Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen SEVESO Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Öffentliche Ordnung und Sicherheitsaktivitäten. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Excessive reactive nitrogen affects the air and groundwater quality, the good condition of land and marine ecosystems, as well as the climate and biodiversity. Different economic and consumer sectors release different nitrogen compounds, which are connected to one another via the nitrogen cycle. In order to raise public awareness to the complex problem situation and sensitivity for urgent political measures, an impact-oriented integrated target for nitrogen was developed for Germany. The aim is to limit nitrogen emission in Germany to 1,000 kt N a-1. Compared to a reference situation in 2015, the total annual release of reactive nitrogen in Germany has to be reduced by around a third. Veröffentlicht in Texte | 97/2020.
Daten aus 17 Jahren zeigen Trends im Gebäudebestand Häuser und Wohnungen in Deutschland werden zwar energieeffizienter, aber die Entwicklung stagniert nahezu. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der bundesweite Daten zu Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden von 2002 bis heute ausgewertet wurden. „Sanierungen im Altbau und Neubaustandards wirken und tragen mit geringerem Energieverbrauch zum Klimaschutz bei“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Energieeffizienz der Wohngebäude ist bis etwa 2012 kontinuierlich gestiegen. Seitdem verbessert sie sich allerdings – anders als bei Mehrfamilienhäusern – bei Einfamilienhäusern kaum noch. Maria Krautzberger: „Die Politik muss jetzt schnell die richtigen Anreize setzen, vor allem für Einfamilienhäuser, damit der Gebäudesektor die Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erreicht. Dafür braucht es eine ausgewogene Mischung an Instrumenten: Ordnungsrecht, Förderung und Information.“ Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Im Gebäudebestand werden in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht – und rund 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Von 2008 bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden, bis 2030 sollen ihre CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, und bis 2050 soll sogar ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Studie bestätigt, wie gut energetische Sanierungen wirken: Nach umfassenden Sanierungen können Altbauten fast so sparsam beheizt werden wie Neubauten. Gleichzeitig gibt es auch Neubauten und sanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch – das zeigen die immer noch sehr großen Unterschiede im Energieverbrauch innerhalb dieser Gruppen. Dabei spielt auch das Nutzerverhalten eine Rolle. Die Daten zeigen auch, wieviel effizienter Sanierungen und Neubauten sein können, wenn gute Standards gewählt und die Häuser anschließend effizient betrieben werden (siehe Abbildung „Heizenergieverbrauch alter und neuer Wohngebäude“). Damit die Klimaziele für den Gebäudesektor erreicht werden, empfiehlt das UBA eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt etwa KfW -40- bzw. KfW-55-Standard. Darüber hinaus müssen weitere Instrumente Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherstellen. Ein breites Informationsangebot, zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, transparenten Heizkostenabrechnungen und Beratungsnetzwerken, ergänzt den Instrumenten-Mix. Das Projekt „Empirische Wohngebäudedaten“ macht die Datenbank der gemeinnützigen co2online GmbH erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Inzwischen enthält sie über eine Million anonymisierte Datensätze, die während langjähriger Beratungsarbeit mit den „Energiesparchecks“ von co2online gesammelt wurden. Die Daten wurden, unterstützt durch einen Fachbeirat, wissenschaftlich überprüft und ausgewertet. Als Kennwert für die Energieeffizienz von Wohngebäuden dient der Heizenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser, bezogen auf die Wohnfläche und bereinigt von Witterungseinflüssen. Die Besonderheit der Daten: Sie verknüpfen gemessene Heizenergieverbräuche mit detaillierten Informationen über die Eigenschaften der Gebäude. Damit lassen sich Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden in Deutschland von 2002 bis heute beschreiben und auswerten, sowohl für das ganze Bundesgebiet als auch für einzelne Bundesländer.
Das UBA empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO 2 -Emissionen zu besteuern. Im Gutachten wurden zwei Reformoptionen erarbeitet: Option 1 (die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO 2 -Aufschlag ergänzen) wäre aus Sicht des UBA begrüßenswert und kurzfristig umsetzbar. Option 2 sieht vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Vor der Umsetzung eines CO 2 -Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des UBA allerdings die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2018.
Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO 2 - und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Veröffentlicht in Texte | 05/2024.
In den letzten Jahren beschlossen eine Vielzahl von deutschen Kommunen die Treibhausgasneutralität vor 2045 anzustreben. Diese Studie greift den derzeitigen Trend auf und untersucht anhand von sechs Fallkommunen, die kommunalen Konzepte zur Zielerreichung. Nach einer Einleitung folgt die Abgrenzung der Begriffe Klima- und Treibhausgasneutralität. Im weiteren Verlauf der Studie wird der wissenschaftlich korrekte Begriff der Treibhausgasneutralität genutzt. Das Kapitel 3 gibt einen Überblick über die Entwicklung des kommunalen Klimaschutzes seit den 1990-er Jahren. Lag der Fokus vor 30 Jahren noch auf den Energiesektor, so kann mittlerweile eine differenziertere Betrachtungsweise festgestellt werden. Die Nationale Klimaschutzinitiative als breites Förderprogramm unterstützte zudem den Aufbau des kommunalen Klimaschutz maßgeblich - als Meilenstein und Vorbild sind die Masterplan-Kommunen besonders hervorzuheben. 2019 erreichte die Klimanotstandsbewegung Deutschland mit Konstanz als erste Kommune die den Klimanotstand beschloss. Seitdem messen viele weitere Kommunen dem Klimaschutz eine hohe Priorität ein. Auch wenn der Klimanotstand keine rechtlichen Verpflichtungen erwirkt, so können doch erhöhte Klimaschutzbemühungen seitens der Kommunen festgestellt werden. In wie weit diese Dynamik den derzeitigen Trend der vorzeitigen Treibhausgasneutralitätsziele ausgelöst oder verstärkt hat, kann nicht gesagt werden. Eine Übersicht der Kommunen mit ambitionierten Klimaschutzzielen konnte nicht gefunden werden, weshalb ein Vergleich nicht möglich war. Die methodische Herangehensweise wird in Kapitel 4 erläutert. Nach einer Recherche zur aktuellen wissenschaftlichen Literatur und zu möglichen Fallkommunen erfolgte die Analyse der kommunalen Konzepte. Da kaum Literatur zum genannten Forschungsgegenstand vorhanden ist, stellte sich für die vorliegende Untersuchung die Aufgabe, eine grundlegende Basis zu schaffen. Zuvorderst wurden exemplarische Klimaschutzkonzepte, die das Ziel verfolgen, die THGN vor 2045 zu erreichen, analysiert und nach Sektoren und Maßnahmentypen neu strukturiert. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Fallkommunen wurden herauskristallisiert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden problemzentrierte Interviews mit den sechs Kommunen und einer wissenschaftlichen Expertin zur qualitativen Einordnung der Ergebnisse durchgeführt. Des Weiteren wird begründet, weshalb in diesem Fall nur eine rein quantitative Bewertung der Konzepte möglich war. Es werden Möglichkeiten einer qualitativen Bewertung aufgezeigt, bspw. nach eingesetzten Finanzmitteln oder nach Umsetzungsreife. Eine Vorstellung der hier analysierten Fallkommunen erfolgt in Kapitel 5. Untersucht wurden die Kommunen Marburg und Münster für das THGN-Ziel 2030, Konstanz und München für 2035 sowie Traunstein und Steinfurt für das Jahr 2040. Für jede Kommune werden die Umstände für das THGN-Ziel erläutert, sowie die aktuellste THG-Bilanz vorgestellt. In Kapitel 6 werden die Ergebnisse dieser Studie umfassend erläutert. Dazu werden die Interviewergebnisse und die Analyse der Konzepte herangezogen. Strukturiert nach Kategorien erfolgt eine systematische Aufbereitung der Ergebnisse. Die erste Initiative zum Beschluss der sogenannten "Klimaneutralität" entsteht oftmals außerhalb der Verwaltung, bspw. durch die Politik oder durch die Bewegung Fridays-for-Future. Die Definition der "Klimaneutralität" ist in allen untersuchten Kommunen sehr unterschiedlich. Einige lassen auch ein gewisses THG-Restbudget zu. Eine Kompensation wird in vielen Kommunen nur als letzte Möglichkeit zur Erreichung des Ziels angesehen, wenn verbliebene oder nicht vermeidbare THG-Emissionen ausgeglichen werden müssen. Der Prozess zur Erstellung eines Konzepts ist in den Kommunen sehr individuell, auch wenn oftmals ein externes Fachbüro miteinbezogen wurde oder eine Beteiligung der Bürger*innen stattfand. Die Expertin empfiehlt Kommunen eine gestufte Beteiligung. Nach einer Analyse der notwendigen Maßnahmen, könne den Bürger*innen die Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Eine THG-Bilanz wird in allen Kommunen erstellt und dient als Ausgangslage. Mit Hilfe einer "Einflussbilanz" könnten auch die relevanten, kommunalen Akteure zur Erreichung des Klimaschutzziels aufgezeigt werden, so die Expertin. Wie auch in den anderen Kategorien erfolgt für die einzelnen Sektoren Mobilität, Gebäude, Energie, Wirtschaft. Bildung/Konsum/Sonstiges, Flächennutzung/Umwelt und Verwaltung eine Gegenüberstellung der Interviewaussagen. Die Kommunen und die Expertin geben eine Einschätzung, welche Maßnahmenart sie als besonders relevant in dem jeweiligen Sektor erachten. Die Vorab-Analyse der Konzepte konnte zum einen feststellen, dass die Maßnahmen sehr breit gefächert sind. Zum anderen ist zwischen den Sektoren und den Maßnahmenarten eine hohe, quantitative Varietät vorzufinden. In allen Sektoren mit Ausnahme von Mobilität und Verwaltung, werden in den Konzepten Informations- und Bildungsmaßnahmen bevorzugt. Hingegen werden infrastrukturelle Maßnahmen insbesondere im Mobilitäts- und Verwaltungssektor geplant. Zwischen den Aussagen der Kommunen und der Expertin konnten einige Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden. Von beiden Seiten werden Infrastruktur und Ordnungsrecht als sehr relevant eingestuft, insbesondere für Mobilität, Gebäude und Energie. Dennoch fehlt derzeit in der Praxis die Rückendeckung für mehr ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel bei Klagen gegen die Kommunen. Eine Diskrepanz besteht im Sektor Wirtschaft, wo die Kommunen insbesondere Unterstützung und Vernetzung als wichtig erachtet, die Expertin allerdings auch Ordnungsrecht, Infrastruktur und Strategien eine hohe Bedeutung zumisst. Auch für die Flächennutzung und die Verwaltung schätzt die Expertin das Ordnungsrecht und die strategischen Maßnahmen als relevant ein, während die Kommunen die Infrastruktur hervorheben und für die Verwaltung auch die Vorbildfunktion. Rückblickend betonen die Kommunen die Wichtigkeit des Energiesektors und der Informations- und Bildungsmaßnahmen. Letztere seien vor allem in den Konzepten enthalten, da die meisten Klimaschutzmanagements keine fachliche Zuständigkeit haben. Dies wirft die Frage auf, wie Klimaschutz integrativer in der Verwaltung verankert werden kann. Das vorzeitige THGN-Ziel wirkt sich positiv auf die Ressourcen für den Klimaschutz aus. Zusätzlich zu weiteren Personalstellen werden mehr finanzielle Mittel für den Klimaschutz bereitgestellt. Alle Kommunen geben an, ein regelmäßiges Monitoring durchführen zu wollen. Die Expertin betont, dass bisher, zusätzlich zur THG-Bilanz, maßgebliche Indikatoren fehlen, an denen der Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen gemessen werden kann. Als Ergebnis des gesamten Prozesses zum Beschluss eines ambitionierten THGN-Ziels sehen die Hälfte der Fallkommunen eine Diskrepanz zwischen den geplanten Maßnahmen aus ihrem Konzept und dem Ziel. Interessanterweise sind es die zwei Kommunen mit dem ambitioniertesten Ziel für 2030 und eine Kommune mit dem Ziel für 2035. Die Kommunen mit dem THGN-Ziel für 2040 meinen das Ziel mit Ihren Maßnahmen erreichen zu können. Die Expertin ist der Ansicht, dass keine Kommune das Ziel erreichen kann, wenn nicht die Rahmenbedingungen entsprechend ausgelegt sind und die höheren Ebenen (Länder, Bund, EU) ihre eigenen Klimaschutzziele konsequent verfolgen. Quelle: Studie
Zur Minderung des Schienengüterverkehrslärms bildet zurzeit die Beseitigung der GG-Bremssohlen von in Deutschland verkehrenden Eisenbahngüterwagen einen Schwerpunkt. Bis 2020 soll diese wichtige Maßnahme abgeschlossen sein. Doch auch danach wird es noch weitere Notwendigkeit zur Lärmminderung geben. Die vorliegende Studie untersucht daher weitergehende technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung und politische Instrumente zur Durchsetzung solcher Maßnahmen. Hierzu wer-den Maßnahmen an der Infrastruktur, an den Lokomotiven und - imFokus der Studie - weitere Maßnahmen am Wagen vorgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik nach der Beseitigung der GG-Sohle (Ziel A) insbesondere beim Wagenaltbestand die Umsetzung einer Vielzahl kleinerer technischer Maßnahmen mit moderatem Lärmminderungspotenzial verfolgen sollte (Ziel B). Für Neuwagen sollte die Ausstattung mit Scheibenbremsen und lärmmindernden Radbauformen zum Standard werden (Ziel C). Das Instrument zur Erreichung dieser Ziele sollte ein fortgeführtes und nach Stärke der Lärmemission ausdifferenziertes lärmabhängiges Trassenpreissystem sein, grundsätzlich in einer unsubventionierten Form. Zusätzliche finanzielle Förderungkönnte der Bund in Form der Wagenhalterboni für neue scheibengebremste Wagen oder einer "Abwrackprämie" zur Verfügung stellen. Daneben ist zur Ergebnisüberwachung ein unabhängiges Lärm-Monitoring-System aufzubauen, welches in der Studie in seinen Grundsätzen entworfen wird.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO2- und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Exzellenzcluster 80 (EXC): Ozean der Zukunft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), Forschungsbereich 2: Marine Biogeochemie, Forschungseinheit Biogeochemische Modellierung durchgeführt. We here propose to analyse datasets publicly available and currently being compiled from both field and mesocosm studies in a common framework in order to provide a review of the current understanding of carbon overconsumption and to foster model development of multi-element numerical ocean carbon cycle models. In particular, we will investigate the following scientific questions: 1. How can differences in the physical environment (turbulence, particle trajectories and encounter rates) affect the results of mesocosm and field experiments? 2. What are the functional rules governing DOC accumulation in surface waters and their potential relation to termperature and nutrient content?
Das Projekt "EnOB: IEAEBC89 WLC - Strategien und Instrumente zum Erreichen klimaneutraler Gebäude und Gebäudebestände. Deutscher Beitrag zu IEA EBC Annex 89: Ways to implement net-zero whole life carbon building" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion durchgeführt. Bis zu 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen (THG) sind dem Handlungsfeld 'Errichtung, Erhalt und Betrieb von Gebäuden' zuzuordnen. Diese als Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu mindern ist Ziel von Projekten der Internationalen Energie-agentur (IEA). Wurden im Vorläuferprojekt IEA EBC Annex 72 unter deutscher Mitwirkung die Grundlagen für die Bewertung der THG-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden erarbeitet wird mit dem IEA EBC Annex 89 das Ziel verfolgt, umsetzungsorientierte Strategien und Instrumente für den Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich zu entwickeln und einzuführen. Forschungsthemen und die dabei in Deutschland verfolgten Ansätze sind (1) Zeit- und Stufenpläne für die sektorübergreifende Minderung von THG-Emissionen im Handlungsfeld, die in Deutschland die Umstellung auf THG-Emissionen als Ziel- und Nachweisgröße befördern und verbleibende THG-Budgets definieren; (2) praxistaugliche, zielführende und rechtssichere Anforderungen und Nachweisverfahren, die national eine Basis für die Einführung einer ökobilanziellen Bewertung im Ordnungsrecht liefern können; (3) spezifische Instrumente zur Ermittlung und Beeinflussung von THG-Emissionen, die in Deutschland nicht nur die Planung von Gebäuden unterstützen sondern sämtliche Entscheidungsprozesse durchdringen sowie (4) Ansätze zur Überwindung von Hemmnissen und Stärkung der Handlungsbereitschaft bei ausgewählten Akteursgruppen, darunter Immobilien- und Finanzwirtschaft. Hier sind national Umfragen und Workshops geplant, mit dem Ziel, die in (3) entwickelten Instrumente zur Anwendung zu bringen. Im engen Austausch mit dem nationalen Spiegelprojekt LezBAU (FKZ 03EN1074A, C, D) sollen als deutscher Beitrag zu (2) und (3) u.a. Hilfsmittel erarbeitet werden, die einen niedrigschwelligen Einstieg in die Thematik der ökobilanziellen Bewertung (z.B. Bauteilkataloge) erlauben. Ein Ziel ist die Stärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit beim Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich.