Umweltbundesamt will Trinkwasser besser vor „mobilen“ Schadstoffen schützen Industriechemikalien sollten nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH stärker auf ihre „Mobilität“ im Wasserkreislauf untersucht werden. Als „mobil“ bezeichnet das UBA Chemikalien, die sich mit dem Wasserkreislauf bewegen, weil sie sich nicht an feste Stoffe wie Sand oder Aktivkohle binden. Deshalb durchbrechen sie natürliche Barrieren wie die Uferzonen von Flüssen und Seen und lassen sich auch nicht durch künstliche Filter in Wasserwerken entfernen. „Schlimmstenfalls gelangen solche mobilen Industriechemikalien bis in unser Trinkwasser. Das geschieht bislang nur punktuell – und sehr selten in möglicherweise gesundheitsrelevanten Konzentrationen. Für den Schutz unserer Gesundheit ist es aber wichtig, dass wir mobile Chemikalien auch vorsorglich stärker ins Visier nehmen“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. „Das neue Kriterium für ‚Mobilität‘ von Chemikalien unterstützt die Hersteller dabei, ‚mobile‘ Stoffe zunächst zu identifizieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen die Emissionen in die Umwelt reduzieren oder auf weniger schädliche Stoffe umsteigen.“ Eine noch zu erarbeitende Liste von „mobilen“ Stoffen könnte zudem Wasserversorgern bei der Überwachung helfen. Der neue Vorschlag erfordert einen Paradigmenwechsel in der Chemikalienbewertung. Bislang werden Industriechemikalien nach der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ von den Unternehmen vor allem daraufhin beurteilt, ob sie persistent, bioakkumulierend und toxisch sind („PBT“-Kriterien). Persistent sind dabei Stoffe, die sich sehr schlecht in der Umwelt abbauen (P), bioakkumulierend meint Stoffe, die sich in Menschen, Tieren oder Pflanzen anreichern (B) und toxisch bezeichnet giftige Stoffe (T). Diese Stoffe werden von den Behörden als besonders besorgniserregend beurteilt und können in Europa verboten werden. Das PBT -Kriterium stößt aber an konzeptionelle Grenzen: Es erfasst nur Chemikalien, die bioakkumulierend sind und die wir über unsere Nahrung aufnehmen könnten. Solche Chemikalien, die mobil im Wasserkreislauf sind und die daher unter Umständen in unser Trinkwasser gelangen könnten, werden nicht erfasst. Das UBA schlägt deshalb vor, Industriechemikalien künftig nicht nur auf PBT-Stoffeigenschaften zu beurteilen, sondern zusätzlich auf ihre Mobilität, das heißt auf ihre PMT-Stoffeigenschaften: Also frühzeitig solche Stoffe zu identifizieren, die persistent (P), mobil (M) und toxisch (T) sind. Mobilität und Persistenz ermöglichen es den Chemikalien, sich über große Distanzen und lange Zeiträume in Flüssen, Seen, Bächen und im Grundwasser zu bewegen. Sind diese Stoffe dann auch noch toxisch, wächst aus Sicht des UBA der Handlungsbedarf für Industrie, Regulierer und Wasserversorger. Vielfach liegen die Quellen unseres Trinkwassers in Schutzgebieten, in denen Industriechemikalien nicht oder nur mit strengen Auflagen verwendet werden. Sie sind aber nicht überall gleichermaßen wirksam geschützt. Vor allem dort, wo Trinkwasser aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird, stellen persistente und mobile Stoffe die Trinkwasseraufbereitung vor erhebliche Herausforderungen: Sie abzubauen (beispielsweise durch UV-Bestrahlung oder Ozonierung) oder zu filtern (durch Aktivkohle oder Membranfiltration) erfordert einen hohen technischen und finanziellen Aufwand – und auch Energie. „Am besten ist, vorsorglich zu handeln und eine Kontamination des Wasserkreislaufes bereits bei der Entwicklung und Verwendung von Industriechemikalien zu vermeiden“, so Maria Krautzberger. Trinkwasser wird in Deutschland zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser sowie zu 30 Prozent aus Talsperren, Flüssen und Uferfiltration gewonnen. Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland flächendeckend sehr gut. Damit der Wasserkreislauf auch in Zukunft weitestgehend frei von Chemikalien bleibt, lädt das UBA am 4. Mai 2017 Vertreter der Chemischen Industrie und der Wasserversorgung in Berlin zum Dialog ein. Weitere Informationen: Neumann, M. (2017) Vorschlag für Kriterien und ein Bewertungskonzept zur Identifizierung von persistenten, mobile und toxischen (PMT-) Stoffen zum Schutz des Rohwassers zur Trinkwassergewinnung unter der EU-Verordnung REACH , Zbl. Geol. Paläont. Teil I, Jg. 2017, Heft 1, 91-101.
Umweltbundesamt (UBA) warnt vor schwer abbaubaren und mobilen Chemikalien Schwer abbaubare, mobile und teilweise toxische Chemikalien, sogenannte PMT/vPvM-Stoffe, können langfristig unsere Wasserressourcen gefährden. Deshalb fordert das Umweltbundesamt – im Einklang mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH – die Emissionen solcher Stoffe in die Umwelt zu minimieren. Den dringenden Handlungsbedarf zeigen vier neue Studien des UBA, darunter eine zu Wasseranalysen in 13 Trinkwassereinzugsgebieten. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht das UBA zudem eine Liste mit 259 solcher PMT/vPvM-Stoffe und ruft die chemische Industrie zum sofortigen Handeln auf. Bei PMT/vPvM-Stoffen handelt es sich um zugleich persistente (P), mobile (M) und teilweise toxische (T) Chemikalien. Im Fall von vPvM-Stoffen sogar um sehr persistente (vP) und sehr mobile (vM) Verbindungen. Die Verbindungen dieser Stoffgruppe teilen die gleichen Eigenschaften, können aber zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden: als Pestizide , Biozide, Arzneimittelwirkstoffe oder Industriechemikalien. Sie werden bei der Herstellung von Farb- und Klebstoffen oder als Korrosionsschutz für Metalle, etwa in Reinigungstabs für Geschirrspülmaschinen, verwendet. Sie sind äußerst stabil und bewegen sich mit dem Wasserkreislauf. Haben sie erst einmal unsere Wasserressourcen kontaminiert, können sie – wenn überhaupt – nur mit hohem Aufwand wieder entfernt werden. Das UBA hat in vier neuen Studien das Auftreten von PMT/vPvM-Stoffen in der Umwelt untersucht. Demnach kommen schwer abbaubare und mobile Chemikalien in der Umwelt deutlich häufiger vor, als bislang bekannt. Einige davon sind mobile Ewigkeitschemikalien aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ) und viele können durch herkömmliche Methoden der Wasseraufbereitung wie Ozonung oder Aktivkohlefilter nicht entfernt werden. Forschungspartner des UBA haben bei 13 deutschen Trinkwasserversorgern 76 Proben aus Oberflächenwasser, Grundwasser und Uferfiltrat untersucht. In jeder Wasserprobe wurden sie fündig: Die Wissenschaftler*innen identifizierten zahlreiche PFAS – meist mobile Ewigkeitschemikalien –, aber auch nicht-fluorierte Stoffe wie 1-H Benzotriazol, 1,4-Dioxan und Melamin, bei denen sich den UBA-Fachleuten die Frage stellt, ob sie nicht auch mobile Ewigkeitschemikalien sind. Um das Risiko von PMT/vPvM-Stoffen für Mensch und Umwelt zu bewerten, sind nicht die lokal gemessenen Konzentrationen entscheidend. Problematisch sind vielmehr die extreme Langlebigkeit und die hohe Mobilität der Chemikalien. Wegen dieser besonderen Stoffeigenschaften könnten die Konzentrationen auf lange Sicht steigen und PMT/vPvM-Stoffe sich weit in der Umwelt ausbreiten. UBA-Präsident Dirk Messner sieht daher die chemische Industrie in der Pflicht die Emissionen dieser PMT/vPvM-Stoffe zu minimieren: „Der nachhaltige Schutz unserer Trinkwasserressourcen und der menschlichen Gesundheit müssen hier Vorrang haben. Denn sind die Trinkwasserressourcen erst einmal mit persistenten Chemikalien belastet, ist dies kaum oder nur noch mit immensem Aufwand und Kosten wieder zu beheben.“ Eine breit angelegte Literaturrecherche zeigt darüber hinaus, dass bereits heute über 600 Chemikalien in unseren Wasserressourcen detektiert wurden. Rund die Hälfte der nachgewiesenen Chemikalien fällt dabei unter die Vorschriften der europäischen Chemikalienverordnung REACH . Viele davon sind wiederum PMT/vPvM-Stoffe. Dr. Christiane Rohleder, Staatsekretärin im BMUV , sagt: „Ich bin dem UBA sehr dankbar für die hier geleistete Arbeit. Diese Ergebnisse sind ausgesprochen wichtig und zeigen, dass diese Klasse von Stoffen ein relevantes Thema für unsere Wasserressourcen darstellt. Ich appelliere deshalb an die Industrie, eigeninitiativ und vorsorglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Einträge dieser Stoffe in die Umwelt soweit wie möglich zu vermeiden.“ Hier setzt die jetzt veröffentlichte neue UBA-Liste an, die 259 PMT/vPvM-Stoffe aus der REACH-Registrierungsdatenbank umfasst: Die Hersteller und nachgeschalteten Anwender dieser Stoffe können mit Hilfe der UBA-Liste nun prüfen, bei welchen ihrer Chemikalien es sich um PMT/vPvM-Stoffe handelt. Anwender sollten die neuen Gefahrenklassen PMT und vPvM künftig bei der Selbsteinstufung berücksichtigen. Um unsere Wasserressourcen und die aquatische Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen, müssen sie die Emissionen dieser Chemikalien während ihres gesamten Lebenszyklus deutlich minimieren. Zwei der am häufigsten detektierten Kontaminanten – 1,4-Dioxan und Melamin – wurden auf Initiative des UBA in Europa bereits offiziell als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert.
Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden. Veröffentlicht in Position.
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 700721 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 9800 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 651.67053 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 5101.24888 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 732000 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 7750 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 1281 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 2042 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 743081 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 9800 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 978 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 5296 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 743806 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 9800 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 997 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 5571 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 838184 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 5500 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 1341 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 6203 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Nein" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 867658 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 5500 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 521 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 8069 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 822641 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 5500 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 601 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 7733 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"
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