Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (kurz: WBM) ist eine Einrichtung der Stadt Mainz, in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Der WBM besteht aus den Betriebszweigen Bestattung und Entwässerung. Im Bereich Entwässerung ist der WBM zuständig für die Ableitung, Reinigung und unschädliche Beseitigung der Abwässer im Gebiet der Stadt Mainz und der Verbandgemeinde Bodenheim. An das Zentralklärwerk sind rd. 225.000 Einwohner sowie Gewerbe und Industrie angeschlossen. Die Ausbaugröße ist auf 400.000 Einwohnerwerte festgelegt. Damit gehört das Zentralkraftwerk Mainz zu den größten kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz. Mit dem Vorhaben „Klimafreundliche und ressourceneffiziente Anwendung der Wasserelektrolyse zur Erzeugung von regenerativen Speichergasen kombiniert mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Mikrostoffelimination auf Kläranlagen (ARRIVED)“ plant der WBM den Ausbau/ die Erweiterung der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination aus einer Ozonung und einer Filterstufe mit granulierter Aktivkohle mit dem Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Nennleistung von ca. 1,25 MW el zu kombinieren. Der Sauerstoff (O 2 ) für die Ozonierung soll überwiegend aus der geplanten Elektrolyse stammen. Dabei ist vorgesehen, die Kläranlage mit einer Wasserelektrolyse und einer Verfahrensstufe zur Mikroschadstoffelimination auszustatten. Beide Verfahrensstufen sollen gekoppelt betrieben werden. Das Vorhaben verknüpft damit die regenerative Energieerzeugung mit der Elimination von Mikroschadstoffen. Das im Elektrolyseur erzeugte regenerative Speichergas Wasserstoff (H 2 ) kann unterschiedlich genutzt werden. Es soll vorrangig ins Erdgasnetz eingespeist werden. Als weiterer Verwendungspfad ist angedacht, den Wasserstoff an den Mainzer ÖPNV oder sonstigen Mobilitätsanwendungen in der Region abzugeben. Um den energiewendedienlichen Betrieb der Elektrolyseanlage sicherzustellen, ist die Teilnahme am negativen Regeldienstleistungsmarkt sowie ein Ausbau der lokalen fluktuierenden erneuerbaren Energien zur Deckung des Grundlastbandes des Elektrolyseurs geplant. Das Vorhaben liefert einen Beitrag zur Energiewende durch die Erzeugung von Wasserstoff mittels Wasserelektrolyse und Einspeisung in das städtische Gasnetz. Unter Berücksichtigung der potentiellen Nutzung des erzeugten Wasserstoffs im ÖPNV kann mit dem Vorhaben insgesamt (ÖPNV, 4. Reinigungsstufe, Wasserstoffeinspeisung, Sauerstoff aus Elektrolyse) eine Einsparung von 1.279 Tonnen CO 2 -Äquivalenten pro Jahr erzielt werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend Förderschwerpunkt: Innovative Abwassertechnik
Nicht nur uns Menschen, auch die biologische Vielfalt konfrontiert der Klimawandel immer öfter mit Hitze und Trockenheit. Der instabile Landschaftswasserhaushalt hat vor allem für Feuchtgebiete und Gewässer Folgen. Zum Schutz der Feuchtgebiete legte die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt schon 2012 nahe, Naturschutz, Klimaschutz und Siedlungswasserwirtschaft zu verbinden. Regenwasser zurückzuhalten, ist ein Schlüssel der Strategien Berlins zur Klimaanpassung. Vor allem in Neubauprojekten soll Regenwasser nicht mehr von versiegelten Flächen in die Kanalisation fließen, sondern vor Ort verdunsten und versickern. Das ist das Prinzip der Schwammstadt. In ihr kommt das Regenwasser der Vegetation zugute, die durch Verdunstung kühlt und Schatten spendet. Fachleute sprechen von dezentralem Regenwassermanagement. Dezentrales Regenwassermanagement Auch Berlins Abwasser ist eine wertvolle Ressource. Haushalte, Industrie und Gewerbe der Stadt verbrauchen jeden Tag fast 550.000 Kubikmeter Trinkwasser. In der im Zentrum vorherrschenden Mischkanalisation fließt dem Abwasser noch ein Teil des Regenwassers zu. Stadtweit kommen so täglich rund 624.000 Kubikmeter Wasser zusammen, die in sechs Klärwerken gereinigt und dann wieder in die Flüsse und Seen geleitet werden. Über 100 Jahre wurde die Landschaft um den Lietzengraben bei Hobrechtsfelde als Rieselfelder genutzt: Auf den Flächen versickerte das Abwasser der Stadt im heutigen Landschaftsschutzgebiet Buch zur Abwasserbehandlung Berlins genutzt. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Schönerlinde wurde die Verrieselung des Abwassers 1985 eingestellt und mit der Renaturierung der Rieselfelder begonnen. Gewässer und Gräben wurden so umgebaut, dass das Wasser langsamer abfließt. Dennoch hat sich ein Wassermangel eingestellt, der sich negativ auf den Wasserhaushalt der Niedermoore, Feuchtgebiete und Gewässern ausgewirkt hat. Deshalb wird seit 2005 gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Schönerlinde eingeleitet. Dank dieser Wiedervernässung haben sich artenreiche halboffene Waldlandschaften und Feuchtgebiete entwickelt, in denen seltene Vögel wie Kranich, Rothalstaucher oder Rohrweihe brüten. 2019 wurde das Projekt in der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bei der Abwasserreinigung werden derzeit etwa 97 Prozent der ungelösten und biologisch abbaubaren Nährstoffe zurückgehalten. In den nächsten Jahren wird das Klärwerk Schönerlinde mit weiteren Reinigungsstufen nachgerüstet: bis 2024 mit einer Ozonierung (um dann auch organische Spurenstoffe wie pharmazeutische Rückstände zurückzuhalten) und bis 2027 mit einer zusätzlichen Filtrationsanlage für die Nährstoffe. Damit dürften sich weitere Möglichkeiten ergeben, einen Teil des Wassers in die Landschaft zu leiten. Wie diese Potenziale aussehen, wird noch untersucht. Die Landschaft um Hobrechtsfelde und Buch, aber auch die angrenzende Blankenburger Feldmark mit der Zingergrabenniederung könnten profitieren. Eine erste Studie dazu ist 2019 im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entstanden. Diskutiert wird auch, mit einer weiteren Leitung Wasser in das Wuhletal zu führen. Lietzengraben
Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) wird die theoretische TFA-Abgabe aus kommunalen Kläranlagen je Landkreis dargestellt. Diese wurden im Rahmen des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ (Laufzeit: August 2021-November 2022) ermittelt. Da im Abwasser potentielle Vorläufersubstanzen von TFA vorhanden sind, stellen kommunale Kläranlagen eine Quelle für TFA in die aquatische Umwelt dar. Zu den potentiellen Vorläufersubstanzen zählen unter anderem einige Arzneimittel und Biozide, sowie die Transformationsprodukte dieser Stoffe. Die Freisetzung von TFA aus Vorläufersubstanzen kann biologisch, abiotisch (z. B. bei der Ozonung in der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung) oder auf photochemischem Wege in der Wasserphase erfolgen. TFA kann sowohl während der Abwasserbehandlung als auch erst später in der Umwelt, d. h. nach Einleitung des behandelten Abwassers in den aufnehmenden Wasserkörper, gebildet werden. Aufgrund der vergleichsweisen hohen Stabilität vieler im Abwasser anzutreffenden TFA-Vorläufersubstanzen ist davon auszugehen, dass deren Aufenthaltszeiten in Fließgewässern (definiert als Zeitspanne zwischen dem Eintrag der Vorläufersubstanz über das Abwasser in den Vorfluter und dem Eintrag ins Meer) in Deutschland zu gering sind, um vollständig zu TFA ab- bzw. umgebaut zu werden. Weitere Details sind dem Gutachten zu entnehmen. Abschließend ist zu sagen, dass es Hinweise gibt, dass kommunale Kläranlagen kein Haupteintragspfad für TFA sind und ihr Einfluss auf die Konzentrationen in Fließgewässern eher gering ist.
Es soll eine 4. Reinigungsstufe (Ozonung) sowie eine Schlammentwässerung (Dekanterzentrifuge) auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Rendsburg errichtet werden.
Die Firma ARLANXEO Deutschland GmbH Alte Heerstraße 2 41540 Dormagen beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von synthetischen Kautschuken (PC-Anlage, Anlage Nr. 113) auf dem Werksgelände des CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Worringen, Flur 34, Flurstücke 225, 251, 252, 255, 281 und 287 sowie Flur 51, Flurstück 53 im Wesentlichen durch die verfahrenstechnische Optimierung der Teilstufe I und die Errichtung und den Betrieb einer neuen Teilstufe II (Ozonierung) der Abwasservorbehandlungsanlage, die Änderungen an diversen AwSV-Anlagen, die Aufnahme der Lageranlage A705 in den Bestand der PC-Anlage als neue Betriebseinheit 6 sowie weitere verschiedene Änderungen.
Ein Priorisierungsrahmenwerk wurde entwickelt, um die Auswahl derjenigen PMT/vPvM Stoffe zu unterstützen, die sofortige Maßnahmen durch REACH-Registranten, Regulierungsbehörden, Forschern und dem Wassersektor erfordern, um die Trinkwasserressourcen vor einer Kontamination zu schützen. Das entwickelte Rahmenwerk ist das Ergebnis von Stakeholder-Befragungen, Monitoringkampagnen, Laboruntersuchungen, Literaturrecherchen und einem Stakeholder-Workshop. Das Rahmenwerk für die Priorisierung von PMT/vPvM-Stoffen basiert auf den folgenden fünf Priorisierungskategorien: I) die PMT/vPvM-Gefahrenbewertung; II) die REACH-Emissionswahrscheinlichkeit; III) die Analytik und Monitoringlücken; IV) die Wasseraufbereitungslücke und v) das Expositionsniveau. Zur Umsetzung dieses Priorisierungsrahmenwerks wurden 176 Stoffe auf der Grundlage mehrerer Überlegungen ausgewählt. Zu den Auswahlkriterien gehörten, ob sie die PMT/vPvM-Kriterien erfüllen oder nicht, Datenlücken in Bezug auf die PMT/vPvM-Bewertung, ob sie eine Perfluoralkyl-Substruktur oder Triazin-Substruktur enthalten, der Verdacht, in deutschen Trinkwasserressourcen vorhanden zu sein, und aktuelle Kenntnisse zu Analytikmethoden. Die PMT/vPvM-Gefahrenbewertung wurde für alle 176 Stoffe durchgeführt, und es wurde festgestellt, dass 99 die PMT/vPvM-Kriterien erfüllten. Die REACH Emissionswahrscheinlichkeit konnte für 152 der 176 Stoffe abgeleitet werden, und es wurde festgestellt, dass 133 von ihnen entweder eine "hohe" (84 Stoffe) oder "sehr hohe" (49 Stoffe) REACH-Emissionswahrscheinlichkeit aufwiesen. Die Analyse- und Monitoringlücken und die Wasseraufbereitungslücke wurden für 150 der Stoffe durch eine Umfrage bei Analyselaboren und Wasseraufbereitungsanlagen in ganz Deutschland sowie durch eigene experimentelle Arbeiten untersucht. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass 26 Stoffe eine geringe bis erhebliche Analytiklücke und 58 Stoffe eine erhebliche Monitoringlücke aufweisen. Es gab erhebliche Wasseraufbereitungslücken für die untersuchten Substanzen, da 78 weder durch Aktivkohlefilter noch durch Ozonung entfernt werden können, 22 können nur durch Ozonung und 31 nur durch Aktivkohlefilter entfernt werden. Die Expositionswerte wurden durch eine Monitoringstudie von 78 der 176 Substanzen in 13 Trinkwassereinzugsgebieten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten untersucht. Dies wurde durch eine Literaturrecherche ergänzt, in der Monitoringdaten für 12 Stoffe gefunden wurden, die nicht in die Monitoringkampagne aufgenommen wurden. Davon waren 10 der Substanzen allgegenwärtig in hohen Konzentrationen, 28 allgegenwärtig in niedrigen Konzentrationen und 36, die in lokalen Regionen entweder in hohen oder niedrigen Konzentrationen überwacht wurden. Aus der Bewertung dieser fünf Priorisierungskategorien ergeben sich durch das Priorisierungsrahmenwerk 43 PMT/vPvM-Stoffe mit höchster Priorität, 23 Stoffe mit hoher Priorität und 33 Stoffe mit mittlerer Priorität für Folgemaßnahmen. Das hier vorgestellte Priorisierungsrahmenwerk kann als Frühwarnsystem dienen, um eine unmittelbare Bedrohungen oder Besorgnis durch andere als in dieser Studie berücksichtigen PMT/vPvM oder potenzielle PMT/vPvM-Stoffe zu identifizieren. Quelle: Forschungsberichte
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) beabsichtigen und beantragen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Flockungsfiltration die Erweiterung der ABA Schönerlinde um eine zusätzliche Reinigungsstufe, die als Nachbehandlungsstufe zur Reduzierung der bei der vorhergehenden Ozonung des Abwassers entstehenden Nebenprodukte fungieren soll. Darüber hinaus soll mit der Flockungsfiltration eine weitergehende Phosphor-Eliminierung zur Erfüllung der Anforderungen i. S. d. Nährstoffreduzierungskonzeptes der Länder Berlin und Brandenburg erreicht werden.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR betreibt das Zentralklärwerk Mainz (Standort: Mainz-Mombach, Industriestraße 70) mit einer Ausbaugröße von 400.000 Einwohnerwerten. Um eine weitergehende Abwasserbehandlung zur Mikroschadstoffelimination und die Verbesserung des Gewässerzustands des Rheins zu erzielen, plant der Wirtschaftsbetrieb die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe. Sie wird aus zwei Verfahrensstufen, Ozonung und BAK-Filtration, realisiert.
Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Text bildet den Stand am 11.02.2021 ab. Hier finden Sie die aktuelle Einschätzung des UBA zur Thematik . Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) als Maßnahme diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Mobile Luftreinigungsgeräte sind je nach technischer Auslegung (Prinzip; Dimensionierung) in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid (CO 2 ) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung ( Kommission Innenraumlufthygiene (IRK), Stellungnahme vom 16.11.2020 [1]). Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des UBA Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten: In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft, ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2 -Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen , sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion über Aerosole wirksam zu vermindern, wird eine Reinigungsleistung des Geräts gefordert, die mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht. Bei einem Klassenraumvolumen von zum Beispiel 200 m³ entspricht dies einer Reinigungsleistung von mindestens 1.200 m³ an keimfreier Luft pro Stunde. Technische Optionen bei mobilen Luftreinigungsgeräten Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden: Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Hierzu ist im Einzelnen anzumerken: Mobile Filtergeräte sollten möglichst mit hocheffizienten Gewebefiltern (Filterklassen H 13 oder H 14)) ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F7 bis F9 (alte Bezeichnung) bzw. ISO ePM2,5 65% bis ISO ePM1 80% (neue Bezeichnung), wie sie z.B. in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, lassen einen Anteil der Aerosolpartikel in der behandelten Luft übrig. Filtergeräte mit hocheffizienten Filtern sind in der Lage, die Zahl der die Aerosolpartikel in einem Raum zu senken. Um die bestmögliche Wirkung mit Filtergeräten zu erzielen und über die Dauer der Betriebszeit zu erhalten, müssen die Filter in der Regel nach einer gewissen Betriebszeit gewechselt werden. Je nach Staub- und Partikelbelastung kann das nach einem halben bis einem Jahr der Fall sein. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Um keinen störenden Geräuschpegel im Raum entstehen zu lassen, sollten vor Beschaffungen entsprechende Kenndaten zur Geräuschentwicklung vom Hersteller eingeholt werden. UV-C Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von Oberflächen z. B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät einen ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die IRK empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit – als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb. Auch Ionisation und Plasma sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Im Rahmen von Luftreinigungsanlagen findet diese Technologie seit vielen Jahren Anwendung. Tendenziell sind auch die Geräte wartungsärmer als solche mit Filtration, weil keine Filter zu ersetzen sind. Auch die Geräuschentwicklung ist im Allgemeinen geringer als bei filtrierenden Geräten. Dem UBA liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten. Generell sollte vor Beschaffung entsprechender Geräte eine Wirksamkeitsprüfung vom Hersteller eingeholt werden. Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Gerät Ozon entstehen. Es wird empfohlen, Herstellerinformationen einzuholen, inwieweit Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt bei einem bestimmten Gerät auch in den Innenraum gelangen kann. Eine gezielte Behandlung von Raumluft mit Ozon (auch während der Durchleitung der Luft durch einen mobilen Luftreiniger) lehnt das UBA grundsätzlich ab. Ozon ist ein Reizgas und kann mit anderen Stoffen, allen voran mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ), chemisch reagieren und dabei unbekannte Folgeprodukte bilden. Diese Kategorie von Luftreinigern ist ungeeignet für eine Anwendung in Räumen, in denen sich Personen befinden. Für eine größtmögliche Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten (egal mit welcher Technologie sie arbeiten) ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) von entscheidender Bedeutung. Die Reinigungsleistung muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Bei Geräten, deren Wirkung auf einer Luftreinigung innerhalb des Geräts beruht (wie z.B. Filtergeräte), sind die Ansaug- und Abblasrichtung der Luft mit entscheidend dafür, dass die Geräte wesentliche Anteile der Mischluft im Raum erfassen und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben können. In der Produktliteratur finden sich häufig Prüfberichte zu Luftreinigungsgeräten, wo zu Beginn des Experiments ein Raum einmalig mit Partikeln gefüllt wird, und anschließend Abklingkurven infolge der Luftreinigung ausgewertet werden. Solche Prüfberichte erwecken den Eindruck, man könne die Konzentration von Aerosolen in einem Realraum beliebig reduzieren. Die reale Situation ist jedoch verschieden, insofern eine infektiöse Person kontinuierlich virushaltige Aerosole in die Raumluft emittiert. Ein mobiles Gerät kann die Konzentration von Aerosolen in einer realen Situation somit reduzieren, aber zu keinem Zeitpunkt auf null bringen. Sind mehrere infektiöse Personen anwesend, würde die Reinigungswirkung mobiler Geräte in Bezug auf virushaltige Aerosole entsprechend weiter sinken. Mobile Luftreinigungsgeräte dürfen daher nicht als absoluter Schutz vor infektiösen Aerosolen angesehen werden. Fazit Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) ist in Ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 zum selben Schluss gekommen und hat die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert [1]. Langfristige und nachhaltige Ziele Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [7]. Solche Anlagen beseitigen die Vielzahl innenraumhygienischer Probleme in dicht belegten Räumen (Luftgetragene Erreger, Kohlendioxid, Wasserdampf, Gerüche) in einem Gang. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben. Solche Systeme sind auch als dezentrale Anlagen verfügbar, mit denen Räume einzeln ausgestattet werden können. Quellen [1] IRK (2020): Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie. Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schul... [2] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? doi: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 [3] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633 [4] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020. [5] Gunschera, J., Markewitz, D., Bansen, B., Salthammer, T., Ding, H., 2016. Portable photocatalytic air cleaners: efficiencies and by-product generation. Environ Sci Pollut Res 23, 7482–7493. https://doi.org/10.1007/s11356-015-5992-3 [6] Siegel, J.A., 2016. Primary and secondary consequences of indoor air cleaners. Indoor Air 26, 88- 96. https://doi.org/10.1111/ina.12194 [7] IRK (2015): Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, S. 1192 [8] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungen https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungsk...
Persistent and mobile (PM) chemicals spread quickly in the water cycle and can reach drinking water. If these chemicals are also toxic (PMT) they may pose a threat to the aquatic environment and drinking water alike, and thus measures to prevent their spread are necessary. In this study, nontarget screening and cell-based toxicity tests after a polarity-based fractionation into polar and non-polar chemicals are utilized to assess and compare the effectiveness of ozonation and filtration through activated carbon in a wastewater treatment and drinking water production plant. Especially during wastewater treatment, differences in removal efficiency were evident. While median areas of non-polar features were reduced by a factor of 270, median areas for polar chemicals were only reduced by a factor of 4. Polar features showed significantly higher areas than their non-polar counterparts in wastewater treatment plant effluent and finished drinking water, implying a protection gap for these chemicals. Toxicity tests revealed higher initial toxicities (especially oxidative stress and estrogenic activity) for the non-polar fraction, but also showed a more pronounced decrease during treatment. Generally, the toxicity of the effluent was low for both fractions. Combined, these results imply a less effective removal but also a lower toxicity of polar chemicals. The behaviour of features during advanced waste and drinking water treatment was used to classify them as either PM chemicals or mobile transformation products (M-TPs). A suspect screening of the 476 highest intensity PM chemicals and M-TPs in 57 environmental and tap water samples showed high frequencies of detection (median >80%), which indicates the wide distribution of these chemicals in the aquatic environment and thus supports the chosen classification approach and the more generally applicability of obtained insights. © 2022 Elsevier
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