Das Projekt "Expositionsanalyse und Minderungsmaßnahmen zu gefährlichen Stoffen im Rahmen vom OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (nationale Verpflichtung) - Teilvorhaben 01" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Das SRU-Gutachten Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee (Februar 2004) fordert konsequente Stoffverbote (Anwendungsverbote) für Stoffe von besonderem Meeresbelang. Die EU-Meeresstrategie hat gefährliche Stoffe als einen Schwerpunkt. Das OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks hat in seiner Strategie zu gefährlichen Stoffen das Ziel, dass diese Stoffe zum Jahr 2020 in der Meeresumwelt nur noch in Konzentrationen nahe Null (synthetische gefährliche Stoffe) oder nahe der Hintergrundwerte (natürliche gefährliche Stoffe) vorkommen. Hierzu wurde von OSPAR auf der Grundlage von PBT-Kriterien eine 'List of Substances for Priority Action' sowie eine 'List of substances of possible concern' erstellt. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMU/UBA, hat sich verpflichtet, Maßnahmen zu diesen Stoffen durch die Erstellung von Hintergrunddokumenten auf der Grundlage von Literaturauswertungen vorzuschlagen, sowie die Deselektion von Substanzen der 'List of substances of possible concern' zu prüfen. Ziel des Teilvorhabens 01 ist: 1. Vorbereitung der Sitzung der OSPAR-Expertenarbeitsgruppe 'Informal Group of DYNAMEC Experts (IGE)' im Januar/Februar 2005; 2. Teilnahme an der OSPAR-IGE-Sitzung am 04.03.05; 3. Vorbereitung des OSPAR Hazardous Substances Committee (HSC) im Februar/März 2005.
Das Projekt "Anreicherung von Schadstoffen in Bodenorganismen - Ableitung und Überprüfung geeigneter Kriterien zur Beurteilung der Anreicherung von Schadstoffen in landlebenden Organismen (terrestrische Bioakkumulation)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Ausgangslage: Die Beurteilung von chemischen Stoffen hinsichtlich ihres Potentials zur Anreicherung in Organismen (Bioakkumulation) ist ein entscheidender Gesichtspunkt in den Zulassungsverfahren im Rahmen des Vollzugs der Stoffgesetze und der PBT-Einstufung (persistent, bioakkumulierend, toxisch). Derzeit be-ziehen sich die Kriterien, anhand derer das Bioakkumulationspotential einer Substanz bewertet wird, ausschließlich auf die Anreicherung in wasserlebenden Organismen, speziell Fischen. Seit der Veröffent-lichung der Testrichtlinie zur Bioakkumulation in landlebenden Regenwürmern (OECD TG 317) liegt grundsätzlich eine international akzeptierte Testmethode vor, um die Anreicherung von Schadstoffen auch in Bodenorganismen bewerten zu können. Allerdings ist ein direkter Abgleich der Ergebnisse einer Studie nach OECD 317 mit den Kriterien für ein nachgewiesenes Bioakkumulationspotential in Fischen prinzipiell nicht möglich. Das Vorhaben soll daher die Nutzbarkeit der Ergebnisse aus der OECD Richtlinie 317 für die Stoffbewertung verbessern. Zielstellung: Auf Grundlage der Auswertung von Ergebnissen aus Studien nach OECD Richtlinie TG 317 ('Bioaccumulation in Terrestrial Oligochaetes') wird ein geeigneter Schwellenwert (B-Kriterium) abgeleitet, oberhalb dessen für den jeweiligen getesteten Stoff ein hohes bzw. sehr hohes Bioakkumulationspotential angenommen werden kann. Vorgehen:Die Methode nach OECD TG 317 wird exemplarisch auf eine Auswahl von chemischen Substanzen angewendet, für die es günstigenfalls Hinweise, z.B. entsprechende Monitoringdaten, auf ein hohes Bioakku-mulationspotential für Bodenorganismen gibt. Je nach verfügbarer Analytik (stoffspezisch oder radioaktive Markierung) sollen 2-5 Substanzen getestet werden. Aus den gewonnenen Daten soll, ggf. unter Einbeziehung von Literaturdaten, ein Vorschlag für ein neues B-Kriterium für den Bereich Terrestrik erarbeitet werden.