Am Samstag, den 21. November, startet zum elften Mal die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV). Bis zum 29. November finden in ganz Deutschland über 1.000 Aktionen rund um das Thema Abfallvermeidung statt. In diesem Jahr steht die Woche unter dem Motto „Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“. Aufgrund des gegenwärtigen Infektionsgeschehens werden viele Aktionen digital durchgeführt. Koordiniert wird die EWAV in Deutschland durch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Der Präsident des Umweltbundesamts Dirk Messner dazu: „Die Europäische Woche der Abfallvermeidung soll uns dieses Jahr dazu animieren, hinter die Kulissen zu blicken, um Abfälle auch dort zu vermeiden, wo sie uns auf den ersten Blick verborgen bleiben. Zwar ist die Menge an Restmüll in Deutschland zuletzt zurückgegangen, jedoch fällt mehr Abfall in der Wertstoffsammlung an. Deswegen ist die Menge der Haushaltsabfälle im Vergleich zu 1985 um fast ein Viertel gestiegen. Die umweltschonende Antwort auf weiterhin steigenden Ressourcenverbrauch und immer mehr Abfall heißt Vermeidung.“ Weiter VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Abfälle entstehen auch dort, wo wir sie nicht auf den ersten Blick sehen, etwa bei der Produktion, beim Transport von Konsumgütern oder auch beim Online-Shopping, bei dem große Mengen von zusätzlichem Verpackungsmaterial anfallen. Ein anderes Beispiel ist Mikroplastik: Es befindet sich in vielen Kosmetikartikeln, kann sich als Faser beim Waschen synthetischer Kleidung herauslösen oder entsteht durch den Abrieb von Autoreifen. Durch Abwässer gelangt es schließlich zurück in die Natur und von dort aus sogar wieder auf den eigenen Teller! Es braucht daher einen verantwortungsvollen Konsum und eine sorgfältige Reflektion der Kaufentscheidungen: Anstatt gleich ein neues Radio zu kaufen, könnte ich auch versuchen es zu reparieren. Wozu eine eigene Bohrmaschine, wenn ich sie mir auch beim Nachbarn nebenan oder im Baumarkt ausleihen kann? Warum nicht einmal den Unverpacktladen um die Ecke oder Food-Sharing ausprobieren? Und was kann ich tun, um Mikroplastik zu vermeiden? Auf Fragen wie diese muss jeder Einzelne von uns gute Antworten finden. Angebote für einen nachhaltigen Konsum sind vorhanden! Fragen Sie auch gern bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb vor Ort nach: Viele halten nicht nur unsere Straßen sauber und entsorgen unsere Abfälle, sondern engagieren sich auch aktiv mit weiteren Angeboten zur Abfallvermeidung.“ Im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung organisieren deutschlandweit zahlreiche Akteure aus Kommunen, Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft Veranstaltungen und Aktionen wie Bildungsprogramme, Diskussionsrunden oder Ausstellungen. Die Aktionswoche richtet sich in besonderem Maße an Bildungs- und Kultureinrichtungen, Vereine, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen, die in ihrer Arbeit einen Fokus auf die Wissensvermittlung legen. Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am 23. November 2020 von 10 bis 12.30 Uhr online statt. Die Teilnahme daran ist kostenlos. Programm und Anmeldung unter https://kommunaldigital.de/invisible-waste-abfaelle-die-wir-nicht-sehen-schau-genau-hin . Hintergrund: Die Europäische Woche der Abfallvermeidung ( https://www.wochederabfallvermeidung.de ) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Ihr Fokus: praktische Wege aus der Wegwerfgesellschaft aufzeigen. Alle Europäerinnen und Europäer sollen dafür sensibilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden. In Deutschland wird die Kampagne mit Mitteln der Europäischen Klimaschutzinitiative finanziert. Das Bundesumweltministerium ( BMU ) ist offizieller Partner der EWAV. Das Umweltbundesamt ( UBA ) ist der fachliche Ansprechpartner. Koordiniert wird die Kampagnenwoche seit 2014 vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Interessierte können sich unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/aktionskarte/ informieren, welche Aktionen in ihrer Region stattfinden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Für junge Menschen in Deutschland ist der Schutz von Umwelt- und Klima ein Top-Thema. Die deutliche Mehrheit von ihnen ist politisch interessiert, bereit zum Engagement und vertraut auf die Demokratie. Sie erwarten, dass die Politik mehr tut für Klima und Umwelt, und dass sie dabei auf soziale Gerechtigkeit achtet. Und sie sehen vor allem bei jeder und jedem Einzelnen noch Potenzial, sich stärker umweltgerecht zu verhalten. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Jugendstudie „Zukunft? Jugend fragen“, die das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erstellt hat. Hierzu diskutierten Bundesumweltministerin Svenja Schulze und der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, heute auf dem Jugendforum „Umwelt und Klima – Wohin wollen wir?“ zusammen mit rund 80 Jugendlichen ab 14 Jahren. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Junge Menschen sind wesentlich politischer als viele lange geglaubt haben. Klima - und Umweltschutz spielen für die große Mehrheit der Jugendlichen eine wichtige Rolle. Dafür gehen sie seit mehr als einem Jahr nicht nur freitags auf die Straße. Sie engagieren und vernetzen sich, sind sich der Verantwortung des eigenen Handelns für die Zukunft aller bewusst und leben Klima- und Umweltschutz häufig ganz praktisch vor. Vor allem erkennen auch viele, dass Klima- und Umweltschutz sozial gerecht gestaltet werden müssen. Dieses Bewusstsein der Jugend wird der Umweltpolitik in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten viel Rückenwind geben.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Die Digitalisierung ist bei den jungen Menschen längst Teil der Lebensrealität und wird nicht hinterfragt. Aber sie sehen auch die Risiken, wie die Klimabelastung durch Geräte und Rechenzentren oder den Rohstoffverbrauch. Umso mehr ist es Aufgabe der Politik, den gesellschaftlichen Wandel zu gestalten – wenn Digitalisierung aktiv gestaltet wird, bietet sie beispiellose Möglichkeiten, das Leben der Menschen zu verbessern und gleichzeitig unsere Lebensgrundlagen zu schützen und zu erhalten.“ Mehr als 1.000 junge Menschen zwischen 14 und 22 Jahren haben im Frühsommer 2019 an der Repräsentativbefragung durch das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und Partner teilgenommen. Auch an der inhaltlichen Gestaltung der Studie waren durchgehend junge Menschen beteiligt. Ein zehnköpfiger Jugendbeirat begleitete das Projekt. Den Umwelt- und Klimaschutz benennen junge Menschen als eines der wichtigsten Probleme in Deutschland: Für 45 Prozent ist er sehr wichtig und für weitere 33 Prozent eher wichtig. Ähnlich wichtige Probleme sind der Zustand des Bildungswesens und Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Für 87 Prozent ist es wichtig, in einer Demokratie zu leben. Auch Wahlen und die EU werden von der großen Mehrheit der jungen Menschen wertgeschätzt. Sie finden die Zustimmung von mehr als drei Viertel der Befragten. 80 Prozent der Befragten kannten zum Befragungszeitpunkt die Bewegung Fridays for Future. Rund ein Viertel hat bereits bei den Fridays for Future-Klimastreiks mitgemacht, fast alle von ihnen, nämlich 90 Prozent, können sich vorstellen, das künftig wieder zu tun. 87 Prozent der Befragten geben an, dass sie soziale Themen, wie das Zusammenleben der Menschen, Solidarität, Gerechtigkeit und Hilfe für andere sehr oder eher interessieren. Umwelt- und Klimaschutz wirkt sich aus der Sicht junger Menschen positiv auf soziale Ziele aus. So ist zum Beispiel für 65 Prozent besonders bedeutsam, dass künftige Generationen ohne ausreichenden Umwelt- und Klimaschutz durch massive Umweltprobleme belastet würden. Achten müsse man darauf, dass sich auch finanziell schlechter gestellte Menschen umweltfreundliche Produkte leisten können. In der Digitalisierung sehen die Befragten gleichermaßen Chancen und Risiken für den Umwelt- und Klimaschutz. So sind soziale Medien gute Informations- und Austauschmöglichkeiten. Die Umweltbelastungen des Onlineshoppings durch Transport und Verpackung der Waren sehen sie dagegen negativ.
Mehrweg-Versandverpackungen, bessere Produktinformationen und Elektromobilität können Onlinehandel klimafreundlicher machen Bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Das zeigt eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die sich mit den Treibhausgasemissionen des Online-Handels beschäftigt („Die Ökologisierung des Online-Handels“). Demnach erreicht der Anteil von Handel und Transport nur zwischen einem und zehn Prozent an den Gesamtemissionen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Die Studie vergleicht unterschiedliche Einkaufvarianten – stationär und online. Eine Einkaufsfahrt von 5 km im eigenen PKW zum Beispiel erzeugt 600 bis 1.100 g CO 2 , während die Einkaufsfahrt mit dem Fahrrad 0 g CO 2 emittiert. Für eine Lieferung per Onlinedienst fallen im Schnitt zwischen 200 und 400 g CO 2 an. Die im Vergleich zur Fahrt im eigenen Auto geringeren Emissionen liegen u.a. an der besseren Fahrzeugauslastung, der effizienten Gestaltung der Lieferrouten und dem zunehmenden Einsatz von Elektrofahrzeugen. Die wichtigsten Klimaschutz -Stellschrauben im stationären Handel sind die Energieverbräuche vor Ort und die Wahl des Verkehrsmittels der Kundinnen und Kunden. Umweltbelastende Faktoren im Online-Handel sind dafür die Versandverpackungsabfälle und der Lieferabschnitt bis zur Haustür, die so genannte „letzte Meile“. Eine weitere UBA -Studie („Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“) zeigt, dass Umweltsiegel im Online-Handel bisher nur unzureichend abgebildet werden. Auch Informationen zu Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Updates sind demnach meistens nicht vorhanden. Diese Eigenschaften spielen – anders als der Preis oder das Design – bei der Kaufentscheidung deshalb oft nur eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme ist die Energieverbrauchskennzeichnung, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Das UBA empfiehlt deshalb, eine Aussagepflicht zur Herstellergarantie sowie Kenngrößen zur durchschnittlichen Lebensdauer der Produkte einzuführen. Bestehende Siegel wie das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt werden, diese Informationen außerdem in Preisvergleichs- und Verkaufsplattformen integriert werden. Mehr Umweltschutz ist auch bei den Versandverpackungen möglich. Viele Produkte lassen sich zum Beispiel ohne Schaden in der Originalverpackung – ohne zusätzliche Versandverpackung – versenden. Mehrwegverpackungen, die von den Kundinnen und Kunden leer zurückgeschickt werden, sind ebenfalls sinnvoll. Insgesamt ließen sich der Studie zufolge bei den Versandhandelsverpackungen pro Jahr zwischen 180.000 und 370.000 Tonnen Verpackungsabfall einsparen. Dies entspricht einer Reduktion um 22 bis 45 Prozent. Im Bereich Logistik birgt der Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Fahrrädern zur Auslieferung große Potenziale, außerdem auch die Nutzung von Packstationen für eine effiziente Zustellung. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Umweltbilanz verbessern, indem sie umweltfreundliche Produkte kaufen, beim Online-Einkauf häufige Retouren vermeiden und gezielt Mehrwegsysteme oder den Verzicht auf Versandverpackung nachfragen. „Es muss nicht immer der Neukauf sein. Oft sind gute gebrauchte Geräte oder eine Leihe oder Miete eine gute Alternative – vor allem bei Produkten, die man ohnehin selten nutzt wie Bohrmaschine, Rasenmäher oder Heckenschere. Auch die Reparatur scheinbar defekter Haushaltsgeräte kann den Neukauf oft vermeiden“, so Dirk Messner. Weitere Informationen: Die vorliegenden Daten sind erste Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Ökologisierung des Online-Handels“. Die Angaben zu den CO 2 bzw. CO 2 e (CO 2 -Äquivalente)-Emissionen stammen aus diversen ökobilanziellen Studien und wurden im Projekt zusammengeführt und teilweise selbst berechnet. Die Angaben zum Verpackungsabfall sind aus der GVM Datenbank, ein Teilbericht II mit detaillierten Angaben folgt in der ersten Jahreshälfte 2021. Die Daten zu den umweltbezogenen Produktinformationen aus dem Bericht „Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“ sind teilweise selbst erhoben oder stammen ebenfalls aus der im Bericht angegebenen Literatur.
In order to enforce producer responsibility under waste law against producers of electrical and electronic equipment, batteries and packaging from countries outside the EU, so-called third countries, a new study recommends adding two new actors into the law and create a compulsory verification for them. Producers from third countries mostly sell their products in Europe via electronic marketplaces and have them stored and shipped by fulfilment service providers. The operators of the electronic marketplaces and the fulfilment service providers have so far not met any obligations from the ElektroG, BattG and VerpackG, as they are neither producers nor distributors. However, they are the first players on European soil who make a significant contribution to placing products from third countries onto the market in Europe. It is therefore necessary to provide them with the obligation to check whether the producers of these products are fulfilling their producer responsibility and, for example, are correctly registered according to the ElektroG. Veröffentlicht in Texte | 191/2020.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes und des Internationalen Design Zentrums Berlin Heute wurde der Bundespreis Ecodesign 2021 an zehn Preisträger*innen verliehen. Ausgezeichnet wurden sehr unterschiedliche innovative Projekte, wie z.B. Körper- und Haar-Pflegemittel zum Selbstmischen, ein Schulgebäude mit klimapositiver Energiebilanz, Online-Bestellungen ohne Versandmüll oder ein neues Leben für alten Pelz. Die Preisverleihung markiert zugleich das zehnjährige Jubiläum der höchsten staatlichen Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin und Jurymitglied: „Attraktives Design, das höchste Ansprüche an Ökologie und Ästhetik vereint, ist moderner Umweltschutz. Ob ein Produkt sich positiv oder negativ auf die Umwelt auswirkt, wird maßgeblich über sein Design entschieden. Ecodesign konsequent gedacht – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling – macht es möglich, Konsum vom Ressourcen- und Energieverbrauch zu entkoppeln. Es geht darum, Gestaltung, Ökologie und Nutzwert optimal miteinander zu verbinden.“ Schwarzelühr-Sutter wies auch darauf hin, dass die Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen vielfach offensiv gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern beworben würden. Dabei komme es allerdings vermehrt zur irreführenden Verwendung von Begriffen mit Umweltbezug. „Den inflationären Gebrauch der Begriffe ‚klimaneutral‘ und ‚klimapositiv‘ sehen wir kritisch. Manchmal stehen dahinter gute Absichten, häufig ist es jedoch Greenwashing und Verbrauchertäuschung.“ Daher unterstütze man entsprechende Aktivitäten in der EU und weltweit, um dem entgegenzuwirken. Dirk Messner, UBA -Präsident: „Das Thema Ecodesign hat enorm an Bedeutung gewonnen. Ecodesign spielt mittlerweile eine zentrale Rolle in der Kreislaufgesellschaft und der Entkopplung von Ressourcenverbrauch und Wohlstand. Diese gewachsene Bedeutung spiegelt sich auch im Bundespreis Ecodesign wieder.“ Der Bundespreis Ecodesign geht im Jahr 2021 an folgende Projekte: Kategorie Produkt CareTwice Shampoopulver – CareTwice UG (Firmensitz: Stuttgart, Baden-Württemberg) Durch Zugabe von Wasser lässt sich das in Papier verpackte Shampoopulver zu Hause in flüssiges Haarwaschmittel verwandeln. Das bedeutet eine erhebliche Einsparung von Material und Energie. CareTwice Shampoopulver (bundespreis-ecodesign.de) Duschgel- & Handseifen-Pulver – Less Waste Club UG (Firmensitz: Kirchroth, Bayern) Der Wasseranteil dieser Körperpflegeprodukte in Pulverform wird nahezu auf null reduziert. Dies und der Verzicht auf Plastikverpackung sparen im Herstellungs- und Lieferprozess einen Großteil der CO²-Emissionen ein. Duschgel- & Handseifen Pulver (bundespreis-ecodesign.de) Natürlicher Softshell – Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG (Firmensitz: Butzbach, Hessen) Der Softshell aus reiner Bio-Baumwolle vereint Tragekomfort, Design sowie Alltagstauglichkeit und kommt ganz ohne problematische Inhaltsstoffe aus. Natürlicher Softshell (bundespreis-ecodesign.de) NEO 3R 9,8 MM - EDELRID GmbH & Co. KG (Firmensitz: Isny, Baden-Württemberg) Zu einer Hälfte aus Neumaterial und zur anderen Hälfte aus recycelten Seilen, zeigt dieses Modell als erstes dynamisches Bergseil, dass sich die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und Ressourcenschonung nicht ausschließen müssen. NEO 3R 9,8 MM (bundespreis-ecodesign.de) VIOWALL Glasschaumkissen – Viol.Glass (Firmensitz: München, Bayern) Diese Lösung für eine natürliche Trocknung feuchter Wände besteht aus Kissenelementen gefüllt mit Glasschaum, der aus Altglas gewonnen wird. Die Kissen bilden nicht nur eine effiziente Feuchtigkeitsbarriere, sondern verzichten auch auf den Einsatz erdölbasierter Stoffe. VIOWALL (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Service RePack – Original RePack Oy (Firmensitz: Helsinki, Finnland) Als Dienstleistung für wiederverwendbare Versandpackungen sorgt dieses Projekt für die Entmüllung des E-Commerce. Online-Shops verschicken ihre Ware in RePacks, und Verbraucher*innen senden sie durch Einwurf beim nächsten Briefkasten kostenfrei zurück. RePack (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Konzept Null-Energie-Fachklassentrakt – LIEBEL/ARCHITEKTEN BDA (Firmensitz: Aalen, Baden-Württemberg), Transsolar Energietechnik GmbH (Firmensitz: Stuttgart, Baden-Württemberg), Stadt Aalen als Bauherr Das Null-Energie-Gebäude zieht maximale Verwertung aus Sonne, Thermik und Erdwärme, sodass es am Ende des Jahres mindestens genauso viel Energie erzeugt wie verbraucht hat. Die Bilanz umfasst Gebäudebetrieb sowie Energiemengen für Nutzungsstrom. Null-Energie-Fachklassentrakt (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Nachwuchs Ein Pelzmantel und seine Folgen – Magdalena Keller (Hochschule Niederrhein, NRW) Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Weiterverwendung von alten Pelzmänteln und Fellabfällen aus invasiver Jagd. Pelzreste können zu Garn verarbeitet werden, aus dem wiederum eine langlebige, recyclebare Modekollektion hervorgeht. Ein Pelzmantel und seine Folgen (bundespreis-ecodesign.de) MateriaLab – Florian Henschel (Bauhaus-Universität Weimar, Thüringen) Das System aus Experimentierkästen bietet Grundschulkindern die Möglichkeit, verschiedene Recycling- und Abfallprozesse selbst durchzuführen. So wird Bewusstsein für den Wert von „Müll“ geschaffen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen motiviert. MateriaLab (bundespreis-ecodesign.de) Platzhalter – Lasse Schlegel, David Schwarzfeld (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Niedersachsen) Das Projekt transformiert Werbeflächen zu Orten, wo nicht länger Konsumbotschaften platziert werden, sondern an denen Menschen zum Austausch zusammenkommen. In unterschiedlichen Veranstaltungsformaten wird die Gestaltung des öffentlichen Raums thematisiert. Platzhalter (bundespreis-ecodesign.de) Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich gemeinsam mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Der Wettbewerb zeichnet in den vier Kategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs herausragende Arbeiten aus, die aus Umwelt- und Designsicht überzeugen. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Studierende. Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und Umwelteigenschaften stehen bei der Bewertung im Vordergrund. Auch Auswirkungen auf die Alltagskultur und das Verbraucherverhalten werden berücksichtigt. Dabei findet der gesamte Produktlebenszyklus von den Vorstufen der Produktion, über Fertigung, Distribution und Nutzung bis hin zum „End of Life“ Beachtung.
Umweltbundesamt: Betreiber elektronischer Marktplätze müssen stärker gegen illegale Importe vorgehen Rund um die Uhr und (von) überall einkaufen – der Onlinehandel macht es möglich. Als Folge werden Waren aber vielfach auch wieder zurückgesandt und dann zu oft vernichtet. Außerdem gelangen zudem Produkte aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) nach Deutschland, die nicht immer konform mit EU-Regelungen im Umwelt- und Gesundheitsbereich sind. „Hier ist ein Nachsteuern dringend geboten – vor allem im Online-Handel. Wir empfehlen, dass Betreiber von Online-Plattformen verpflichtend prüfen müssen, ob die dort angebotenen Elektro- und Elektronikprodukte, Batterien sowie Verpackungen von den Anbietern ordnungsgemäß registriert sind.“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Am 18. Juni 2019 diskutieren rund 160 Fachleute auf der – in Zusammenarbeit mit dem UBA veranstalteten – BMU/BMJV- Konferenz weitere Erfordernisse für eine effiziente Regulierung und Überwachung bei Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen sowie Chemikalien. Die Drittland-Trittbrettfahrer-Problematik ist aus Sicht der UBA ein besonders drängendes Problem. Firmen aus Drittländern bringen über elektronische Marktplätze unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben massenweise Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen auf den deutschen Markt, ohne sich an den Kosten für deren Sammlung und Verwertung zu beteiligen. Die Vollzugsbehörden können dies nach geltendem deutschen Recht nicht verhindern. Die OECD schätzt, dass mittlerweile in Europa jährlich mehr als 460.000 Tonnen Elektrogeräte online illegal in Verkehr gebracht werden. Diese Produkte können auch unzulässige Chemikalien enthalten, die für den Verbraucher Risiken bergen. Die in Kürze geltende neue EU-Marktüberwachungsverordnung wird betreffend elektronische Marktplätze jedoch allenfalls punktuell eine Verbesserung bewirken, da nach dieser allein bei einem individuell nachgewiesenen Verstoß sowie zudem auch nur unter strengen Voraussetzungen Maßnahmen möglich werden. Die sich umweltrechtskonform verhaltenden Hersteller aus Deutschland haben daher auch nach dem Inkrafttreten der EU-Marktüberwachungsverordnung weiterhin massive Wettbewerbsnachteile, denn sie haben nicht nur die mit der Wahrnehmung der Produktverantwortung einhergehenden eigenen Kosten zu tragen, sondern auch jene für die Entsorgung der Drittland-Trittbrettfahrer-Produkte. Die Regelungslücke könnte jedoch einfach und effektiv wie folgt geschlossen werden: Für Betreiber elektronischer Marktplätze wird – analog zum Vertreiber – eine Prüfpflicht in ElektroG, BattG sowie VerpackG hinsichtlich der ordnungsgemäßen Registrierung der Hersteller etabliert. Im Gegensatz zur EU-Marktüberwachungsverordnung würde die Normierung einer solchen Prüfpflicht für elektronische Marktplätze im ElektroG, BattG und VerpackG bewirken, dass (IT-gestützt) flächendeckend nur noch Angebote verifizierter (also registrierter) Verantwortlicher auf elektronischen Marktplätzen überhaupt veröffentlicht werden.
Bußgeldverhängung durch Länder muss Fahrt aufnehmen und Hersteller müssen mehr Verpackungen vermeiden Der Start des neuen Verpackungsregisters ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) bislang sehr gut verlaufen. „Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat das Verpackungsregister schnell und professionell aufgebaut. Nach dem erfolgreichen Start ist es nun an der Zeit, dass die Hersteller mehr Anstrengungen in die Vermeidung von Verpackungen investieren. Auch sollten die Bundesländer jetzt deutlich stärker ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, Trittbrettfahrer, die sich einer Registrierung entziehen, mit Bußgeldern zu verfolgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Im neuen Verpackungsregister können Unternehmen und Verbraucher sehen, welche Verpackungshersteller registriert sind und sich, wie gesetzlich vorgesehen, an den Kosten der Verwertung beteiligen. Das neue Verpackungsregister hatte am 1. Januar 2019 seine Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch die Pflicht für Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Dem sind bislang rund 170.000 Unternehmen nachgekommen. Trotz intensiver Informationsarbeit sind die Registrierungen und die Beteiligungsmengen aber noch nicht ausreichend. Manche Hersteller zahlen weiterhin keine oder zu wenig Entgelte für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat wirksame Mechanismen eingerichtet, mit denen sie kontrolliert, welche Hersteller und Systeme ihren Pflichten nicht ausreichend nachkommen. „Damit ist die Basis für eine konsequente Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten durch die Länder geschaffen. Die Bundesländer müssen nun aktiv werden und diese Ordnungswidrigkeiten konsequent mit dem dafür nötigen Personal verfolgen.“, sagte Maria Krautzberger. Aus Sicht des Umweltschutzes bestehen noch weitere wichtige Baustellen: An erster Stelle die Verpackungsvermeidung. Der Verpackungsverbrauch liegt in Deutschland auf dem historisch höchsten Stand und steigt weiter an. Für eine Trendumkehr sind vor allem Hersteller und Erstinverkehrbringer, wie der Online-Handel, gefragt. Verpackungen sollten auf das notwendige Maß beschränkt und mehr Mehrwegverpackungssysteme etabliert werden. Gerade bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2017 nur noch 42,2 Prozent. Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten beispielsweise Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-„To-Go“-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen materialsparend und recyclingfreundlich konzipiert sein. Soweit möglich, sollten sie auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten viele Nicht-Lebensmittelverpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Damit Hersteller ihre Verpackungen recyclingfähiger gestalten, müssen laut Verpackungsgesetz die dualen Systeme den Herstellern Anreize setzen. Zur Unterstützung haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das UBA den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht. Dieser zeigt, wann eine Verpackung gut recyclingfähig ist. Hersteller und Handel nutzen den Mindeststandard bereits als wichtige Orientierung. Inwieweit die Anreizsetzung durch die dualen Systeme zu besser recyclingfähigen Verpackungen führt, wird das UBA fortlaufend evaluieren. Wenn die Wirksamkeit der Regelung nicht ausreichend sein sollte, wird das UBA Vorschläge zur Nachregulierung erarbeiten. Das UBA rät den Herstellern schon heute, auf bestimmte Verpackungsformen, die die Verwertung stark erschweren, völlig zu verzichten. Dazu gehören etwa Etiketten, die die gesamte Verpackung ummanteln (sogenannte Full-sleeve-Etiketten) oder mit Ruß schwarz eingefärbte Kunststoffverpackungen – bei beiden können die Sortieranlagen das Material nicht richtig erkennen und es dann nicht richtig recyceln. Auch Verbraucher könnten beim Einkauf gezielt auf solche Verpackungen verzichten und auf andere Produkte ausweichen.
Dieser Teilbericht umfasst eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Effekte des Onlinehandels. Es werden die Hotspots der ökologischen Wirkungen bestimmt und erste Handlungsansätze identifiziert. Die Auswertungen zeigen, dass in den meisten Fällen die größten Umweltwirkungen beim Onlinehandel insbesondere aus den Transporten auf der so genannten letzten Meile, sowie aus den Versandverpackungen resultieren. Es wird auch deutlich, dass erstens der Anteil der Umweltwirkungen aus dem Vertrieb in der Gesamtbilanz des Produktlebenszyklus klein ist – und zweitens im Einzelfall große Bandbreiten und Schwankungen in den Emissionswerten bestehen. Je nach konkretem Szenario können auch andere Prozesse einen relativ großen Beitrag zu den Umweltwirkungen leisten. Veröffentlicht in Texte | 227/2020.
When consumers want to find out about products, they often do research on the internet. Product information can be found online in a variety of places, starting with manufacturers' websites, search engines, internet communities and online shops. Product information makes an important contribution by enabling and encouraging environmentally-related purchasing decisions and thus the responsible participation of consumers. It is therefore important that the content and design of environmental product information is of high quality and meets the requirements of sustainability and good consumer information, while promoting transparency. Veröffentlicht in Broschüren.
Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren. Durch das neue Verpackungsgesetz ist die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen geht auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung. Bei Kunststoffverpackungen wurden 2019 rund 58,5 Prozent werkstofflich verwertet und damit eine gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. "Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Dirk Messner. Das Verpackungsgesetz leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO 2 . Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. 2018 fielen in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 kg pro Kopf. 8,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall fallen allein bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern an, was 107,2 kg pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr entspricht. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, so Dirk Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-"To-Go"-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr ist dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten, zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kundinnen und Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. "Ich sehe da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln können deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte unser Ziel sein. Nur so können wir Kreisläufe schließen und den Bedarf an Rohstoffen reduzieren", so Dirk Messner. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.
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