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Der WFS-Dienst Hintergrundwerte von Böden liefert die beiden Layer "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" enthält die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen.
Das Beobachtungsprogramm ermittelt Daten zur Wasserbeschaffenheit von etwa 300 Fließgewässermessstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 1974. Seit 1992 erfolgt die regelmäßige Beprobung und Untersuchung der Wasserbeschaffenheit der Fließgewässer auf der Grundlage von Erlassen des Umweltministeriums M-V zu Gewässergüteüberwachung, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Derzeit sind etwa 180 Fließgewässermessstellen in das Untersuchungsprogramm einbezogen. Die Auswahl der zu untersuchenden Parameter ergibt sich aus der Klassifizierung der Fließgewässer nach "Sauerstoffhaushalt und organische Belastung" sowie "Nährstoffe". Dazu werden ein Grundmessprogramm Chemie (z.B. Sauerstoffgehalt, BSB5, Phosphor, Stickstoff), ein erweitertes Grundmessprogramm Chemie an ausgewählten Messstellen (z.B. TOC, AOX, Sulfat), ein Grundmessprogramm Biologie (Saprobienindex), ein erweitertes Messprogramm Biologie (z.B. chlorophyll a) angewandt sowie auch Schwermetalle, Arsen, Pestizide, Arzneimittel, Halogenkohlenwasserstoffe, BTX und Komplexbildner in der Wasserphase untersucht. Das Grundmessprogramm Biologie dient der saprobiologischen Gewässeruntersuchung im Rahmen der fünfjährigen (seit 1994) Erstellung der biologischen Gewässergütekarte. Wegen der Nichteignung des bislang daraus ermittelten Saprobienindex für die in M-V typischen langsam fließenden, dür Rückstau beeinflussten Flachlandflüsse wurde als neues Bewertungsverfahren der Standorttypieindex (STI) entwickelt. Dieser bezieht neben der biologischen Gewässerqualität auch den morphologischen Zustand von Sohle, Ufer und Aue bzw. die Auswirkungen anthropogener Einflüsse mit ein. Daneben werden an ausgewählten Messstellen Schwebstoffe (Schwermetall, Arsen, organische Supurenstoffe) sowie Sedimente (Nährstoffe, Schwermetalle, Arsen, Chlorpestizide, PCB, PAK, TBT, Dioxine) untersucht.
Der Datensatz "Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für 12 Stoffe bzw. Stoffgruppen die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. Zu den folgenden Stoffen bzw. Stoffgruppen sind Daten enthalten: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer Nickel, Quecksilber, Zink, PAK16, Benzo(a)pyren,polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine und Furane. In den Karten werden regional noch als typisch einzuschätzende Stoffgehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.
Der Datensatz "Dioxine und Furane - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für die Stoffgruppe Dioxine und Furane die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. In der Karte werden regional noch als typisch einzuschätzende Arsengehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.
<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Bei der Haupttätigkeit der DK Recycling und Roheisen GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-112000-100-0388700-0120) handelt es sich um Röst- oder Sinteranlagen f. Metallerz einschl. sulfid. Erze (NACE-Code: 24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Verbrennungsanlagen > 50 MW Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d Röst- oder Sinteranlagen f. Metallerz einschl. sulfid. Erze. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.
Anfang der Neunziger Jahre begann die Einrichtung von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) in Sachsen-Anhalt. Aktuell werden 70 BDF gemeinsam durch die für Umweltschutz, Geologie, Landwirtschaft und Forstwesen zuständigen Landesfachbehörden betrieben. Bei den Boden-Dauerbeobachtungsflächen handelt es sich um repräsentativ ausgewählte, wiederauffindbare Ausschnitte des Bodens. Diese werden entsprechend festgelegter Untersuchungsprogramme in einem bestimmten Turnus auf Veränderungen der Bodenbeschaffenheit untersucht. Anhand der gewonnenen Daten zu den physikalischen, chemischen und biologischen Bodeneigenschaften können der aktuelle Bodenzustand erfasst, Veränderungen langfristig überwacht und, wenn möglich zukünftige Entwicklungen prognostiziert werden. In dem Methodenhandbuch Einrichtung, Betrieb und Auswertung von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (LABO-Redaktionsgruppe "Boden-Dauerbeobachtung", Barth et al., Juni 2022) erfolgt eine ausführliche Beschreibung des Vorgehens von der Ersteinrichtung der Fläche über die Untersuchungsmethodik aller Parameter bis hin zur Auswertung der gewonnenen Daten. Boden-Dauerbeobachtung in Sachsen-Anhalt Die BDF sind repräsentativ über das Land Sachsen-Anhalt verteilt hinsichtlich der Landnutzung, Klimagebiete sowie Landschafts- und Bodenformen. In der Abbildung rechts ist die räumliche Verteilung der BDF in Sachsen-Abhalt und deren Nutzung ersichtlich. Diese Informationen sind zusätzlich als Karte im Umweltportal zu finden. Eine Übersicht zu den Nutzungssarten und Bodentypen der BDF steht als Tabelle (PDF-Datei, 157 KB) zum Download zur Verfügung. An dem BDF-Programm im Land sind, abhängig von der Nutzung der Flächen die Landesanstalt für Geologie und Bergwesen (LAGB), die Landesanstalt für Landwirtschaft (LLG), das Landesamt für Umweltschutz (LAU) und die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) beteiligt. Jede der beteiligten Institution untersucht unterschiedliche Fragestellungen und somit Parameter auf den Flächen in einem bestimmten Turnus. Das LAGB ist auf allen BDF für die bodenkundliche Ansprache der Dauerbeobachtungsflächen, Bodenchemische Parameter, Bodenphysik, Schwermetallgehalte und Radionuclide zuständig. An der LLG werden auf den landwirtschaftlich genutzten BDF einzelne bodenchemische Parameter sowie die Bewirtschaftungsdaten erhoben. Durch die NW-FVA werden die forstlich genutzten Flächen hinsichtlich des Waldbestandes sowie dessen Zustands und der Bodenchemie erfasst. Drei der Forst-BDF werden als Intensiv-BDF durch kontinuierliche Messungen untersucht, um Fragestellungen zum Wasser- und Stoffhaushalt von Waldböden zu beantworten. Das LAU ist auf allen BDF für die Untersuchung der Bodenmikrobiologie und -zoologie, organischen Schadstoffe, atmosphärischen Deposition und die Vegetationsanalysen zuständig. Weitere Informationen zu den untersuchten Parametern und beteiligten Institutionen sind in der Tabelle rechts zu finden. Weiterführende Informationen zu den einzelnen BDF sind in den Steckbriefen zur jeweiligen Flächen zu finden. Diese beinhalten Basisdaten der BDF (Einrichtung, Nutzung, Witterung usw.) sowie Angaben zur Lage und Bodeninformationen. Ackerland-BDF Grünland-BDF Forst-BDF Sonderflächen-BDF 1 Querstedt 3 Gohre 5 & 5.2 Klötze & Klötze 2 48 Amsdorf 2 Erxleben 10 Reesen 6 Born 51 Zöberitz 4 Krevese 14 Bad Schmiedeberg 7 Colbitz 53 Gimritz 12 Senst 18 Iden 8 Arendsee 17 Klossa 19 Barby 11 Nedlitz 23 Plötzkau 20 Wartenburg 13 Ochsenkopf 24 Brücken 26.2 Mannhausen 15 Goitzsche 28 Ladeburg 29 Mahlsdorf 16 Golpa Nord 30 Biere 49 Seeben 21.1 & 21.2 Biberwerder 1 & 2 31 Rodersdorf 61 Kleinleinungen 22 Steckby 32 Klein Wanzleben 64.2 Kakerbeck 25 Salegaster Aue 33 Cattau 27 Tangerhütte 34.2 Bad Lauchstädt 41 Profen 35 Barnstädt 44 Hohes Holz 36 Leimbach 55 Ziegelroda 37 Querfurt 56.1 & 56.2 Frankroda 1 & 2 38 Lodersleben 57 Schierke 39 Scheiplitz 58 Hasselfelde 40 Pirkau 59 Auerberg 42 Jeggeleben 60 Friedrichrode 43 Eilenstedt 65 Brocken 45 Drübeck 66 Güntersberge 46 Polleben 47 Teutschenthal 50.2 Lettewitz 2 52.1 Merseburg Ost 54 Schwanefeld 62 Siptenfelde 63 Oschersleben 67 Löberitz 68 Gadegast Hinsichtlich der Bodenzoologie wird ein jährlicher Lumbriciden-Bericht (Regenwurm-Bericht) für Sachsen-Anhalt erarbeitet. Darin wird die Untersuchung der Regenwurmpopulation auf den BDF analysiert und ihre Entwicklung auf den einzelnen Flächen ausgewertet. Diese Berichte stehen unter Publikationen als Download zur Verfügung. Weiter unten auf der Seite befindet sich eine Übersicht zu den landesweiten Ergebnissen hinsichtlich der Regenwürmer. Die Belastung der BDF mit organischen Schadstoffen wird ebenfalls durch das LAU analysiert und ausgewertet. Dabei werden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und einige Vertreter des „Dirty Dozen“ wie die Chlorpestizide Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) und Hexachlorcyclohexan (α-, β-, γ- , δ-HCH), deren Neben- und Abbauprodukte (DDE, DDD und HCB) sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und polychlorierte Dibenzo-Dioxine und -Furane (PCDD/PCDF) betrachtet. Weitere Informationen zu Schadstoffen in Böden sind unter diesem Link zu finden. Aus diesen Untersuchungen gewonnene Ergebnisse sind Grundlage für die Ermittlung von Hintergrundwerten für die Böden in Sachsen-Anhalt. Im Folgenden sind einige Ergebnisse der Boden-Dauerbeobachtung hinsichtlich des Vorkommens der oben genannten organischen Schadstoffe dargestellt. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK PAK entstehen bei der Verbrennung von organischem Material. Hauptsächliche Quellen sind Industrieemissionen, Heizungen und Verkehr. Sie gelangen über Luftdeposition in den Boden, binden stark an organische Substanz und werden nur sehr langsam abgebaut. In der Abbildung weiter unten ist das Vorkommen von PAK auf den BDF im Land über einen Zeitraum von 20 Jahren und in Abhängigkeit von der Landnutzung dargestellt. In der Grafik ist zu erkennen, dass die Waldflächen vergleichsweise höher mit diesen Stoffen belastet sind. Das hängt unter anderem mit der Filterwirkung der Baumkronen zusammen. PAK-haltige Partikel werden in den Kronen abgefangen und gelangen über Regen und Laubfall in den Boden. Weiterhin haben Wälder einen höheren Anteil organischer Bodensubstanz, woran PAK stark binden. Die BDF unter Ackernutzung weisen geringere Konzentrationen auf, was sich u. a. durch regelmäßige Bodenbearbeitung und somit eine Verdünnung des Materials sowie einen geringeren Anteil organischer Substanz erklären lässt. Der Anstieg der gemessenen PAK zwischen 2020 bis 2024 kann unter anderem mit einer klimabedingt stärkeren Bodentrockenheit und Staubaufwirbelungen zusammenhängen. Auch lokale kurzfristige Einflüsse wie bspw. Waldbrände können einen starken Effekt auf einzelne Flächen haben. Insgesamt befinden sich die Werte jedoch unterhalb der Vorsorgewerte laut Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) von 3 mg/kg TM (wenn der Gehalt an organischem Kohlenstoff/TOC ≤ 4 %) bzw. 5 mg/kg TM (wenn TOC > 4 % bis 9 %). Dichlordiphenyltrichlorethan – DDT, Dichlordiphenyltrichlorethylen – DDE, Dichlordiphenyldichlorethan – DDD In der Abbildung unten ist das Vorkommen von DDT und den Metaboliten (DDE, DDD) auf den BDF in Sachsen-Anhalt in Abhängigkeit von der Landnutzung von 2004 bis 2024 dargestellt. DDT wurde als Insektizid in Land- und Forstwirtschaft sowie als Holzschutzmittel eingesetzt. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurde DDT bis Ende der 80er Jahre in größerem Umfang angewendet und in Sachsen-Anhalt unter anderem im Raum Bitterfeld produziert. Wie in dem Boxplot zu erkennen ist, sind die Flächen unter forstlicher Nutzung höher belastet als landwirtschaftlich genutzte BDF. Mögliche Gründe dafür sind der hohe Einsatz von DDT zur Bekämpfung von Kahlfraß-Insekten (u. a. Kiefernspinner, Borkenkäfer) in der Forstwirtschaft der DDR und die höheren Gehalte organischer Substanz der Waldflächen gegenüber Grün- oder Ackerländern und die damit verbundene stärkere Bindung des Schadstoffs. Ebenso sorgt die Bodenbearbeitung auf Ackerflächen für eine stärkere Durchmischung des Bodens und somit Verdünnung von kontaminierten Horizonten. Insgesamt befinden sich die Werte jedoch weit unter den für Ackerflächen gültigen Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) von 1 mg/kg TM (Ackerland, Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze). Insgesamt ist eine Abnahme von DDT und den entsprechenden Metaboliten seit Beginn der Untersuchungen auf den BDF in der Grafik ersichtlich. Hexachlorcyclohexan - HCH und Hexachlorbenzol - HC B In den beiden Abbildungen am Ende des Absatztes ist die Verteilung von HCH und HCB über die BDF im Land dargestellt. Vor allem im Bereich der Flussauen können höhere Konzentrationen der Stoffe nachgewiesen werden. Es gibt jedoch keine Überschreitung der Prüfwerte (HCH 0,05 mg/kg TM und HCB 0,5 mg/kg TM) nach BBodSchV auf landwirtschaftlich genutzten BDF. Bei den stärker belasteten BDF handelt es sich ausschließlich um Waldflächen im Bereich der Flussauen von Mulde und Elbe. Im Chemiekombinat Bitterfeld wurde von 1951 bis 1983 in großen Mengen γ-HCH produziert (Ökologisches Großprojekt (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen) , welches unter dem Namen Lindan als Insektizid zum Einsatz kam. Neben- und Abbauprodukte sind weitere HCH-Isomere und HCB, welches jedoch auch gezielt hergestellt und u. a. als Fungizid in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Ab den 1980er Jahren wurde der Gebrauch dieser Chemikalien in der Europäischen Gemeinschaft bereits stark eingeschränkt, seit 2004 ist die Produktion und Verwendung vollständig verboten. In den ostdeutschen Chemiezentren (Bitterfeld, Leuna, Schkopau) entstand HCB als Nebenprodukt der Chlorindustrie und gelangte in größeren Mengen in die Umwelt. Dementsprechend ist die Belastung der BDF mit HCH und HCB im Auenbereich von Mulde und Elbe höher als auf den restlichen Flächen, da diese Stoffe über kontaminierte Sedimente im Rahmen von Hochwasserereignissen auch heute noch verlagert werden können. Polychlorierten Biphenyle - PCB Bei den PCB handelt es sich um eine Gruppe von 209 verschiedenen Kongeneren, welche hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften in zwei Kategorien unterteilt werden. Ein Teil dieser Kongenere weist den Dioxinen ähnelnde toxikologische Eigenschaften auf, diese werden häufig als dioxinähnliche PCB (dl-PCB) bezeichnet. Die nicht dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenyle (ndl-PCB) haben ein anderes toxikologisches Profil. Die BDF in Sachsen-Anhalt werden im Hinblick auf sechs (ndl) Indikator-PCB (PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153 und PCB 180 = PCB 6 ) untersucht. Eingesetzt wurden diese Stoffe vor allem als Isolieröle in Transformatoren und Kondensatoren, aber auch als Additiv in Baustoffen (Fugendichtmasse, Farbe, Kleber). Mitte der 80er Jahre wurde die Verwendung von PCB in der ehemaligen DDR stark eingeschränkt und mit der Wiedervereinigung verboten. Auf Grund ihrer Langlebigkeit sind diese Stoffe jedoch immer noch in der Umwelt und auch in Böden nachweisbar. In der Abbildung unten ist die Konzentration der ndl-PCB auf den BDF in Sachsen-Anhalt in Abhängigkeit von der Landnutzung (2004-2024) dargestellt. Es konnte für keine der landwirtschaftlich genutzten BDF eine Überschreitung des Maßnahmenwertes von 0,2 mg/kg TM (BBdSchV, hinsichtl. Grünland, Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze) festgestellt werden. In der Abbildung ist zu erkennen, dass die landwirtschaftlich genutzten BDF insgesamt auf Grund der Verdünnungswirkung von Bodenbearbeitungsmaßnahmen eine geringere Belastung mit ndl-PCB aufweisen. Wälder sind z. T. stärker belastet, da sich ndl-PCB vor allem über Deposition verbreiten und durch die Filterwirkung der Baumkronen eingefangen werden und in den Boden gelangen. Polychlorierte Dibenzodioxine – PCDD und Polychlorierte Dibenzofurane PCDDF Ähnlich wie PAK entstehen PCDD und PCDF unbeabsichtigt und überwiegend bei Verbrennungs- und Industrieprozessen (z. B. Müllverbrennung) und können dann über Luftdeposition in den Boden gelangen. Unter PCDD/F werden 75 Dioxine und 135 Furane zusammengefasst, welche stets als unterschiedlich zusammengesetztes Gemisch verschiedener Kongenere vorliegen. Eine Bewertung dieser Stoffe erfolgt über Toxizitätsäquivalente (TEQ), da sich die toxikologische Wirkung der Kongenere nicht unterscheidet, die Wirksamkeit jedoch sehr verschieden hoch sein kann. Der TEQ-Wert entspricht der toxischen Wirkung eines Dioxins im Verhältnis zum giftigsten Vertreter dieser Stoffgruppe (2,3,7,8 TCDD). In der Grafik weiter unten sind die TEQ der BDF nach ihrer Nutzung dargestellt (2004 bis 2024). Auch hinsichtlich dieser Schadstoffe sind die Waldflächen, auf Grund der Filterwirkung der Baumkronen und des meist höheren Anteils an organischer Bodensubstanz in Wäldern, zum Teil stärker belastet als die BDF unter anderer Nutzung. Die BDF mit den höchsten Vorkommen an PCDD/F befinden sich vorrangig im Auenbereich von Mulde und Elbe. Ein erheblicher Teil dieser Belastung geht auf die Magnesiumherstellung im Raum Bitterfeld während des Zweiten Weltkrieges zurück. Diese Stoffe verbreiteten sich von dort über kontaminierte Sedimente im Bereich der Flussauen. Der Prüfwert für Grünland (Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze) liegt bei 15 ng/WHO-TEQ kg TM (BBodSchV) und wird im Auenbereich dieser Flüsse z. T. überschritten. Eine Anpassung des Nutzungsmanagementsystems und die amtliche Futter- und Lebensmittelüberwachung sollen jedoch sicherstellen, dass diese Stoffe nicht in menschliche Nahrungsketten gelangen. Weitere Information zur Belastungssituation mit PCDD/F in Sachsen-Anhalt sind im Dioxinbericht des Landes zu finden. Regenwürmer Die Lumbriciden sind in Sachsen-Anhalt seit Beginn der Einrichtung der BDF fester Untersuchungsgegenstand. Der Regenwurmbesatz einer Fläche ist ein wesentlicher bodenbiologischer Parameter zur Beschreibung der Bodenbiodiversität. In den Abbildungen unten sind die Individuen- und die Artenanzahl, sowie die Biodiversität mittels Shannon-Wiener-Index dargestellt. Dieser Index beschreibt die biologische Vielfalt und berücksichtigt die Artenanzahl sowie die Abundanz (Anzahl der Individuen je Art). Je höher der Index ist, umso größer ist auch die Diversität. Alle drei Parameter sind stark abhängig von der Landnutzung. Bei den artenreichsten BDF handelt es sich um Laubwälder und Grünländer, da dort kaum oder keine Bodenbearbeitung stattfindet und im Allgemeinen auch mehr Pflanzenarten vorkommen. Dadurch herrscht eine größere Lebensraumvielfalt und somit ein umfangreicheres Nahrungsangebot. In Nadelwäldern ist die geringste Diversität zu finden, was mit dem meist niedrigen pH-Wert an diesen Standorten zusammenhängt, den nur wenige Regenwurmarten tolerieren können. Weitere Einflussfaktoren sind die schwer abbaubare Streu (Nadeln enthalten Lignin, Wachse, Harze) und geringere Nährstoffverfügbarkeit. Die bodenbiologischen Untersuchungen auf den Boden-Dauerbeobachtungsflächen, deren landesweite Einrichtung erst 2006 abgeschlossen wurde, starteten bereits 1994. Der in allen drei Grafiken ersichtliche Anstieg (Artenzahl, Biodiversität, Individuenzahl) innerhalb der ersten drei Perioden steht daher in engem Zusammenhang mit der Aufnahme neuer artenreicher Flächen in das BDF – Programm. Nach einer kurzen stabilen Phase, führten die Trockenjahre 2018 bis 2020 zu einem deutlichen Rückgang der Individuenzahlen in allen Landnutzungsbereichen. Arten, die nur mit wenigen Individuen auf einer Fläche vertreten waren, konnten bei den folgenden Untersuchungen noch seltener gefunden werden. Je nach Nutzung führte dies zu einem leichten bis deutlichen Rückgang in der Artenanzahl und demzufolge auch in der Biodiversität. Innerhalb der letzten Untersuchungsperiode (2021 – 2025) konnte sich die Individuenzahl auf den Acker- und Forstflächen erholen, jedoch nicht auf den Grünländern. Allerdings trifft dies nicht auf alle Arten gleichermaßen zu. Wenn z.B. die Reproduktionsrate geringer bzw. die Reproduktionszeit einer Art länger ist, benötigt diese Art auch mehr Zeit zur Bestandserhöhung. Dadurch stagnierten die Artenanzahl und Biodiversität oder sanken sogar z.T. in den letzten Jahren auf Flächen unter Grünlandnutzung. letzte Aktualisierung: 09.07.2026
Anfang der Neunziger Jahre begann die Einrichtung von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) in Sachsen-Anhalt. Aktuell werden 70 BDF gemeinsam durch die für Umweltschutz, Geologie, Landwirtschaft und Forstwesen zuständigen Landesfachbehörden betrieben. Bei den Boden-Dauerbeobachtungsflächen handelt es sich um repräsentativ ausgewählte, wiederauffindbare Ausschnitte des Bodens. Diese werden entsprechend festgelegter Untersuchungsprogramme in einem bestimmten Turnus auf Veränderungen der Bodenbeschaffenheit untersucht. Anhand der gewonnenen Daten zu den physikalischen, chemischen und biologischen Bodeneigenschaften können der aktuelle Bodenzustand erfasst, Veränderungen langfristig überwacht und, wenn möglich zukünftige Entwicklungen prognostiziert werden. In dem Methodenhandbuch Einrichtung, Betrieb und Auswertung von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (LABO-Redaktionsgruppe "Boden-Dauerbeobachtung", Barth et al., Juni 2022) erfolgt eine ausführliche Beschreibung des Vorgehens von der Ersteinrichtung der Fläche über die Untersuchungsmethodik aller Parameter bis hin zur Auswertung der gewonnenen Daten. Boden-Dauerbeobachtung in Sachsen-Anhalt Die BDF sind repräsentativ über das Land Sachsen-Anhalt verteilt hinsichtlich der Landnutzung, Klimagebiete sowie Landschafts- und Bodenformen. In der Abbildung rechts ist die räumliche Verteilung der BDF in Sachsen-Abhalt und deren Nutzung ersichtlich. Diese Informationen sind zusätzlich als Karte im Umweltportal zu finden. Eine Übersicht zu den Nutzungssarten und Bodentypen der BDF steht als Tabelle (PDF-Datei, 157 KB) zum Download zur Verfügung. An dem BDF-Programm im Land sind, abhängig von der Nutzung der Flächen die Landesanstalt für Geologie und Bergwesen (LAGB), die Landesanstalt für Landwirtschaft (LLG), das Landesamt für Umweltschutz (LAU) und die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) beteiligt. Jede der beteiligten Institution untersucht unterschiedliche Fragestellungen und somit Parameter auf den Flächen in einem bestimmten Turnus. Das LAGB ist auf allen BDF für die bodenkundliche Ansprache der Dauerbeobachtungsflächen, Bodenchemische Parameter, Bodenphysik, Schwermetallgehalte und Radionuclide zuständig. An der LLG werden auf den landwirtschaftlich genutzten BDF einzelne bodenchemische Parameter sowie die Bewirtschaftungsdaten erhoben. Durch die NW-FVA werden die forstlich genutzten Flächen hinsichtlich des Waldbestandes sowie dessen Zustands und der Bodenchemie erfasst. Drei der Forst-BDF werden als Intensiv-BDF durch kontinuierliche Messungen untersucht, um Fragestellungen zum Wasser- und Stoffhaushalt von Waldböden zu beantworten. Das LAU ist auf allen BDF für die Untersuchung der Bodenmikrobiologie und -zoologie, organischen Schadstoffe, atmosphärischen Deposition und die Vegetationsanalysen zuständig. Weitere Informationen zu den untersuchten Parametern und beteiligten Institutionen sind in der Tabelle rechts zu finden. Weiterführende Informationen zu den einzelnen BDF sind in den Steckbriefen zur jeweiligen Flächen zu finden. Diese beinhalten Basisdaten der BDF (Einrichtung, Nutzung, Witterung usw.) sowie Angaben zur Lage und Bodeninformationen. Ackerland-BDF Grünland-BDF Forst-BDF Sonderflächen-BDF 1 Querstedt 3 Gohre 5 & 5.2 Klötze & Klötze 2 48 Amsdorf 2 Erxleben 10 Reesen 6 Born 51 Zöberitz 4 Krevese 14 Bad Schmiedeberg 7 Colbitz 53 Gimritz 12 Senst 18 Iden 8 Arendsee 17 Klossa 19 Barby 11 Nedlitz 23 Plötzkau 20 Wartenburg 13 Ochsenkopf 24 Brücken 26.2 Mannhausen 15 Goitzsche 28 Ladeburg 29 Mahlsdorf 16 Golpa Nord 30 Biere 49 Seeben 21.1 & 21.2 Biberwerder 1 & 2 31 Rodersdorf 61 Kleinleinungen 22 Steckby 32 Klein Wanzleben 64.2 Kakerbeck 25 Salegaster Aue 33 Cattau 27 Tangerhütte 34.2 Bad Lauchstädt 41 Profen 35 Barnstädt 44 Hohes Holz 36 Leimbach 55 Ziegelroda 37 Querfurt 56.1 & 56.2 Frankroda 1 & 2 38 Lodersleben 57 Schierke 39 Scheiplitz 58 Hasselfelde 40 Pirkau 59 Auerberg 42 Jeggeleben 60 Friedrichrode 43 Eilenstedt 65 Brocken 45 Drübeck 66 Güntersberge 46 Polleben 47 Teutschenthal 50.2 Lettewitz 2 52.1 Merseburg Ost 54 Schwanefeld 62 Siptenfelde 63 Oschersleben 67 Löberitz 68 Gadegast Hinsichtlich der Bodenzoologie wird ein jährlicher Lumbriciden-Bericht (Regenwurm-Bericht) für Sachsen-Anhalt erarbeitet. In diesem wird die Untersuchung der Regenwurmpopulation auf den BDF analysiert und ihre Entwicklung auf den einzelnen Flächen ausgewertet. Diese Berichte stehen unter Publikationen als Download zur Verfügung. Die Belastung der BDF mit organischen Schadstoffen wird ebenfalls durch das LAU analysiert und ausgewertet. Dabei werden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und einige Vertreter des „Dirty Dozen“ wie die Chlorpestizide Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) und Hexachlorcyclohexan (α-, β-, γ- , δ-HCH), deren Neben- und Abbauprodukte (DDE, DDD und HCB) sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und polychlorierte Dibenzo-Dioxine und -Furane (PCDD/PCDF) betrachtet. Weitere Informationen zu Schadstoffen in Böden sind unter diesem Link zu finden. Aus diesen Untersuchungen gewonnene Ergebnisse sind Grundlage für die Ermittlung von Hintergrundwerten für die Böden in Sachsen-Anhalt. Im Folgenden sind einige Ergebnisse der Boden-Dauerbeobachtung hinsichtlich des Vorkommens der oben genannten organischen Schadstoffe dargestellt. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK PAK entstehen bei der Verbrennung von organischem Material. Hauptsächliche Quellen sind Industrieemissionen, Heizungen und Verkehr. Sie gelangen über Luftdeposition in den Boden, binden stark an organische Substanz und werden nur sehr langsam abgebaut. In der Abbildung weiter unten ist das Vorkommen von PAK auf den BDF im Land über einen Zeitraum von 20 Jahren und in Abhängigkeit von der Landnutzung dargestellt. In der Grafik ist zu erkennen, dass die Waldflächen vergleichsweise höher mit diesen Stoffen belastet sind. Das hängt unter anderem mit der Filterwirkung der Baumkronen zusammen. PAK-haltige Partikel werden in den Kronen abgefangen und gelangen über Regen und Laubfall in den Boden. Weiterhin haben Wälder einen höheren Anteil organischer Bodensubstanz, woran PAK stark binden. Die BDF unter Ackernutzung weisen geringere Konzentrationen auf, was sich u. a. durch regelmäßige Bodenbearbeitung und somit eine Verdünnung des Materials sowie einen geringeren Anteil organischer Substanz erklären lässt. Der Anstieg der gemessenen PAK zwischen 2020 bis 2024 kann unter anderem mit einer klimabedingt stärkeren Bodentrockenheit und Staubaufwirbelungen zusammenhängen. Auch lokale kurzfristige Einflüsse wie bspw. Waldbrände können einen starken Effekt auf einzelne Flächen haben. Insgesamt befinden sich die Werte jedoch unterhalb der Vorsorgewerte laut Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) von 3 mg/kg TM (wenn der Gehalt an organischem Kohlenstoff/TOC ≤ 4 %) bzw. 5 mg/kg TM (wenn TOC > 4 % bis 9 %). Dichlordiphenyltrichlorethan – DDT, Dichlordiphenyltrichlorethylen – DDE, Dichlordiphenyldichlorethan – DDD In der Abbildung unten ist das Vorkommen von DDT und den Metaboliten (DDE, DDD) auf den BDF in Sachsen-Anhalt in Abhängigkeit von der Landnutzung von 2004 bis 2024 dargestellt. DDT wurde als Insektizid in Land- und Forstwirtschaft sowie als Holzschutzmittel eingesetzt. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurde DDT bis Ende der 80er Jahre in größerem Umfang angewendet und in Sachsen-Anhalt unter anderem im Raum Bitterfeld produziert. Wie in dem Boxplot zu erkennen ist, sind die Flächen unter forstlicher Nutzung höher belastet als landwirtschaftlich genutzte BDF. Mögliche Gründe dafür sind der hohe Einsatz von DDT zur Bekämpfung von Kahlfraß-Insekten (u. a. Kiefernspinner, Borkenkäfer) in der Forstwirtschaft der DDR und die höheren Gehalte organischer Substanz der Waldflächen gegenüber Grün- oder Ackerländern und die damit verbundene stärkere Bindung des Schadstoffs. Ebenso sorgt die Bodenbearbeitung auf Ackerflächen für eine stärkere Durchmischung des Bodens und somit Verdünnung von kontaminierten Horizonten. Insgesamt befinden sich die Werte jedoch weit unter den für Ackerflächen gültigen Prüfwerten der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) von 1 mg/kg TM (Ackerland, Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze). Insgesamt ist eine Abnahme von DDT und den entsprechenden Metaboliten seit Beginn der Untersuchungen auf den BDF in der Grafik ersichtlich. Hexachlorcyclohexan - HCH und Hexachlorbenzol - HC B In den beiden Abbildungen am Ende des Absatztes ist die Verteilung von HCH und HCB über die BDF im Land dargestellt. Vor allem im Bereich der Flussauen können höhere Konzentrationen der Stoffe nachgewiesen werden. Es gibt jedoch keine Überschreitung der Prüfwerte (HCH 0,05 mg/kg TM und HCB 0,5 mg/kg TM) nach BBodSchV auf landwirtschaftlich genutzten BDF. Bei den stärker belasteten BDF handelt es sich ausschließlich um Waldflächen im Bereich der Flussauen von Mulde und Elbe. Im Chemiekombinat Bitterfeld wurde von 1951 bis 1983 in großen Mengen γ-HCH produziert (Ökologisches Großprojekt (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen) , welches unter dem Namen Lindan als Insektizid zum Einsatz kam. Neben- und Abbauprodukte sind weitere HCH-Isomere und HCB, welches jedoch auch gezielt hergestellt und u. a. als Fungizid in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Ab den 1980er Jahren wurde der Gebrauch dieser Chemikalien in der Europäischen Gemeinschaft bereits stark eingeschränkt, seit 2004 ist die Produktion und Verwendung vollständig verboten. In den ostdeutschen Chemiezentren (Bitterfeld, Leuna, Schkopau) entstand HCB als Nebenprodukt der Chlorindustrie und gelangte in größeren Mengen in die Umwelt. Dementsprechend ist die Belastung der BDF mit HCH und HCB im Auenbereich von Mulde und Elbe höher als auf den restlichen Flächen, da diese Stoffe über kontaminierte Sedimente im Rahmen von Hochwasserereignissen auch heute noch verlagert werden können. Polychlorierten Biphenyle - PCB Bei den PCB handelt es sich um eine Gruppe von 209 verschiedenen Kongeneren, welche hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften in zwei Kategorien unterteilt werden. Ein Teil dieser Kongenere weist den Dioxinen ähnelnde toxikologische Eigenschaften auf, diese werden häufig als dioxinähnliche PCB (dl-PCB) bezeichnet. Die nicht dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenyle (ndl-PCB) haben ein anderes toxikologisches Profil. Die BDF in Sachsen-Anhalt werden im Hinblick auf sechs (ndl) Indikator-PCB (PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153 und PCB 180 = PCB 6 ) untersucht. Eingesetzt wurden diese Stoffe vor allem als Isolieröle in Transformatoren und Kondensatoren, aber auch als Additiv in Baustoffen (Fugendichtmasse, Farbe, Kleber). Mitte der 80er Jahre wurde die Verwendung von PCB in der ehemaligen DDR stark eingeschränkt und mit der Wiedervereinigung verboten. Auf Grund ihrer Langlebigkeit sind diese Stoffe jedoch immer noch in der Umwelt und auch in Böden nachweisbar. In der Abbildung unten ist die Konzentration der ndl-PCB auf den BDF in Sachsen-Anhalt in Abhängigkeit von der Landnutzung (2004-2024) dargestellt. Es konnte für keine der landwirtschaftlich genutzten BDF eine Überschreitung des Maßnahmenwertes von 0,2 mg/kg TM (BBdSchV, hinsichtl. Grünland, Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze) festgestellt werden. In der Abbildung ist zu erkennen, dass die landwirtschaftlich genutzten BDF insgesamt auf Grund der Verdünnungswirkung von Bodenbearbeitungsmaßnahmen eine geringere Belastung mit ndl-PCB aufweisen. Wälder sind z. T. stärker belastet, da sich ndl-PCB vor allem über Deposition verbreiten und durch die Filterwirkung der Baumkronen eingefangen werden und in den Boden gelangen. Polychlorierte Dibenzodioxine – PCDD und Polychlorierte Dibenzofurane PCDDF Ähnlich wie PAK entstehen PCDD und PCDF unbeabsichtigt und überwiegend bei Verbrennungs- und Industrieprozessen (z. B. Müllverbrennung) und können dann über Luftdeposition in den Boden gelangen. Unter PCDD/F werden 75 Dioxine und 135 Furane zusammengefasst, welche stets als unterschiedlich zusammengesetztes Gemisch verschiedener Kongenere vorliegen. Eine Bewertung dieser Stoffe erfolgt über Toxizitätsäquivalente (TEQ), da sich die toxikologische Wirkung der Kongenere nicht unterscheidet, die Wirksamkeit jedoch sehr verschieden hoch sein kann. Der TEQ-Wert entspricht der toxischen Wirkung eines Dioxins im Verhältnis zum giftigsten Vertreter dieser Stoffgruppe (2,3,7,8 TCDD). In der Grafik weiter unten sind die TEQ der BDF nach ihrer Nutzung dargestellt (2004 bis 2024). Auch hinsichtlich dieser Schadstoffe sind die Waldflächen, auf Grund der Filterwirkung der Baumkronen und des meist höheren Anteils an organischer Bodensubstanz in Wäldern, zum Teil stärker belastet als die BDF unter anderer Nutzung. Die BDF mit den höchsten Vorkommen an PCDD/F befinden sich vorrangig im Auenbereich von Mulde und Elbe. Ein erheblicher Teil dieser Belastung geht auf die Magnesiumherstellung im Raum Bitterfeld während des Zweiten Weltkrieges zurück. Diese Stoffe verbreiteten sich von dort über kontaminierte Sedimente im Bereich der Flussauen. Der Prüfwert für Grünland (Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze) liegt bei 15 ng/WHO-TEQ kg TM (BBodSchV) und wird im Auenbereich dieser Flüsse z. T. überschritten. Eine Anpassung des Nutzungsmanagementsystems und die amtliche Futter- und Lebensmittelüberwachung sollen jedoch sicherstellen, dass diese Stoffe nicht in menschliche Nahrungsketten gelangen. Weitere Information zur Belastungssituation mit PCDD/F in Sachsen-Anhalt sind im Dioxinbericht des Landes zu finden. letzte Aktualisierung: 15.06.2026
Das Projekt beschaeftigt sich einerseits mit den Mechanismen, die zu bakterieller Adhaesion an Grenzflaechen (Wasser/Festphase; Wasser/Luft) fuehren, und andererseits mit den sich daraus fuer den Einsatz von Bakterien zur Reinigung verunreinigter Gewaesser, Sedimente, Boeden und Grundwasserleiter ergebenden Konsequenzen. Teilprojekte behandeln 1) die Faehigkeit von Bakterien zum Abbau dioxinartiger und nitroaromatischer Verbindungen, 2) Einfluesse von Grenzflaechen auf die Abbauaktivitaet der Bakterien, 3) die Bioverfuegbarkeit der an Bodenbestandteile sorbierten Verbindungen, 4) ihre Akkumulation in Bakterienmembranen, 5) den Transport von Bakterien durch Boeden und Grundwasserleiter und 6) den Cotransport der Schadstoffe.
Im Bodenbelastungskataster Schleswig-Holstein werden schwerpunktmäßig folgende Informationen zusammengeführt und zur Auswertung vorgehalten: - bodenbezogene Hintergrund-/Basisbelastung, - bodenbezogene Belastungen (lokal und regional) durch Schadstoffimmissionen lokaler oder diffuser Quellen, - erosionsgefährdete Standorte, - durch ständige oder gelegentliche Überschwemmungen gekennzeichnete Flächen, - belastete Altstandorte (kontaminierte Industrie- und Gewerbestandorte), - Altdeponien (Flächen mit Altablagerungen), - großräumige, anderweitig kontaminierte Bodenflächen, - Bodenauf- und -abtragsflächen. Untersuchungsgegenstand in geochemischer Hinsicht sind Bodenmaterialproben der Oberböden und Auflagen der betrachteten Standorte.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1353 |
| Kommune | 20 |
| Land | 339 |
| Weitere | 47 |
| Wissenschaft | 194 |
| Zivilgesellschaft | 29 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 37 |
| Daten und Messstellen | 861 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 484 |
| Gesetzestext | 22 |
| Text | 203 |
| unbekannt | 97 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 872 |
| Offen | 681 |
| Unbekannt | 84 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1601 |
| Englisch | 761 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 86 |
| Bild | 8 |
| Datei | 687 |
| Dokument | 322 |
| Keine | 519 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 968 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1637 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1637 |
| Luft | 1637 |
| Mensch und Umwelt | 1637 |
| Wasser | 1637 |
| Weitere | 1637 |