_blank">REST-API</a></strong> erklärt. Weitere Informationen zu den enthaltenen Daten siehe <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/dokuRestapi" target="_blank">API-Dokumentation</a></strong>. <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/gast/stammdaten?pegelnr=906" target="_blank">Stammdaten</a></strong> der Messstelle in Konstanz.</p> <p>Das ITZBund stellt die Daten kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Die Quelle <a href="http://www.pegelonline.wsv.de" target="_blank">www.pegelonline.wsv.de</a> muss bei Verwendung der Services immer angegeben werden.</p> <p>Wir weisen ebenfalls an dieser Stelle auf das Angebot der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg hin und verlinken die beiden Pegel in Konstanz.</p>

Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE)

Die Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) hat das Ziel, Daten und Informationen aus dem Küsteningenieurwesen, dem Küstengewässerschutz, dem Meeresumweltschutz und dem Meeresnaturschutz über ein gemeinsames Internetportal nachzuweisen. Mithilfe von Metadaten und Webservices werden die Suche nach Daten und deren Nutzung unterstützt. Dabei baut MDI-DE synoptische Verzeichnisse mariner Datenbestände mit einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage auf. Damit steht ein qualitätsgesichertes Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie den angrenzenden Meeresgebieten zur Verfügung. Dieser standardisierte Zugang zu Fachdaten entlastet die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten bei der Bedienung von Nutzeranfragen, Maßnahmenplanung und unterstützt die Interoperabilität. Die MDI-DE ist als operationelles Verfahren für den dauerhaften Einsatz der integrativen Datenbereitstellung und Aufbereitung konzipiert. Die Entwicklung und Implementierung internetbasierter integrierter multidisziplinärer Werkzeuge ermöglicht die gezielte Datenrecherche und die Erfüllung bestehender Informationspflichten. Mit den standardisierten Metadaten zur Dokumentation und den zugehörigen OGC-konformen Webservices zur Nutzung mariner Daten erleichtert MDI-DE wesentlich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von INSPIRE und anderer EG-Richtlinien. Die dort geforderten Informationsflüsse werden von der MDI-DE-Informationsinfrastruktur optimal unterstützt. Dadurch hilft MDI-DE den Behörden in der Küstenzone bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten für EU-Rahmenrichtlinien wie MSRL und INSPIRE.

Intelligenter Laubfangkorb-Sensor – ILSe

Bei Starkregenereignissen stellen Straßenabflüsse mit ihren Laubfangkörben einen Engpass für den Wasserabfluss dar. Ein geeignetes Sensorsystem kann diese Gefährdung signifikant reduzieren. Dazu sollte ein Sensor entwickelt werden, der den Füllstand des Laubfangkorbs messen und die Daten an einen Webservice übertragen kann. Die Ziele waren die Entwicklung eines prototypischen Systems, der Feldtest von 20 Prototypen sowie die Entwicklung eines Webservices zur anwendungsgerechten Datendarstellung. Frühzeitige Feldtests mit Prototypen sollten die Funktionalität und Robustheit des Sensorsystems sicherstellen, um die gewonnen Erkenntnisse in die weiteren Entwicklungen einbringen zu können.

Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern

Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern Diese Informationen richten sich an Strahlenschutzverantwortliche oder Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG , die beruflich exponierte Personen beschäftigen und die für die Beantragung von SSR -Nummern verantwortlich sind oder an Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt wurden (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet). Bei der Beantragung der SSR -Nummer erfolgt im ersten Schritt die Registrierung des Antragstellers . Im zweiten Schritt werden die Daten übermittelt - mit Hilfe einer Webanwendung oder eines Webservices. Die Ausgabe der SSR -Nummer durch das BfS erfolgt entsprechend auf demselben Weg. Die Beantragung der SSR -Nummer beim BfS ist seit dem 31.12.2018 möglich. Die Adresse des SSR -Portals zur Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) ist https://ssr.bfs.de Wie wird die SSR -Nummer beantragt? Schritt 1: Registrierung des Antragstellers Die Beantragung der SSR -Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen vom Strahlenschutzverantwortlichen oder Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG . Die Beantragung der SSR -Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich vom Antragsteller gesprochen. Als Antragsteller rufen Sie die gesicherte SSR -Internetseite https://ssr.bfs.de auf und machen folgende Angaben zu Ihrer Person : Familienname, Vornamen des Antragstellers Geschäftsadresse des Antragstellers Betriebsnummer ( § 18i SGB IV) des Beschäftigungsbetriebs des Antragstellers (optional) E-Mail-Adresse des Antragstellers (personenbezogen, keine Gruppen-Adresse) Nach Überprüfung der Angaben erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse die Zugangsdaten für Ihr Profil, über das Sie sowohl Ihr Profil verwalten als auch aktuell und in Zukunft per Webanwendung SSR -Nummern beantragen und Daten übermitteln können. Schritt 2: Datenübermittlung Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR -Nummern für eine geringe Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Bei dieser Option erfolgt die Übertragung der Datensätze durch direkte Eingabe der Daten (siehe "Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?") durch den Antragsteller über die bereits oben beschriebene SSR -Internetseite. Dafür benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Sie können die Daten manuell per Tastatur in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung eingeben. Alternativ können Sie in die Dialogmaske eine Datei (XLSX/CSV-Format) einlesen. Die Spezifikationen für die Dateneingabe finden Sie in der Datei Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. XLSX/CSV-Datei) für Antragsteller von SSR -Nummern . Die ausgegebenen Datensätze werden ebenfalls über die Dialogmaske angezeigt und sind über die Webanwendung als Datei (XLSX/CSV-Format) speicherbar. Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR -Nummern für eine größere Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen dem Betrieb und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Spezifikationen für die Nutzung des Webservices . Mit Hilfe dieser Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters direkt an das interne IT -System auf Seiten des Betriebs angebunden werden. Beispielsweise könnte ein Betrieb sein ERP-System so anpassen lassen, dass im Rahmen des regulären Einstellungsprozesses bei Bedarf eine neue SSR -Nummer automatisch generiert wird. Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten Ihres Betriebs ein IT -Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht. Für vorab durchführbare Tests des Webservice kann Ihnen vom BfS eine Testumgebung und Testdaten zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse per E-Mail an: ssr@bfs.de Was ist bei der Dateneingabe zu beachten? Plausibilitätstests bei der Dateneingabe: Während der Dateneingabe durch den Antragsteller wird eine automatische Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Sozialversicherungsnummern und Personendaten durchgeführt (mittels Prüfziffer, semantische Prüfung). Fehlerhafte Eintragungen bzw. Datensätze werden dem Antragsteller mit einem entsprechenden Vermerk über die Webanwendung bzw. über den Webservice zurückgemeldet. Vorgehen bei Eingabefehlern oder Stammdatenänderungen: Wurden bei der Beantragung einer SSR-Nummer Eingabefehler begangen oder haben sich zu einer strahlenschutzüberwachten Person Datenänderungen ergeben, so können Sie diese über das SSR-Portal zur Beantragung einer SSR-Nummer (https://ssr.bfs.de/ssrportal) nach Freischaltung durch das BfS korrigieren. Dies ist auch dann möglich, wenn die SSR-Nummer bereits von einem früheren Arbeitgeber beantragt wurde. Anschließend können Sie das korrigierte SSR-Zertifikat nach kurzer Bearbeitungszeit über das Portal abrufen. Dabei bleibt die ursprüngliche SSR-Nummer erhalten. Vorgehen bei Namensänderung, z.B. nach Heirat oder Scheidung: Bei einer Änderung des Vor- bzw. Familiennamens (z.B. nach Heirat oder Scheidung oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung) ist ein Korrekturvorgang über das SSR-Portal von unserer Seite empfohlen, aber nicht zwingend notwendig. Es genügt, wenn der neue Vor- bzw. Familienname (zusammen mit dem unveränderten Geburtsnamen und der unveränderten SSR-Nummer) bei der nächsten Dosimeter- oder Strahlenpassbeantragung der entsprechenden Messstelle bzw. Registrierbehörde übermittelt wird. Bei der darauffolgenden Dosis- bzw. Strahlenpassmeldung durch die Messstelle/Behörde an das Strahlenschutzregister wird der neue Vor- bzw. Familienname dann automatisch im Strahlenschutzregister übernommen, sowie die Zusammenführung der entsprechenden Personenbeschreibung im Strahlenschutzregister gewährleistet. Achtung: Eine Datenkorrektur der beim Strahlenschutzregister hinterlegten Stammdaten ist in diesem Fall dennoch empfehlenswert, um Missverständnisse in nachgelagerten Vorgängen, in denen die SSR-Nummer benötigt wird, zu vermeiden. Zum Beispiel wird häufig bei der Beantragung von Strahlenpässen von der zuständigen Behörde die Vorlage des SSR-Zertifikats gefordert und ein Datenabgleich mit einem offiziellen Ausweisdokument der überwachten Person durchgeführt. Zur Datenkorrektur siehe „Vorgehen bei Eingabefehlern oder Stammdatenänderungen“. Mehrfacheingabe: Der Vorgang zur Übermittlung der Personendaten des Beschäftigten und Erzeugung der SSR -Nummer sollte nur einmalig für jeden Beschäftigten erfolgen. Wird eine Sozialversicherungsnummer ( bzw. ausländische ID-Nummer) versehentlich ober absichtlich mehrfach eingegeben ( z.B. nach Betriebswechsel des Beschäftigten oder bei Verlust der SSR -Nummer), so wird kein neuer Eintrag in der Datenbank angelegt und eine entsprechende Fehlermeldung zurückgegeben. Ähnliches gilt für den Fall, dass die SSR -Nummer ausschließlich auf Basis der Personendaten erstellt wird (Typ C). Hier wird bei der Eingabe überprüft, ob die Personendaten bereits in der Datenbank existieren. Wenn dies der Fall ist, wird kein neuer Eintrag erzeugt und eine entsprechende Meldung zurückgegeben. Wie werden die Daten zurückgegeben? Im Rahmen der Datenausgabe können Sie die Datensätze als XLSX-Datei aus der Webanwendung heraus lokal abspeichern. Der Webservice gibt die entsprechenden Daten als Resultat zurück. In beiden Fällen wird zusätzlich für jede einzelne Person ein eigenes PDF -Dokument zum SSR-Nummer Zertifikat erzeugt (speicherbar aus der Webanwendung heraus oder automatisch mittels Webservice mitgeschickt). Es dient als persönliches Dokument zur SSR-Nummer zum Verbleib beim Beschäftigten und muss daher von Ihnen als Antragsteller entsprechend personenbezogen zugestellt werden. Zudem müssen die Beschäftigten über die Hintergründe und Bedeutung der SSR -Nummer informiert werden ( z.B. im Rahmen einer Strahlenschutzunterweisung). Stand: 25.03.2025

Duales Studium Duales Studium Landwirtschaft Duales Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" Duales Studium "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" Dualer Studiengang "Vermessung und Geoinformatik"

Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Die aktuelle Stellenausschreibung für das Duale Studium Landwirtschaft findest Du ab sofort in unserem Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1246172 . (Frist: 13.03.2025) Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Me­thodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwa­retechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundla­gen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz . Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.400 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten.

PEGELONLINE, gewässerkundliches Informationssystem der WSV

PEGELONLINE (www.pegelonline.wsv.de) ist das gewässerkundliche Informationssystem der WSV. PEGELONLINE bietet den Zugang zu unplausibilisierten Messwerten (Rohdaten) für Wasserstände und Abflüsse sowie weiteren Parametern, die an den Pegeln der WSV gemessen, zu PEGELONLINE übertragen und für 30 Tage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Alle veröffentlichten Messstellen der WSV sind hier dokumentiert (http://www.pegelonline.wsv.de/gast/pegelinformationen). Die Messwerte können mittels verschiedener Webservices visualisiert und bezogen werden. (http://www.pegelonline.wsv.de/webservice/ueberblick)

Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz

Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 8. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 11 12 13 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“ Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“ Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“ 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der nunmehr achten Überarbeitung des Leit- fadens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wo- durch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die achte Fortschreibung des Leit- fadens liefert hierfür wertvolle Informationen und Hilfestellungen, um Sie bei der Umsetzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher Geothermie und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5

Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland -Pfalz

Wasserwirtschaftliche Mindestanforderungen und ergänzende Hinweise [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MERKBLATT ZUR NUTZUNG VON OBERFLÄCHENNÄCHSTER UND OBERFLÄCHENNAHER ERDWÄRME IN RHEINLAND-PFALZ Wasserwirtschaftliche Mindestanforderungen und ergänzende Hinweise IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz; Tel.: 06131 / 6033-0, E-Mail: poststelle(at)lfu.rlp.de Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB), Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz; Tel.: 06131 / 9254-0, E-Mail: office(at)lgb-rlp.de Bearbeitung: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (LfU, Referat Grundwasserbewirtschaftung) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Dr. Frank Bitzer, Roman Storz (LGB, Referat Hydrogeologie) Ansgar Wehinger, Christoph Pappert (LGB, Referat Ingenieurgeologie) Moritz Farack (LGB, Referat Bohrlochbergbau und Markscheidewesen) Satz:Tatjana Schollmayer (LfU) Bildquelle:Titelbild: photo 5000 - stock.adobe.com 1. Auflage © LfU & LGB, Mainz, April 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT 1EINFÜHRUNG4 2OBERFLÄCHENNÄCHSTE GEOTHERMIE5 3OBERFLÄCHENNAHE GEOTHERMIE6 Geschlossene Systeme (Erdwärmesonden) Offene Systeme6 8 4AUSSERBETRIEBNAHME UND RÜCKBAU9 5BAUGRUNDRISIKO UND ALTBERGBAU10 Baugrundrisiko Altbergbau10 10 6GEOLOGIEDATENGESETZ11 7ANSPRECHPARTNER11 8QUELLENANGABEN UND VERWEISE12 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz 3 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rhein- land-Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: „„ Der „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich- technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. „„ Das hier vorliegende „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergänzende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetauscheranlagen. „„ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der wasserrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. Das vorliegende Merkblatt behandelt die wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie Hin- weise und Empfehlungen, die bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Erdwärmetauscheranlagen berücksichtigt werden sollten. Sie gelten für Anlagen bis 400 m Tiefe und einer Heizleistung bis 200 kW im privaten Bereich. Für Anlagen außerhalb dieses Geltungsbereichs werden die Mindestan- forderungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Beteiligung von SGD, LfU und LGB formuliert. Die wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen müssen beim Bau und Betrieb von Erdwärmeson- den, Erdwärmekörben, Erdwärmekollektoren (geschlossene Systeme) und sog. Grundwasser-Wärme- tauscheranlagen (offene Systeme) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann von den Mindestanforderungen abgewichen werden. Das Merkblatt wendet sich – wie auch der „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ – an die unteren und oberen Wasserbehörden (Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen und Struktur- und Ge- nehmigungsdirektionen) sowie an Planer, zukünftige Betreiber und Anlagenbauer. Es wird unabhängig vom o.g. Leitfaden und dem Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwär- metauscheranlagen“ fortgeschrieben. 4 Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz 2 OBERFLÄCHENNÄCHSTE GEOTHERMIE Beim Bau und Betrieb von oberflächennächsten Erdwärmetauschersystemen (Erdwärmekörbe, Flä- chenkollektoren und ähnliche Systeme) gelten die von den SGDen Nord und Süd im Merkblatt „Erd- wärmekollektoren“ genannten wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen. Darüberhinaus gelten folgende Mindestanforderungen: „„ Anlagen zur Sickerwasseranreicherung zwecks Effizienzsteigerung des Erdwärmetauschers dürfen Nachbargrundstücke – insbesondere die der Unterlieger – nicht beeinflussen. Der Bau von Rigolen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. „„ Beim Bau von Kollektoranlagen und Körben werden die Deckschichten großflächig entfernt bzw. gestört. Der Wiedereinbau hat mit ortsüblichem unbelastetem Bodenmaterial, am besten mit dem Aushub selbst, zu erfolgen (auf die Ersatzbaustoffverordnung wird verwiesen). „„ Der Bau der Anlage ist im Rahmen des Anzeige- bzw. Erlaubnisverfahrens so zu dokumentieren, dass die verwendeten Materialien und die räumliche Lage nachvollziehbar sind. HINWEISE: Bei der Planung von oberflächennächsten Erdwärmetauschersystemen sollte auf einen ausrei- chenden Abstand zur Grundstücksgrenze geachtet werden, um die thermische Nutzung des Untergrundes auf das eigene Grundstück zu begrenzen und somit Nachbarschaftsstreitig- keiten vorzubeugen. Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz 5

Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inklusive XLSX/CSV-Datei)

Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inklusive XLSX/CSV-Datei) Für den Datenaustausch zwischen den Betrieben bzw. den Messstellen/ Behörden und dem Strahlenschutzregister stellt das BfS neben einem Webservice auch entsprechende Webanwendungen zur Verfügung. Die Dateneingabe über die Webanwendung erfolgt manuell bzw. durch Einlesen einer XLSX/CSV-Datei. Die Nutzung der Webanwendungen eignet sich vor allem bei Übertragung geringer Datenmengen. Die Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. Erstellung und Einlesen einer XLSX/CSV-Datei) finden Sie nach Nutzern aufgeteilt unter folgenden Links: Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. XLSX/CSV-Datei) für Antragsteller von SSR -Nummern Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. XLSX/CSV-Datei) für Messstellen/Behörden Vorlagen für die Dateieingabe über die Webanwendung mittels Einlesen einer XLSX/CSV-Datei für alle Anwendungen finden Sie unter folgenden Links: Vorlage für XLSX/CSV-Datei zur Beantragung von SSR -Nummern Vorlage für XLSX/CSV-Datei Inkorporationsdosismeldungen Vorlage für XLSX/CSV-Datei NatDosismeldungen Vorlage für XLSX/CSV-Datei Flugdosismeldungen Vorlage für XLSX/CSV-Datei Strahlenpassmeldungen Vorlage für XLSX/CSV-Datei Personendosismeldungen Stand: 12.11.2024

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