This technical protocol describes a laboratory test method to evaluate the transformation of chemicals in liquid bovine and pig manures under anaerobic conditions and is primarily designed for veterinary medicinal products (VMP) and biocides. The environmentally relevant entry routes into liquid manures occur via urine and feces of cattle and pigs in stable housings after excretion of VMP (as parent compounds or metabolites) and after the application of biocides in animal housings (e.g., as disinfectants or insecticides). In loose housing stables with slatted floors, the excrements are discharged into manure aboveground silos or underground pits. After the storage of liquid manures up to several months, they are applied to farmland and grassland soils as organic fertilizers. Via this route, VMP and biocides may enter soil environments. Thus, the persistence of the chemicals during manure storage under anaerobic conditions decides on the environmental relevance of this entry route.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich mit den „Aktionswochen Biotonne Deutschland“ für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Drei Wochen lang werben ab heute vor allem Kommunen in Deutschland für die Getrenntsammlung von Bioabfällen mit Aktionen vor Ort. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Aktion. Mehr als ein Drittel aller Bioabfälle werden in Deutschland über den Hausmüll entsorgt. Mit rund 39 Prozent besteht der größte Teil des Restmülls aus Küchenabfällen und Lebensmittelresten, obwohl sie dort nicht hingehören. Das zeigte unlängst eine Analyse des Umweltbundesamts. Der Grund dafür: In vielen Haushalten fehlt eine eigene Biotonne. So werden Bioabfälle nicht in Biogasanlagen oder als Kompost verwertet, sondern enden in der Müllverbrennung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bioabfälle in der Restmülltonne sind verschwendete Ressourcen. Dort enden sie nur in der Müllverbrennung. Aber Bioabfälle können mehr: Jeder Gemüseputz, jede Kartoffelschale, jede verwelkte Blume hilft uns beim Klima - und Ressourcenschutz und bei der emissionsarmen Energieerzeugung. Deshalb ist es so wichtig, dass möglichst alle Kommunen Bioabfälle getrennt sammeln und die Biotonne flächendeckend einführen.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wie wichtig eine Steigerung der gesammelten Bioabfallmenge ist, haben die Ergebnisse der im Juli vorgestellten Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland gezeigt. Demnach landen in den Restmülltonnen Deutschlands über 3 Millionen Tonnen Bioabfälle – eine Riesenverschwendung. Neben der Menge an Bioabfällen kommt es besonders auf die Qualität an. Nur sauber getrennte Bioabfälle lassen hinterher eine hochwertige Verwertung der Komposte und Gärreste zu.“ Die bundesweite Aktion Biotonne Deutschland wirbt für mehr kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle und weniger Fremdstoffe in der Biotonne. Aufgrund der Pandemie finden viele Veranstaltungen von Städten und Landkreisen im Internet statt. Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise aufgerufen, ihr „Biotonnen-Versprechen“ online abzugeben ( Online-Aktion ). Außerdem bieten 145 Städte und Landkreise eine telefonische Beratung zur Biotonne an. Weitere Informationen zu den lokalen Aktionen gibt es auf der Website der Aktion Biotonne Deutschland . Zu den Bioabfällen gehören alle Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle, sowie sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu. Die wichtigsten Bioabfälle in Hinblick auf eine Verwertung sind die Nahrungs-, Küchen und Gartenabfälle. Getrennt gesammelte Bioabfälle können vielfach genutzt werden: In Vergärungsanlagen kann Biogas gewonnen werden für erneuerbaren Strom und Wärme. In Kompostierungsanlagen können organische Düngemittel für Landwirtschaft und Gartenbau hergestellt werden, um Kunstdünger zu ersetzen. Sauber getrennte Bioabfälle dürfen keine Verpackungen oder Produkte aus Kunststoff, wie Kaffeekapseln enthalten. Auch Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne. Alle diese Störstoffe landen zum Teil im produzierten Kompost und mindern damit seine Qualität.
Im Rahmen des Weltbodentags am 5. Dezember 2016 wurde der Gartenboden (Hortisol) zum Boden des Jahres 2017 ernannt. Der Hortisol ist ein Kulturboden, der durch jahrhundertelange Gartenkultur mit starker organischer Düngung entstand. Tiefgründige Bodenbearbeitung, intensive Bewässerung und die hohe biologische Aktivität führten zur Ausbildung charakteristischer, humusreicher Horizonte. Im Hortisol lassen sich auch besonders viele Kleinstlebewesen und vor allem Regenwürmer nachweisen. Der ursprüngliche natürliche Bodentyp ist infolge der langen und intensiven Bodenbearbeitung oft nicht mehr erkennbar. Hortisole sind in traditionellen Gartenbaugebieten, Klostergärten sowie langjährig bewirtschafteten Haus- und Kleingärten zu finden.
Am 25. Januar 2016 stellte das Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den ersten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vor. Aus diesem ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein die Nährstoffüberschüsse viel höher sind als bislang bekannt und Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dem Nährstoffbericht zufolge, darf nach der geltenden Düngeverordnung der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen, tatsächlich liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg. Rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, liegt der Durchschnitt bei 118 kg je Hektar und Jahr. Besonders problematisch sei der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft bei Biogasanlagen, heißt es im Nährstoffbericht. Eine andere Ursache sei die Zunahme beim Milchvieh: 2009 gab es 365.000 Milchkühe in Schleswig-Holstein, die meisten in Intensivhaltung, 2013 waren es bereits 400.000 Tiere.
Ökologischer Baumwollanbau in Peru 1. Düngung : organischem Dünger (Hühnermist, Guano und Kompost) 1,5 kg/kg Rohbaumwolle plus Gründüngung und Zwischenkulturen 2. Bewässerung: 200 kg Wasser pro kg Rohbaumwolle 3. Maschineneinsatz: Traktorstunden pro ha (Feldvorbereitung):12 Stunden Mittelwert über verschiedene Laststufen [Borken, Patyk et al. , 1999]: 247 MJ/h 12*247=2964 MJ/ha bei 2400 kg/ha Ertrag --> 2964 MJ/ha : 2400kg/ha = 1,24 MJ/kg bei Wirkungsgrad Dieselmotor-generisch = 32% --> 0,40 MJ/kg 4. Kein Einsatz von Insektiziden und Herbiziden Unkrautbekämpfung per Hand 5. Ernte per Hand Baumwollertrag: 2400 kg/ha Rohbaumwolle Datenbasis: Wiegmann, 2000 Auslastung: 1h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 69,1m² Jahr: 2000 Lebensdauer: 1a Leistung: 0,083t/h Nutzungsgrad: 48% Produkt: Textilien
Ministerin Gorißen: Die Erweiterung der Roten Gebiete trifft die Landwirtschaft hart Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Die Landesregierung hat aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission eine Neufassung der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die neue Landesdüngeverordnung wird am 30. November 2022 veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Die Landesdüngeverordnung gibt die nitratbelasteten (so genannte „Rote Gebiete“) und eutrophierten Gebiete in Nordrhein-Westfalen bekannt und sie legt zusätzliche und abweichende Anforderungen für diese Flächen fest. Rechtsgrundlage hierfür ist die Düngeverordnung des Bundes. Konkret bedeutet die Neufassung: Der Umfang als nitratbelastet eingestufter landwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen wird ab 1. Dezember 2022 von circa 165.000 Hektar auf über 500.000 Hektar steigen. Das ist dann rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in Nordrhein-Westfalen. Auf mehr Landwirtinnen und Landwirte vor Ort kommen damit verbunden strengere Anforderungen an die Düngung zu. Eine zentrale Vorgabe sieht vor, dass in diesen Gebieten der Düngebedarf um etwa 20 Prozent reduziert werden muss. Dies kann zu Einbußen bei der Menge des Ertrags und der Qualität der Ernte führen. Ministerin Silke Gorißen: „Die Erweiterung der Roten Gebiete trifft die Bäuerinnen und Bauern hart. Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte nicht alleine. Wir brauchen eine leistungsfähige und wettbewerbsstarke Landwirtschaft, gerade im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit müssen Hand in Hand gehen.“ Die neue Gebietskulisse und die betroffenen Feldblockflächen sind ab dem 1. Dezember 2022 unter https://www.elwasweb.nrw.de oder betriebsindividuell über das Düngeportal der Landwirtschaftskammer unter www.duengeportal-nrw.de abrufbar. Zentrale Infostelle bei der Landwirtschaftskammer eingerichtet Um den Betrieben zur Seite zu stehen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen, ist bei der Landwirtschaftskammer eine zentrale Infostelle zur Beantwortung von Anfragen bezüglich der Gebiete nach §13a Düngeverordnung eingerichtet worden, die eng mit dem für die Gebietsausweisung beauftragten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zusammenarbeitet. Die Infostelle ist erreichbar unter: gebietsausweisung@lwk.nrw.de Bei der Info-Stelle erhalten betroffene Landwirtinnen und Landwirte eine fachkundige Information bei betrieblichen Einzelfragen, etwa zu den Hintergründen der Einstufung der eigenen Flächen. Ministerin Gorißen: „Ich werbe dafür, die fachkundige und sehr fundierte Beratung der Landwirtschaftskammer bei betrieblichen Einzelfragen zur Düngungsstrategie gerade jetzt gezielt zu nutzen.“ Bisherige Ausweisung war stärker differenziert Bislang wurde in Deutschland aufgrund einer in Nordrhein-Westfalen entwickelten Methodik unter Einbeziehung der tatsächlichen regionalen Stickstoffüberschüsse verursachergerechter ermittelt und damit stärker differenziert. Die EU-Kommission forderte jedoch, diese emissionsbasierte Abgrenzung als unvereinbar mit der europäischen Nitratrichtlinie zu streichen. Nach ausführlichen Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission wurde daher ein neues Verfahren zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete abgestimmt. Das Ergebnis wurde als Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA) am 16. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Nordrhein-Westfalen wurde die Gebietsausweisung im Auftrag der Landesregierung durch das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt. Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter Die Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter unverändert: Dazu zählen eine Reduzierung der Düngung auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs, die Begrenzung der organischen Düngung auf 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr auf jeder einzelnen Fläche statt im Betriebsdurchschnitt, eine ergänzende Einschränkung der Herbstdüngung oder die Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten. Auch die landesspezifischen zusätzlichen Anforderungen, Analysepflicht für eigene Wirtschaftsdünger und regelmäßige Schulung, ändern sich nicht. Mehr Ausnahmegenehmigungen für vorbildliche Betriebe nötig Die Nitratbelastung des Grundwassers ist in der Gesamtheit der Messstellen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. Aber es gibt nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser überschritten werden und weitergehender Handlungsbedarf besteht. Ministerin Silke Gorißen: „Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir drängen schon lange auf Ausnahmegenehmigungen für die vorbildlichen Betriebe und deren Befreiung von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen. Wir sind aber darauf angewiesen, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dazu schafft.“ Gespräche mit dem Bund bei der Herbst-Agrarministerkonferenz Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte bei der Herbst-Agrarministerkonferenz im September gemeinsam mit anderen Ländern den Bund gebeten, unter dessen Federführung umgehend ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in Roten Gebieten zu erarbeiten und bis Ende November 2022 schriftlich zu berichten. Notwendig dafür ist die Änderung von Düngegesetz, Düngeverordnung, Stoffstrombilanzverordnung und Meldeverpflichtungen für Betriebe. Ansatzpunkte für Ausnahmen sind vor allem: Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff der noch zu novellierenden Stoffstrombilanzverordnung und flankierend aktueller betrieblicher Unterlagen und Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten. Ausweisungsmessnetz soll erweitert werden Im Ausweisungsmessnetz befinden sich rund 1.300 Messstellen, die für die Gebietsausweisung herangezogen werden. Das Messnetz wird noch erweitert, um künftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zu ermöglichen und so Landwirte zu entlasten, wenn keine nachweisliche Nitratbelastung vorliegt. Das Kartenmaterial können Sie hier runterladen. Passwort: mlv Copyright: LANUV NRW Pressekontakt: Leonie.Molls@mlv.nrw.de , 0211 3843-1046 Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Download der Pressemitteilung [ hier ]. Foto: Rote Gebiete ab 12-2022. LANUV NRW Foto: Betroffene Feldblöcke - Gebietsausweisung ab 12-2022. LANUV NRW Foto: Betroffene Feldblöcke - Gebietsausweisung bislang. LANUV NRW Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Das Projekt "Teil IV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben soll der Einfluss von Anbaubedingungen auf die Etablierung von EHEC und S. enterica an, bzw. in der Pflanze untersucht werden. Unter Gewächshausbedingungen wird daher die Kolonisierung und Internalisierung von humanpathogenen Bakterien (HPB) in Pflanzen am Beispiel von Kopf- und Feldsalat in Abhängigkeit vom Bodentyp (Lehmsand oder Auenlehm) mit und ohne Einarbeitung von belastetem organischem Dünger (Gülle oder Gärreste) geprüft. Es wird hierbei mit geringeren (102- 103 colony forming units (cfu)/ml) Keimzahlen gearbeitet. Die Abundanz der zu untersuchenden HPB in der Rhizosphäre wird mit kultivierungsunabhängigen (DNA-basierte) und -abhängigen Methoden untersucht.
Das Projekt "Teil III" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Lebensmittelwissenschaft und Biotechnologie, Fachgebiet Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben werden spezifische Nachweisverfahren für EHEC in Pflanzen- und Bodenproben unter besonderer Berücksichtigung des Viable But Non-Culturable (VBNC)-Status etabliert (AP1). Weiterhin soll die Rolle von Adhärenzfaktoren für die Aufnahme der EHEC über das Wurzelgewebe und die Persistenz und Verbreitung in Blattgewebe untersucht werden (AP2). Hierzu werden in zwei EHEC-Stämmen der Serogruppen O157:H- und O104:H4 Gene für Adhärenzfaktoren, die bei der Anheftung an und Verbreitung in Pflanzengewebe von Bedeutung sein können, inaktiviert. Darüber hinaus soll das Transkriptom der Bakterien, die mit Pflanzengeweben in Kontakt kommen, untersucht werden. Ferner soll im S3-Labor untersucht werden, ob EHEC-Bakterien über das Wurzelsystem in die Pflanze aufgenommen werden und wie sie sich dort im Gewebe verteilen (AP3). Neben üblichen Färbe- und Schneidtechniken werden auch EHEC-Bakterien verwendet, die mit dem grünen fluoreszierenden Protein markiert wurden und so unter dem Fluoreszenz-Mikroskop analysiert werden können. Parallel hierzu werden in der Forschungsanstalt Wädenswill im S3-Gewächshaus Inokulationsversuche von Feldsalat mit EHEC-Bakterien unter bestimmten Bodenbedingungen durchgeführt.
Das Projekt "Teil I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Phytopathologie durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben soll der Einfluss von Anbaubedingungen auf die Reaktion von Kopf- und Feldsalat auf Infektionen mit EHEC und Salmonella untersucht werden. Darüber hinaus wird die Verteilung der Bakterien in der Pflanze untersucht und eine Einschätzung der Gesundheitsgefährdung der Konsumenten gemacht. In zwei Schritten wird ermittelt, wie Kopfsalat und Feldsalat, die in verschiedenen Böden/Dünger Kombinationen gewachsen, auf die Infektion durch EHEC und S. Typhimurium reagieren. Zunächst wird die Expression ausgewählter Gene ermittelt, danach die globale Änderung der Genexpression. Nachfolgend wird die Effizienz der Abwehrmechanismen untersucht. Die Verteilung der Bakterien in Kopf- und Feldsalat wird mit Hilfe von Wildtypstämmen, die gfp oder dsRed Gene exprimieren und konfokaler Mikroskopie ermittelt. Für die Basis der Einschätzung der Gesundheitsgefährdung der Konsumenten wird die quantifizierte Anzahl der Bakterien in Pflanzengewebe, die bekannte Infektionsdosis von Salmonella und EHEC, sowie die bereits bekannte Virulenz von Salmonella aus pflanzlichem Gewebe dienen.
Das Projekt "Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Osnabrück, Abteilung Mikrobiologie durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist, den Einfluss des Bodentyps, von organischem Dünger sowie der Einarbeitung von belasteten Pflanzenresten in den Boden für die Aufnahme und Verteilung von Salmonella enterica und enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) in die Nutzpflanzen aufzuklären. Die Ziele des Vorhabens sind in drei Gruppen unterteilt: i) Etablierung von Methoden für den spezifischen Nachweis von Salmonella und EHEC in pflanzlichen Geweben und im Boden; ii) Untersuchung von Faktoren die den Umfang der Besiedlung von Nutzpflanzen mit Humanpathogenen beeinflussen. Aufgrund der bestehenden Gefährdung für den Verbraucher wird die Besiedelung von Kopfsalat und Feldsalat untersucht; und iii) Risikoeinschätzung für den Verbraucher. In dem Teilvorhaben wird die Bedeutung der genetischen Ausstattung von Salmonella enterica und EHEC bei der Kolonisierung von Pflanzen und der Übertragung über pflanzliche Lebensmittel untersucht. Dabei soll die Rolle von diversen Adhäsionsfaktoren durch gezielte Deletion oder experimentell kontrollierte Expression analysiert werden. Kolonisierung von Wurzel- und Blattgewebe, Biofilmbildung und Persistenz werden dabei quantifiziert (AP2). Der Effekt des Kontakts von S. enterica mit Pflanzengeweben wird über die Veränderungen des Transkriptoms bestimmt. Eine Kollektion von S. enterica Deletionsmutanten wird mit Plasmiden zur Expression von GFP oder dsRed markiert und deren Verbreitung in der Pflanze wird durch konfokale Fluoreszenzmikroskopie mit der von Wildtypstämmen vergleichen (AP3). Die Daten zum Zusammenhang zwischen genetischer Ausstattung von S. enterica und EHEC Stämmen und der Übertragungen durch pflanzliche Lebensmittel stellen einen Faktor der Risikoeinschätzung dar (AP4).
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