Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Suedlicher Ortsrand Beaumarais Nr.45_0" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Suedlicher Ortsrand Beaumarais 2.Aenderung Nr.45_2" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Suedlicher Ortsrand Beaumarais 3.Aenderung Nr.45_3" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Suedlicher Ortsrand Beaumarais 1.Aenderung Nr.45_1" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
DiEs sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Vorbehaltsgebiete Kulturlandschaft (KULA) dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Eppelborn (Saarland), Ortsteil Macherbach:Bebauungsplan "Oestlicher Ortsrand Macherbach" der Gemeinde Eppelborn, Ortsteil Macherbach
Das modellhaft entwickelte 'Umweltstatut Alsenz-Obermoschel' regelt in 10 Paragraphen flaechendeckend und medienuebergreifend unter Einbeziehung landschaftsaesthetischer Ziele alle wesentlichen kommunalen Umweltaufgaben. Gegenstand der Regelungen sind: Landschaft und Siedlung, Tallagen, Hochlagen, Gewaesser, Ortslagen, Ortsrand, Ortseingang, Strassen/Wege/Plaetze, Gruenraeume im Innenbereich, Gebaeude und ihre Gestaltelemente. Zu diesen Bereichen werden jeweils Zielsetzungen fuer die Ortsgemeindeebene und fuer die einzelnen Ortsteile formuliert und begruendet. Darueber hinaus werden auch Hinweise zum Vollzug des Umweltstatuts gegeben.