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PCB in Gewässern und Fischen

Das Projekt "PCB in Gewässern und Fischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe durchgeführt. Im August 2007 erliess der Kanton Freiburg ein Fischereiverbot in gewissen Abschnitten der Saane. Grund dafür war, dass in Fischen aus diesem Fluss eine stark erhöhte Konzentration von dioxinähnlichen PCB (dl-PCB) gemessen wurde. Als mögliche Ursache für die erhöhte PCB-Belastung der Fische in der Saane und Glâne werden Ablagerungen von PCB-haltigen Abfällen auf der 1973 still gelegten Deponie 'La Pila' in der Stadt Freiburg vermutet. Nachdem auch bei Messungen von dl-PCB in Fischen aus der Birs hohe Gehalte festgestellt worden sind, verhängte der Kanton Jura Anfang Februar ein Fischereiverbot in der Birs. Vergleichbare Massnahmen werden derzeit in den Kantonen Baselland und Bern geprüft. Grundlagen dieser Eingriffe sind die seit 2006 in der EU geltenden Grenzwerte für Lebensmittel. Der Staatsrat des Kantons Freiburg gelangte an die Bundesräte Couchepin und Leuenberger und beantragte vom Bund die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Problem befassen und Massnahmen der Kantone koordinieren soll. In der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Bundesämter für Umwelt und für Gesundheit sowie der Kantone sitzen. In ihrer Antwort vom 21.12.2007 an den Staatsrat des Kantons Freiburg haben die Bundesräte Couchepin und Leuenberger die Einsetzung einer Arbeitsgruppe und die Anpassung des Schweizer Lebensmittelrechts an die neuen EG-Grenzwerte für Dioxine, Furane und dl-PCB in Aussicht gestellt. BAG und BAFU beschlossen am 18. Januar 2008, ein gemeinsames Projekt 'PCB in Gewässern und Fischen' zu starten und die betroffenen Kantone sowie Vertreter von Forschungsinstituten zur Beteiligung an diesem Projekt einzuladen. Die Ziele des Projektes bestehen darin, anhand von vorhandenen Daten eine Übersicht über die Belastung von Gewässern und Fischfauna in der Schweiz mit Dioxinen, Furanen und PCB zu gewinnen, ein Beurteilung der Situation vorzunehmen, bei Bedarf weitere Abklärungen und Untersuchungen zur Klärung erhöhter Belastungen und deren Ursachen durchzuführen und schliesslich in Zusammenarbeit mit den Kantonen geeignete Massnahmen zur Risikominderung zu treffen.

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