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Einzelhandel - Übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg

Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

Optisch perfektes Obst und Gemüse belastet Umwelt und Klima

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren & Co. Strenge Vorgaben des Handels an das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse belasten die Umwelt, denn häufig müssen dafür zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden. Außerdem entstehen unnötige Lebensmittelverluste. Zwei aktuelle Veröffentlichungen beschäftigen sich mit diesem Thema. Die Verbraucherzentralen bemängeln in ihrem Marktcheck die zu strikte Handhabung des Handels; das Umweltbundesamt (UBA) schlägt Lösungen für umwelt- und klimafreundlichere Vorgaben vor. Verbraucherzentralen und UBA fordern den Handel auf, standardmäßig Obst und Gemüse in jeder Größe und Optik anzubieten. Zahlreiche selbstgesetzte Vorgaben des Handels für Obst und Gemüse belasten die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠: Brokkoli wird beispielsweise nach Einheitsgewicht vermarktet, Äpfel nur mit makelloser Schale und bei Möhren oder Kohlrabi dienen die frisch-grünen Blätter nur der Optik, lassen das Gemüse selbst aber schneller welk werden. Damit Obst und Gemüse besonders frisch und makellos aussehen kann, müssen oft zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden. Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspricht, wird den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht abgenommen. Im besten Fall wird es zu Saft weiterverarbeitet oder verfüttert, häufig aber untergepflügt oder anderweitig entsorgt. Verzichtet der Handel auf diese Vorgaben, profitieren neben der Umwelt auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Erzeugerbetriebe. Ohne Blattschmuck von Kohlrabi und Co. bleibt das Gemüse länger frisch, weil über die Blätter kein Wasser mehr verdunsten kann. Wird unterschiedlich großes Obst und Gemüse angeboten, können Verbraucherinnen und Verbraucher besser nach Bedarf einkaufen und Lebensmittelabfällen im Haushalt vorbeugen. Erzeugerbetriebe können ihren Einsatz an Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren und einen größeren Anteil ihrer Produkte an den Handel verkaufen. Dies zeigt das ⁠ UBA ⁠ in seiner Veröffentlichung „Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal - gut für Umwelt und Klima“, in der es  zusammen mit Expertinnen und Experten Lösungsvorschläge entwickelt hat. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die gesetzlichen Vorgaben reichen aus für hochwertige Lebensmittel. Der Handel muss hier nicht noch unnötig nachlegen. Damit die Umwelt beim Obst- und Gemüseanbau weniger belastet wird, müssen alle aktiv werden – auch der Handel.“ Zu diesem Ergebnis kommt auch der Marktcheck der Verbraucherzentralen. Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Es gibt noch große Spielräume, frisches Obst und Gemüse so anzubieten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Beitrag zum Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten können. Der Handel sollte diese nutzen.“ Der bundesweite Marktcheck der Verbraucherzentralen hat das Angebot von ausgewähltem Obst und Gemüse in 25 Supermärkten, Biohandelsmärkten und Discountern untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Außerdem analysierte der Marktcheck, inwieweit Obst und Gemüse preisreduziert angeboten wurde, wenn es durch längere Lagerung im Markt an optischer Qualität verloren hatte. Es zeigte sich, dass es solche Angebote nur in rund einem Viertel (28 Prozent) der Geschäfte gab. Um Umwelt und Klima nicht weiter durch unnötig strenge Vorgaben zu belasten, empfehlen UBA und Verbraucherzentralen: Damit der Handel seine Vorgaben dauerhaft senken kann, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das Angebot auch annehmen. Dafür braucht es leicht zugängliche und verständliche Informationen, zum Beispiel in Kundenmagazinen oder direkt beim Einkauf.

Echte Energiesparer jetzt besser zu erkennen

Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.

DEHSt-Internetseite neu gestaltet

Die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erscheint seit heute in neuem Design - mit moderner Optik, übersichtlicher Navigation und umfangreichen Serviceangeboten. Bereits die Startseite ermöglicht den Besuchern einen direkten Einstieg in das gewünschte Thema: Die Teilnehmer am Emissionshandel gelangen über einen eigenen Bereich direkt zu den für sie relevanten Seiten. Quicklinks, Wortwolken (tag clouds) und Infokästen eröffnen zudem einen individuellen Zugang mit wenigen Klicks. Neben der nutzerfreundlichen Navigation macht die erweiterte Suchfunktion das Auffinden von Informationen leichter. News-Boxen in der linken Menüleiste bieten direkten Zugriff auf alle aktuellen Entwicklungen rund um den Emissionshandel. Über Themen von dauerhaftem Interesse und Presseinformationen der DEHSt bleiben die Nutzer per RSS-Feed auf dem Laufenden. Die Metanavigation am Kopf der Seite enthält alle wichtigen Informationen zur DEHSt sowie den direkten Zugang zum Pressecenter. Für individuelle Anfragen steht das neue Kontaktformular zur Verfügung. In Kürze besteht außerdem die Möglichkeit, Artikel zu bewerten und per Feedbackfunktion zu kommentieren. Eine Befragung der Nutzer ist für Ende des Jahres geplant und soll ebenfalls Aufschluss über die Nutzerzufriedenheit geben. Im Jahr 2010 besuchten 375.000 Nutzer die DEHSt-Internetseite. Hinter dem modernen Design der DEHSt-Homepage wurde die neueste Version 4.1 des so genannten Government-Site-Builder (GSB), dem Content-Management-System für die Bundesverwaltungen, eingesetzt. Dadurch werden Anwendungen wie sortierbare Tabellen, Wortwolken, eine verbesserte Barrierefreiheit sowie optimierte Suchergebnisse ermöglicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

DEHSt-Internetseite neu gestaltet

Die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erscheint seit 21. Februar 2011 in neuem Design – mit moderner Optik, übersichtlicher Navigation und umfangreichen Serviceangeboten.

FAQs für Recyclingpapier

Das Hintergrundpapier fasst die häufigsten Fagen und Antworten rund um Recyclingpapier zusammen: Welche Vorteile hat es, kann man es archivieren, wie ist die Optik, welches ist empfehlenswert oder ist es teurer? Quelle: www.umweltbundesamt.de

BfS 02/04 und BfS 01/06 StrlSchV, 3. Ergänzung und BfS 04/08 und BfS 05/08 StrlSchV, 4. Ergänzung

BfS 02/04 und BfS 01/06 StrlSchV, 3. Ergänzung und BfS 04/08 und BfS 05/08 StrlSchV, 4. Ergänzung Bruker Optics GmbH & Co. KG, Ionenmobilitätsspektrometer BfS 02/04 und BfS 01/06 StrlSchV, 3. Ergänzung und BfS 04/08 und BfS 05/08 StrlSchV, 4. Ergänzung (PDF, 94 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Stand: 07.03.2022

BfS 02/04 StrlSchV (4. Ergänzung)

BfS 02/04 StrlSchV (4. Ergänzung) Bruker Optics GmbH & Co. KG, Detektor mit Pneumatiksystem für Ionenmobilitätsspektrometer BfS 02/04 StrlSchV (4. Ergänzung) (PDF, 99 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 20.09.2024

Umwelt- und klimarelevante Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel

Qualitätsstandards sollen die Produktqualität und -sicherheit gewährleisten sowie die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern erfüllen. Neben gesetzlichen Normen werden Qualitätsstandards von verschiedenen Organisationen festgelegt, die auf freiwilliger Basis umzusetzen und insbesondere im globalen Handel von großer Bedeutung sind. Zusätzlich gibt es Qualitätsstandards, die von einzelnen Marktteilnehmern ins Leben gerufen werden. Hierzu gehören Standards des Lebensmitteleinzelhandels, deren Anforderungen an die äußere Qualität der Waren häufig über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Abweichungen von den festgelegten Normen/ Standards erschweren bzw. verhindern die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Es handelt sich hierbei größtenteils nicht um unvermeidbare Verluste, sondern um Lebensmittel ohne jegliche Mängel hinsichtlich Ernährungsqualität und -hygiene und damit mit hohem Vermeidungspotenzial. Um den ästhetischen Ansprüchen gerecht zu werden, kommt es in der Praxis zudem zum vermehrten Einsatz von klima- und umweltschädigenden Maßnahmen. Ziel dieser Studie ist, die durch die hohen Produktions- und Qualitätsstandards des Lebensmitteleinzelhandels verursachten Umwelt- und Klimawirkungen landwirtschaftlicher Produkte zu identifizieren, anhand von Beispielen zu beschreiben, wo möglich zu quantifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zahlreiche Beispiele aus den Bereichen Gemüse (Stückgröße, Optik), Obst (Optik) und Getreide (Rohproteingehalt und Fremdbesatz) zeigen, dass hohe Anforderungen an die Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Lebensmittelverluste sowie Effekte auf Umwelt- und Klima implizieren. Normen und Standards sind grundsätzlich Ausdruck einer gewachsenen Gemengelage unterschiedlicher Interessen und Ziele. Treiber für Standards sind daher verschiedene Interessensgruppen, darunter der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch Verbraucher und Verbraucherinnen, die Politik, der Gesetzgeber und/ oder NGOs. Gleichzeitig ist eine zunehmende Sensibilität für die Effekte auf umwelt- und klimarelevante Faktoren der landwirtschaftlichen Produktion erkennbar. Die Reichweite und Relevanz dieser alternativen Ansätze sind bislang jedoch noch als marginal zu bewerten. Zudem gibt es zahlreiche weitere Handlungsoptionen, die darauf ausgerichtet sind, Aspekte des Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutzes stärker in der standardisierten Erzeugung von und im Handel mit Lebensmitteln zu verankern. Quelle: Forschungsbericht

Mobile Feldspektrometermessungen

Collected, processed mobile field spectroscopy measurementes, acquired during the campaigns within the frame of the mDRONES4RIVERS project in the years 2019, 2020 and 2021 respectively. Measurement were conducted in river-shore areas along the Rhine in Emmericher Ward, Nonnenwerth, Niederwerth, Kuehkopf and Laubenheim in Germany, to accompany airborne, multispectral mapping and to collect representative hyperspectral signatures of vegetation and sediments. The incoming radiance is measured with optics of hemispherical (~180°) field of view and the reflected radiance with conical (~25°) field of view, optics were stabilized with and active gimbal. The data is present as human-readable .csv files and structured for each year in folders named with date and place of recording. Raw data, calibrated reflectance, reflected radiance, incoming radiance from measurements with the RoX field-spectrometer and derived vegetation indices (VI) are in subfolder /JB-112-GX/. Associated photos for each recorded footprint are collected in the /fotos/ folder. The derived level-2 data products are placed in /mD4R_L3-products/ and contains an overview table with unique ID, summarized meta-data including notes from the field protocol, associted photo-ID, GPS coordinates in WGS-84 and in ETRS 89 - 32N, classification information in 4 levels of differentiation and VI for each recorded footprint. In addition is the deconvolved multispectral reflectance response for the MicaSense Red Edge and Red Edge Blue, as well as the Gyrocopter costum sensor PanX 3.0 with all available filters reported with mean and standard deviation for each footprint in an individual file per sensor. Furthermore, this folder contains the mean and standard deviation of the hyperspectral reflectance as recorded by the RoX for each footprint. Primary key for all tables is the collumn IDMD4R, which contains a unique identifier for each footprint, composed out of the short for place of recording, year of recording, season (1 - winter, 2 - spring, 3- summer, 4 - fall), date, work group and running index. In addition, the protocol.txt file contains the raw notes taken during the field measurements. The same information is also present in the notes column of the overview table in the products folder.

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