In einem Gutachten im Rahmen des Projektes 'Voraussetzungen einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft' der Akademie fuer Technikfolgenabschaetzung Baden-Wuerttemberg wurden forstpolitisch bedeutsame Entwicklungen und Perspektiven der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg bearbeitet. Hierbei wurden insbesondere Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie Entwicklung und aktueller Stand der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg aus verschiedenen forstpolitisch relevanten Blickrichtungen dargestellt.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert in § 17 (Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft) die Vermeidung von Bodenverdichtungen. Doch sowohl in der gültigen BBodSchV als auch in der in 08/2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung zu deren Novellierung finden sich für die landwirtschaftliche Nutzung keine materiellen Maßstäbe für die Bewertung von Boden(schad)verdichtungen. Für DEU wird von einem Äquivalent eines Ernteausfalls bei kleinkörnigen Getreidearten von ca. 487 Mio. Euro ausgegangen. Ziel des Vorhabens ist eine Erfassung der tatsächlichen Bodenverdichtung in ausgewählten Risiko-Gebieten. Mit diesem Vorhaben soll analysiert und bewertet werden, wie hoch das Schadenspotenzial von Bodenverdichtung ist, auch unter Berücksichtigung möglicher Schritte hin zur Ermittlung von Wirkungsschwellen zur Ableitung von Richt- oder Erwartungswerten für die Befahrung landwirtschaftlicher Flächen. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Strategien soll das Vorhaben auch Betriebsflächen in Risiko-Gebieten ausweisen, die als Living Labs bzw. für einen Leuchtturm geeignet sein könnten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Anwendungsbereich Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr § 5 Entsiegelung § 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden § 7 Vorsorgepflicht § 8 Werte und Anforderungen § 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen § 10 Sonstige Anordnungen Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten § 11 Erfassung § 12 Information der Betroffenen § 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung § 14 Behördliche Sanierungsplanung § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle § 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Fünfter Teil Schlußvorschriften § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen § 19 Datenübermittlung § 20 Anhörung beteiligter Kreise § 21 Landesrechtliche Regelungen § 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften § 23 Landesverteidigung § 24 Kosten § 25 Wertausgleich § 26 Bußgeldvorschriften
<p>Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist.</p><p>Einführung</p><p>Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel.</p><p>Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>. Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern.</p><p>Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen.</p><p>Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Wasserrecht</a>) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/boden-schuetzen/bodenschutzrecht">Bundesbodenschutzgesetz</a>, welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen ausschließlich auf nationalen Vorgaben. </p><p>Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall.</p><p>Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken.</p><p>Für die aktuelle Förderperiode der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik</a> (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/bodenbearbeitung">Erosion </a>vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Ökologische Landbau</a>. Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann.</p><p>Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-0">Subventionsbericht des UBA</a>). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung.</p><p>Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehrwertsteuer-oekologisch-sozial-gestalten">Mehrwertsteuer</a>. Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Umweltmanagementsysteme</a> in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.</p><p>Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.</p>
<p>Der Humusanteil ist eine entscheidende Größe für die Struktur und die biologischen wie ökologischen Funktionen der Böden. Eine bundesweite Auswertung der organischen Substanz der Oberböden zeigt ein differenziertes Muster nach Bodenausgangsgesteinen, Landnutzung und Klimaregionen.</p><p>Humusfunktionen und -gehalte von Böden</p><p>Humus sichert eine Vielzahl von biologischen und ökologischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/kleine-bodenkunde/bodenfunktionen">Bodenfunktionen</a> und trägt maßgeblich zur Ausbildung der Bodenstruktur bei. Außerdem schafft er Lebensräume für Bodenorganismen und nimmt als Speichermedium für Kohlenstoff (C) eine zentrale Funktion im Kohlenstoff-Kreislauf ein. Humus ist Speicher-und Puffermedium für Wasser, Nähr-und Schadstoffe und steuert wesentlich das Nähr-und Schadstoffrückhaltevermögen der Böden. Im Allgemeinen sind die Humusgehalte in Oberböden größer als in Unterböden und besonders empfindlich gegenüber nutzungsbedingten und/oder durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> ausgelösten Veränderungen.<br><br>Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat in dem Projekt <a href="http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Produkte/Schriften/Downloads/Humusgehalte_Bericht.pdf">„Gehalte an organischer Substanz in Oberböden Deutschlands“</a> etwa 9.000 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bodenprofildaten#alphabar">Bodenprofildaten</a> aus den Jahren 1985 bis 2005 ausgewertet und die typischen Humusgehalte in Oberböden ermittelt.<br><br>Für die drei Hauptlandnutzungen Acker, Grünland und Wald/Forst werden in der folgenden Abbildung die Häufigkeitsverteilungen der Humusgehalte dargestellt. Höhere Humusgehalte in den Oberböden sind in der aufsteigenden Reihenfolge Acker – Forst – Grünland zu beobachten. Unter Ackernutzung liegen die Humusgehalte überwiegend bei 1-4 %, bei forstlicher Nutzung bei 2-8 % und unter Grünland bei 4-15 %. Dieses Muster zeigt sich auch in den Extremwerten: die Ackernutzung ist bei Humusgehalten kleiner als 1 % am häufigsten vertreten, bei Humusgehalten größer als 30 % findet sich hauptsächlich Grünland.</p><p>___<br> Düwel, O., Utermann, J. (2008): Humusversorgung der (Ober-)Böden in Deutschland – Status quo. Tagungsbeitrag zum Experten-Workshop „Ableitung von Möglichkeiten und Grenzen der C-Sequestrierung von Böden in Deutschland“ am 21. und 22. Mai 2007, Umweltbundesamt, Berlin. In: Hüttl, R., Prechtel, A, Bens, O. (Hrsg.) (2008): Zum Stand der Humusversorgung der Böden in Deutschland. Cottbuser Schriften zur Ökosystemgenese und Landschaftsentwicklung, Band 7, S. 115 – 120, Cottbus.</p><p>* Humusklassen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung der Adhoc-AG Boden (2005), 5. Auflage (KA5)</p><p>Humusgehalte in Deutschland</p><p>Die Karte „Gehalte an organischer Substanz in Oberböden Deutschlands“ stellt die räumliche Verteilung der Humusgehalte dar. Für diese mengenmäßige Flächeninformation im bundesweiten Maßstab wurden die Humusgehalten regional nach Bodenausgangsgesteinen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> und Klimaregionen differenziert. Höhere Humusgehalte sind an der niederschlagreichen Nordseeküste, den Mittelgebirgen und dem Alpenraum zu erkennen. Sie nehmen graduell in Richtung des niederschlagsärmeren Ostens ab.</p><p>Böden als Kohlenstoffspeicher </p><p>Organischer Kohlenstoff ist der Hauptbestandteil von Humus. Das Thünen-Institut hat aus den bundesweiten Bodenzustandserhebungen (BZE) im Wald und in der Landwirtschaft eine nutzungsübergreifende Karte der Kohlenstoffvorräte erstellt (siehe Karte: „Nutzungsübergreifende Kohlenstoffvorräte“). Die Vorräte geben darüber Auskunft, welche Kohlenstoffmenge pro Hektar bis zu einer Tiefe von 1 Meter (90 cm im Wald) gespeichert ist. In Nord- und Süddeutschland treten die Gebiete mit den höchsten Kohlenstoffvorräten im Boden in dunkelbraunen Farben hervor. Dies sind Moorböden und weitere organische Böden, denen eine entscheidende Bedeutung zukommt: sie speichern besonders viel Kohlenstoff. Dieser belastet – solange er im Boden ist – nicht als klimawirksames Kohlendioxid (CO2) die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. Und das Beste daran: diese Ökosystemleistung des Bodens ist völlig kostenfrei. Darum gilt es, Böden mit sehr hohem Vorrat an organischem Kohlenstoff besonders zu schützen.</p><p>Veränderungen des Humusgehalts auf Ackerböden</p><p>In einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaaenderung-kann-humusgehalt-der-boeden">Forschungsprojekt </a>des Umweltbundesamtes wurden erstmals bundesweite Daten der Boden-Dauerbeobachtung und des Klimas zusammengeführt. Die Auswertungen von 171 Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) wiesen an insgesamt 39 Ackerflächen signifikante Humus-Veränderungen über die Zeit nach. Die Ergebnisse aus den Auswertungen der BDF und Dauerfeldversuchen zeigten, dass signifikante Humus-Veränderungen im Zeitverlauf durch das Humus-Ausgangsniveau und den Tongehalt der Böden der Versuchsflächen gesteuert werden. <br><br>Der Humus-Gehalt wird über den organischen Kohlenstoff (TOC: total organic carbon) im Boden bestimmt. Generell gibt es die höchste Zunahme der TOC-Gehalte bei niedrigen TOC-Anfangsgehalten der Flächen von unter 2 % und bei Tongehalten ab ca. 30 %. Die größten TOC-Abnahmen sind bei hohen TOC-Anfangsgehalten zwischen etwa 2 % und 3 % und bei Tongehalten unter 10 % zu verzeichnen. Der Einfluss längerfristiger Klimaänderungen auf die Humus-Entwicklung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden und muss noch weiter untersucht werden. Den Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung-fachlicher-rechtlicher-0">hier</a>.</p><p>Humusspannen in Ackerböden</p><p>Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wird in § 17 (Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft) gefordert, dass „der standorttypische Humusgehalt des Bodens, […] erhalten wird“. Konkrete Werte werden allerdings nicht genannt.</p><p>Das Umweltbundesamt hat eine Methode entwickelt und veröffentlicht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaaenderung-kann-humusgehalt-der-boeden">Forschungsprojekt</a>, <a href="https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2021.04.03">Gehaltsspannen von organischem Kohlenstoff in Ackerböden</a>), mit der basierend auf den Daten von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) unter Ackernutzung Humusspannen abgeleitet werden können. Die Spannen sollen dem nachhaltigen Bodenschutz in Deutschland dienen und können beispielsweise von Landwirtinnen und Landwirten als orientierende Zielwerte für ihre Humusgehalte genutzt werden. Die Ableitungsmethode wird im Folgenden beschrieben.</p><p>Der Humusgehalt wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaaenderung-kann-humusgehalt-der-boeden">Forschungsprojekt</a> konnte durch die Auswertung von Daten der Boden-Dauerbeobachtungsflächen unter Acker gezeigt werden, dass der Tongehalt, der Jahresniederschlag und die Jahresmitteltemperatur den größten Einfluss auf die Humusgehalte ausüben. Mit zunehmender Höhe der Jahresniederschläge und mit steigendem Tongehalt in den Böden steigt auch der Humusgehalt an.</p><p>Humus enthält etwa 58 % organischen Kohlenstoff (Corg) und wird in Mineralböden in der Regel über den Corg-Gehalt (in %) bestimmt. Die abgeleiteten Spannen beziehen sich auf den Corg-Gehalt.</p><p>Die Höhenlage ist eng mit dem Jahresniederschlag und der Jahresmitteltemperatur verknüpft. Daher fließt sie als Maß für den Klimaeinfluss auf die Corg-Gehalte in die Ableitung der Gehaltsspannen mit folgende drei Höhenstufen ein: zwei Drittel der untersuchten BDF liegen in einer Höhe von 53 bis 453 m ü. NN, die beiden anderen Stufen haben somit die Grenzen <53 m ü. NN und >453 m ü. NN.</p><p>Der Tongehalt als weiterer Einflussfaktor auf die Corg-Gehalte wurde über die Bodenart in der Ableitung berücksichtigt. Im landwirtschaftlichen Bereich gilt die Einteilung der Bodenart nach Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) als geeignet. Die Kategorien sind dabei: „leicht“ für sandige Böden, „mittel“ für lehmige Böden und „schwer“ für tonige Böden.</p><p>Die Corg-Gehaltsspannen wurden im Ergebnis aus fachlich abgestimmten statistischen Kenngrößen abgeleitet. In der Abbildung „Organische Kohlenstoff (Corg)-Gehalte klassiert nach Höhenstufen und Bodenart“ ist die Verteilung der Corg-Gehalte in einem Boxplot-Diagramm dargestellt.</p><p>Diese Beschreibung erklärt die Abbildung genauer: „Der schwarze Balken in der Box entspricht dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Median#alphabar">Median</a>, das untere und obere Ende der Box stehen für das 25 bzw. 75 % Quartil. Die Differenz zwischen beiden ist der Interquartilabstand. Ausreißer sind mehr als das 1,5-fache des Interquartilabstands von den Box-Enden (25 % oder 75 % Quartil) entfernt und werden als einzelne Datenpunkte dargestellt. Die „Whiskers“ („Schnurrhaare“; dünne Linien, die von der Box ausgehen) zeigen das Minimum und Maximum der Datenverteilung ohne die Ausreißer an. Die Bereiche zwischen den orangen Balken (10 % und 90 % Quantilgrenzen) sind die Humusspannen der einzelnen Klassen (<a href="https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2021.04.03">Gehaltsspannen von organischem Kohlenstoff in Ackerböden</a>).</p><p>Die aus der Abbildung resultierenden Unter- (10 % Quantil) und Obergrenzen (90 % Quantil) der Corg-Gehaltsspannen sind in der Tabelle „Organische Kohlenstoff (Corg)-Gehaltsgrenzen in Prozent“ aufgelistet.</p><p>Indikatoren zur Veränderung des Humusgehalts</p><p>Allgemein beschreibt und bewertet ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> den Zustand und die Entwicklung der Umwelt. Für die bundesweite Berichterstattung zum Boden existieren folgende zwei Indikatoren, die die Entwicklung des Humusgehalts bzw. der Humusvorräte darstellen:</p><p>Beide Indikatoren wurden für das DAS-Monitoring entwickelt und sind im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2023">Monitoringbericht 2023</a> veröffentlicht.</p><p>Der Indikator „Übereinstimmung mit standorttypischen Humusgehalten“ wird für die zukünftige Anwendung auf nationaler Ebene im Ergebnis des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Projekts „Ausbau und Weiterentwicklung bodenbezogener Indikatoren für die nationale und EU-weite Berichterstattung zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz“ vorgeschlagen. Der Forschungsbericht wird Ende 2024 als UBA-Text veröffentlicht. Eine Bewertung erfolgt anhand der Entwicklung des Anteils von Messstellen unter-, inner- und oberhalb von Referenzspannweiten, die den Ist-Zustand der Humusgehalte von Böden unter Berücksichtigung unterschiedlicher natürlicher und bewirtschaftungsbedingter Standortfaktoren berücksichtigen.</p><p>Auch der vom Thünen-Institut vorgeschlagene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> „kontextspezifische Corg-Trend“ eignet sich grundsätzlich, um Fragestellungen über die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> hinaus zu adressieren. Der Indikator basiert auf der zeitlichen Veränderung von Humus (Trend) und teilt diese Entwicklung anhand eines Referenzsystems in die Klassen „gut“ und „degradierend“ ein. Für das Referenzsystem, das wie beim oben beschriebenen Indikator die natürliche Variabilität von Humus berücksichtigt, wurden hypothetischen Erwartungsbereiche abgeleitet. Böden, deren Humusgehalte weit unter dem Erwartungswert liegen, sollen Humus aufbauen. In den Böden, die im zu erwartenden oder hohen Humusbereich liegen, soll dieser erhalten oder gesteigert werden.</p><p>Beide Indikatorvorschläge wurden auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/fachtagung-bodenindikatoren">UBA-Fachtagung „Bodenindikatoren im Kontext zur Klimaanpassung und zum Bodenschutz“</a> vorgestellt.</p><p>Zum Weiterlesen</p>
Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen. Durch Boden schonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt: Erhöhung der Artenvielfalt Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge Minderung der Bodenerosion Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen Rechtsgrundlage ist der „Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der die Inhalte der EU- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.g (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.
DE hat sich zu einer jährlichen nationalen Emissionshöchstgrenze von 550 Gg Ammoniak verpflichtet, die aktuell um mindestens 100 Gg NH3 überschritten wird. Etwa 70% der NH3-Emissionen stammen aus der Tierhaltung. Weiterhin besteht in Hochkonzentrationsgebieten ein enger Zusammenhang zwischen dem Überangebot von Gülle aus der Tierhaltung und erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser, so dass die Vorgaben der EU-Nitrat-richtlinie in Deutschland nicht eingehalten werden. Entsprechend ambitioniert müssen die Anforderungen an genehmigungspflichtige Tierhaltungsanlagen formuliert werden. In den vergangenen Jahren entwickelte sich in den Bundesländern eine sehr inhomogene Genehmigungspraxis für Tierhaltungsanlagen. Mit dem überarbeiteten IRPP BREF werden wichtige in Europa vorhandenen Techniken aufgelistet. Der Stand der Technik in DE wird damit aber nicht ausreichend beschrieben. Im IRPP BREF sind Hinweise für die Implementierung der BVT meist vage formuliert und nicht direkt umsetzbar. Es fehlen essentielle Informationen über Emissionen, Monitoring- oder Nachweisverfahren, Minderungspotentiale und Kosten der Techniken bei Altanlagen im Vergleich zu Neuanlagen sowie bei Verfahren, die dem Tierwohl besser gerecht werden. Die BVT-Schlussfolgerungen des IRPP BREF werden im 1. Quartal 2017 publiziert. DE muss dann die BVT-Schlussfolgerungen innerhalb eines Jahres in nationales Recht und innerhalb von 4 Jahren in die betriebliche Praxis umsetzen. Das Vorhaben soll die Implementierung der BVT-Schlussfolgerungen in der Intensivtierhaltung unterstützen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 90 |
| Europa | 3 |
| Land | 14 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 70 |
| Gesetzestext | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 25 |
| Offen | 71 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 95 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 63 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 83 |
| Lebewesen und Lebensräume | 99 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 99 |
| Wasser | 62 |
| Weitere | 98 |