Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Schutzgebiete mit naturschutzrechtlicher Grundlage im Land Bremen
Der Datensatz beinhaltet die Schutzgebiete des Landes Bremen, die auf der Grundlage nationaler Naturschutzgesetze sowie der EU-Richtlinien 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen wurden. Die in Bremen vorkommenden Schutzkategorien sind: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete.
Eine der größten Herausforderungen im Rahmen der Energiewende ist die CO2-neutrale Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Prozesswärme und -kälte. Eine besondere strategische Relevanz gewinnt BioBrauS dadurch, dass nicht nur biogene Reststoffe, die einen überschüssigen und in der Regel unvermeidbaren Stoffstrom darstellen, einer weitergehenden energetischen Verwertung zugänglich gemacht werden, sondern auch der Verbrauch der fossilen Primärressource Braunkohle mit hohen CO2-Aussstoß reduziert wird. Ziel ist die Entwicklung eines Brennstoffes aus aufbereiteten organischen Reststoffen, wie Gärprodukten oder Geflügelmist, mit abgestimmter Verbrennungstechnologie auf Basis der Stabfeuerung zu verwerten. Hierfür soll das Verfahren des Impulsbrenners evaluiert und an die Verbrennung diese Stoffsysteme adaptiert werden. Mit der Auswahl und Bewertung von Gärresten und Geflügelmist als Brennstoff für die Staubfeuerung soll der Grundstein für den Ersatz von Braun- und Steinkohle gelegt werden. Im Fokus stehen deshalb die experimentelle Verfahrensevaluation und Optimierung von Verbrennungseigenschaften und Prozessparameter der Staubfeuerung für den Einsatz landwirtschaftlicher Reststoffe, wie Gärrest und Geflügelmist als Ersatz des bisherigen Energieträgers Braunkohle für Bestands- und Neuanlagen. Auch die biogenen Inputsubstrate sollen für den Einsatz in der Staubfeuerung angepasst (Mahlung, Siebung) und optimiert werden. Schwerpunkt ist die Reduktion von Schad- und Störstoffen sowie die Verbesserung der Brennstoffeigenschaften. Die Entwicklungen sollen dann im technischen Maßstab getestet und bewertet werden. Außerdem soll ein Gesamtkonzept zur technischen Umsetzung und Einsatz der Technologien erarbeitet werden, welches die Logistik der Energie- und Stoffströme sowie deren Verwertung für Bestands- und Neuanlagen beinhaltet. Abschließend wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und LCA mit Ökobilanzierung für den kommerziellen Maßstab durchgeführt.
Akteure, die Chemikalien verwenden oder managen, sollen konzeptionell stimmige Ansätze für eine Transformation ihrer Praxis zu nachhaltiger Entwicklung erhalten. Dafür soll das Vorhaben zwei synergetische Aktivitäten entfalten. 1. Die Instrumente zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Chemikalien, der UBA-Leitfaden Nachhaltige Chemikalien und das korrespondierende IT-Tool SubSelect, sollen inhaltlich weiterentwickelt und technisch in einer Webanwendung vereinigt werden. Fachlich sollen ergänzend zu bestehenden Elementen u.a. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Damit erhalten Industrieunternehmen praxisorientierte Unterstützung zur Nachhaltigkeitsbewertung und Auswahl von Chemikalien und chemischen Gemischen.2. Für einen chemie-intensiven Sektor (z.B. Bauprodukte) soll eine umsetzungsorientierte Roadmap entwickelt werden. Referenzpunkte für eine solche Transformationsroadmap sind die Agenda 2030 mit Einhaltung der planetaren Grenzen und Erreichen des Gemeinwohls. Die Roadmap/s soll/en anschlussfähig sein an UNEP-Aktivitäten zu Green and Sustainable Chemistry, Aktivitäten des ISC3, Erkenntnisse und Empfehlungen des Global Chemicals Outlook II, das GEF SAICM-Projekt 'Chemicals Without Concern', sowie die Entwicklung von Indikatoren für SAICM und SMCW beyond 2020. Aus dem ausgewählten Sektor sollen Beispiele identifiziert und die verwendeten Chemikalien mit der neuen Webanwendung auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden.