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Bebauungsplan Bramfeld 6 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."

Bebauungsplan Bramfeld 36 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 36 vom 7. Mai 1968 (HmbGVBl. S. 108) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 36" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. Im Einzigen Paragraphen wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben und mit Versandhandelsbetrieben betrieblich und räumlich verbundenen Verkaufsstellen. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).

Bebauungsplan Billstedt 69 2. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (HmbGVBl. S. 133), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Billstedt 69" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1In Nummer 2 werden die Wörter ¿und in den allgemeinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung" gestrichen. 2.2Nummer 4 erhält folgende Fassung: ¿4. In den Gewerbegebieten südlich des Steinbeker Grenzdamms sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen." 2.3 Es werden folgende Nummern 8 und 9 angefügt: ¿8. In den allgemeinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 9. Für die allgemeinen Wohngebiete und Gewerbegebiete innerhalb des in der Anlage schraffiert dargestellten Gebiets ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), maßgebend."

Bebauungsplan Hamm-Sued 5 Hamburg

Der Bebauungsplan Hamm-Süd 5 für Flächen zwischen der Steinbeker Straße und der Bille (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hammer Deich - Steinbeker Straße - Süderstraße - Südkanal - Bille - Westgrenze des Flurstücks 1850 der Gemarkung Hamm- Marsch.

Teilbebauungsplan TB 807-1 Hamburg

Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Bergstedt, Ortsteil: 524 Planbezirk: Öffentliche Grünanlage nördlich der Straße Trillup (Ergänzung des TB 807)

Bebauungsplan Allermöhe 18 1. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 7 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 18 vom 9. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: "2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."

Bebauungsplan Bergstedt 17 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergstedt 17 für den Geltungsbereich nördlich des Volksdorfer Damms zwischen Bergstedter Alte Landstraße, Bergstedter Chaussee und Heidredder sowie westlich der Wohnbebauung am Henseweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergstedter Alte Landstraße - Bergstedter Chaussee - Nord- Ostgrenze des Flurstücks 950, Nordgrenze des Flurstücks 1639 (Heidredder), über das Flurstück 1639, Ostgrenze des Flurstücks 261 der Gemarkung Bergstedt-Volksdorfer Damm.

Bebauungsplan Schnelsen 82 Hamburg

Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.

Bebauungsplan St.Georg 30 Hamburg

Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.

Bebauungsplan Stellingen 19 - Lokstedt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

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