Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energiequellen stellt eine große Herausforderung dar, wenn es darum geht, die Energieentwicklung mit konkurrierenden Interessen in Einklang zu bringen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit präziser räumlicher Daten, um eine effektive Bilanzierung, Verwaltung oder Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu ermöglichen. In diesem Beitrag wird ein Zero-Shot-Ansatz zur Extraktion von Parametern von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland auf der Grundlage von digitalen Orthofotos vorgestellt. Dies ermöglicht die genaue Identifizierung und Abgrenzung wesentlicher räumlicher Parameter, einschließlich des Bodenbedeckungsgrads der Photovoltaikmodule, des Reihenabstands zwischen den Modulreihen und ihrer genauen Ausrichtung. Die Ergebnisse dieser Studie sind in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens erzielt die entwickelte technische Pipeline eine qualitativ hochwertige Segmentierung von Photovoltaik-Modulreihen, wobei über 71 % der Ergebnisse eine zufriedenstellende bis fehlerfreie Segmentierung aufweisen. Zweitens steht der resultierende Datensatz für weitere Analysen zur Verfügung und kann als Ausgangspunkt für die Entwicklung weiterer KI-Modelle zur Überwachung der Dynamik des Ausbaus von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen. Diese Methodik unterstützt nicht nur die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften, sondern verbessert auch die Entscheidungsprozesse an der Schnittstelle zwischen der Entwicklung erneuerbarer Energien und konkurrierenden Interessen, wie z. B. dem Naturschutz.
Das vorliegende Punktshape beinhaltet die Standorte zu den Messstellen der Bodendauerbeobachtungsflächen im Land Brandenburg. Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung von Veränderungen des Zustandes und der Funktionen des Bodens im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. weiterer untergesetzlicher Regelwerke. Die Bodendauerbeobachtung ist dabei nicht isoliert, sondern als zentrales Element einer integrierten Umweltbeobachtung zu betrachten. Ziele der Boden- dauerbeobachtung sowohl brandenburgspezifisch als auch bundesweit sind a) die Erfassung des aktuellen Zustandes der Böden, b) die langfristige Überwachung von Bodenveränderungen und c) die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung der Böden. Als Sachdaten sind neben der Bezeichnung der Bodendauerbeobachtungsfläche auch Angaben zur Nutzungsart, der naturräumlichen Haupt-Einheitsgruppe, dem Bodenausgangsgestein, dem Bodentyp, der Bodenart des Oberbodens sowie der Kategorie für deren Auswahl hinterlegt. Aggregierte und qualitätsgeprüfte Messdaten werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Hinweis: Die Lage der Standorte wurde auf ganze km gerundet und entspricht daher nicht der tatsächlichen Lage der Bodendauerbeobachtungsflächen. Der Datenbestand beinhaltet die Standorte (Punktdaten) zu Messstellen der Bodendauerbeobachtung des Landes Brandenburg. Das vorliegende Punktshape beinhaltet die Standorte zu den Messstellen der Bodendauerbeobachtungsflächen im Land Brandenburg. Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung von Veränderungen des Zustandes und der Funktionen des Bodens im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. weiterer untergesetzlicher Regelwerke. Die Bodendauerbeobachtung ist dabei nicht isoliert, sondern als zentrales Element einer integrierten Umweltbeobachtung zu betrachten. Ziele der Boden- dauerbeobachtung sowohl brandenburgspezifisch als auch bundesweit sind a) die Erfassung des aktuellen Zustandes der Böden, b) die langfristige Überwachung von Bodenveränderungen und c) die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung der Böden. Als Sachdaten sind neben der Bezeichnung der Bodendauerbeobachtungsfläche auch Angaben zur Nutzungsart, der naturräumlichen Haupt-Einheitsgruppe, dem Bodenausgangsgestein, dem Bodentyp, der Bodenart des Oberbodens sowie der Kategorie für deren Auswahl hinterlegt. Aggregierte und qualitätsgeprüfte Messdaten werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Hinweis: Die Lage der Standorte wurde auf ganze km gerundet und entspricht daher nicht der tatsächlichen Lage der Bodendauerbeobachtungsflächen. Der Datenbestand beinhaltet die Standorte (Punktdaten) zu Messstellen der Bodendauerbeobachtung des Landes Brandenburg. Das vorliegende Punktshape beinhaltet die Standorte zu den Messstellen der Bodendauerbeobachtungsflächen im Land Brandenburg. Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung von Veränderungen des Zustandes und der Funktionen des Bodens im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. weiterer untergesetzlicher Regelwerke. Die Bodendauerbeobachtung ist dabei nicht isoliert, sondern als zentrales Element einer integrierten Umweltbeobachtung zu betrachten. Ziele der Boden- dauerbeobachtung sowohl brandenburgspezifisch als auch bundesweit sind a) die Erfassung des aktuellen Zustandes der Böden, b) die langfristige Überwachung von Bodenveränderungen und c) die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung der Böden. Als Sachdaten sind neben der Bezeichnung der Bodendauerbeobachtungsfläche auch Angaben zur Nutzungsart, der naturräumlichen Haupt-Einheitsgruppe, dem Bodenausgangsgestein, dem Bodentyp, der Bodenart des Oberbodens sowie der Kategorie für deren Auswahl hinterlegt. Aggregierte und qualitätsgeprüfte Messdaten werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. Hinweis: Die Lage der Standorte wurde auf ganze km gerundet und entspricht daher nicht der tatsächlichen Lage der Bodendauerbeobachtungsflächen. Der Datenbestand beinhaltet die Standorte (Punktdaten) zu Messstellen der Bodendauerbeobachtung des Landes Brandenburg.
Die Karte stellt alle Stadtteilwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden dar. Die Markierungen und Farben in der Karte sind die gleichen, die der Wanderer vor Ort findet. Einige Stadtteilwege besitzen keine Wegmarkierung. Neben der Darstellung des Wegeverlaufs in der Karte, hat jeder Weg eine Beschreibung mit ein bis zwei Fotos (PDF-Format). Quellen: Die Erfassung der Wege erfolgte auf der Grundlage des Straßenknotennetzes. Die Karte soll dazu dienen, dass Bürger, die im Stadtgebiet zum Wandern gehen wollen, Informationen erhalten. Da nicht alle Stadteilwege und Erlebnispfade markiert sind, empfiehlt es sich den Ausschnitt auszudrucken. Die Daten sind für eine Anwendung im Maßstabsbereich 1 : 5000 geeignet.
<p>Dieser Datensatz beinhaltet historische Wetterdaten der Station des DWD (Station-Nummer: 02712) im Konstanzer Silvanerweg 6 über einen längeren Zeitraum.</p> <p>Am 25.07.2017 ist eine Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst ("DWD-Gesetz") in Kraft getreten. Der DWD wird gesetzlich beauftragt, seine Wetter- und Klimainformationen weitgehend entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Zurzeit stehen viele Geodaten wie Modellvorhersagen, Radardaten, aktuelle Mess- und Beobachtungsdaten sowie eine große Zahl von Klimadaten auf dem Open Data Server <a href="https://opendata.dwd.de/"><strong>https://opendata.dwd.de</strong> </a>zur Verfügung. Die Klimadaten werden unter <strong><a href="https://opendata.dwd.de/climate_environment/">https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC</a></strong> bereitgestellt.</p> <p>Die frei zugänglichen Daten dürfen entsprechend der "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)" unter Beigabe eines Quellenvermerks ohne Einschränkungen weiterverwendet werden (<a href="https://gdz.bkg.bund.de">https://gdz.bkg.bund.de</a>). Im Hinblick auf die Gestaltung der Quellenvermerke fordert der Deutsche Wetterdienst (DWD) (gemäß § 7 DWD-Gesetz, § 3 GeoNutzV) zur Beachtung nachfolgender Hinweise auf:</p> <ul> <li>Die Pflicht zur Einbindung beigegebener Quellenvermerke gilt für die unveränderte Verwendung von Geodaten und anderer Leistungen des DWD. Auch bei Bildung von Auszügen oder Änderung des Datenformats sind Quellenvermerke einzubinden. Eine Abbildung des DWD-Logos ist als Quellenvermerk im Sinne der GeoNutzV ausreichend.</li> <li>Bei weitergehenden Veränderungen, Bearbeitungen, neuen Gestaltungen oder sonstigen Abwandlungen erwartet der DWD mindestens eine Nennung des DWD in zentralen Quellenverzeichnissen oder im Impressum.</li> <li>Veränderungshinweise gemäß GeoNutzV können z.B. lauten: "Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, Rasterdaten bildlich wiedergegeben", "Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, Einzelwerte gemittelt" oder "Datenbasis:Deutscher Wetterdienst, eigene Elemente ergänzt".</li> </ul> <p>Bei einer Verwendung, die nicht der Zweckbestimmung der Leistung des DWD gerecht wird, sind beigegebene Quellenvermerke zu löschen. Das gilt insbesondere für Wetterwarnungen, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese jederzeit vollständig und unverzüglich allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.</p> <p><strong>Quelle: </strong>Deutscher Wetterdienst (DWD)</p>
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Die natürliche Bodenfruchtbarkeit bildet die Grundlage für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung unserer Böden sowie für die Etablierung standortangepasster Vegetation. Das Bodenbewertungsinstrument Sachsen (2022) dient als methodische Grundlage für die Bewertung auf Basis der Bodenkarte Dresden (2024). Haupteingangsparameter ist die Menge des pflanzenverfügbaren Wassers (nFKWe) unter zusätzlicher Berücksichtigung von Hangneigung, Grundwassereinfluss, Bodentyp und kapillarer Aufstiegsrate.
Die HQ1000 stellt die Landnutzung der überschwemmten Flächen bei Ereignisse dar. FlaecheEXT_generalisiert. Zur Beachtung, die Flächen mit dem APSFR-Code 9999 sind die Überschwemmungsflächen berechnet, aber sie wurden nicht im Rahmen der HWRMRL als Gefahrengebiete bzw. Risikogebiete ausgewiesen und daher auch nicht gemeldet.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Fledermausdaten-Saar aus Gutachten im Auftrag des Saarlandes "Monitoring Programm für Fledermaus-Quartiere Zwischenbericht 2004 und Endbericht August 2005 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Kesslingen, November 2005 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2006 Kesslingen, November 2006 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2008 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2009 - Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten Folgebericht 2010 - Grunderfassung der Verbreitung der Mopsfledermaus Folgebericht 2007 - Grunderfassung der Verbreitung der Mopsfledermaus Folgebericht 2008 - Managementpläne FFH-Fledermausquartiere 2011 - Bericht zum Werkvertrag über die Populationsentwicklung der Großen Hufeisennase in Siersburg 2008 - Bericht zum Werkvertrag über die Populationsentwicklung der Großen Hufeisennase in Siersburg Folgebericht 2009.
Die mittlere Netto-Grundwasserneubildung wurde mit dem Modell mGROWA für den Zeitraum 1961 bis 2020 berechnet. Die Mittelwerte der Jahressummen in Millimeter können für die 10-Jahres- und 30-Jahres-Perioden abgerufen werden. Ein weiteres Raster zeigt die Standorttypen, die bei der Abflussseparation des Modells mGROWA verwendet werden. Sie beziehen sich auf die Modellversion des Jahres 2021. Die darin verwendeten Zahlenwerte sind bereits einem namentlichen Standorttyp zugeordnet.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 15 vom 25. September 1964 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 497), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 15" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt: "Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahr-zeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Origin | Count |
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Bund | 10910 |
Global | 1 |
Kommune | 22379 |
Land | 80065 |
Schutzgebiete | 266 |
Wirtschaft | 163 |
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Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 106 |
Kartendienst | 1 |
Text | 55 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 80443 |
License | Count |
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Webdienst | 51775 |
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