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Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz

Das Projekt "Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI durchgeführt. Das Forschungszentrum startet mit einem auf mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt ueber Privatisierungen im Umweltrecht. Das Forschungsprojekt geht von den vorhandenen bzw. geplanten Privatisierungen als Praemisse aus und fragt nach dem sachgerechten Recht fuer die privatisierten Bereiche. Damit stehen nicht die Fragen der Zweckmaessigkeit, das 'Ob' der Privatisierung, im Mittelpunkt, sondern die Folgen, die sich fuer die privatisierten Bereiche ergeben. Typischerweise fallen naemlich die privatisierten Taetigkeiten nicht einfach und bedingungslos in den Bereich des allgemeinen Privatrechts. Es gibt fuer sie im Gegenteil eine Reihe interessanter, aber wenig erforschter Besonderheiten. Dies kann nicht ueberraschen: Die einschlaegigen Sachbereiche (z.B. Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung, Ueberwachung der Einhaltung von Vorschriften, sachverstaendige Beurteilung von Umweltproblemen) waren bislang nicht zufaellig von der oeffentlichen Hand wahrgenommen worden. Dies hatte seinen Grund darin, dass diese Taetigkeiten einen deutlichen Gemeinwohlbezug hatten und haben. Wenn es gleichwohl richtig und zweckmaessig ist, in diesen Sektoren mehr oder weniger umfassende Privatisierungen vorzunehmen, geschieht dies nicht deshalb, weil sich der Gemeinwohlbezug aufgeloest hat, sondern weil er in anderer Weise als durch die eigene Leistungserbringung durch den Staat selbst beruecksichtigt werden kann. Eine Reihe von Privatisierungen im Umweltbereich zeichnet sich dadurch aus, dass nach der Privatisierung spezifische Regeln - naemlich gegenueber dem allgemeinen Privatrecht zusaetzliche Rechtsnormen oder Organisationsformen - fuer erforderlich gehalten werden, um genau diesen Gemeinwohlbezug herzustellen. Mit den damit zusammenhaengenden Rechtsfragen beschaeftigt sich das Forschungsprojekt, das die Forschungen mehrerer Mitglieder des Forschungszentrums verbinden wird. Bei der erstmaligen Ausschreibung und Vergabe von Forschungsmitteln durch das Rektorat nach Empfehlung durch die Forschungskommission im Jahre 1996 hat das Forschungszentrum zwei Teilprojekte innerhalb dieses Gesamtthemas angemeldet, die teilweise bewilligt worden sind. Es handelt sich um die Teilprojekte: - Privatisierung von Ueberwachung und Kontrolle. Projektleiter: Prof Dr. Gerhard Hohloch, Institut fuer auslaendisches und Internationales Privatrecht, Abt. III, und - Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz. Projektleiter: Prof Dr. Rainer Wahl, Institut fuer Oeffentliches Recht, Abt. VI.

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