Dem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Quelle: Umweltbundesamt
Abstract
Die Karte der weltweiten Verbreitung präkambrischer Gesteine ist eine Übersichtskarte, die auf Basis von Daten der Geological Map of the World (Bouysse 2010) der Commission of the Geological Map of the World (CGMW) entstanden ist und präkambrische Gesteine, zum Teil unter quartären Sedimenten, zeigt. Einheiten, die neben den präkambrischen Gesteinen auch andere enthalten, werden ebenso dargestellt.
Die Karte der weltweiten Verbreitung präkambrischer Gesteine ist eine Übersichtskarte, die auf Basis von Daten der Geological Map of the World (Bouysse 2010) der Commission of the Geological Map of the World (CGMW) entstanden ist und präkambrische Gesteine, zum Teil unter quartären Sedimenten, zeigt. Einheiten, die neben den präkambrischen Gesteinen auch andere enthalten, werden ebenso dargestellt.
Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht
Der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
In Deutschland bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen und vor allem: als benötigt. Rund 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen - ohne sensible Naturräume zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Möglich wäre demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Derzeit sind an Land rund 30 GW Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land viel mehr Platz vorhanden, als wir praktisch brauchen, selbst dann wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergienutzung an Land vergrößert. Wir müssen das immense Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. In diesem Energiemix spiele die Windenergie auf See weiter eine wichtige Rolle.
Das Projekt "FINO3-Betrieb - Forschungsplattform 2022-2025" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH durchgeführt. Ziel des Antrages ist eine Betriebsverlängerung der Forschungsplattform FINO3 um drei Jahre bis Mitte 2025. Technisches Hauptziel ist dabei der für Mensch und Umwelt sichere Betrieb der Forschungsplattform bei gleichzeitiger Sicherstellung der Möglichkeit hier qualitativ hochwertige Messkampagnen und Forschungsprojekte durchzuführen. Zu einem reibungslosen Betrieb gehören u.a. die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen von Struktur und Anlagen, die Überprüfung, Instandsetzung und ggf. der Austausch von Einzelkomponenten, die Versorgung mit Betriebsstoffen sowie die Fernüberwachung des unbemannten Betriebes. Die Pflege des Sicherheitsmanagements und die Abstimmung mit den relevanten Behörden, hier insbesondere dem BSH, sowie der Prüfbeauftragten und anderen Sachverständigen sind Schwerpunkte der organisatorischen Arbeiten des FuE-Zentrums, die Onshore stattfinden. Im Rahmen der Organisation des Forschungsbetriebes koordiniert das FuE-Zentrum die Arbeiten der Forschenden und unterstützt diese im Sinne eines Dienstleisters. Das FuE-Zentrum stellt die übergeordneten Ziele und interessante Aspekte aus dem Betrieb der Forschungsplattform öffentlichkeitswirksam dar und bietet auch den Forschungsvorhaben die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in angemessenem Rahmen öffentlich zu präsentieren.
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