Anfang Juli 2013 brachte die Bundesregierung den Waldklimafonds auf den Weg. Umgesetzt wird er gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Finanziert wird der Waldklimafonds aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Ausgestattet ist er zunächst mit insgesamt 34 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Mit den Mitteln des Waldklimafonds soll der Beitrag von Wald und Holz zum Klimaschutz unter Beachtung aller Waldfunktionen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt im Rahmen einer nachhaltigen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden. Ziel des Fonds ist es außerdem, die notwendige Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel zu unterstützen.
Im vorliegenden Bericht werden ausgehend von einer umfassenden Lageanalyse die Konfliktfelder sowie Risiken und Chancen der Waldnaturschutzpolitik dargestellt und Vorschläge für die Ausgestaltung eines künftigen naturschutzpolitischen Instrumentariums gemacht. Im Zentrum steht hierbei die Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft. Neben einer Betrachtung der rechtlichen Grundlagen dieses Instruments werden Vorschläge für die naturschutzpolitische Steuerung gegeben. Diese Vorschläge beziehen sich sowohl auf die Ausgestaltung des rechtlichen Instrumentariums als auch auf dessen Kopplung mit weiterführenden Instrumenten wie der Förderung der Zertifizierung. Einen Schwerpunkt nimmt hierbei die Erarbeitung eines Systems zur ergebnisbezogenen Honorierung ein. Der Bericht bietet eine umfassende wissenschaftliche Grundlage für die Diskussionen über die zukünftige Gestaltung der Naturschutzpolitik im Wald.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime
Das Projekt "Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik durchgeführt.
Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Bildungswerkstatt Wald und Klima Bayern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Landesverband Bayern e.V. durchgeführt. Das Vorhaben dient dem Förderschwerpunkt 5 'Information und Kommunikation zur Unterstützung der unter den Nummern 1-3 aufgeführten Förderziele' der Förderrichtlinie des Waldklimafonds des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Dabei insbesondere: Der Erarbeitung und Bereitstellung geeigneter Medien zur Information und Aufklärung über die Bedeutung und Wirkungszusammenhänge nachhaltiger Waldbewirtschaftung und effizienter Holzverwendung für den Klimaschutz und die Erfordernisse zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel (Buchstabe a) und der Entwicklung und Umsetzung von Informationsangeboten in Form von Schulungen, Seminaren, Fallstudien oder Planspielen zum Thema Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Einbindung sowie von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen nachhaltiger, ordnungsgemäßer Forstwirtschaft (Buchstabe b).
Das Projekt "Tagung 'Kompensationsmaßnahmen im Wald'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) - Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes - Bundesverband e.V. durchgeführt. Ziel des vorgesehenen F+E-Vorhabens ist es, die in einigen Ländern bestehenden Ansätze zur Kompensation im Wald fachlich aufzugreifen und in einer breiten Fachöffentlichkeit kritisch zu diskutieren. Das Themenspektrum der Fachtagung soll deshalb umfassen: - Grundsätzliche Möglichkeiten und Grenzen zur Anerkennung von Kompensation in Wald, insbesondere Abgrenzung zur guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft. - Verhältnis der Rahmenbedingungen des BNatSchG zu denen des BWaldG, insbesondere von Eingriffsregelungen zum Waldausgleich und zur Erstaufforstung. - Zu berücksichtigende planerische Vorgaben (z.B. Landschaftsplanung, Forsteinrichtung etc.). - Mögliche Zielbiotope und Maßnahmen für die Kompensation (Entwicklung gefährdeter Waldgesellschaften, Aufbau von Waldrändern, historische Waldnutzungsformen etc.).
Das Projekt "Erfassung und Bewertung der Waldfunktionen' - im BMBF Projektverbund 'Perspektiven einer nachhaltig wertleistungsoptimierten Waldwirtschaft im waldreichen ländlichen Raum Ostalb" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege durchgeführt. Hintergrund des Projektverbundes bildet die zunehmend kritische Ertragslage von Forstbetrieben. Sie können ihre ökonomische Basis künftig nur dann sichern, wenn es gelingt, die sich abzeichnenden Wertschöpfungspotentiale im Forst-/Holz-Sektor konsequent zu nutzen und zu entwickeln. Der Handlungsspielraum wird dabei vorgegeben durch die Erfordernisse zur Erfüllung der sonstigen Waldfunktionen (Schutz- und Erholungsfunktionen), d.h. der zusätzlich zur Holzproduktion gesellschaftlich erwünschten Leistungen des Waldes in der Kulturlandschaft, wie sie raumplanerisch für die jeweilige Region in Struktur und Umfang festgelegt sind oder seitens der Landespflege gefordert werden.Der Projektverbund geht beispielhaft für eine ausgewählte Region im ländlichen Raum der Frage nach, welche Potentiale für eine gewinnorientierten Behandlung und Entwicklung der Wälder tatsächlich im Rahmen der regionalspezifischen Anforderungen an eine multifunktionale Bewirtschaftung bestehen. Hierfür sind auf der Grundlage aktueller forstbetrieblicher und waldbaulicher Daten die prinzipiellen Möglichkeiten zur ökonomischen Optimierung waldbaulicher Nutzungsstrategien und der Forst-Holz-Bereitstellungskette zu klären und räumlich als Szenarien zu spezifizieren.Das oben benannte Teilprojekt untersucht sodann die Frage, welche Folgewirkungen dieser wirtschaftlichen Optimierungsszenarien im Hinblick auf die Umweltleistungen des Waldes zu erwarten sind. Dabei ist insbesondere zu klären:- Gibt es Entscheidungsspielräume zur Optimierung der Erträge aus der Holzproduktion ohne dass wesentliche Umweltwirkungen des Waldes (Schutz und Erholung) in einem Ausmaß nachteilig verändert werden, dass dies die gesetzliche Verpflichtung zur Multifunktionalität bei der Bewirtschaftung infrage stellt?- In welchem Umfang und in welchen Bereichen können die zu erbringenden Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes auch bei zukunftsfähig optimierter Nutzfunktion erbracht werden?- Wo und für welche Waldfunktionen zeichnen sich hingegen Konflikte ab, die eine Einschränkung für die Holzproduktion nach sich ziehen?- In welchen Fällen und in welchem Umfang gehen die erforderlichen Einschränkungen über die Mindeststandards einer guten fachlichen Praxis und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft hinaus so dass sie gegebenenfalls staatliche Transferleistungen oder Subventionen erforderlich machen?- Wo und in welchem Umfang zeichnen sich unter Umständen zusätzliche Optionen für den Naturschutz (Arten- und Biotopschutz) ab, da weniger mit einer Ertragsoptimierung als mit einer Extensivierung der Bewirtschaftung zu rechnen ist?Ein Charakteristikum des Verbundes ist damit eine integrierende Zusammenfassung aller relevanter Einzelaspekte auf regionaler Ebene und die Bildung von regionalen Szenarien für die Abschätzung der Auswirkungen einer gewinnorientierten Weiterentwicklung der Wälder auf die Waldfunktionen.Als Untersuchungsgebiet wurde die Region Ostalb im Grenzbereich Baden-Württemberg/ Bayern ausgewählt, die sich au
Das Projekt "Analyse und Bewertung von Waldprojekten und entsprechender Standards zur freiwilligen Kompensation von Treibhausemissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UNIQUE forestry consultants GmbH durchgeführt. Unter Waldprojekten werden die Projektkategorien (Wieder)aufforstung, nachhaltiges Forstmanagement und verhinderte Entwaldung zusammengefasst. Für diese Kategorien sollen spezifische Aspekte von Waldprojekten wie Permanenz, Haftung, Überwachung, Biodiversität, Beteiligung der lokalen Bevölkerung etc. analysiert werden. Internationale und anbieterspezifische Standards werden mit den einschlägigen Kriterien der Konvention und des Kyoto-Protokolls verglichen. Daraus sollen Empfehlungen für Best Practice bei Waldprojekten abgeleitet werden.
Der Bittsteller hat einen Antrag zur Erstaufforstung in der Gemarkung Hottendorf gestellt. Die Erstaufforstung dient der Teilkompensation des Waldflächenverlustes für die Erweiterung der Sandgrube Hottendorf. Hierzu sollen die Flurstücke in der Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 29/1 (tw.) Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 107 (tw.) aufgeforstet werden. Der Maßnahmeumfang beträgt 2,7452 ha Vorgesehen ist die Erstaufforstung im ehemaligen Abbaubereich, der verfüllt werden soll. Die Waldbegründung soll mit geeigneten Strauch- und Baumarten erfolgen. Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (Bodenbearbeitung, Pflanzung verschiedener überwiegend heimischer Strauch- und Baumarten, Anlage eines Waldaußenrandes, forstübliche Reihen- und Pflanzabstände, ggf. Zaunbau). Das Pflanzgut hat der Herkunftsverordnung für forstliches Vermehrungsgut zu entsprechen, Straucharten unterliegen den Forderungen des § 40 BNatschG. Grenzabstände zu anderen Nutzungsarten sowie Bestimmungen zur Einfriedung werden durch das NbG bestimmt.
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